Das ist nicht nur meine Lesart. Das ist die ganz überwiegende Normallesart hierzulande. Die Lesart, daß "Grundgesetz" und "Verfassung" Wesensunterschiedliches seien, ist die (leicht skurrile) Gegenauffassung.Paul Heliosch hat geschrieben:Die Lesart nach dem Nutzer bogolismus lautet: "Grundgesetz = Verfassung".
Nein. Denn in Art. 146 geht es nicht um die Begrifflichkeiten, sondern um den Inhalt. Nämlich um die gerade diskutierte Frage, was dürfen Bundestag und Bundesrat eigentlich im Rahmen der geltenden Verfassung Grundgesetz so alles alleine treiben und was wäre als neue Verfassung jenseits des Grundgesetzes nur durch Volksabstimmung möglich.Paul Heliosch hat geschrieben:Denn dann wäre Art. 146 obsolet in seiner expliziten Unterscheidung zwischen den Begriffen "Grundgesetz" und "Verfassung":
Wenn für Dich so wichtig ist, welche Begrifflichkeiten im Grundgesetz verwendet werden, dann erkläre doch mal, welche "Verfassung" das Grundgesetz meint, wenn in Art. 2 Abs. 1 (oder Art. 9 Abs. 2 oder Art 20a etc.) von "verfassungsmäßiger Ordnung" die Rede ist, wenn in Art. 5 Abs. 3 steht "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung" oder mit welcher Verfassung sich eigentlich das "Bundesverfassungsgericht" (Art. 93) beschäftigt. Alternativ könntest Du auch erläutern, was denn Deiner Ansicht nach der qualitative Unterschied zwischen einem "Grundgesetz" und einer "Verfassung" sein soll - oder warum meine schon genannte Verfassungsdefinition nun doch nicht aufs Grundgesetz zutreffen soll.
Wo hätte ich Dir Anlaß dazu gegeben, persönlich zu werden (soweit man das von Deiner unpersönlichen Diktion behaupten kann)?Paul Heliosch hat geschrieben:(Zwischenzeitlich wird immer erhellender, wie bedeutend der Begriff "Ignoranz" und dessen praktische Anwendung ist.)