ar26 hat geschrieben:Nach der Logik von Hochwürden müsste auch die Umsatzsteuer jedesmal neu anfallen, wenn ein Wirtschaftsgut umgesetzt wird. Bekanntlich fällt sie pro Wertschöpfung nur einmal an und wird dem Endkonsumenten auferlegt.
Da vergleichst Du Äpfel und Birnen. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland nunmal als Wertschöpfungssteuer konstruiert. Muß sie aber nicht sein, siehe z.B. die Sales Tax in einigen USA-Bundesstaaten. Und die Einkommensteuer ist etwas völlig anderes.
umusungu hat geschrieben:Es ist zunächst doch völlig unerheblich, aus welchen Quellen Geldzuflüsse an eine Person stammen: sie sind steuerpflichtig, da jeder Bürger aufgrund seiner finanziellen Leistungsfähgikeit zur Finanzierung der allgemeinen Kosten beitragen soll.
Stimmt in Deutschland auch nicht. Das Einkommensteuerrecht definiert die Einkommensquellen, die besteuert werden. Die anderen sind steuerfrei. Sie wünschen sich ein Steuersystem nach der Reinvermögenszugangstheorie. Verständlich, das wäre das am saubersten konstruierte Steuersystem. Haben wir in Deutschland aber nicht.
Lotteriegewinne beispielsweise sind steuerfrei, weil sie in keine der Einkommensarten des EStG passen. Gewinne ich den Literaturnobelpreis, ist der steuerfrei, weil ich mich nicht aktiv darum beworben habe. Gewinne ich einen Literaturpreis, bei dem ich vorher einen Text einreichen musste, dann sieht die Finanzverwaltung eine Gewinnerzielungsabsicht und ich muß das Geld als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit versteuern. So ungerecht ist das System.
taddeo hat geschrieben:Trotzdem sei darauf hingewiesen, daß ein Gehalt oder auch eine Dividende eben gerade KEIN versteuertes Geld ist, da es vom Zahler als Betriebsausgabe VOR der Besteuerung abgezogen wird. Ein Erbe oder eine Schenkung hingegen stammen aus bereits versteuertem Vermögen.
Das kommt auch nicht hin. Beispiel: Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Ich zahle meine Miete aus bereits versteuertem Einkommen, kann sie nirgends steuerlich in Abzug bringen, mein Vermieter muß sie trotzdem versteuern. Das deutsche System ist halt ein Bastard aus Reinvermögenzugangstheorie und Quellentheorie. Alle Versuche, dort eine einheitliche Systematik reinzulesen, schlagen fehl.
Was jetzt die angebliche Doppelbesteuerung von Erbschaften angeht: Da hat Umu im Prinzip Recht. Sauber definiert sind Einkommen zu messen als der Reinvermögenszugang eines Steuerpflichtigen, also sollten Erbschaften beim Erben auch wie jedes andere Einkommen besteuert werden. Das wird wegen des Progressionseffektes gemeinhin für ungerecht gehalten, also gibt es die Privilegierung über eine Erbschaftsteuer mit geringeren Sätzen -- sofern man nicht gerade von außerhalb der Familie einen zweistelligen Millionenbetrag erbt und in den 50%-Satz rutscht.