Die Koran-Richterin

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Peregrin
Beiträge: 5422
Registriert: Donnerstag 12. Oktober 2006, 16:49

Beitrag von Peregrin »

FioreGraz hat geschrieben: Denn auch in einem bestimmten Millieu ist es üblich das man Meinungsverschiedenheiten mit den Fäusten ausmacht. Ergo sind Körperverletzungsklagen abzuweisen.
Faktisch passiert doch genau das. Denn im "bestimmten Milieu" registriert die Polizei Körperverletzungen grundsätzlich einmal als für beide Seiten strafbaren "Raufhandel" und legt allen Beteiligten somit nahe, die Justiz rauszulassen. Da bleibt einiges unter dem Radar der Gerichte und Kriminalstatistiken, was bei nicht Milieuangehörigen in Körperverletzungsprozessen enden würde.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

Kurt
Beiträge: 1486
Registriert: Montag 5. Februar 2007, 22:29

Beitrag von Kurt »


sofaklecks
Beiträge: 2776
Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 16:29

Bin ich froh

Beitrag von sofaklecks »

Bin ich froh, dass ich seit Jahr und Tag kein Familienrecht mehr mache.

Also:

Es handelt sich offenbar um eine Bemerkung in der mündlichen Verhandlung. Oder kennt jemand die Fundstelle der Entscheidung mit der angegriffenen Begründung?

Unterschätzt nicht die Sekundärmechanismen bei Richtern. Um etwas wirklich Vernünftiges zu dem Satz zu sagen, muss man wissen, wie der konkrete Fall lag. Wie die Situation war. Gut vorstellbar, dass eine von unsinnigen Schriftsätzen beider Anwälte entnervte Richterin glaubte, die Frau daran erinnern zu müssen, dass ein Neger dunkelhäutig sei.

Letztlich ist das schlicht die Frage richtiger oder unrichtiger Subsumtion unter eine bestehende Vorschrift. Aber wenn jemand die Worte "Koran" oder "Bibel" oder "Jude" gebraucht, schon johlt die jeweilige Meute. Oder alle.

sofaklecks

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