Ob von der Judikative zur Exekutive oder von der Legislative zur Judikative - wie Herr Harbath oder von der Exekutive (Innenminister) zur Judikative (Präsident des BVerfG) wie Herr Benda oder Herr Müller (MP Saarland - BVerfG) - alles trotz sog. "Gewaltenteilung" möglich und sogar ohne "Abkühlphase", wie sie in der Wirtschaft meist vorgeschrieben ist.
Im Fall Österreich ist es mE aber vertretbar, denn Frau Bierlein ist praktisch nur "kommissarische" Kanzlerin. Ich halte die österreichische Regelung für gut - in D. wäre der bisherige Kanzler mit der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte bis zu einer Neuwahl beauftragt worden und hätte weiterhin Zugriff auf den gesamten Regierungsapparat.
Ein weiterer Nachteil des Grundgesetzes ist, daß -sofern der Bundestag aufgelöst wird- innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden muß. Wäre der Fall Strache in D. geschehen, müßte die Wahl bis Ende Juli stattfinden - mitten in der Urlaubszeit (und wenn man Pech hat, findet dann auch noch eine Fußball-WM statt...). Die Regelung ist Österreich scheint da flexibler zu sein.