OK, und wer entscheidet, wie dick der Querbalken zu sein hat? 5% des Durchmessers des Kreises? Oder auf 25m Entfernung noch erkennbar?Pit hat geschrieben:Der Punkt ist folgender:
Wenn ich z.B. auf meiner Jacke das Hakenkreuz habe, ist das rechtlich verboten. Und zwar, weil ich - jeder Richter würde das auch so sehen - damit eine rechtsradilkale und somit verfassungsfeindliche Gesinnung und Überzeugung ausdrücke.
Wenn ich das durchgestrichene ([Punkt]) Hakenkreuz auf der Jacke, Tasche, dem T-Shirt oder so habe, drücke ich damit aus, daß ich eben nicht (!) hinter der Denkweise, Ideologie und politischen Haltung der Neonazis stehe.
Da die Abbildung des durchgestrichenen Hakenkreuzes somit eben auf die Ablehnung des nationalsozialistischen oder neonazionalsozialistischen Gedankengutes verweist, sollt die Rechtslage eindeutig sein. Falls nicht, wäre eine Gesetzesänderung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nötig.
Und zwar, um die Unklarheit zu beseitigen.
Im NPD-Forum wird schon genau darüber diskutiert, ob wohl auch festgelegt wird, wie dick der Balken zu sein hat, im Falle daß das Urteil fällt.