Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

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cantus planus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von cantus planus »

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe gebilligt. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wurde abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit.
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Ewald Mrnka
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Ewald Mrnka »

cantus planus hat geschrieben:
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe gebilligt. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wurde abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit.
Die richtern so, wie es die "Politik" braucht. Justizia war schon immer die Hure der Herrschenden.
"Gewaltenteilung", das ist auch so ein Wieselwort, an das nur Naive & Schwachsinnige glauben (können).
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Haiduk hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Es existiert keine Verfassungsnorm, die den Bundespräsidenten auffordert oder gar verpflichtet, Gesetze vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Im Gegenteil: Das käme einem suspensiven Vetorecht gleich und wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Allerdings wird ein Überprüfungsrecht des Bundespräsidenten durchaus diskutiert.
Wenn der Bundespräsident Zweifel an dem Gesetz hat — und dieses Gesetz ist höchst zweifelhaft(!) — dann hat er die Pflicht es von seinem Stab prüfen zu lassen. Wenn dieser Stab zu dem Ergebnis kommt, daß es nicht unterzeichnet werden kann, ohne mit dem Grundgesetz in Konflikt zu geraten, dann darf der Bundespräsident es nicht unterzeichnen. In gewisser Weise hat also nicht der Bundespräsident, sondern dieser Stab von Verfassungsexperten das letzte Wort. So schaut's aus! Im vorliegenden Fall ist wohl davon auszugehen, daß diese Herren Berater bereits bei der Erstellung der Gesetzesvorlage einbezogen waren, um sicherzustellen, daß es zu keinem Malheur kommt. Die Berater des "Königs" sind also wieder mal wichtiger, als der "König" selbst, der damit vom Bundespräsident zum Bundesparaphierator wird: einer der zahllosen Schreiberlinge des Bundes aka. Lohnschreiber also — um es mal ein wenig "pointiert" auszudrücken :gaehn:
Der Bundespräsident wird nicht zu Unrecht bisweilen als Staatsnotar bezeichnet. Seine verfassungsrechtliche Rolle ist mit Bedacht nur sehr klein ausgefallen. Insofern ist dagegen nichts zu sagen. Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten beschränkt sich zudem auf offensichtliche Verfassungswidrigkeiten. Kompliziertere Fragen, was für die vorliegende Sache ohne Zweifel gelten würde, umfasst sie nicht.

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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Ewald Mrnka hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe gebilligt. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wurde abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit.
Die richtern so, wie es die "Politik" braucht. Justizia war schon immer die Hure der Herrschenden.
"Gewaltenteilung", das ist auch so ein Wieselwort, an das nur Naive & Schwachsinnige glauben (können).
Erstens ist die Entscheidung keine Entscheidung in der Sache und zweitens hinsichtlich der Standards, die das Gericht beim Erlass von einstweiligen Anordnungen anlegt vollkommen verständlich und erwartbar.

Caviteño
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Caviteño »

Maurus hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben: Und warum hat das BVerfG dann beim z.B. Maastricht- und beim Lissabon-Vertrag den Bundespräsidenten gebeten, mit der Unterzeichnung bis zur Entscheidung zu warten bzw. die Ratifikationsurkunde nicht zu hinterlegen?

Weil bei völkerrechtlichen Verträgen mit der Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Bindungswirkung eintritt und die ist nur noch sehr schwer rückgängig zu machen.
Das war keine Verfassungsbeschwerde. Außerdem ist das heutige Gesetz kein völkerrechtlicher Vertrag und auch kein Zustimmungsgesetz zu einem solchen. Es war durchaus sinnvoll, die Bundespräsidenten hier zu bitten, die Unterzeichnung aufzuschieben. Daran halten hätte er sich aber nicht müssen.
Es war sehr wohl eine Verfassungsbeschwerde, wie man dem Tenor des Maastricht-Urteils entnehmen kann:
Urteil
des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. und 2. Juli 1993
-- 2 BvR 2134, 2159/92 --
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn B... - Bevollmächtigter: Prof. Dr. K. A. Schachtschneider, Hubertusstraße 6, Nürnberg - gegen das Gesetz vom 28. Dezember 1992 zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union (BGBl. II S. 1251) ....
Quelle:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv89155.html
Maurus hat geschrieben: Allerdings wird ein Überprüfungsrecht des Bundespräsidenten durchaus diskutiert.
Ein Überprüfungsrecht des Bundespräsidenten muß nicht diskutiert werden, es besteht bereits seit Geltung des Grundgesetzes und wurde von fast allen Bundespräsidenten auch genutzt. Eine Aufstellung über die von ihnen abgelehnten Gesetze findet sich hier:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 25,.html

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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Caviteño hat geschrieben: Es war sehr wohl eine Verfassungsbeschwerde, wie man dem Tenor des Maastricht-Urteils entnehmen kann:
Urteil
des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. und 2. Juli 1993
-- 2 BvR 2134, 2159/92 --
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn B... - Bevollmächtigter: Prof. Dr. K. A. Schachtschneider, Hubertusstraße 6, Nürnberg - gegen das Gesetz vom 28. Dezember 1992 zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union (BGBl. II S. 1251) ....
Quelle:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv89155.html
Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Allerdings wird ein Überprüfungsrecht des Bundespräsidenten durchaus diskutiert.
Ein Überprüfungsrecht des Bundespräsidenten muß nicht diskutiert werden, es besteht bereits seit Geltung des Grundgesetzes und wurde von fast allen Bundespräsidenten auch genutzt. Eine Aufstellung über die von ihnen abgelehnten Gesetze findet sich hier:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 25,.html
Es ist dennoch in seiner Ausgestaltung einem rechtswissenschaftlichen Diskurs unterworfen, zumal es nirgendwo kodifiziert ist.

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Maurus hat geschrieben:Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Es ist der Fall, weil mit diesem Rechtsbruch ein neues "Recht" geschaffen wurde. Daß das so ist, zeigt sich daran, daß Merkel und die anderen europäischen Führer darauf nun als Vorbild für noch weitergehende Maßnahmen verweisen können. Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Preußenschlag in der Endphase der Republik von Weimar. Damals hatte der Staatsgerichtshof des Reichsgerichts — quasi das Gegenstück zum BVerfG von heute — auch nachträglich den Klägern recht gegeben. Faktisch war das aber ohne Bedeutung.

PS: Habe Probleme mit dem Verlinken von WP'ia-Artikeln ... :hae?:
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)

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Pelikan
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Pelikan »

Haiduk hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Es ist der Fall, weil mit diesem Rechtsbruch ein neues "Recht" geschaffen wurde. Daß das so ist, zeigt sich daran, daß Merkel und die anderen europäischen Führer darauf nun als Vorbild für noch weitergehende Maßnahmen verweisen können. Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Preußenschlag in der Endphase der Republik von Weimar. Damals hatte der Staatsgerichtshof des Reichsgerichts — quasi das Gegenstück zum BVerfG von heute — auch nachträglich den Klägern recht gegeben. Faktisch war das aber ohne Bedeutung.

PS: Habe Probleme mit dem Verlinken von WP'ia-Artikeln ... :hae?:
Wessen Recht wurde denn gebrochen? Gibt es eine Quelle des Rechts über den nationalen Gesetzgebern? Wenn nicht, wie kann die Aussetzung eines Vertrages mit Zustimmung aller Vertragspartner ein Rechtsbruch sein?

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Pelikan hat geschrieben:
Haiduk hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Es ist der Fall, weil mit diesem Rechtsbruch ein neues "Recht" geschaffen wurde. Daß das so ist, zeigt sich daran, daß Merkel und die anderen europäischen Führer darauf nun als Vorbild für noch weitergehende Maßnahmen verweisen können. Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Preußenschlag in der Endphase der Republik von Weimar. Damals hatte der Staatsgerichtshof des Reichsgerichts — quasi das Gegenstück zum BVerfG von heute — auch nachträglich den Klägern recht gegeben. Faktisch war das aber ohne Bedeutung.

PS: Habe Probleme mit dem Verlinken von WP'ia-Artikeln ... :hae?:
Wessen Recht wurde denn gebrochen? Gibt es eine Quelle des Rechts über den nationalen Gesetzgebern? Wenn nicht, wie kann die Aussetzung eines Vertrages mit Zustimmung aller Vertragspartner ein Rechtsbruch sein?
Wer sind denn bitteschön die "Vertragspartner"? Das sind nicht die jeweiligen Regierung, sondern die Völker, als deren Verteter sie handeln. Bei uns heißt es dazu in GG Art. 20 Abs. 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Nachdem das Volk zu dieser Maßregel nicht befragt wurde, handelt es sich um einen Vertragsbruch und war folglich illegitim. Die bislang gültigen Maßstäbe des Rechtsstaates wurden ausgehebelt. Also tritt GG Art. 20 Abs. 4 in Kraft.
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)

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Pelikan
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Pelikan »

Haiduk hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Haiduk hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Es ist der Fall, weil mit diesem Rechtsbruch ein neues "Recht" geschaffen wurde. Daß das so ist, zeigt sich daran, daß Merkel und die anderen europäischen Führer darauf nun als Vorbild für noch weitergehende Maßnahmen verweisen können. Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Preußenschlag in der Endphase der Republik von Weimar. Damals hatte der Staatsgerichtshof des Reichsgerichts — quasi das Gegenstück zum BVerfG von heute — auch nachträglich den Klägern recht gegeben. Faktisch war das aber ohne Bedeutung.

PS: Habe Probleme mit dem Verlinken von WP'ia-Artikeln ... :hae?:
Wessen Recht wurde denn gebrochen? Gibt es eine Quelle des Rechts über den nationalen Gesetzgebern? Wenn nicht, wie kann die Aussetzung eines Vertrages mit Zustimmung aller Vertragspartner ein Rechtsbruch sein?
Wer sind denn bitteschön die "Vertragspartner"? Das sind nicht die jeweiligen Regierung, sondern die Völker, als deren Verteter sie handeln. Bei uns heißt es dazu in GG Art. 20 Abs. 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Nachdem das Volk zu dieser Maßregel nicht befragt wurde, handelt es sich um einen Vertragsbruch und war folglich illegitim. Die bislang gültigen Maßstäbe des Rechtsstaates wurden ausgehebelt. Also tritt GG Art. 20 Abs. 4 in Kraft.
Das ist unlogisch. Wenn die Vertreter nicht ermächtigt sind, ihre Zustimmung zum Vertrag aufzugeben, dann waren sie auch nie ermächtigt, ihre Zustimmung zu gewähren. Wer das so sieht, muß den ganzen Vertrag für nichtig halten und kann sich nicht auf ihn berufen.

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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Haiduk hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Maastricht habe ich oben irgendwie überlesen. Gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag hat Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, allerdings kamen später auch noch ein paar Verfassungsbeschwerden dazu (die letztendlich erfolgreich waren). Auf die Klageart kam es aber letztendlich hier auch nicht an. Haiduk erklärte, die Klagen seien durch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten bedeutungslos geworden, was aber nicht der Fall ist. Auch die Verfassungsbeschwerden zu Maastricht und Lissabon wurden nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze eingereicht. Gibt das Gericht der Beschwerde statt, dann wäre das Gesetz nichtig. Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Es ist der Fall, weil mit diesem Rechtsbruch ein neues "Recht" geschaffen wurde. Daß das so ist, zeigt sich daran, daß Merkel und die anderen europäischen Führer darauf nun als Vorbild für noch weitergehende Maßnahmen verweisen können. Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Preußenschlag in der Endphase der Republik von Weimar. Damals hatte der Staatsgerichtshof des Reichsgerichts — quasi das Gegenstück zum BVerfG von heute — auch nachträglich den Klägern recht gegeben. Faktisch war das aber ohne Bedeutung.
Wie gesagt: Würde der Beschwerde stattgegeben, dann wäre das nicht ohne Bedeutung. Jedenfalls nicht, wenn die Entscheidung innerhalb des nächsten Jahres erfolgen würde.

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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Haiduk hat geschrieben: Wer sind denn bitteschön die "Vertragspartner"? Das sind nicht die jeweiligen Regierung, sondern die Völker, als deren Verteter sie handeln.
Weder Regierung noch Volk, sondern Staat. Es heißt zwar Völkerrecht, ist aber in Wirklichkeit Staatenrecht. Zudem: Wenn die Zustimmung zu einem Vertrag durch ein entsprechendes Parlamentsgesetz erfolgt, dann kann das Parlament natürlich auch entsprechend im Einklang mit den anderen Vertragspartnern Änderungen in Kraft setzen.

civilisation
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von civilisation »

Das Bildnis der englischen Königin auf Drachmen???


Das ist sicherlich ein Scherz.


Heute aus einem Haltestellengespräch:

Ich: Vorgestern kostete der griechische Spargel bei ... nur 1,29 EUR je 500 g.

Gesprächspartnerin 1 : Irgendwie müssen wir die Griechen ja unterstützen.

Gesprächspartnerin 2 : Aber die können doch gar nichts dabei verdienen.

Gesprächspartnerin 1 : Die kriegen ja unser Geld. Und dafür kriegen wir jetzt billigen Spargel.

Wenn das alles gewesen sein sollte, dann sage ich nur "Gute Nacht".

Ich habe mich an dem Gespräch übrigens nicht weiter beteiligt.

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Torsten
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Torsten »

Das Rettungsprogramm der Bundesregierung ist nicht ehrgeizig. Es ist brutal, unsozial und erbarmungslos. "Sie wollen Griechenland noch weiter in die Krise treiben, damit die griechischen und deutschen Ackermänner ihre Renditen einstreichen können.

"Unter Ehrgeiz versteht man die Gier einer Person nach Ehre, oft verbunden mit dem Streben nach Macht und Ruhm. Wer ehrgeizig ist, ist eifrig bestrebt, andere zu übertreffen."(wikipedia)

Vor wem strebt die Kanzlerin nach Ruhm, nach wessen Ehre ist sie gierig, wenn sie Löhne und Renten kürzt und den täglichen Lebensmitteleinkauf teurer macht? Erst in Griechenland und dann in ganz Europa? Denn "über die Verhältnisse haben ja nicht nur die Griechen gelebt". Das wird hierzulande ja auch seit Jahren den Deutschen gepredigt.

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Ewald Mrnka
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Ewald Mrnka »

civilisation hat geschrieben:Das Bildnis der englischen Königin auf Drachmen???


Das ist sicherlich ein Scherz.


Heute aus einem Haltestellengespräch:

Ich: Vorgestern kostete der griechische Spargel bei ... nur 1,29 EUR je 500 g.

Gesprächspartnerin 1 : Irgendwie müssen wir die Griechen ja unterstützen.

Gesprächspartnerin 2 : Aber die können doch gar nichts dabei verdienen.

Gesprächspartnerin 1 : Die kriegen ja unser Geld. Und dafür kriegen wir jetzt billigen Spargel.

Wenn das alles gewesen sein sollte, dann sage ich nur "Gute Nacht".

Ich habe mich an dem Gespräch übrigens nicht weiter beteiligt.
.................................................und daher gehe ich auch nicht zu "Wahlen"
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Caviteño
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Caviteño »

Maurus hat geschrieben: Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Nun, das sehe ich nicht so.
Zwar läuft der "Kredit" über mehrere Jahre, aber es stehen schon andere Staaten vor der Tür und offensichtlich wurde mit der "Kreditgewährung" die Tür zu einer dauerhaften Transferunion geöffnet. Ob dies im Sinne der Verträge ist - daran darf man zweifeln.
Hinsichtlich der "persönlichen Beschwer" hat das BVerfG hat in dem Maastrichturteil erstmalig festgestellt, daß diese beim einzelnen Bürgers durchaus vorliegen kann, wenn
die Wahrnehmung der Kompetenzen des Deutschen Bundestages so weitgehend auf ein von den Regierungen gebildetes Organ der Europäischen Union oder der Europäischen Gemeinschaften übergeht, daß die nach Art. 2 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG unverzichtbaren Mindestanforderungen demokratischer Legitimation der dem Bürger gegenübertretenden Hoheitsgewalt nicht mehr erfüllt werden.
Quelle:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv89155.html
dort Tz. 63
Auch diesem Grunde wurde ja auch die Verfassungsbeschwerde "gegen Maastricht" überhaupt verhandelt, sie wäre sonst als unzulässig verworfen worden.
Mit dieser "Zulässigkeitsvoraussetzung" wurden auch die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag begründet und waren tlw. erfolgreich. Inwieweit dieses Argument auch im vorliegenden Fall greift, müssen wir abwarten. Die Hinweise der Antragsteller auf die Verletzung der Verträge und die Vorbehalte des BVerfG aus dem Maastricht-Urteil sind jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Dies dürfte insbesondere dann gelten, wenn die gewährten "Kredite" als sog. junior-Darlehn (also absolut nachrangig) gewährt wurden oder wenn die EU jetzt mit eigenen Bonds an den Markt geht und sich diese von den Mitgliedsländern garantieren läßt.
hierzu:
http://www.ftd.de/politik/europa/:kolum ... 9977.html
und
http://www.ftd.de/politik/:dramatischer ... 1169.html

Maurus hat geschrieben:
Es ist dennoch in seiner Ausgestaltung einem rechtswissenschaftlichen Diskurs unterworfen, zumal es nirgendwo kodifiziert ist.
Das ist zwar richtig und das Überprüfungsrecht wurde von den Bundespräsidenten nur auch sehr zurückhaltend wahrgenommen (soweit es Ablehnungen betrifft). Gleichwohl kann er sich weigern, ein Gesetz auszufertigen, wenn es nach seiner Meinung (!) nicht verfassungskonform ist bzw. nicht auf verfassungskonformen Weg zustande gekommen ist. Es könnte dann nicht in Kraft treten und die Bundesregierung bzw. der Bundestag müßten den Rechtsstreit vor dem BVerfG führen.

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)

civilisation
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von civilisation »

Wo ist das Posting mit dem Bildnis der britischen Königin hin?

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Joseph
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Joseph »

Haiduk hat geschrieben:Zum Putsch, gestern in Brüssel
Dobsche, dobsche tralla, Violienche is kaputt.
Dobsche, dobsche tralla, Deutschland is kaputt....
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Caviteño
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Caviteño »

Selbst die FAZ ist schockiert:

http://www.faz.net/s/Rub3ADB8A21E754E7 ... ezial.html

Ich glaube es nicht :nein:

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Joseph hat geschrieben:
Haiduk hat geschrieben:Zum Putsch, gestern in Brüssel
Dobsche, dobsche tralla, Violienche is kaputt.
Dobsche, dobsche tralla, Deutschland is kaputt....
Was gestern stattfand wird als Putsch von Brüssel in die Geschichte eingehen.

Die Zahlungskrise Griechenlands war nicht mehr, als ein willkommener Anlaß, um die absolute Herrschaft des Leviathans namens EUdSSR auszurufen!

Während wir uns hier ob dieses Wahnsinns die Hände über den Kopf schlagen, knallen in Büssel gerade die Sektkorken!
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Da der Kredit über mehrere Jahre läuft, hätte das also durchaus noch eine Konsequenz. Allerdings ist diese Beschwerde natürlich eher symbolisch. Zwar ist es wohl richtig, dass die Hilfe gegen den Vertrag von Lissabon verstößt, aber eine Privatperson hat gegen einen solchen Verstoß keine Handhabe. Da den Beschwerdeführern eine persönliche Beschwer fehlt, ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig.
Nun, das sehe ich nicht so.
Zwar läuft der "Kredit" über mehrere Jahre, aber es stehen schon andere Staaten vor der Tür und offensichtlich wurde mit der "Kreditgewährung" die Tür zu einer dauerhaften Transferunion geöffnet. Ob dies im Sinne der Verträge ist - daran darf man zweifeln.
Ja, daran kann man zweifeln. Doch ist dies für die vorliegende Frage nicht entscheidend. Der Punkt ist: Wenn das Gesetz verfassungswidrig ist, hat der Kredit keine Grundlage und darf nicht weiter gewährt werden. Da die 22,4 Mrd € nicht auf einmal gezahlt werden hätte das die Konsequenz, dass zumindest keine weiteren Zahlungen erfolgen dürften.
Hinsichtlich der "persönlichen Beschwer" hat das BVerfG hat in dem Maastrichturteil erstmalig festgestellt, daß diese beim einzelnen Bürgers durchaus vorliegen kann, wenn
die Wahrnehmung der Kompetenzen des Deutschen Bundestages so weitgehend auf ein von den Regierungen gebildetes Organ der Europäischen Union oder der Europäischen Gemeinschaften übergeht, daß die nach Art. 2 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG unverzichtbaren Mindestanforderungen demokratischer Legitimation der dem Bürger gegenübertretenden Hoheitsgewalt nicht mehr erfüllt werden.
Quelle:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv89155.html
dort Tz. 63
Auch diesem Grunde wurde ja auch die Verfassungsbeschwerde "gegen Maastricht" überhaupt verhandelt, sie wäre sonst als unzulässig verworfen worden.
Mit dieser "Zulässigkeitsvoraussetzung" wurden auch die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag begründet und waren tlw. erfolgreich. Inwieweit dieses Argument auch im vorliegenden Fall greift, müssen wir abwarten.
Der Bundestag hat hier keine Kompetenzen aus der Hand gegeben, insofern ist das in meinen Augen nicht vergleichbar.

Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Es ist dennoch in seiner Ausgestaltung einem rechtswissenschaftlichen Diskurs unterworfen, zumal es nirgendwo kodifiziert ist.
Das ist zwar richtig und das Überprüfungsrecht wurde von den Bundespräsidenten nur auch sehr zurückhaltend wahrgenommen (soweit es Ablehnungen betrifft). Gleichwohl kann er sich weigern, ein Gesetz auszufertigen, wenn es nach seiner Meinung (!) nicht verfassungskonform ist bzw. nicht auf verfassungskonformen Weg zustande gekommen ist. Es könnte dann nicht in Kraft treten und die Bundesregierung bzw. der Bundestag müßten den Rechtsstreit vor dem BVerfG führen.
Die Meinung muss aber rechtlich sehr fundiert sein. Ansonsten würde der Präsident sein Amt schwer beschädigen, weil er vor Gericht jedenfalls unterliegen würde. Bei dem Status, den das Amt in Deutschland hat. könnte er dann wohl seinen Hut nehmen. Ergo haben die Präsidenten auch nur bei Gesetzen die Unterschrift verweigert, deren Verfassungswidrigkeit offensichtlich war. Der Bundespräsident ist ja auch kein Ein-Mann-Verfassungsgericht.

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Unter dem Eindruck dieser Turbulenzen entschlossen die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am Freitagabend daher nicht nur ein 11-Milliarden-Kreditpaket zur Rettung Griechenlands, sondern auch eine noch schwerere Abwehrwaffe gegen die Schuldenkrise: So sollen die EU-Finanzminister am Sonntag in Brüssel noch vor Öffnung der Finanzmärkte beschließen, dass die EU-Kommission künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit am Kapitalmarkt Kredite für strauchelnde Euro-Länder aufnehmen kann.
Die Putschistin Merkel im Endkampf. Jetzt muß auch noch der Volkssturm von der EU-Kommission 'ran :roll:

Quelle: http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... rkurs.html
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
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Niels
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Niels »

Ein alter Bekannter meldet sich zu Wort:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... essen.html
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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Niels hat geschrieben:Ein alter Bekannter meldet sich zu Wort:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... essen.html
Kohls Generation hat sicher einen ganz anderen Blick auf die ganze Sache. Für die ist Europäische Einigung = Bewahrung des Friedens in Europa. Da kommt es auf ein paar Milliarden nicht an.

Allerdings betonte man früher doch mehr das Europa der Vaterländer - eine Formel, die man heute nur noch selten hört.

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Das geplante Euro-Rettungssystem ist die bedeutendste Reform der Währungsunion seit Einführung der Gemeinschaftswährung vor gut elf Jahren. Es soll verhindern, dass Staaten in eine gefährliche Schieflage geraten und den Euro gefährden, wenn sie ihre Schulden nicht mehr an den Finanzmärkten refinanzieren können.

Details blieben zunächst offen. Ein wahrscheinliches Szenario ist, dass die Kommission Kredite an den Finanzmärkten aufnimmt und diese weiter verleiht. Die Euro-Länderchefs beschlossen zudem Schritte gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Finanzmarktwetten gegen die Gemeinschaftswährung oder Staaten.
Weshalb sollte irgendwer der EU-Kommission Kredite geben? Keinen Pfenning würde ich denen geben! Zinsen könnte ich ja nur bekommen, wenn die EU-Kommission dafür sorgt, daß meine Gelder auch ordentlich angelegt werden. Genau das wird aber niemals der Fall sein, wenn die EU-Kommission die Zügel in der Hand hat. Zinsen könnte ich also nur aus irgendeinem EU-Hilfsfonds bekommen, der dann aber von Ländern mit vergleichsweise gut laufender Wirtschaft — hier natürlich speziell Deutschland — mit Geld beschickt werden müßte. Die EU-Kommission müßte im Gegenzug zum Zuchtmeister von Ländern mit großen Haushaltsproblemen werden. Der einzige Lichtblick daran wäre, daß in diesen Ländern dann nicht mehr auf “den Kapitalismus”, sondern auf die EU-Kommission geschimpft und gegen sie demonstriert würde :D

http://www.n-tv.de/politik/Euro-Laender ... 62441.html
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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

While bail-outs are banned under EU rules, the commission reportedly plans to extend an existing clause in the Lisbon Treaty originally designed to allow it to provide aid to member states experiencing serious difficulties that was used to help Hungary and Latvia.

Under the plans, the commission would borrow the money for the stabilisation fund directly on the markets, with its own finances guaranteed by EU nations.
Officials hope the loan guarantees would prevent the crisis in Greece spreading to other eurozone countries with high deficits or debts as well as low economic growth, most notably Portugal, Spain and Ireland.

"Between now and Sunday night we will have a watertight line of defence," Eurogroup Chairman Jean-Claude Juncker said on Saturday.

"We have to make it clear that all eurozone countries are ready to defend each and every eurozone country, because they want to defend the eurozone as a whole," he added.
Our correspondent says political acceptance from EU nations is critical, but guarantees would be too much for the UK to swallow.

Greece's economic reforms that led to it abandoning the drachma as its currency in favour of the euro in 2002 made it easier for the country to borrow money.

Deciding the contribution of each country could also be a stumbling block.
Auch nach Lesart der BBC sind "Bail-outs" nach EU-Regeln verboten. Der Plan für den Stabilisierungsfond soll sein, eine Klausel des Lissabon-Vertrages zu erweitern, mit der bereits Ungarn und Lettland aus der Patsche geholfen wurde.

Die EU-Kommission würde Kredite vom Geldmarkt aufnehmen und diese Kredite dann von den Mitgliedsstaaten der EU absichern lassen. Damit hoffen sie das Übergreifen der Zahlungskrise Griechenlands auf andere europäische Staaten zu verhindern.

Blah-blah von Juncker ...

Der BBC-Korrespondent meint die Zustimmung hierzu von den EU-Staaten sei entscheidend, England würde sich an den Ausfallgarantien aber nicht beteiligen können — offenbar, weil man ja selbst schon genug Schulden hat.

Durch die Einführung des Euro sei es für Griechenland einfacher geworden Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Die Entscheidung über den Anteil eines jeden Landes könne zum Stolperstein werden.

http://news.bbc.co.uk/2/hi/business/8670553.stm
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

Ein Artikel im Spiegel, mit dem arglose Spiegelleser zum Spekulieren gegen den Euro verführt werden. Nachdem der Spiegel sonst ja immer so gegen die Spekulanten wettert, ist es doch sehr komisch, daß dieses Blatt seine eigenen Leser nun zu Spekulanten macht :patsch:

Gegen den “hl.” Euro spekulieren geht gar nicht! Gegen dieses große Projekt unserer EU-Führer zu spekulieren ist Autobahn im Quadrat — Hochverrat an unserer europäischen Friedensordnung! :motz:

Hoffentlich sind die Putschisten in Brüssel endlich fertig mit ihrer Arbeit, damit die Währungspolizei gegen derartige Kriegstreiberei endlich einschreiten kann:
Die Euro-Länderchefs beschlossen zudem Schritte gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Finanzmarktwetten gegen die Gemeinschaftswährung oder Staaten.
Gemäß StGB §80 erwarten den Autor dieses Artikels zehn Jahre Haft. Was der sich da erlaubt, ist nicht weniger, als die Vorbereitung für einen Angriffskrieg gegen unsere europäischen Partner :regel:
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Caviteño
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Caviteño »

Maurus hat geschrieben:
Hinsichtlich der "persönlichen Beschwer" hat das BVerfG hat in dem Maastrichturteil erstmalig festgestellt, daß diese beim einzelnen Bürgers durchaus vorliegen kann, wenn
die Wahrnehmung der Kompetenzen des Deutschen Bundestages so weitgehend auf ein von den Regierungen gebildetes Organ der Europäischen Union oder der Europäischen Gemeinschaften übergeht, daß die nach Art. 2 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG unverzichtbaren Mindestanforderungen demokratischer Legitimation der dem Bürger gegenübertretenden Hoheitsgewalt nicht mehr erfüllt werden.
Quelle:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv89155.html
dort Tz. 63
Auch diesem Grunde wurde ja auch die Verfassungsbeschwerde "gegen Maastricht" überhaupt verhandelt, sie wäre sonst als unzulässig verworfen worden.
Mit dieser "Zulässigkeitsvoraussetzung" wurden auch die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag begründet und waren tlw. erfolgreich. Inwieweit dieses Argument auch im vorliegenden Fall greift, müssen wir abwarten.
Der Bundestag hat hier keine Kompetenzen aus der Hand gegeben, insofern ist das in meinen Augen nicht vergleichbar.

Die Argumentation ist ja wohl - wenn man den Zeitungsartikeln glauben kann - folgende:
Durch den Maastricht-Vertrag wurden wichtige Kompetenzen - dazu gehört das Geld- und Währungswesen - auf eine supranationale Organisation übertragen. Dieser Vertrag enthält die sog. bail-out-Klausel. Er wurde vom BVerfG unter bestimmten Auflagen (Stabilitätsgemeinschaft usw) als verfassungskonform gebilligt.
Werden nun vom Bundestag und Bundesrat Gesetze beschlossen, die - nach Auffassung der Kläger - dem Vertrag zuwiderlaufen, kann das BVerfG prüfen, ob hier noch eine verfassungskonforme Auslegung des Maastricht-Vertrages vorliegt oder ob der Gesetzgeber seine Kompetenzen überschritten hat. Die neuesten Entwicklungen (Aufnahme von Krediten durch EU, die von den Mitgliedsländern garantiert und an "notleidende" Länder weitergereicht werden) geben hier Anlaß zu erheblichen Zweifeln.
Doch Frau Merkel sitzen nicht nur die deutschen Wähler im Nacken, die sich fragen, warum sie für den Schlendrian in Griechenland im Falle des Fälligwerdens von Kreditbürgschaften zahlen sollen. Sie hat auch mit dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen, das mehrfach deutlich gemacht hat, dass eine schleichende Staatswerdung Europas (und dazu gehört auch eine Transferunion), welche die Kehrseite einer Entdemokratisierung des deutschen Nationalstaats wäre, mit ihm nicht zu machen ist.
Quelle:
http://www.faz.net/s/Rub3ADB8A21E754E7 ... ntent.html

Die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG beruht auf einer formalen "Vorteil/Nachteil-Abwägung". Die möglichen Auswirkungen eines Verbots, den Rettungsfond finanziell zu unterstützen, waren schwerer als die schutzwürdigen Interessen der Kläger.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... -3.html

Über den Ausgang der Verfassungsklagen ist damit noch nichts entschieden. Man darf gespannt sein, insbesondere wenn weitere gemeinsame "EU-Maßnahmen" bekannt werden.

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Haiduk
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Haiduk »

@Caviteño

Du verstehst scheinbar überhaupt nicht, was derzeit passiert: Die Geschichte mit der "Rettung des Euro", der angeblich von "Spekulanten" angegriffen wird, hat man uns, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten nur erzählt, damit Merkel mit der "Griechenlandhilfe" in der Tasche nach Brüssel fliegen kann. Dort geht es aber nicht etwa um Griechenland oder irgendwelche Maßnahmen gegen "falsches" Spekulieren, sondern um eine Erweiterung des Vertrages von Lissabon. In der Berichterstattung der BBC findet sich nämlich nichts von irgendeiner "EU Währungspolizei" oder einem "Angriff der Spekulanten auf den Euro". So einen Quatsch kann man nur dem deutschen Michel erzählen. Der nimmt es ernst und alle debattieren sich die Köpfe heiß. Das ist auch beabsichtigt, damit der Putsch in Brüssel ungestört über die Bühne gehen kann und Deutschland am Ende für die Kosten der Transferunion aufkommt. England und andere euroäische Staaten denken nicht mal daran, Geld für so einen Unsinn in die Hand zu nehmen.
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
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Maurus
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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Haiduk hat geschrieben:
Das geplante Euro-Rettungssystem ist die bedeutendste Reform der Währungsunion seit Einführung der Gemeinschaftswährung vor gut elf Jahren. Es soll verhindern, dass Staaten in eine gefährliche Schieflage geraten und den Euro gefährden, wenn sie ihre Schulden nicht mehr an den Finanzmärkten refinanzieren können.

Details blieben zunächst offen. Ein wahrscheinliches Szenario ist, dass die Kommission Kredite an den Finanzmärkten aufnimmt und diese weiter verleiht. Die Euro-Länderchefs beschlossen zudem Schritte gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Finanzmarktwetten gegen die Gemeinschaftswährung oder Staaten.
Weshalb sollte irgendwer der EU-Kommission Kredite geben? Keinen Pfenning würde ich denen geben! Zinsen könnte ich ja nur bekommen, wenn die EU-Kommission dafür sorgt, daß meine Gelder auch ordentlich angelegt werden. Genau das wird aber niemals der Fall sein, wenn die EU-Kommission die Zügel in der Hand hat. Zinsen könnte ich also nur aus irgendeinem EU-Hilfsfonds bekommen, der dann aber von Ländern mit vergleichsweise gut laufender Wirtschaft — hier natürlich speziell Deutschland — mit Geld beschickt werden müßte.
Kreditgebern ist es leider meist egal, woher das Geld für die Zinsen kommt.

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Re: Das Ende der europäischen Währung, des EUROs ...

Beitrag von Maurus »

Haiduk hat geschrieben:@Caviteño

Du verstehst scheinbar überhaupt nicht, was derzeit passiert: Die Geschichte mit der "Rettung des Euro", der angeblich von "Spekulanten" angegriffen wird, hat man uns, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten nur erzählt, damit Merkel mit der "Griechenlandhilfe" in der Tasche nach Brüssel fliegen kann. Dort geht es aber nicht etwa um Griechenland oder irgendwelche Maßnahmen gegen "falsches" Spekulieren, sondern um eine Erweiterung des Vertrages von Lissabon. In der Berichterstattung der BBC findet sich nämlich nichts von irgendeiner "EU Währungspolizei" oder einem "Angriff der Spekulanten auf den Euro". So einen Quatsch kann man nur dem deutschen Michel erzählen. Der nimmt es ernst und alle debattieren sich die Köpfe heiß. Das ist auch beabsichtigt, damit der Putsch in Brüssel ungestört über die Bühne gehen kann und Deutschland am Ende für die Kosten der Transferunion aufkommt. England und andere euroäische Staaten denken nicht mal daran, Geld für so einen Unsinn in die Hand zu nehmen.
Großbritannien gehört dem Euro-Club auch nicht an.

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