Was ich mich hier die ganze Zeit frage und was bisher noch gar nicht zur Sprache gekommen ist: wenn die Frau kein weiteres Kind mehr wollte und möglicherweise auch von den gesundheitlichen Risiken wusste, wieso ist sie dann mit einem Kerl ins Bett gestiegen? Da fängt doch das ganze Problem an!
Im übrigen kann ich nur zustimmen: das Recht des Kindes auf sein Leben kann mit nichts(!) aufgewogen werden und ist absolut. Ansonsten beginnt man den Wert eines Lebens zu messen und wo eine solche Sichtweise schon mal hingeführt hat, hat ja Fiore schon gesagt.
Dass der Mutter aber jetzt jede Hilfe zukommen muss, um ihre Behinderung zu meistern, ist ebenso selbstverständlich. Dann soll sie sich aber auch darum bemühen, nicht um die Rechtfertigung von Unrecht.
30 Jahre Indikationenregelung: wenn Tötung indiziert ist.
Schon aber a ) das Fleisch ist Schwach der Geist ist stark b ) ist die ehliche Liebe ganzheitlich zu sehen oder mit Pillenpaules WortenWas ich mich hier die ganze Zeit frage und was bisher noch gar nicht zur Sprache gekommen ist: wenn die Frau kein weiteres Kind mehr wollte und möglicherweise auch von den gesundheitlichen Risiken wusste, wieso ist sie dann mit einem Kerl ins Bett gestiegen? Da fängt doch das ganze Problem an!
Aber er redet genauso in dem Zusammenhang von verantwortungsvoller Elternschaft und sagt.An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich.
Er verbietet zwar kategorisch den Einsatz künstlicher Mittel (wie Kondome, Pille und permanente Sterilisation) egal wie und wann, allerdings ist das Lehramt auch nicht für die notwendigen pastoralen Ausnahmen zuständig, welche vielleicht angebracht wäre.Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.
Und man vergisst immer gerne das sowohl staatliches Recht oder göttliches Recht der Situation entsprechend anzuwenden oder auszulegen ist und es hier immer wieder zu "Härtefallausnahmen" kommen kann. So kann ich z.B. besoffen einen Schwerverletzten mit dem Wagen in ein Krankenhaus bringen wenn nicht gewährleistet ist das früh genug Hilfe eintrifft, ohne das ich mit Strafe zu rechnen habe.
Nichtdestotrotz eine Abtreibung ist in keinem Fall erlaubt.
Und da liegt des Pudels Kern was zu dem Fall bekannt ist klingt das eher alles nach einer schlechten medizinischen Beratung und Behandlung, denn nach einem Grund für eine Abtreibung oder Sterilisation.Dass der Mutter aber jetzt jede Hilfe zukommen muss, um ihre Behinderung zu meistern, ist ebenso selbstverständlich. Dann soll sie sich aber auch darum bemühen, nicht um die Rechtfertigung von Unrecht.
Die Sterilisation ist ja eigentlich nur das Mittel mich vernunftlos den Trieben hinzugeben.
Also um auf den Punkt zu kommen mir ist es schleierhaft wie man jemanden dem eine Netzhautablösung droht nicht dementsprechende Schonung und Bettruhe verordnet, und wie man derjenigen eine natürliche Geburt zumutet. Und Polen würde ich nicht als den Hindukusch mit mittelalterlichen medizinischen Standards sehen.
Das ganze wäre wohl eher ein safitger "Kunstfehlerprozess" und wird hier als Lanze gegen die strenge polnische Gesetzgebung mißbraucht.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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Gabs alles Schon ich denke an Genf zu Zeiten der Reformation. Wohlhgemerkt nicht die Kirche sondern ein Protestantischer Staatsgeist hat das gemacht.kalinka hat geschrieben:würdest du es gut heißen, wenn die auch alle von staatlicher seite aus verboten und geahndet werden würden? ... ich meine: homosexuelle handlungen, vorehelicher- und außerehelicher geschlechtsverkehr, die nicht-einhaltung der sonntagspflicht ...
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Ich glaube, es war 1992 oder 1993, daß die Homosexualität in Rußland straffrei gemacht wurde.kalinka hat geschrieben:würdest du es gut heißen, wenn die auch alle von staatlicher seite aus verboten und geahndet werden würden? ... ich meine: homosexuelle handlungen, vorehelicher- und außerehelicher geschlechtsverkehr, die nicht-einhaltung der sonntagspflicht ...
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Nietenolaf hat geschrieben:Ich glaube, es war 1992 oder 1993, daß die Homosexualität in Rußland straffrei gemacht wurde.
Was übrigens auch ein Licht auf die Hintergründe des Umsturzes wirft,
besonders bei Beachtung derer, welche dabei ganz nach oben gespült
wurden. – Ich erinnere mich auch noch gut an den Kulturschock, den
meine Frau 1999 oder 2000 erlebte, als sie zum ersten Mal auf offener
Straße bei uns um die Ecke den Akt zweier Tribaden mitansehen muß-
te. Sie kam buchstäblich noch würgend nach Hause und war völlig
außer sich. Aber damit diese natürlichen Reaktionen sich allmählich
abschleifen, spielen die Herren der Verblödungsmedien uns ja tagein,
tagaus solchen Dreck vor. Gutta cavat lapidem.
besonders bei Beachtung derer, welche dabei ganz nach oben gespült
wurden. – Ich erinnere mich auch noch gut an den Kulturschock, den
meine Frau 1999 oder 2000 erlebte, als sie zum ersten Mal auf offener
Straße bei uns um die Ecke den Akt zweier Tribaden mitansehen muß-
te. Sie kam buchstäblich noch würgend nach Hause und war völlig
außer sich. Aber damit diese natürlichen Reaktionen sich allmählich
abschleifen, spielen die Herren der Verblödungsmedien uns ja tagein,
tagaus solchen Dreck vor. Gutta cavat lapidem.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Dann hat sie ja schon mal was mit Petrus gemein, der hatte bei ner Vision auch so ne Würgattacke.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nietenolaf hat geschrieben:Ich glaube, es war 1992 oder 1993, daß die Homosexualität in Rußland straffrei gemacht wurde.Was übrigens auch ein Licht auf die Hintergründe des Umsturzes wirft,
besonders bei Beachtung derer, welche dabei ganz nach oben gespült
wurden. – Ich erinnere mich auch noch gut an den Kulturschock, den
meine Frau 1999 oder 2000 erlebte, als sie zum ersten Mal auf offener
Straße bei uns um die Ecke den Akt zweier Tribaden mitansehen muß-
te. Sie kam buchstäblich noch würgend nach Hause und war völlig
außer sich. Aber damit diese natürlichen Reaktionen sich allmählich
abschleifen, spielen die Herren der Verblödungsmedien uns ja tagein,
tagaus solchen Dreck vor. Gutta cavat lapidem.
Ja und was den Dreck angeht der da nach oben gespüllt wird der fühlt sich in der Kloake des katholischen Moralismus Puddelwohl.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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