So schnell führen Meinungspolizeigesetze sich selbst ad absurdum. Optisch ist es ein lupenreiner Hitlergruß.
Erinnert mich irgendwie an die österreichische Diskussion um H.C. Strache und seinen "drei Bier" vor einigen Jahren...
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
So schnell führen Meinungspolizeigesetze sich selbst ad absurdum. Optisch ist es ein lupenreiner Hitlergruß.
Erinnert mich irgendwie an die österreichische Diskussion um H.C. Strache und seinen "drei Bier" vor einigen Jahren...
Ein Hitlergruß in der Öffentlichkeit ist auch ohne politischen Hintergrund strafbar. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Motivation dabei nicht entscheidend.
Oberlandesgerichts Oldenburg : Aktenzeichen: 1 Ss 103/10
Ob sich die Rechtssprechung an das Urteil des OLG hält oder wird das Verfahren eingestellt ?
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
Der vorschnelle urteilende Herr Guttenberg vor einigen Jahren einen CSU-Mann deswegen entlassen. Der Betreffende bestritt aber die unedlen Absichten und zudem war es bei ihm lang, lang her.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
cantus planus hat geschrieben:Es wird in jedem Fall interessant. Vermutlich werden wir aus höheren Rücksichten einen klaren Fall von Rechtsbeugung erleben.
Die Sache war eigentlich schon vor Threaderstellung geklärt:
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte auf Anfrage des Autors, sie habe die Sache ohne Ermittlungen eingestellt: Grund: Es bestehe noch nicht einmal der Anfangsverdacht, dass Bettina Wulff einen Hitler-Gruß gezeigt hatte.
Aha. Wie ich schon sagte: Rechtsbeugung. Wann ist denn der Hitlergruß nun ein Hitlergruß auch ohne politischen Zusammenhang?
Es wurde ja auch ernsthaft gegen sowas ermittelt, wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole:
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cantus planus hat geschrieben:Aha. Wie ich schon sagte: Rechtsbeugung. Wann ist denn der Hitlergruß nun ein Hitlergruß auch ohne politischen Zusammenhang?
Es wurde ja auch ernsthaft gegen sowas ermittelt, wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole:
Zuletzt geändert von Edi am Mittwoch 15. Dezember 2010, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
cantus planus hat geschrieben:Es wird in jedem Fall interessant. Vermutlich werden wir aus höheren Rücksichten einen klaren Fall von Rechtsbeugung erleben.
Die Sache war eigentlich schon vor Threaderstellung geklärt:
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte auf Anfrage des Autors, sie habe die Sache ohne Ermittlungen eingestellt: Grund: Es bestehe noch nicht einmal der Anfangsverdacht, dass Bettina Wulff einen Hitler-Gruß gezeigt hatte.
Gut das Bettina nicht Eva ist ....
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
Torsten hat geschrieben:Jede Gesellschaft braucht ihre Ziele. Das der Ellbogengesellschaft zeigt auf rechts, steif und gerade.
Jede Gesellschaft, ob "mittig","rechts" oder "links" wird nach einiger Zeit scheitern der Mittelpunkt (das Ziel) wird aus den Augen verloren und
die Führungskaste wird sich von Nicknegern umgeben vom Volk isolieren.
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque
Ehrlich gesagt kann ich diese Gesetze nicht ganz nachvollziehen. Intention irrelevant…und was ist mit erzieherischen Zwecken? Ich habe mal in der Wohnung einer Verwandten an ihrem Kaffeetisch (keine weiteren Zeugen) den Unterschied zwischen dem Hitlergruß und dem Kühnengruß demonstriert. Habe ich mich auch strafbar gemacht? Wie sieht das mit Verjährungsfristen aus?
anneke6 hat geschrieben:Ehrlich gesagt kann ich diese Gesetze nicht ganz nachvollziehen. Intention irrelevant…und was ist mit erzieherischen Zwecken? Ich habe mal in der Wohnung einer Verwandten an ihrem Kaffeetisch (keine weiteren Zeugen) den Unterschied zwischen dem Hitlergruß und dem Kühnengruß demonstriert. Habe ich mich auch strafbar gemacht?
Ja. Du hattest eben Glück, dass dich niemand angezeigt hat.
anneke6 hat geschrieben:Wie sieht das mit Verjährungsfristen aus?
Das müssten unsere Juristen hier beantworten.
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Beim Hitlergruß wurde der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt.
Ich komme mit der Anleitung nicht klar- wenn meine flache Hand nachdem sie schräg nach oben gestreckt wurde auf Augenhöhe sein soll, muss ich die Schulter nach unten drücken, ausserdem fange ich dabei an zu schielen.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
M. v. Ebner- Eschenbach
Lioba hat geschrieben:Ich komme mit der Anleitung nicht klar- wenn meine flache Hand nachdem sie schräg nach oben gestreckt wurde auf Augenhöhe sein soll, muss ich die Schulter nach unten drücken, ausserdem fange ich dabei an zu schielen.
Jetzt weißt du auch, warum das Regime damals nicht erfolgreich war, es hatte einen Knick in der Pupille und die Optik war für aussenstehende schief....
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Lioba hat geschrieben:Ich komme mit der Anleitung nicht klar- wenn meine flache Hand nachdem sie schräg nach oben gestreckt wurde auf Augenhöhe sein soll, muss ich die Schulter nach unten drücken, ausserdem fange ich dabei an zu schielen.
Jetzt weißt du auch, warum das Regime damals nicht erfolgreich war, es hatte einen Knick in der Pupille und die Optik war für aussenstehende schief....
Quatsch. Das üben wir beim nächsten Forentreffen. Inkl. Stechschritt, Hacken zusammenschlagen und deutlicherrr Aussprrrrache.
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anneke6 hat geschrieben:Das ist dermaßen bekloppt…
Die Gesetzgeber und das sind doch meist Juristen sind bekloppt und zum Teil machen sie die Gesetze dazu noch schlampig. In einem Falle habe ich das beinahe ausbaden müssen, weil so eine doofe Fachfrau nur dem Papier nach und nicht nach dem Sinn geurteilt hat. Es gibt ja auch haufenweise doofe Beamte, die nicht imstande sind, die die Gesetze und deren Absichten zu verstehen, vor allem jene, die nicht ganz eindeutig formuliert sind. Lieber sind sie dann strenger, vor lauter Angst. Umsomehr können die Regierenden die Gesetze brechen wie sie wollen.
Es geht halt her wie in der Bibel. Da werden im NT Mücken gesiebt und Kamele durchs Sieb gelassen. Hat sich nichts geändert. Nur die Oberen dürfen Gesetze brechen, man findet da immer eine Ausrede.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Ich habe die Links (ha, ha, wie passend ) nicht durchgelesen. Kann es sein, dass das beim Fotografieren einfach nur eine "unglückliche" Momentaufnahme ist, die das so aussehen lässt?
Nassos hat geschrieben:Ich habe die Links (ha, ha, wie passend ) nicht durchgelesen. Kann es sein, dass das beim Fotografieren einfach nur eine "unglückliche" Momentaufnahme ist, die das so aussehen lässt?
Natürlich. Was hast du denn jetzt gedacht, du faschistisches Schlitzohr?
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Nicht übel. Aber man muß natürlich zugeben, daß Frank Rennicke auch Platten verkaufen möchte.
Nebenbei: Stammt sein »Solang mein Herz noch schlägt« eigentlich ursprünglich von Nicole? Oder
sang die es auch bloß in Lizenz?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
anneke6 hat geschrieben:Das ist dermaßen bekloppt…
Die Gesetzgeber und das sind doch meist Juristen sind bekloppt und zum Teil machen sie die Gesetze dazu noch schlampig. In einem Falle habe ich das beinahe ausbaden müssen, weil so eine doofe Fachfrau nur dem Papier nach und nicht nach dem Sinn geurteilt hat. Es gibt ja auch haufenweise doofe Beamte, die nicht imstande sind, die die Gesetze und deren Absichten zu verstehen, vor allem jene, die nicht ganz eindeutig formuliert sind. Lieber sind sie dann strenger, vor lauter Angst. Umsomehr können die Regierenden die Gesetze brechen wie sie wollen.
Es geht halt her wie in der Bibel. Da werden im NT Mücken gesiebt und Kamele durchs Sieb gelassen. Hat sich nichts geändert. Nur die Oberen dürfen Gesetze brechen, man findet da immer eine Ausrede.
Psst, die Gesetze werden (zumindest in Ö) immer noch von Volksvertretern, denen idR jegliche Juristendenke abgeht, gemacht. Das treibt das OGH,VfGh und Co regelmässig zur weißglut.
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Nicht das ich wüsste, wir zahlen weniger, sie haben weniger Personal als ihr(die Parlamentarier jammern darüber eh dauernd...), und wenn dann gesetzte rauskommen wie "... 3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 lit. b wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. c angefügt:..." und "5. § 6 Abs. 1 Z 5 entfällt.
6. § 6 Abs. 2 entfällt.
7. In § 11 Abs. 3 entfällt der letzte Satz. 8
. Nach § 44j wird folgender § 44k eingefügt:
„§ 44k. (1) § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 3 bis 5, § 4 und § 5 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. xxx/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 5, § 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 letzter Satz treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."
ist das klar daß keiner mehr so richtig durchsteigt (allein unsere 10.000 (!) Gesetze die in Verfassungsrang stehen...)
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Linus hat geschrieben:Nicht das ich wüsste, wir zahlen weniger, sie haben weniger Personal als ihr(die Parlamentarier jammern darüber eh dauernd...), und wenn dann gesetzte rauskommen wie "... 3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 lit. b wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. c angefügt:..." und "5. § 6 Abs. 1 Z 5 entfällt.
6. § 6 Abs. 2 entfällt.
7. In § 11 Abs. 3 entfällt der letzte Satz. 8
. Nach § 44j wird folgender § 44k eingefügt:
„§ 44k. (1) § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 3 bis 5, § 4 und § 5 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. xxx/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 5, § 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 letzter Satz treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."
ist das klar daß keiner mehr so richtig durchsteigt (allein unsere 10.000 (!) Gesetze die in Verfassungsrang stehen...)
Da lacht nur der Falsche, denn das ist doch einer von denen, die jenes Gesetz bzw. jene Verordnung zu verantworten haben, aus dem oder aus der der antwortende Beamte offenbar wörtlich zitiert.