Mich erinnert das an die DDR - Volkskammer...
Lutherbeck
Na ja - das Rederecht sollte nicht generell eingeschränkt werden, sondern die Fraktion würde dem Abgeordneten nicht erlauben, zu reden. Stattdessen sollte er - so war es geplant - seine Einwendungen schriftlich zu Protokoll geben können (liest natürlich niemand).Dottore Cusamano hat geschrieben: Die ins Auge gefasste Neuregelung der Geschäftsordnung des Bundestages, die das Rederecht der Abgeordneten im Parlament betrifft, hätte mangels Verfassungsmäßigkeit ohnehin niemals Bestand.
Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Regelungen hinsichtlich der Redezeit sind natürlich notwendig und vermutlich auch verfassungskonform, denn sonst würden sich die Debatten über Tage hinziehen.In der Regel freilich verläuft die Nominierung von Rednern in den Bundestagsfraktionen nach einem formalisierten Verfahren und in strukturierten Bahnen. Absprachen der Parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Fraktionen gehen ihr voraus. Sie besprechen die Tagesordnungspunkte der Plenarwochen und legen die Dauer der Debatten fest. Aus der Größe der Fraktionen ergeben sich deren Zeitkontingente; die Redezeiten der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Bundesrates werden in die Berechnungen einbezogen. Also: Jede Ministerrede zieht zusätzliche Redezeiten für die Oppositionsfraktionen nach sich. Die kleinste Bundestagsfraktion - derzeit sind es die Grünen - hat also den kleinsten Teil der Debattenzeit zur Verfügung, was im vergangenen Herbst eine Ursache der Empörung des Grünen-Geschäftsführers Volker Beck war.
Bundestagspräsident Lammert (CDU) gab den „Abweichlern“ der Koalition, Willsch (CDU) und Schäffler (FDP) jeweils fünf Minuten Redezeit; in der Realität sprachen sie zusammen zwölf Minuten lang. In der nachfolgenden Sitzung des Ältestenrates wies Beck empört darauf hin, dass seine Fraktion insgesamt nur wenig mehr Redezeit zur Verfügung gehabt habe: 17 Minuten. In der FDP gab es Verärgerung, weil der „Abweichler“ Schäffler länger reden durfte als der von der Fraktion zur Rede bestimmte Abgeordnete Solms. Auch in der Unions-Fraktion gibt es Beschwerden von koalitionstreuen Abgeordneten. Die fragten bei der Fraktionsführung nach, ob sie nun zu Kritikern werden müssten, um im Bundestag reden zu dürfen.
Dieses Argument verstehe ich nicht ganz. Warum sollen sich Debatten nicht hinziehen, wenn es viel zu diskutieren gibt? Sehr wenig, was aus Parlamenten kommt, ist wirklich unentbehrlich, und solange sich die Abgeordnenten mit Dauerdebatten amüsieren, können sie wenigstens anderweitig keinen Schaden anrichten.Caviteño hat geschrieben: Regelungen hinsichtlich der Redezeit sind natürlich notwendig ... denn sonst würden sich die Debatten über Tage hinziehen.
Ja.Dottore Cusamano hat geschrieben:Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Dieser Traum wird ein Traum bleiben, da er in der realpolitischen Debatte mit den bekannten arbeitsmarktpolitischen Argumenten ausgebremst werden wird:Bernado hat geschrieben:Ja.Dottore Cusamano hat geschrieben:Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Wovon ich manchmal träume: ein Gesetz, wonach Politikern, die verantwortlich sind für Regelungen, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert werden, auf einen abgewogenen Zeitraum die Fähigkeit entzogen wird, politische Ämter und Spitzenpositionen in der Verwaltung zu bekleiden.
Deine Darlegungen sind verfassungstheoretisch richtig - allerdings gäbe es dann auch keinen "Fraktionszwang" - in der Praxis.Dottore Cusamano hat geschrieben: ganzer Beitrag
Die Geschäftsordnung wahrt also die Erklärungsmöglichkeit für den Abgeordneten, ob sie ihm ein verfassungsrechtliches Rederecht währen der Debatte zugesteht -§ 31 Abs. 1 Geschäftsordnung Bundestag hat geschrieben: nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.