Neues von Bischof Williamson

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Torsten hat geschrieben:
http://www.br-online.de/aktuell/richard ... 386454.xml

Das Landgericht begründete die erneute Verurteilung damit, dass Williamson seine Erklärungen öffentlich abgegeben und damit gewusst habe, dass dies für ihn gefährlich werden könne. Wegen einer neuen Schätzung seiner Einkünfte sei die Geldstrafe reduziert worden. Statt 1 Tagessätze zu je 1 Euro soll Williamson nun 1 Sätze zu jeweils 65 Euro bezahlen. Der Geistliche, der mittlerweile keine Funktion mehr in der Pius-Bruderschaft ausübt, verfügt nach Angaben seiner Anwälte nur noch über ein Taschengeld von 3 bis 4 Euro im Monat.
Für jemanden, der von ein paar hundert Euro Taschengeld im Monat lebt, können 65 Euro sehr viel sein. Wenn er nichts auf der hohen Kante hat, wird er es sich borgen müssen. Schenken wird es ihm vermutlich keiner.
:D
Das meinst Du doch wohl nicht ernst, oder?
Ein kleiner Hinweis in seiner Internet-Kolumne, und er würde locker das Zehnfache "gespendet" kriegen. Darauf würde ich wetten.
Es gibt gerade genug Leute, die sich glücklich schätzen, einem armen, verfolgten Bischof unter die Arme greifen zu dürfen.

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Pit
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Pit »

Torsten hat geschrieben:
http://www.br-online.de/aktuell/richard ... 386454.xml
...
Der Geistliche, der mittlerweile keine Funktion mehr in der Pius-Bruderschaft ausübt, ...
...
Das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Bischof ist er nicht, da er seinerzeit unerlaubterweise geweiht wurde, also was ist er?
ein antisemitischer,traditionalistischer Priester- nicht mehr!
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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Pit hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:
http://www.br-online.de/aktuell/richard ... 386454.xml
...
Der Geistliche, der mittlerweile keine Funktion mehr in der Pius-Bruderschaft ausübt, ...
...
Das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Bischof ist er nicht, da er seinerzeit unerlaubterweise geweiht wurde, also was ist er?
ein antisemitischer,traditionalistischer Priester- nicht mehr!
Pit, mach Dich bitte nicht mit Gewalt lächerlich. Wie lange bist Du denn schon im Kreuzgang?

Du könntest inzwischen gelernt haben, daß ein Bischof mit Empfang der Weihe Bischof ist und das auch bleibt, egal, ob die Weihe unerlaubt war oder nicht - wenn sie gültig war, war und ist sie gültig.

Er ist der Weihe nach Bischof, aber er hat keine konkrete Funktion in der Bruderschaft - das sind zwei Paar Stiefel, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Es geht ihm da wie jedem Weihbischof - der hat auch eine gültige Weihe, aber ob er auch eine Funktion in der Diözese hat, liegt ausschließlich im Ermessen seines Ortsbischofs, der ihm eine solche Funktion zuweisen muß. Von Amts wegen hat er nämlich keine.

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Pit
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Pit »

Taddeo, parson, ich habe etwas Falsches geschrieben- und es erst gerade gemerkt- Mr.Williamson ist gültig, aber unerlaubt geweihter Bischof, d.h. er - und das hat mir auf Nachfrage ein Kirchenrechtler bestätigt - ist zwar Bischof, hätte aber keine Amtshandlung ausüben dürfen.
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Moser
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Moser »

@Pit, ChrisChross:
Vielen Dank für Eure Statements - es freut mich zu sehen, dass es hier im KG durchaus noch vernünftig denkende Menschen gibt... :klatsch:

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Torsten
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Torsten »

taddeo hat geschrieben:Das meinst Du doch wohl nicht ernst, oder?
Ein kleiner Hinweis in seiner Internet-Kolumne, und er würde locker das Zehnfache "gespendet" kriegen.
Erinnerung an mich: Schließe nicht von dir auf andere.

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Torsten hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das meinst Du doch wohl nicht ernst, oder?
Ein kleiner Hinweis in seiner Internet-Kolumne, und er würde locker das Zehnfache "gespendet" kriegen.
Erinnerung an mich: Schließe nicht von dir auf andere.
Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich. Aber jeder normale Primiziant kann, ohne irgendwie darum zu betteln, normalerweise von den Primizgeschenken ein neues Auto kaufen. Wie sollte da ein Bischof, der in den Augen seiner sicher nicht gerade wenigen Fans zu Unrecht verfolgt wird, nicht mühelos 6500 Euro zusammenkratzen können?

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Pit
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Pit »

Torsten hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das meinst Du doch wohl nicht ernst, oder?
Ein kleiner Hinweis in seiner Internet-Kolumne, und er würde locker das Zehnfache "gespendet" kriegen.
Erinnerung an mich: Schließe nicht von dir auf andere.
Tja, Torsten, ich habe die Befürchtung,daß taddeo in dem Punkt Recht hat, damals, als einem gewissen Mr.Leuchter der Prozess gemacht wurde, gab es genug Menschen, die ihn- hätten sie die Möglichkeit gehabt - da rausgehauen hätten, notfalls wortwörtlich.
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Torsten
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Torsten »

taddeo hat geschrieben: Wie sollte da ein Bischof, der in den Augen seiner sicher nicht gerade wenigen Fans zu Unrecht verfolgt wird, nicht mühelos 6500 Euro zusammenkratzen können?
Wie bestraft man Borniertheit? Die kann man nicht bestrafen. Borniertheit nährt sich aus der Strafe. Wenn ich mal die Gelegenheit habe, mit Gott unter vier Augen zu reden, werde ich ihn fragen, was das mit der Borniertheit auf sich hat. Für mich ein ganz großes Rätsel der Menschheit.

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Ewald Mrnka
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Ewald Mrnka »

Niels hat geschrieben:Das ist ja weniger als beim ersten Mal - und viel weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Geht's jetzt in die nächste Runde?
Vielleicht bekommt er beim nächsten Mal noch mehr Rabatt; vielen Juristen ist dieser Maulkob-§ peinlich; in Spanien hat man das Verbot des Holocaustleugnens unlängst abgeschafft und das ist auch gut so und das kann man schließlich auch von einem Staat verlagen, wenn er den Anspruch hat frei und liberal zu sein; schließlich leben wir nicht mehr im Vormärz. Bestimmte Geschichtsauffassungen sollten daher nicht mit Gewalt oktroyiert oder verhindert werden.

Wenn gewisse Wahrheiten gesetzlich geschützt und eingehegt werden, fällt man hinter Positionen der ansonsten so hochgejubelten "Aufklärung"; das ist unstreitig, da beißt die Maus keinen Faden ab und da hilft auch keine noch so kunstvoll verschraubte Dialektik.

Meinungsfreiheit ist prinzipiell unteilbar und wenn man hierzulande, um nur ein Beispiel zu nennen, Greise quasi lebenslänglich wegsperrt, nur weil sie an den Judenmord nicht glauben können und das öffentlich sagen, dann hat man auch kein moralsiches Recht "Meinungsfreiheit" in sogenannten Schurkenstaaten oder anderswo einzufordern.

Wer im Glaskasten sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen; das ist infam............. oder sehr dumm.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Pit
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Pit »

Ewald Mrnka hat geschrieben: ...
Wenn gewisse Wahrheiten gesetzlich geschützt und eingehegt werden, fällt man hinter Positionen der ansonsten so hochgejubelten "Aufklärung"; das ist unstreitig, da beißt die Maus keinen Faden ab und da hilft auch keine noch so kunstvoll verschraubte Dialektik.

Meinungsfreiheit ist prinzipiell unteilbar und wenn man hierzulande, um nur ein Beispiel zu nennen, Greise quasi lebenslänglich wegsperrt, nur weil sie an den Judenmord nicht glauben können und das öffentlich sagen, ....
Also wenn jemand sagt:
Im NS-Rassenwahn wurde kein einziger Jude durch die Nazis ermordet, nur, weil er Jude war, dann ist diese Aussage auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit zu schützen?
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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Pit hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben: ...
Wenn gewisse Wahrheiten gesetzlich geschützt und eingehegt werden, fällt man hinter Positionen der ansonsten so hochgejubelten "Aufklärung"; das ist unstreitig, da beißt die Maus keinen Faden ab und da hilft auch keine noch so kunstvoll verschraubte Dialektik.

Meinungsfreiheit ist prinzipiell unteilbar und wenn man hierzulande, um nur ein Beispiel zu nennen, Greise quasi lebenslänglich wegsperrt, nur weil sie an den Judenmord nicht glauben können und das öffentlich sagen, ....
Also wenn jemand sagt:
Im NS-Rassenwahn wurde kein einziger Jude durch die Nazis ermordet, nur, weil er Jude war, dann ist diese Aussage auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit zu schützen?
Im Grunde ja, denn es ist an und für sich einfach eine Aussage aus Dummheit oder Ignoranz, die die Tatsachen gegen sich hat.
Aber weder Dummheit noch Ignoranz sind in Deutschland Straftatbestände. Außer bei diesem einen Thema.

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Pit
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Pit »

Taddeo, es gibt Art 5,2 GG und da ist es deutlich geregelt, daß die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik durch die Gesetze der Bundesrepublik geregelt wird und dort ihre Grenzen findet.
Ob jemand aus Dummheit oder wissentlich öffentlich (!) äussert, daß z.B. Bundeskanzlerin Merkel Scheisse ist und zu erschiessen ist, dann handelt es sich um einen Aufruf zum Mord.
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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Pit hat geschrieben:Taddeo, es gibt Art 5,2 GG und da ist es deutlich geregelt, daß die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik durch die Gesetze der Bundesrepublik geregelt wird und dort ihre Grenzen findet.
Ob jemand aus Dummheit oder wissentlich öffentlich (!) äussert, daß z.B. Bundeskanzlerin Merkel Scheisse ist und zu erschiessen ist, dann handelt es sich um einen Aufruf zum Mord.
Und selbst da wird jedes Gericht sauber unterscheiden, ob einer ein ernstgemeint wirkendes Video mit diesem Aufruf ins Internet stellt, oder ob ein besoffener Stammtischbruder laut rumgrölt "de Merkel, de is so bläd, der g'hert doch daschossn".

Vir Probatus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Vir Probatus »

ottaviani hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:
http://www.br-online.de/aktuell/richard ... 386454.xml

Das Landgericht begründete die erneute Verurteilung damit, dass Williamson seine Erklärungen öffentlich abgegeben und damit gewusst habe, dass dies für ihn gefährlich werden könne. Wegen einer neuen Schätzung seiner Einkünfte sei die Geldstrafe reduziert worden. Statt 1 Tagessätze zu je 1 Euro soll Williamson nun 1 Sätze zu jeweils 65 Euro bezahlen. Der Geistliche, der mittlerweile keine Funktion mehr in der Pius-Bruderschaft ausübt, verfügt nach Angaben seiner Anwälte nur noch über ein Taschengeld von 3 bis 4 Euro im Monat.
Für jemanden, der von ein paar hundert Euro Taschengeld im Monat lebt, können 65 Euro sehr viel sein. Wenn er nichts auf der hohen Kante hat, wird er es sich borgen müssen. Schenken wird es ihm vermutlich keiner.
doch da wird es freunde geben
Summa Summarum ist es jetzt aber noch teurer geworden, denn die Gerichts-und Anwaltskosten durch die zweite Instanz dürften deutlich höher liegen als die 35 € Strafnachlass. Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.

Ein Bericht der vom medialen Einheitsbrei etwas abweicht:
http://www.regensburg-digital.de/willia ... /47211/

Vielleicht ist sein "brauner Fanclub" ja spendabel.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Sempre
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Sempre »

Vir Probatus hat geschrieben:Vielleicht ist sein "brauner Fanclub" ja spendabel.
Bist Du nicht eigentlich ein Liberaler, der die sogenannten Menschenrechte, inklusive dem Recht der freien Meinungsäußerung hochhält? So à la Voltaire: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Hätte ich jetzt nach vielem, was Du so geschrieben hast, angenommen.

Gruß
Sempre
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
———
Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Niels hat geschrieben:Das ist ja weniger als beim ersten Mal - und viel weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Geht's jetzt in die nächste Runde?
Williamson „störte den Frieden“

Daraus:
Der Prozess geht unterdessen in die nächste Runde: Die Verteidiger teilten mit, dass sie in Revision gehen wollen. Für sie „gilt weiterhin die Unschuldsvermutung nach Artikel 19 der Menschenrechtskommission“.

Raphael

Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Raphael »

Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wie kommst Du zu dieser Ansicht? :achselzuck:

Raphael

Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Vielleicht ist sein "brauner Fanclub" ja spendabel.
Bist Du nicht eigentlich ein Liberaler, der die sogenannten Menschenrechte, inklusive dem Recht der freien Meinungsäußerung hochhält? So à la Voltaire: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Hätte ich jetzt nach vielem, was Du so geschrieben hast, angenommen.

Gruß
Sempre
Da hast Du aber die Logik der Welt völlig mißverstanden, sempre! :pfeif:

Meinungsfreiheit gilt immer nur dann, wenn man dem Einheitsbrei der zulässigen Meinungen folgt ..........

Was wiederum zulässig ist, wird von den Bolschewisten festgelegt.

iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wäre das Strafvereitelung?

Caviteño
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Caviteño »

Pit hat geschrieben:
Also wenn jemand sagt:
Im NS-Rassenwahn wurde kein einziger Jude durch die Nazis ermordet, nur, weil er Jude war, dann ist diese Aussage auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit zu schützen?
Und wie soll er sich - in einem Prozeß - gegen die Anklage verteidigen?
Je mehr er seine Auffassung - so falsch wie sie ist - darlegt und begründet, desto mehr erfüllt er den Straftatbestand der Holocaustleugnung. Das kann es ja wohl nicht sein.

Hier wird durch den Staat die "Wahrheit" vorgeschrieben und strafbewehrt durchgesetzt.
Was ist, wenn eine grüne Bundesregierung ähnliches i. S. Klimawandel machen würde?

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lifestylekatholik
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von lifestylekatholik »

taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
:achselzuck:

Zum Beispiel:

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Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
Will heißen, ich kenne im real life keine Leute, die der FSSPX nahestehen oder ihre Gottesdienste regelmäßig besuchen.
Daher weiß ich auch nicht, wie finanzkräftig bzw. spendenfreudig diese Leute sind.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

iustus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wäre das Strafvereitelung?
Höchstens, wenn die Kollekte direkt an die StA überwiesen würde.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

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lifestylekatholik
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von lifestylekatholik »

taddeo hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
Will heißen, ich kenne im real life keine Leute, die der FSSPX nahestehen oder ihre Gottesdienste regelmäßig besuchen.
Das stimmt nicht.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
Will heißen, ich kenne im real life keine Leute, die der FSSPX nahestehen oder ihre Gottesdienste regelmäßig besuchen.
Das stimmt nicht.
Die Forumsmitglieder, die ich einmal in 14H kurz getroffen habe, will ich eigentlich nicht dazurechnen, denn "kennen" ist mir da ein bißchen zu hoch gegriffen. Das läuft bei mir doch eher unter "virtuelle Bekanntschaften". Außerdem war es damals und ist es heute für mich nicht von größerem Interesse, wer wo zur Kirche geht. Danach wollte ich die damaligen Teilnehmer nicht beurteilen - es war ja gerade das Schöne, daß das keine Rolle gespielt hat, um sich sympathisch zu finden.

iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wäre das Strafvereitelung?
Höchstens, wenn die Kollekte direkt an die StA überwiesen würde.
Ob direkt an die StA oder an oder den Angeklagten zur Weiterüberweisung, das macht keinen Unterschied.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

iustus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wäre das Strafvereitelung?
Höchstens, wenn die Kollekte direkt an die StA überwiesen würde.
Ob direkt an die StA oder an oder den Angeklagten zur Weiterüberweisung, das macht keinen Unterschied.
Das kommt darauf an, würde ich sagen. ;) Die Bischöfe der FSSPX dürften ihren Lebensunterhalt ja zu einem guten Teil aus Spenden bestreiten. Insofern ist das ganz normales Einkommen. Natürlich sollte man aber als Kollektenzweck nicht "Bezahlung der Geldstrafe" angeben.
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben:Die Bischöfe der FSSPX dürften ihren Lebensunterhalt ja zu einem guten Teil aus Spenden bestreiten. Insofern ist das ganz normales Einkommen.
Die Spenden dürften mit ziemlicher Sicherheit an den Rechtsträger der FSSPX gehen. Wenn der Bischof davon nur seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, benötigt er dieses ganze "Einkommen" selbst. Daher hatte ich schon viel weiter vorne die Frage nach seinem Einkommen gestellt und die scheint ja auch das Gericht untersucht zu haben, das nun die Höhe des Tagessatzes reduziert hat.
HeGe hat geschrieben:Natürlich sollte man aber als Kollektenzweck nicht "Bezahlung der Geldstrafe" angeben.
... wenn man dem Risiko der Verfolgung wegen Strafvereitelung entgehen will? Meine Frage war ja gerade, ob dieses Risiko überhaupt besteht.

Also: Kann ich jemandem Geld zahlen, damit er seine Strafe zahlen kann (und so faktisch keine Strafe erfährt)?

Eine ganz andere ist die Frage, ob bewiesen werden kann, dass die Zahlung keinen anderen Grund hatte.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

iustus hat geschrieben:Also: Kann ich jemandem Geld zahlen, damit er seine Strafe zahlen kann (und so faktisch keine Strafe erfährt)?

Eine ganz andere ist die Frage, ob bewiesen werden kann, dass die Zahlung keinen anderen Grund hatte.
Die Differenzierung ist natürlich im Einzelfall schwierig. Klar ist, dass der Verurteilte die Strafe aus seinem eigenen Einkommen zahlen muss. Derjenige, der dieses normale Einkommen zahlt, macht sich natürlich nicht der Strafvereitelung schuldig, egal ob es sich um einen normalen Arbeitgeber oder Spender handelt. Erfolgt die Zahlung aber überobligatorisch und mit dem Zweck, dem Verurteilten die Wirkung der Strafe zu ersparen, könnte man wohl schon an Strafvereitelung denken. Diesen Vorsatz hier nachzuweisen, insbesondere, wenn ein Großteil der Spenden vermutlich nicht einmal in Deutschland gezahlt wird, dürfte aber wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein.
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iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben:Erfolgt die Zahlung aber überobligatorisch und mit dem Zweck, dem Verurteilten die Wirkung der Strafe zu ersparen, könnte man wohl schon an Strafvereitelung denken.
Nur um den Fall geht es mir.
könnte man wohl schon an Strafvereitelung denken.
Herrlich, diese Juristenausdrucksweise: "Man könnte daran denken" ist noch weniger als "Man kann daran denken", eine klare Antwort ist es sowieso nicht.
HeGe hat geschrieben:Diesen Vorsatz hier nachzuweisen, insbesondere, wenn ein Großteil der Spenden vermutlich nicht einmal in Deutschland gezahlt wird, dürfte aber wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Kein Widerspruch. Auf tatsächlicher Ebene kann es Beweisprobleme geben.

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