Schafft endlich den Pfingstmontag ab!
Daraus:
Die meisten Deutschen nutzen den Tag, um an Rockfesten, Kumpeltreffen oder sonstigen Vergnügungen teilzunehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur: Warum muss ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten?
Die meisten Deutschen nutzen den Tag, um an Rockfesten, Kumpeltreffen oder sonstigen Vergnügungen teilzunehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur: Warum muss ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten?
'Ersetzen' wäre gut. Zum Beispiel durch den 8. Dezember.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Was haltet Ihr davon?
Schafft endlich den Pfingstmontag ab!
Daraus:
Die meisten Deutschen nutzen den Tag, um an Rockfesten, Kumpeltreffen oder sonstigen Vergnügungen teilzunehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur: Warum muss ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten?
Nehmen wir mal an, einzelnen Bundesländer schaffen den Ostermontag als gesetzlichen Feiertag ab.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Was haltet Ihr davon?
Schafft endlich den Pfingstmontag ab!
Daraus:
Die meisten Deutschen nutzen den Tag, um an Rockfesten, Kumpeltreffen oder sonstigen Vergnügungen teilzunehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur: Warum muss ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten?
Dieser Feiertag eignet sich hervorragend zur Feier eines ökumenischen Gottesdienstes - wir konnten sogar das große Credo beten. In der Messe hätte es kein Credo gegeben.Juergen hat geschrieben:Wenn man sich aber mal in verschiedenen Pfarreien umschaut, so stellt man fest, daß landauf, landab am Pfingstmontag auch ökumenische Gottesdienste angeboten werden. Das liturgische Institut findet die Idee, am Pfingstmontag einen ökum. Gottesdienst zu feiern.
Man hat ja bereits einmal versucht, den Pfingstmontag abzuschaffen. In Baden-Württemberg sollte - so wollte es der damalige Ministerpräsident Teufel - der Pfingstmontag im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung abgeschafft werden. Er wollte nicht, wie andere Bundesländer, dafür den einzigen protestantischen Feiertag, den Buß- und Bettag, "opfern".Juergen hat geschrieben: Einerseits wird der Tag also in seiner Bedeutung erhöht (vgl. Partikularnorm) und andererseits wird dies vor Ort ad absurdum geführt.
Ja: Abschaffen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158922.htmlDer Pfingstmontag war bislang in Baden-Württemberg vielerorts Kirmestag und wegen des meist schönen Wetters eine lukrative Einnahmequelle für das Schausteller-Gewerbe.
Doch 1995 sollen die Süddeutschen an diesem Tag arbeiten: Als einziges Bundesland hat Baden-Württemberg den Pfingstmontag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren.
Um den Feiertag im Frühling doch noch zu retten, hat Weitmanns Verband, der das ambulante Gewerbe, Schiffschaukelbetreiber und fliegende Händler vertritt, zu einem Volksbegehren aufgerufen. Bekommen die Initiatoren rund 1,2 Millionen Unterschriften zusammen, muß das Landesparlament über das im vergangenen November erlassene Feiertagsgesetz neu beraten.
(...)
Das Volk will seinen freien Pfingsttag wiederhaben und lieber, wie die meisten Deutschen, außer in Sachsen, auf den tristen evangelischen Buß- und Bettag im November verzichten.
Weil die Kirchen ihn durch verschiedene Aktionen selbst entwerten.Caviteño hat geschrieben:Im übrigen: Warum sollte der Feiertag abgeschafft werden?
Der erste Mai ist kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag. Über den Sinn kann man in der Tat streiten. Wenn man sich die Teilnehmer bei den Gewerkschaftsveranstaltungen ansieht, so gewinnt man den Eindruck, daß da auch nicht mehr viel los ist; daß der „Festinhalt“ verloren gegangen ist.Caviteño hat geschrieben:…da böte sich doch zunächst einmal der 1. Mai an…
Man beachte die Kommentare dazu - überwiegend Kirchenhass vom feinsten.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Was haltet Ihr davon?
Schafft endlich den Pfingstmontag ab!
Daraus:
Die meisten Deutschen nutzen den Tag, um an Rockfesten, Kumpeltreffen oder sonstigen Vergnügungen teilzunehmen. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur: Warum muss ein kirchlicher Feiertag dafür herhalten?
Diese Forderung, Feiertage durch zusätzliche Urlaubstage zu ersetzen, gibt es von verschiedenen Seiten immer mal wieder. Aber dann müßte meines Erachtens auch sichergestellt sein, daß jene, die den (dann ehemaligen) Feiertag begehen wollen, an dem Tag auch tatsächlich Urlaub nehmen können. Dann darf der Betrieb nicht sagen: Aus betrieblichen Gründen geht das nicht.martin v. tours hat geschrieben:…Sollten mal die Politiker auf diese clevere Idee kommen und sagen: Wir streichen z.B. 5 katholische Feiertage dafür erhält jeder 5 Tage mehr Jahresurlaub. Ist doch ein Superdeal, man bedenke ein kirchlicher Feiertag kann ja auch mal auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag fallen, dann wäre ich mir nicht so sicher ob die Leute noch so an den kirchlichen Feiertagen hängen würden.
Ein Feiertag ist ein Feiertag - er kann kirchlichen oder staatlichen (1. 1. - 1. 5. - 3. 1.) Ursprungs sein. Kirchliche Feiertage sind nach der Gesetzeslage normale Arbeitstage, in denen den Beschäftigten ggfs. ein Gottesdienstbesuch zu ermöglichen ist (vgl. § 8 Feiertagsgesetz NRW).Juergen hat geschrieben: Der erste Mai ist kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag.
Bei den kirchlichen Feiertagen gilt folgende Regelung:(1) Feiertage sind:
1. der Neujahrstag,
2. der Karfreitag,
3. der Ostermontag,
4. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,
5. der Christi-Himmelfahrts-Tag,
6. der Pfingstmontag,
7. der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis),
8. der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
9. der Allerheiligentag (1. November),
1. der 1. Weihnachtstag,
11. der 2. Weihnachtstag.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det144451§ 8
Kirchliche Feiertage
(1) Kirchliche Feiertage sind Feiertage, die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften außer den in § 2 genannten Feiertagen begangen werden.
(2) An kirchlichen Feiertagen haben die Arbeitgeber den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für die versäumte Arbeitszeit dürfen den Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
(3) Kirchliche Feiertage werden gemäß § 5 Abs. 1 geschützt in den Gemeinden, in denen mindestens zwei Fünftel der Bevölkerung den Feiertag begehen oder in denen die allgemeine Achtung des Feiertages einer langjährigen Gewohnheit entspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der Regierungspräsident.
Da mußt Du mal nach den Partikularnormen suchen.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Wie ist der Pfingstmontag eigentlich in anderen Ländern geregelt? Er ist doch beispielsweise auch in Österreich oder Frankreich staatlicher Feiertag. Ist er dort auch kirchlich geboten?
Mit meinem Satz wollte ich zum Ausdruck bringen, daß der Tag kirchlicherseits in der ordentlichen Form nicht besonders gefeiert wird (nicht gebotener Gedenktag). In der a.o. Form ist „Josef der Arbeiter“ freilich 1. Klasse, was in etwa nach der neuen Nomenklatur einem Hochfest entspricht.Caviteño hat geschrieben:Ein Feiertag ist ein Feiertag - er kann kirchlichen oder staatlichen (1. 1. - 1. 5. - 3. 1.) Ursprungs sein.Juergen hat geschrieben:Der erste Mai ist kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag.
Weihnachten ist ja nun ein ganz "schlechtes" Beispiel, das wird wohl nie als Feiertag abgeschafft werden. Sogar in den USA, die sonst wenig bis nichts mit kirchlichen Feiertagen anfangen können, ist Weihnachten arbeitsfrei. Gleiches gilt für den 01. 01. - der ebenfalls weltweit als Feiertag gilt.Juergen hat geschrieben:
Nun nehmen wir mal an, Weihnachten würde gestrichen und die Leute bekommen dafür zwei Urlaubstage.
In einer Gegend mit viel katholischer Bevölkerung melden dann in einem Betrieb 75% der Mitarbeiter für den 25. und 26. Dezember Urlaub an. Die Firma kann dann auch gleich an den Tagen ganz dicht machen, weil mit dem Rest kein ordentlicher Produktionsbetrieb aufrecht zu erhalten ist.
Wenn aber offiziell dann „Betriebsferien“ sind, regen sich jene auf, die zwangsweise die zwei Tage Urlaub nehmen müssen, obwohl sie es gar nicht wollen.
Auf den PH gibt es nur drei kirchliche Feiertage, alle anderen wurden auf den nächsten Sonntag verlegt:Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Wie ist der Pfingstmontag eigentlich in anderen Ländern geregelt?
Verwirrung stiften der 8. 12. und der 1. 11.:In this regard, Filipino Catholics are "lucky" (or unfortunate, depending on who gets asked) that, under the Code of Canon Law currently recognized by the Holy See and the Catholic Bishops' Conference of the Philippines, the Philippines has only three Holy Days of Obligation, namely, the Immaculate Conception (December 8 ) Christmas Day / Nativity of Our Lord (December 25), and the Solemnity of Mary, the Mother of God (January 1).
Three other days that are Holy Days of Obligation in the normative liturgical calendar of the Roman Rite, namely the solemnities / feasts of the Epiphany (January 6), Ascension Thursday (4 days after Easter Sunday) and Corpus Christi Thursday (the Thursday after Trinity Sunday), have been moved by the Philippine hierarchy (with Rome's blessings) to Sundays. Epiphany is observed in the Philippines on the first Sunday after January 1, while Ascension and Corpus Christi are moved to the Sunday after their traditional dates.
The remaining four Holy Days of Obligation in the normative calendar of the Roman Rite -- St. Joseph (March 19), SS. Peter and Paul (June 29), the Assumption of the BVM (August 15) and All Saints (November 1) -- are not considered as such in the Philippines.
http://philippineromancatholic.blogspot ... on-in.htmlIronically, while December 8 (an official Holy Day of Obligation) is not an official holiday in the Philippines, November 1, All Saints' Day, which is not recognized by the Philippine hierarchy as a Holy Day of Obligation, is an official holiday. As a result many Filipinos go to church on November 1 in the belief that it is a Holy Day of Obligation.
Das geht aber aus der Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 1246 § 2 CIC nicht hervor.umusungu hat geschrieben:kirchliche Feiertage, die keine staatlichen Feiertage sind - wie zB Fronleichnam in Norddeutschland, werden am folgenden Sonntag gefeiert.
Na, denn!Wenn wir den Pfingstmontag als zweiten Feiertag begehen können, ist das eine Dreingabe des Heiligen Geistes, die erstaunlicherweise noch nicht "abgeschafft" wurde. Ein Grund zur Freude und zur Besinnung.
Im Erzbistum München durfte es lt. Direktorium (http://www.liturgie-muenchen.de/Downloa ... 4-215.pdf) ein Credo geben.umusungu hat geschrieben:wir konnten sogar das große Credo beten. In der Messe hätte es kein Credo gegeben.
Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sollten die ökumenischen Gottesdienste erst am Nachmittag stattfinden.Juergen hat geschrieben:Die Deutsche Bischofskonferenz hat in ihrer Partikularnorm (Nr. 15) zu c. 1246 § 2 CIC festgelegt, daß der Pfingstmontag als Feiertag gilt. Er ist also einer der zusätzlichen Feiertage, die es im CIC so nicht gibt, die die Bischofskonferenz aber festlegen kann. Damit gilt dann auch automatisch die Sonntagspflicht.
Juergen hat geschrieben:Während der „dunklen Jahre“ der dt. Geschichte, war das kein Feiertag. Nun überlegten Leute in einer kleinen Stadt, ob sie ihre Kinder mit der Fronleichnamsprozession gehen lassen oder in die Schule schicken. Erst waren sich die Eltern (oder wohl eher die Mütter) alle einige, das die Prozession wichtiger sei als Schule. Letztlich gingen aber nur eine handvoll oder weniger Kinder mit. Eines der Kinder war meine Patentante. Meine Großmutter bekam darauf eine Geldstrafe von 5 RM aufgebrummt. Sie hat das letztlich nicht bezahlen müssen. Einige Zeit später gab es nämlich für den speziellen Fall eine Generalamnestie in Deutschland…
Warum denn das?iustus hat geschrieben:Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sollten die ökumenischen Gottesdienste erst am Nachmittag stattfinden.
Richtig wäre das.iustus hat geschrieben:Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sollten die ökumenischen Gottesdienste erst am Nachmittag stattfinden.
Manchmal sollten die kirchlichen Gesetzgeber mal auf die Gemeinden hören.............Juergen hat geschrieben:Aber was interessieren in diesem Punkte bestimmte Ökumene-Freaks Partikularnormen und Gesetze? OK, kirchliche Gesetze interessieren sie sowieso nicht.
Interessant.iustus hat geschrieben:Im Erzbistum München durfte es lt. Direktorium (http://www.liturgie-muenchen.de/Downloa ... 4-215.pdf) ein Credo geben.
In München hat der Gesetzgeber wohl mehr auf das Volk gehört und in Paderborn hört das Volk mehr auf den Gesetzgeber.Direktorium 215 des Erzbistums Paderborn hat geschrieben:25. Mo PFINGSTMONTAG
Montag der 8. Woche im Jahreskreis
g Hl. Beda der Ehrwürdige, Ordenspriester, Kirchenlehrer
g Hl. Gregor VII., Papst
g Hl. Maria Magdalena von Pazzi, Ordensfrau
Off vom Tag, 4. Woche, oder von einem g
R[ot] M[esse] vom Pfingstmontag
Es kann die Messe von Pfingsten (MB II 23 oder II² 21) oder eine Votivmesse vom Heiligen Geist (MB II 111-119 bzw. II² 1133-1141) mit den jeweiligen Perikopen genommen werden oder die folgende Messe: MB II 27 bzw. II² 25, Gl, Prf So VIII
L 1: Apg 8,1b.4.14-17 oder Ez 37,1-14
APs: Ps 22,23-24.26-27.28 u. 31b-32 (R: vgl. 23a)
L 2: Eph 1,3a.4a.13-19a
Ev: Lk 1,21-24
(Ohne Pfingstoktav ergibt der Pfingstmontag als gebotener Feiertag nicht mehr viel Sinn.)Juergen hat geschrieben:Da lobe ich mir doch die außerordentliche Form. Da ist derzeit die Pfingstoktav und das Problem damit gar nicht vorhanden. Wir haben heute Gloria, Credo und Pfingstsequenz gesungen.
Um das Missverständnis zu vermeiden, man müsse an diesem Tag keine hl. Messe mitfeiern. Das hängt wie festgestellt nicht vom liturgischen Rang ab.umusungu hat geschrieben:Warum denn das?iustus hat geschrieben:Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sollten die ökumenischen Gottesdienste erst am Nachmittag stattfinden.
Der Pfingstmontag hat einen schwachen liturgischen Rang - Particularnormen hin oder her.
Wieso sollten sie das?umusungu hat geschrieben:Manchmal sollten die kirchlichen Gesetzgeber mal auf die Gemeinden hören.............Juergen hat geschrieben:Aber was interessieren in diesem Punkte bestimmte Ökumene-Freaks Partikularnormen und Gesetze? OK, kirchliche Gesetze interessieren sie sowieso nicht.
Damit die Logiker einen naturalistischen Fehlschluß (= vom Sein auf das Sollen schließen) feststellen können.Florianklaus hat geschrieben:Wieso sollten sie das?umusungu hat geschrieben:Manchmal sollten die kirchlichen Gesetzgeber mal auf die Gemeinden hören.............Juergen hat geschrieben:Aber was interessieren in diesem Punkte bestimmte Ökumene-Freaks Partikularnormen und Gesetze? OK, kirchliche Gesetze interessieren sie sowieso nicht.
Nicht zu vergessen: An kirchlich gebotenen Feiertagen haben Pfarrer Applikationspflicht. Diese erfüllt der Pfarrer aber nicht durch "Mitgestaltung" einer ökumenistischen Veranstaltung. Er kommt also in diesem Fall seiner Dienstpflicht nicht nach.iustus hat geschrieben:Um das Missverständnis zu vermeiden, man müsse an diesem Tag keine hl. Messe mitfeiern. Das hängt wie festgestellt nicht vom liturgischen Rang ab.umusungu hat geschrieben:Warum denn das?iustus hat geschrieben:Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sollten die ökumenischen Gottesdienste erst am Nachmittag stattfinden.
Der Pfingstmontag hat einen schwachen liturgischen Rang - Particularnormen hin oder her.