Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

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Juergen
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Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Juergen »

Die Threadfrage ist zwar obsolet, da die Entscheidung gefallen ist aber egal…
http://www.taz.de/!99382/

Soldaten fürs aufsässige Volk
Reservisten der Bundeswehr sollen die Polizei zur Aufstandsbekämpfung unterstützen dürfen. Eine erste Einheit ist nun in Bremen im Dienst…

…Möglich ist jedoch der Einsatz der RSUKr-Einheiten in Rahmen der „Amtshilfe“ zur Unterstützung der Polizei beim „Schutz ziviler Objekte“, „zum Schutz kritischer Infrastruktur“ und bei der „Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer“ oder „widerstrebender“ Bevölkerungsteile. „Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei“, sagt Gössner.
Nach einer Generalklausel der Europäischen Union könnte der Amtshilfe-Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsam durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein. Mit dieser Ausrichtung böten die neu aufgestellten RSUKr „allen interessierten und geeigneten Reservisten Chancen des Engagements“, wirbt die Bundeswehr.…
vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Regionale_ ... r%C3%A4fte
Gruß Jürgen

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cantus planus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von cantus planus »

Toll, die haben Probleme, überhaupt noch Leute zu finden. Am Material hapert es, qualitativ ist es seit Menschengedenken mangelhaft. Und dann fleissig immer neue Einsatzfelder finden...
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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

Auslandseinsätze der Bundeswehr. Einsatz der Bundeswehr im Innern. Bevor das in Vergessenheit gerät: Die Aufgabe der Bundeswehr liegt in der Bereitschaft zu einem Einsatz von Innen nach Außen. Im Rahmen der Zurwehrsetzung im Falle eines Angriffes auf das Territorium. Es ist nicht Aufgabe der Bundeswehr, und kann nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, Aufstände zu bekämpfen. Weder im Ausland noch im Innern. Weil das nicht zu gewinnen ist. Das einzige, was gewonnen werden kann, ist Zeit, auf Kosten von Menschenleben. Aber die Ursache des Aufstandes ist militärisch nicht zu lösen, was solch einen Einsatz zu nichts weiter macht als Terrorismus.

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Juergen
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Juergen »

…Möglich ist jedoch der Einsatz der RSUKr-Einheiten in Rahmen der „Amtshilfe“ zur Unterstützung der Polizei beim „Schutz ziviler Objekte“, „zum Schutz kritischer Infrastruktur“ und bei der „Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer“ oder „widerstrebender“ Bevölkerungsteile. „Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei“, sagt Gössner…
Wer so etwas befürwortet, kann nicht ernsthaft gegen den Einsatz des Militärs in Syrien sein oder müßte nachträglich den militärischen Einsatz am 17. Juni 1953 für gut erklären.
Gruß Jürgen

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civilisation
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von civilisation »

Heute wurde ein Beschluß des BVerfG veröffentlicht.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 5562.html
Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur "als Ultima Ratio zulässig", heißt es in der Entscheidung.

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-63.html

Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat über die Vorlagefragen wie folgt entschieden:
[...]
2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG schließen die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich aus,
Artikel 35 Abs. 2 Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

Abs. 3 Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
lassen sie aber nur unter engen Voraussetzungen zu, die insbesondere sicherstellen, dass nicht die strikten Begrenzungen unterlaufen werden, die einem bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Inneren durch Art. 87a Abs. 4 GG gesetzt sind.
Artike 87a Abs. 4 Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Artikel 91 Abs. 2 Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.
Das Verfassungsgericht sagt, dass Artikel 35 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Verwendung spezifisch militärischer Waffen, im Einsatz der Streitkräfte bei der Bekämpfung der Folgen einer Naturkatastrophe oder eines besonders schweren Unglücksfalles, nicht grundsätzlich ausschließen. Was ist denn die schlimmste Folge einer Naturkatastrophe, oder eines besonders schweren Unglücksfalles(Super-GAU im AKW; Zusammenbruch des Finanzsystems)? Panik, Plünderungen, gewalttätige Proteste. Aufständische müssen nicht organisiert und militärisch bewaffnet sein, um sie mit Streitkräften bekämpfen zu dürfen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Oder welchen Sinn soll es sonst haben, davon zu sprechen, dass Artikel 35 Abs 2 und 3 die Verwendung spezifisch militärischer Waffen nicht grundsätzlich ausschließen? Darunter kann man sich einen Räumpanzer vorstellen, der zum Schutz vor Hochwasser einen Damm aufschiebt. Genau so gut ist aber auch ein Kampfhubschrauber denkbar, der zur Einschüchterung eingesetzt wird.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-63.html

So stellen namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar. Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht.


____________________________________________________

Das steht so da: Selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer dürfen die Streitkräfte nur dann eingesetzt werden, wenn Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung besteht. Aber gleichzeitig wird gesagt, dass bei der Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen die Verwendung spezifisch militärischer Waffen/Kampfmittel nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Natürlich nur unter den engsten Voraussetzungen und striktesten Begrenzungen, zum Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG schließen die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich aus,
Die in Artikel 35 Absatz 2 und 3 genannten Szenarien der Rechts- und Amtshilfe schließen den Waffengebrauch zur spezifisch militärischen Verwendung grundsätzlich aus. Punkt.

Pilgerer
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Pilgerer »

Grundsätzlich darf die Bundeswehr nur bei Bürgerkriegsgefahr oder anderen staatsgefährdenden Bewegungen im Inneren mit Waffengewalt eingreifen. Das würde etwa dann gelten, wenn ein Landstrich versucht, sich mit Gewalt vom Rest der Republik zu lösen. Allerdings hätte nach diesem Prinzip auch Jugoslawien 1999 gegen die Albaner vorgehen dürfen.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 111.html

Abweichende Meinung des Richters Gaier

Die Entscheidung des Plenums trage ich zur ersten und dritten Vorlagefrage mit, der Beantwortung der zweiten Vorlagefrage stimme ich hingegen nicht zu.
[...]
Im Ergebnis hat die Auslegung der Regelungen zum Katastrophennotstand, die der Plenarbeschluss bei seiner Antwort auf die zweite Vorlagefrage zugrunde legt, die Wirkungen einer Verfassungsänderung. Deshalb folge ich dem Plenarbeschluss insoweit nicht.
[...]
Nachdem die Sachverständigen Kluncker und Kuhlmann in der gemeinsamen Informationssitzung des Innen- und des Rechtsausschusses angeregt hatten, den waffenlosen Einsatz der Bundeswehreinheiten im Katastrophen- und Unglücksfall zum Ausdruck zu bringen (vgl. Protokoll der 3. öffentlichen Informationssitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses vom 3. November 1967, a.a.O., S. 42, 5), nimmt der schriftliche Bericht des Rechtsausschusses diese Hinweise auf, zieht daher den Einsatz militärisch bewaffneter Streitkräfte überhaupt nur für den Fall des Art. 87a Abs. 4 GG in Betracht und beschränkt ihn zugleich auf den Staatsnotstand als eine besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes.
[...]
Entgegen der Ansicht des Plenums, das die Bedeutung dieser Äußerung ins Ungewisse stellt („… muss nicht dahin verstanden werden …“), wird damit ein bewaffneter Einsatz auch in den Fällen des Katastrophennotstandes ausgeschlossen;
Es ist eine Verfassungsänderung, von den Richtern durchgesetzt gegen die Auffassung des Rechtsausschusses, die die Beschränkung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr im Innern, der explizit nur zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer zulässig .. war, in einen Raum verschiebt, der die Fortführung der Innenpolitik mit anderen Mittel gestattet, als nur der Polizei.

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

http://www.tagesschau.de/inland/bundesw ... tz116.html

Es sei "völlig unpraktikabel", dass die gesamte Bundesregierung zu einer Sondersitzung zusammenkommen müsse, um über den Abschuss einer Maschine zu beraten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt jedoch verboten;
Ich bin weder studierter Jurist noch Politiker, aber die Aussage des bayrischen Innenministers zur Sache hat die Qualität eines undurchdachten Internetkommentars von wer weiß wem. Vielleicht ist es Absicht, vielleicht aber auch nicht. Es hilft jedenfalls, vom eigentlichen Problem abzulenken. Da kann man sich auch schon einmal persönlich entblöden, weil, es merkt ja eh keiner?

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Juergen
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

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Caviteño
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Caviteño »

Erstes Missverständnis aufgrund des Urteils:

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg12-63

So stellen namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar. Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht.

Schließlich muss der Unglücksfall bereits vorliegen. Dies setzt zwar nicht notwendigerweise einen bereits eingetretenen Schaden voraus. Der Unglücksverlauf muss aber bereits begonnen haben und der Eintritt eines katastrophalen Schadens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehen.
"Ich hätte mir klarere Aussagen gewünscht"

Der vom Deutschlandfunk interviewte Verfassungsrechtler sollte selber erst einmal zu klaren Aussagen finden. Wer das Interview liest, weiß, was ich meine.

In der Erläuterung des Verfassungsgerichtes zu seiner Entscheidung wird deutlich, dass bereits hier schon die erste Waffe eingesetzt wurde. Eine Blendgranate. Und das erste Opfer steht auch schon fest: Die Wahrheit. Das Ziel der Entscheidung, die von den Richtern getroffen wurde, und die die Verwendung spezifisch militärischer Waffen beim Einsatz der Streitkräfte im Inland im Rahmen von Art. 35 Abs 2 und 3 nicht grundsätzlich ausgeschlossen sieht, ist die Aufstandsbekämpfung. Auch über organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische hinaus. Das ist einfach Fakt. Nur sagen können und wollen sie es nicht so direkt. Deshalb diese Unklarheiten, dieses herumlavieren im Text, das mit seinen bemühten Superlativen schon ans Peinliche grenzt. Und teilweise auch selbstverräterisch ist - siehe oben.

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Ewald Mrnka
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Ewald Mrnka »

Muß nicht unbedingt schlecht sein:
Es kommt darauf an, welche Ziele ins Visier genommen werden. 8)

Nach Verfassungen, Gesetzen u.dergl. fragt in Ausnahmesituationen eh keiner.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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cantus planus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von cantus planus »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Nach Verfassungen, Gesetzen u.dergl. fragt in Ausnahmesituationen eh keiner.
:ja: Die Definitionen werden ohnehin von den jeweiligen Siegern gemacht.
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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Muß nicht unbedingt schlecht sein:
Es kommt darauf an, welche Ziele ins Visier genommen werden. 8)

Nach Verfassungen, Gesetzen u.dergl. fragt in Ausnahmesituationen eh keiner.
Dann können wir uns Diskussionen über den ESM, Homogesetzgebung etc. ja auch sparen. Ausnahmesituation hin oder her. Ich möchte nicht, dass die parlamentarischen Marionetten auch noch Recht und Gesetz auf ihrer Seite haben, wenn sie auf Protestler schießen lassen.

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Ewald Mrnka
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Ewald Mrnka »

Torsten hat geschrieben:

Dann können wir uns Diskussionen über den ESM, Homogesetzgebung etc. ja auch sparen. Ausnahmesituation hin oder her. Ich möchte nicht, dass die parlamentarischen Marionetten auch noch Recht und Gesetz auf ihrer Seite haben, wenn sie auf Protestler schießen lassen.
Im Prinzip hast Du Recht, denn Diskussionen & "Wahlen" ändern hierzulande derzeit überhaupt nichts; aber es ist trotzdem sehr nett & bisweilen entlastend (Psychohygiene), wenn man diskutiert :breitgrins:

Was Recht und Gesetz ist bestimmt immer die jeweils herrschende Clique; insofern ist es mir egal, ob die regierend-reagierenden Satrapen "gesetzlich abgesichert" oder "ungesetzlich" "auf Protestler" schießen lassen. Das ist doch letztlich alles nur Kosmetik.

Dazu ein schöner Satz: (unverzuckerte Wahrheit,Tacheles):
"Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen " - Worte des Vorsitzenden Mao Tsetung, Peking 1967
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Was Recht und Gesetz ist bestimmt immer die jeweils herrschende Clique; insofern ist es mir egal, ob die regierend-reagierenden Satrapen "gesetzlich abgesichert" oder "ungesetzlich" "auf Protestler" schießen lassen. Das ist doch letztlich alles nur Kosmetik.
Für denjenigen, der schießen soll, ist es nicht egal, würde das doch die Befehlsverweigerung erschweren.

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Ewald Mrnka
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Ewald Mrnka »

Torsten hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:Was Recht und Gesetz ist bestimmt immer die jeweils herrschende Clique; insofern ist es mir egal, ob die regierend-reagierenden Satrapen "gesetzlich abgesichert" oder "ungesetzlich" "auf Protestler" schießen lassen. Das ist doch letztlich alles nur Kosmetik.
Für denjenigen, der schießen soll, ist es nicht egal, würde das doch die Befehlsverweigerung erschweren.
Soldaten sind wohl eh überfordert juristische Haarspaltereien nachzuvollziehen. Wenn es hart auf hart geht, sitzen am Ende diejenigen auf der Anklagebank, die auf der falschen Seite (Verlierer) gefochten haben, die Sieger bekommen Orden und dürfen richtern & urteilen. Sieger haben nämlich grundsätzlich recht.
Praxis seit 45.
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Maurus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Maurus »

Ewald Mrnka hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:Was Recht und Gesetz ist bestimmt immer die jeweils herrschende Clique; insofern ist es mir egal, ob die regierend-reagierenden Satrapen "gesetzlich abgesichert" oder "ungesetzlich" "auf Protestler" schießen lassen. Das ist doch letztlich alles nur Kosmetik.
Für denjenigen, der schießen soll, ist es nicht egal, würde das doch die Befehlsverweigerung erschweren.
Soldaten sind wohl eh überfordert juristische Haarspaltereien nachzuvollziehen. Wenn es hart auf hart geht, sitzen am Ende diejenigen auf der Anklagebank, die auf der falschen Seite (Verlierer) gefochten haben, die Sieger bekommen Orden und dürfen richtern & urteilen. Sieger haben nämlich grundsätzlich recht.
Praxis seit 45.
45 n. Chr.? Eher seit der Bronzezeit.

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »


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Niels
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Niels »

Torsten hat geschrieben:Die Bundeswehr bekommt eine Stadt
Muss das sein?
Kann man da nicht ein paar leerstehende Kasernen nehmen?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

Interessant, dass zwar an alles mögliche gedacht wird bei dieser modernen Phantomstadt, also Autobahn, U-Bahn, Industriegebiet und ein politisches und ein kulturelles Zentrum, aber eine Phantomkirche wird wohl nicht errichtet. Bei der letzten Revolution, die ich mitgemacht habe, kam aber gerade diesen eine entscheidende Bedeutung zu.

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Maurus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Maurus »

Torsten hat geschrieben:Interessant, dass zwar an alles mögliche gedacht wird bei dieser modernen Phantomstadt, also Autobahn, U-Bahn, Industriegebiet und ein politisches und ein kulturelles Zentrum, aber eine Phantomkirche wird wohl nicht errichtet. Bei der letzten Revolution, die ich mitgemacht habe, kam aber gerade diesen eine entscheidende Bedeutung zu.
Ich bin ganz dankbar, dass die Bundeswehr Häuserkampf nicht in einer Kirche übt.

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Protasius
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Protasius »

Maurus hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:Interessant, dass zwar an alles mögliche gedacht wird bei dieser modernen Phantomstadt, also Autobahn, U-Bahn, Industriegebiet und ein politisches und ein kulturelles Zentrum, aber eine Phantomkirche wird wohl nicht errichtet. Bei der letzten Revolution, die ich mitgemacht habe, kam aber gerade diesen eine entscheidende Bedeutung zu.
Ich bin ganz dankbar, dass die Bundeswehr Häuserkampf nicht in einer Kirche übt.
Aber es wäre vllt. ganz sinnvoll zu üben, daß es Dinge gibt, die man nicht einfach so beschießen darf. Im Zweiten Weltkrieg hat das ja nicht funktioniert bzw. die Alliierten haben ihre Ziele teilweise per Baedeker ausgesucht um das Volk zu terrorisieren.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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lifestylekatholik
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von lifestylekatholik »

Protasius hat geschrieben:Aber es wäre vllt. ganz sinnvoll zu üben, daß es Dinge gibt, die man nicht einfach so beschießen darf. Im Zweiten Weltkrieg hat das ja nicht funktioniert bzw. die Alliierten haben ihre Ziele teilweise per Baedeker ausgesucht um das Volk zu terrorisieren.
Du plädierst für einen Moscheebau? :hmm:
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Caviteño
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Caviteño »

Protasius hat geschrieben:Im Zweiten Weltkrieg hat das ja nicht funktioniert bzw. die Alliierten haben ihre Ziele teilweise per Baedeker ausgesucht um das Volk zu terrorisieren.
Na, na, na - der Ausdruck "Baedeker Blitz" oder "Baedeker raid" spricht wohl mehr von den deutschen Angriffen auf englische Städte:
Baron Gustav Braun von Stumm, a German propagandist is reported to have said on 24 April 1942 following the first attack, "We shall go out and bomb every building in Britain marked with three stars in the Baedeker Guide."
http://en.wikipedia.org/wiki/Baedeker_Blitz

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Protasius
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Protasius »

Caviteño hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Im Zweiten Weltkrieg hat das ja nicht funktioniert bzw. die Alliierten haben ihre Ziele teilweise per Baedeker ausgesucht um das Volk zu terrorisieren.
Na, na, na - der Ausdruck "Baedeker Blitz" oder "Baedeker raid" spricht wohl mehr von den deutschen Angriffen auf englische Städte:
Baron Gustav Braun von Stumm, a German propagandist is reported to have said on 24 April 1942 following the first attack, "We shall go out and bomb every building in Britain marked with three stars in the Baedeker Guide."
http://en.wikipedia.org/wiki/Baedeker_Blitz
Und Dresden war ein strategisch wichtiges Ziel, weil es dort ja so viel Rüstungsindustrie gab, ja? (Aber wir schweifen ab, das hatte ich eigentlich nicht lostreten wollen.)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Maurus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Maurus »

Protasius hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:Interessant, dass zwar an alles mögliche gedacht wird bei dieser modernen Phantomstadt, also Autobahn, U-Bahn, Industriegebiet und ein politisches und ein kulturelles Zentrum, aber eine Phantomkirche wird wohl nicht errichtet. Bei der letzten Revolution, die ich mitgemacht habe, kam aber gerade diesen eine entscheidende Bedeutung zu.
Ich bin ganz dankbar, dass die Bundeswehr Häuserkampf nicht in einer Kirche übt.
Aber es wäre vllt. ganz sinnvoll zu üben, daß es Dinge gibt, die man nicht einfach so beschießen darf.
In dem Praxisfall, der da vermutlich geübt wird, wäre es wohl eher so, dass der Kirchturm als strategisches Ziel gelten würde. Wenn der militärisch genutzt wird, darf er auch beschossen werden.

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Maurus
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Maurus »

Protasius hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Im Zweiten Weltkrieg hat das ja nicht funktioniert bzw. die Alliierten haben ihre Ziele teilweise per Baedeker ausgesucht um das Volk zu terrorisieren.
Na, na, na - der Ausdruck "Baedeker Blitz" oder "Baedeker raid" spricht wohl mehr von den deutschen Angriffen auf englische Städte:
Baron Gustav Braun von Stumm, a German propagandist is reported to have said on 24 April 1942 following the first attack, "We shall go out and bomb every building in Britain marked with three stars in the Baedeker Guide."
http://en.wikipedia.org/wiki/Baedeker_Blitz
Und Dresden war ein strategisch wichtiges Ziel, weil es dort ja so viel Rüstungsindustrie gab, ja? (Aber wir schweifen ab, das hatte ich eigentlich nicht lostreten wollen.)
Noch eine Abschweifung: Es ist in der Geschichtswissenschaft mW keine Frage, dass mit den Bombardements von Städten vor allen Dingen Terror verbreiten werden sollte. Leute wie Bomber-Harris haben das auch nie abgestritten. Churchill allerdings wollte kurz vor Kriegsende seine Weste reinwaschen, was das britische Luftkommando allerdings kühl zurückwies.

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Torsten
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Torsten »

zeit.de hat geschrieben:Was glaubt ihr eigentlich, wer wir sind?
Beschimpfungen, Hassmails, Hausverbot in Schulen: Wie Soldaten sich in Deutschland behandeln lassen müssen
Gastbeitrag von Dominik Wullers

[...] Besonders wütend macht mich die platte Anti-Bundeswehr-Haltung an Schulen. [...] Die Bundeswehr sei faschistisch, rassistisch, kriegsverherrlichend, verderbe also die Jugend, und versuche sie auch für das Mörderhandwerk zu gewinnen. So jedenfalls sieht die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Diese 270.000 Mitglieder starke Organisation versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass die 97 Jugendoffiziere der Bundeswehr Schulen besuchen und über die deutsche Sicherheitspolitik berichten.

Im September 2011 beispielsweise forderte die GEW in einem Artikel unter dem Titel Kinder im Visier, Soldaten den Zugang zu Schulen grundsätzlich zu verbieten. Für solch mutiges Engagement gibt es dann auch noch Preise – etwa den Aachener Friedenspreis, der in diesem Jahr für das Zutrittsverbot an Schulen verliehen wurde –, gefördert von SPD, Grünen, Gewerkschaften und Kirchen. Herzlichen Glückwunsch!
[...]
Unsere Jugendoffiziere werben übrigens nicht für die Bundeswehr, sondern sie erklären die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Das interessiert aber niemanden.

Verdammt noch mal, wir Soldaten vertreten keine Partikularinteressen, sondern den deutschen Staat! Unsere Demokratie, Einigkeit und Recht und Freiheit, kurzum: uns alle. Wir repräsentieren das gesamte deutsche Volk. Wir leben die Staatsbürgerschaft und sind bereit für Menschenrechte zu kämpfen, statt nur über sie zu diskutieren!
Wer in der DDR die Schule besucht hat, dem klingt all das noch in den Ohren. Der Wehrunterricht, wo u.a. die Außen und Sicherheitspolitik des Warschauer Vertrages erklärt wurde, der Kampf für die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und für den Weltfrieden. Die gelebte Staatsbürgerschaft und die Kampfbereitschaft. Dem Offizier würde ich sagen: Sei froh, dass es (noch) so ist, wie es ist. Und sei dankbar, in einem Land zu leben, in dem Kirchen einen Friedenspreis dafür verleihen(können), dass es so bleibt. Und sei wachsam, wirklich nur "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Aber das steht alles auch so ähnlich schon in den vielen hundert Kommentaren zu diesem Gastbeitrag.

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Soulfly
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Re: Die Bundeswehr im Innern einsetzen?

Beitrag von Soulfly »

Die Bundeswehr erfährt die gleiche Ablehnung wie die (katholische) Kirche(n).
Sie existieren, sind aber obsolet.
Nur noch eine Frage der Zeit, bis die heutige Gesellschaft und ihre freidenken und freihandelnden
Bürger gänzlich ohne sie auskommen wollen.

Gott ist tot, Religion ist Opium fürs Volk und Kriege wollen wir eh keine führen.
Wir sind uns selbst genug.
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