Da ich in letzter Zeit öfters mit dem Tod konfrontiert war und hier im Forum nichts zu gefunden habe eröffne ich diesen Thread.
Folgende Frage habe ich generell :
- was passiert, wenn ich einen Unfall habe und meine "eingesetzte Person " ist nicht zu erreichen ?
- wo ist der Unterschied zwischen der christl Patienteverfügung und der "normalen" ?
Gruß,
Christian
Patientenverfügung
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Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
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Re: Patientenverfügung
Ich besuche jeden Mittwoch im hiesigen Altersheim nach der offerierten Messe für die alten Menschen die noch daran teilnehmen können, Christen, die nicht mehr ihr Krankenzimmer verlassen können, aber die das Bedürfnis haben die Kommuniom zu empfangen. Zusammen mit einer ältern Dame dir vom Pfarrer authorisiert ist die Kommunion zu spenden.
Denke doch, dass das Krankenhaus versucht Angehörige zu erreichen, im Extremfall sich Menschen finden die den Priester anrufen und daraf aufmerksam machen, wenn ihrer Meinung jemand der Krankensalbung bedarf. Beten wir dafür.
Dir alles Gute!
Denke doch, dass das Krankenhaus versucht Angehörige zu erreichen, im Extremfall sich Menschen finden die den Priester anrufen und daraf aufmerksam machen, wenn ihrer Meinung jemand der Krankensalbung bedarf. Beten wir dafür.
Dir alles Gute!
Re: Patientenverfügung
Danke für deine Antwort aber darum ging es mir nicht , die "eingesetzte Person " regelt eher die medizinische Vorgehensweise und das ist der Grund meiner Nachfrage. Wer stellt sicher das meine "eingesetzte Person " erreichbar ist oder nicht, vorrausgesetzt ich bin nicht ansprechbar?Lisieux hat geschrieben: Denke doch, dass das Krankenhaus versucht Angehörige zu erreichen, im Extremfall sich Menschen finden die den Priester anrufen und daraf aufmerksam machen, wenn ihrer Meinung jemand der Krankensalbung bedarf. Beten wir dafür.
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
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Re: Patientenverfügung
Benenne eine weitere Person für den Fall, dass die erste nicht erreichbar ist. Bewahre einen entsprechenden Vermerk in deinem Portemonnaie oder deiner Brieftasche auf. Du kannst eine Kopie der Verfügung beim Hausarzt hinterlegen, oder falls du schon einmal dort in Behandlung warst, im Krankenhaus bei deinen Patientenunterlagen.
Re: Patientenverfügung
Wenn man als Notfall ins Krankenhaus kommt und keine Patientenverfügung bei sich hat, wird alles gemacht um das Leben zu erhalten. Ich kenne jetzt nicht deinen genauen Fall. Aber wenn jemand in Lebensgefahr schwebt, dann wird nicht erst ein Angehöriger oder Betreuer angerufen,sondern es wird das volle medizinische Programm durchgeführt.
Re: Patientenverfügung
Danke Theresita mir ging es nicht nur um die Notfallversorgung , sondern auch um das danach und generell verstehe ich nicht richtig den Unterschied zwischen "christlicher Patientenverfügung" und "der weltlichen Patientenverfügung".
Gruß,
Christian
Gruß,
Christian
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
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- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16
Re: Patientenverfügung
In der Bundesrepublik ist Gott sei Dank aktive Sterbehilfe grundsätzlich und für alle verboten. Da Du auch als Christ nicht verpflichtet bist, alle medizinischen Mittel bis zuletzt anwenden zu lassen, besteht zur Zeit kein gewichtiger Unterschied zwischen christlicher oder weltlicher Patienten-verfügung. Es könnte einen Unterschied in Deiner Haltung dazu bestehen, dass Du beispielsweise auch Dein leidendes und hilflosen Leben auf das Ende hin wertschätzen willst, wenn Du das noch kannst, aber für Deine Rechte und die Verpflichtungen des medizinischen Personals ist das irrelevant.
Re: Patientenverfügung
Vgl. den Katechismus der Katholischen Kirche, Ziff. 2277 (http://www.vatican.va/archive/DEU35/_P86.HTM):Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Da Du auch als Christ nicht verpflichtet bist, alle medizinischen Mittel bis zuletzt anwenden zu lassen, besteht zur Zeit kein gewichtiger Unterschied zwischen christlicher oder weltlicher Patienten-verfügung.
Ich finde aber, im Einzelfall ist es sehr schwierig, zu entscheiden, wo die Grenze ist zwischen der Unterlassung, die den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen (nach dem Katechismus eine "mörderische Tat") einerseits und der Einstellung "außerordentlicher oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehender aufwendiger und gefährlicher medizinischer Verfahren" andererseits (nach dem Katechismus "keine moralisch verlangte Therapie").Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist.
2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind.
2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht, darf die Pflege, die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet, nicht abgebrochen werden. Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Patientenverfügung
Die (christliche) Patientenverfügung wurde im Kreuzgang insbesondere in diesen Threads hier schon einmal behandelt:
Sterben und Tod: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ng#p58286
Lebenserhaltende Maßnahmen? http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ng#p3234
Sterben und Tod: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ng#p58286
Lebenserhaltende Maßnahmen? http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ng#p3234
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Patientenverfügung
Das kann man generell nicht sagen, hängt vom Einzelfall ab.Christian hat geschrieben:Da ich in letzter Zeit öfters mit dem Tod konfrontiert war und hier im Forum nichts zu gefunden habe eröffne ich diesen Thread.
Folgende Frage habe ich generell :
- was passiert, wenn ich einen Unfall habe und meine "eingesetzte Person " ist nicht zu erreichen ?
Mir ist keiner bekannt - außer daß ggf. ein Priester verlangt wird wegen der Sakramente.- wo ist der Unterschied zwischen der christl Patienteverfügung und der "normalen" ?