Napoleon und der Genozid

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overkott
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Napoleon und der Genozid

Beitrag von overkott »

Es steht außer Frage, dass Napoleon sich des Genozids nach Art. II der Völkerrechtskonvention schuldig gemacht hat:

https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... 311.11.pdf

Deshalb ist die Übertragung seiner Gebeine vom Invalidendom in seine Geburtsstadt nach Korsika aus Anlass seines 25. Geburtstags 219 eine elegante Lösung im europäischen Interesse, dass Paris sich der Ehrung eines Kriegsverbrechers entledigt.

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Niels
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Re: Napoleon und der Genozid

Beitrag von Niels »

overkott hat geschrieben:Es steht außer Frage, dass Napoleon sich des Genozids nach Art. II der Völkerrechtskonvention schuldig gemacht hat:
Die gab's doch damals noch gar nicht. Egal, was da los war, gilt vermutlich immer noch : nulla poena sine lege. :anton:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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overkott
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Re: Napoleon und der Genozid

Beitrag von overkott »

Niels hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es steht außer Frage, dass Napoleon sich des Genozids nach Art. II der Völkerrechtskonvention schuldig gemacht hat:
Die gab's doch damals noch gar nicht. Egal, was da los war, gilt vermutlich immer noch : nulla poena sine lege. :anton:
Es geht ja nicht um Strafe, sondern um eine Ruhestätte im Geburtsort.

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Siard
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Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
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Re: Napoleon und der Genozid

Beitrag von Siard »

Niels hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es steht außer Frage, dass Napoleon sich des Genozids nach Art. II der Völkerrechtskonvention schuldig gemacht hat:
Die gab's doch damals noch gar nicht. Egal, was da los war, gilt vermutlich immer noch : nulla poena sine lege. :anton:
Das stimmt so nicht, siehe die Nürnberger Prozesse.

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