Der Richterin ging es gar nicht nur um Deutschland!
Focus schreibt:
Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: „Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen.“ Die Amtsrichterin schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekanntwerden.
Marion hat geschrieben:Findet ihr wirklich 3000 Euro im Monat für nen Bischof zu viel des Guten? Was kriegen denn die deutschen Bischöfe?
Diese Frage stellt sich insofern nicht, als die Priester und Bischöfe der FSSPX kein Gehalt erhalten.
Dann kann die Richterin auch nicht in Tagessätzen abrechnen, der Mann hat vielleicht gar nicht so viel Geld und wer weiss, ob man die Summe überhaupt im Ausland eintreiben könnte. Ein englischer Gerichtsvollzieher wird hier bestimmt nicht tätig werden. zumal die Gesetze in England anders sind.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Avraham Burg: Hitler besiegen
....
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Wer darf über den Holocaust urteilen? Wir Deutschen?
Nein. Aber es gibt jemanden, dessen Stimme sich zu hören lohnt. Sein Name ist Avraham Burg (Sohn von Josef Burg, der als Holocaust-Überlebender mitgeholfen hat, die Flucht von deutschen Juden nach Israel zu organisieren)...
....
Das Gespräch mit der dritten Generation nach dem Holocaust, sowohl in Deutschland als auch in Israel.
Seine Antwort hätte wohl kein Deutscher je erwartet: Die Shoah wird auch in Israel, für die Kindes-Kinder, zum Trauma, das alles beherrscht!
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Avraham Burg: Hitler besiegen
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Wer darf über den Holocaust urteilen? Wir Deutschen?
Nein. Aber es gibt jemanden, dessen Stimme sich zu hören lohnt. Sein Name ist Avraham Burg (Sohn von Josef Burg, der als Holocaust-Überlebender mitgeholfen hat, die Flucht von deutschen Juden nach Israel zu organisieren)...
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Das Gespräch mit der dritten Generation nach dem Holocaust, sowohl in Deutschland als auch in Israel.
Seine Antwort hätte wohl kein Deutscher je erwartet: Die Shoah wird auch in Israel, für die Kindes-Kinder, zum Trauma, das alles beherrscht!
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overkott hat geschrieben:Mit 1.0000 Euro ist Williamson glimpflich davon gekommen.
Zusätzlich als Buße sollten ihm die Piusbrüder eine Meditation über Offb 22,15 auferlegen.
Welche Buße bzw. Strafe sollte man Dir wegen Deiner offensichtlicher Vergewaltigung der Hl. Schriften und des Hl. Kirchenlehrers Bonaventura auferlegen?
Aber vermutlich liegst Du schon im See von brennendem Schwefel (Offb 21,8) als Feigling und Treuloser - und Lügner ???
civilisation hat geschrieben:Woher nimmt eigentlich Bischof Williamson die 10.000 EUR?
100 Tagessätze a 100 EUR.
Der Bischof muß ja ein immenses Einkommen haben, wenn das "Gericht" zu einem derartigen Urteil kommt.
Eine Frage, die bedauerlicherweise sonst niemand stellt. Als Journalist wäre das wohl meine erste gewesen.
Findet ihr wirklich 3000 Euro im Monat für nen Bischof zu viel des Guten? Was kriegen denn die deutschen Bischöfe?
Viel mehr. Aber die sitzen auch auf entsprechend finanziell privilegierten Stellen. Wenn die Bischöfe auch nichts kriegen, wie Gamaliel schreibt, dann stellt sich um so mehr die Frage, warum das Gericht bei Williamson einen Tagessatz von 100 € annimmt. Grundlage für die Berechnung des Tagessatzes ist das Nettoeinkommen. Ergo ist das Gericht bei seiner Strafzumessung von einem Einkommen in Höhe von 3000 € ausgegangen.
Marion hat geschrieben:Der Richterin ging es gar nicht nur um Deutschland!
Focus schreibt:
Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: „Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen.“ Die Amtsrichterin schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekanntwerden.
Am deutschen Wesen soll mal wieder die ganze Welt genesen.... macht weiter so und ihr werdet eines Tages WIEDER ganz überrascht, oder eigentlich DUMM, aus der Wäschen schauen...
Ich kann's nich fassen was ich hier lese..... und auch einige Kommentare.
We are drowning in information and starving for knowledge.
Marion hat geschrieben:Was kriegen denn die deutschen Bischöfe?
Zwischen 9000 und 12000 Euro monatlich (inklusive Zulagen, 13. Monatsgehalt etc.).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
In der Urteilsbegründung heißt es, er habe billigend in Kauf genommen, dass seine Äußerungen, die er bei einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender gemacht hatte, auch in Deutschland verbreitet würden.
Wie kommt die Richterin denn nun darauf?
Für diese Behauptung hat die Staatsanwaltschaft doch keinen einzigen Zeugen gefunden.
Im Regensburger Gerichtssaal war nicht aus erster Hand abschließend zu klären, ob es eine Absprache zwischen dem Bischof und den Fernsehleuten über die Verbreitung des Interviews zum Beispiel im Internet gegeben hat. Die Pius-Bruderschaft hat Williamson angeblich »verboten«, vor Gericht zu erscheinen. Der Programmdirektor des schwedischen Fernsehens bestritt schriftlich eine Absprache, und die Rechtsabteilung des Senders lehnte es ab, dass die Reporter als Zeugen vor Gericht aussagen.
Bischof Williamson hatte noch versucht, mit Hilfe des Justitiars der Bruderschaft in Deutschland beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Einstweilige Anordnung gegen eine weltweite Verbreitung des Interviews im Internet zu erwirken - ohne Erfolg. Doch dies sei nur ein »untauglicher Versuch« gewesen, die Tat ungeschehen zu machen, argumentierte Richterin Karin Frahm in der Urteilsbegründung.
Ausstrahlung im Ausland
Denn entscheidend sei die Ausstrahlung im schwedischen Fernsehen gewesen. Die strafbaren Aussagen seien »mittelbar einer breiten deutschen Öffentlichkeit« bekannt geworden. Williamson habe vorsätzlich und billigend in Kauf genommen, dass dies in Deutschland großes Aufsehen erregen würde. ...
Ein bestreiten von einer Absprache von jemand der überhaupt nicht dabei war kann doch nicht schwerer wiegen als der Versuch die Verbreitung zu unterbinden vom Angeklagten. Das scheint so zu sein, daß in diesem Fall gilt: Im Zweifel (der eigentlich gar nicht angebracht ist) gegen den Angeklagten. Das ist doch nicht Deutsches Recht
Marion hat geschrieben:Der Richterin ging es gar nicht nur um Deutschland!
Focus schreibt:
Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: „Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen.“ Die Amtsrichterin schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekanntwerden.
Am deutschen Wesen soll mal wieder die ganze Welt genesen....
Das ist wirklich brutal - Das ist ja nicht nur irgendeine Meinung, sondern die Begründung vom Urteil eines Richters.
Das heißt, daß Deutschland nun entweder die ganze Welt bekehren muss oder ne dicke Mauer drum bauen muss, damit kein Deutscher mehr ausländisches Fernsehen und Internet gucken kann, und somit der Frieden in Deutschland nicht gestört ist. Wenn beides nicht klappt wird Deutschland reich! 10.000 Euro pro öffentliche Holocaustleugnung im Netz und Fernsehen im Ausland wird ne Menge
Gamaliel hat geschrieben:Ein etwas anderer Kommentar auf "eigentümlich frei"
Daraus:
Deutschland ist neben der Türkei und Nordkorea eines der wenigen Länder der Erde, in dem „falsche Meinungen“ zu historischen Fragen strafrechtlich brutal verfolgt werden.[...]
Kritische Äußerungen deutscher Qualitätsmedien zum deutschen demokratischen Gesinnungstrafrecht in dunkler historischer Tradition beziehungsweise zur Verteidigung der Meinungsfreiheit aufgrund journalistischer Berufsehre und internationalen Gepflogenheiten sind bis zur Stunde nicht bekannt.
Das sind doch alles Legenden und Märchen. Die "dunkle, deutsche, historische Tradition" ist viel besser als ihr Ruf. Fragt Bischof Williamson.
Marion hat geschrieben:Findet ihr wirklich 3 Euro im Monat für nen Bischof zu viel des Guten? Was kriegen denn die deutschen Bischöfe?
Diese Frage stellt sich insofern nicht, als die Priester und Bischöfe der FSSPX kein Gehalt erhalten.
Deutsche Bischöfe erhalten ein monatliches Gehalt in großer Höhe. Aber Bischof Williamson ist kein Bischof der "Deutschen" Kirche.
Woher wird denn die Strafe gezahlt? Hat Bischof Williamson Vermögen? Oder zahlt die FSSPX ? - Fragen über Fragen.
Kann Bischof Williamson gepfändet werden? Hat er Vermögen? Oder kommt die Priesterbruderschaft für den Mitbruder auf.
Wäre interessant zu erfahren.
Muss das überhaupt bezahlt werden?
Er kann ja auch die 1 Tage absitzen oder vielleicht einfach nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Vor einem Jahr hat er seinen Freunden in Argentien geschrieben, daß die Brüder sich liebevoll und gut um ihn kümmern, als sich ein paar Sorgen um ihn machten.
In den Newslettern von ihm werden manchmal seine Bücher zum Kauf angeboten. Ich weiß allerdings nicht wer den Gewinn (falls es den da überhaupt gibt) bekommt. http://www.truerestorationpress.com/
Marion hat geschrieben:[
Das heißt, daß Deutschland nun entweder die ganze Welt bekehren muss oder ne dicke Mauer drum bauen muss, damit kein Deutscher mehr ausländisches Fernsehen und Internet gucken kann, und somit der Frieden in Deutschland nicht gestört ist.
Genau...! Mauer hatten sie ja schon und den Versuch die "ganze Welt zu bekehren" auch.... es scheint sich um "slow learners" zu handeln.... Aber die "Welt" schaut zu und paßt auf....
Wenn beides nicht klappt wird Deutschland reich! 10.000 Euro pro öffentliche Holocaustleugnung im Netz und Fernsehen im Ausland wird ne Menge
....ja ich kann mir schon vorstellen wie pflichtbewußt und voller Freude die kanadischen Sheriffs diese Strafzahlungen kassieren werden.... in your dreams! Das Ganze ist ein trauriger Witz...
Gruß
Joseph
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...Richard Williamson will die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro nach einem ARD- Bericht anfechten und Rechtsmittel einlegen. Das teilte der Anwalt des 70-jährige Bischofs der ultrakonservativen Piusbruderschaft dem ARD-Magazin «Report Mainz» mit. Anwalt Matthias Loßmann ließ aber offen, ob er das Urteil vom Freitag wegen vermeintlicher Rechtsfehler des Gerichts oder mit dem Ziel einer neuen Beweisaufnahme anfechten will.
...Richard Williamson will die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro nach einem ARD- Bericht anfechten und Rechtsmittel einlegen. Das teilte der Anwalt des 70-jährige Bischofs der ultrakonservativen Piusbruderschaft dem ARD-Magazin «Report Mainz» mit. Anwalt Matthias Loßmann ließ aber offen, ob er das Urteil vom Freitag wegen vermeintlicher Rechtsfehler des Gerichts oder mit dem Ziel einer neuen Beweisaufnahme anfechten will.
Das ist rausgeschmissenes Geld. Das "Urteil" ist vorprogrammiert. Der Bischof sollte diesen Kangaroo Court einfach ignorieren, er hat eh keine Jurisdiktion über ihn..... sie können dann ja versuchen ihre Taler im Ausland einzutreiben.
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Joseph hat geschrieben:Der Bischof sollte diesen Kangaroo Court einfach ignorieren, er hat eh keine Jurisdiktion über ihn..... sie können dann ja versuchen ihre Taler im Ausland einzutreiben.
Ein deutsches Gericht verurteilt das subject of the Queen, Bischof Williamson, weil er im schwedischen Fernsehn Sachen gesagt hat. Korrekterweise argumentiert die Richterin nicht damit, dass die Aufzeichnungen in Deutschland stattgefunden haben, denn nur Volksverhetzung ist strafbar, nicht aber das Denken oder Reden über Entlausungsmethoden, Konzentrationslager usf. Dass aber Deutschland Ausländer verurteilt, die im Ausland ihre Meinung verbreiten, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wird nicht eigentlich dem Herrn A. Hitler nachgesagt, die Welt zu dominieren gewollt zu haben? Oder doch der Frau Dr. A. Merkel und ihrer Staatsraison?
Gruß
Sempre
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus) ——— Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)
Joseph hat geschrieben:Der Bischof sollte diesen Kangaroo Court einfach ignorieren, er hat eh keine Jurisdiktion über ihn..... sie können dann ja versuchen ihre Taler im Ausland einzutreiben.
Ein deutsches Gericht verurteilt das subject of the Queen, Bischof Williamson, weil er im schwedischen Fernsehn Sachen gesagt hat. Korrekterweise argumentiert die Richterin nicht damit, dass die Aufzeichnungen in Deutschland stattgefunden haben, denn nur Volksverhetzung ist strafbar, nicht aber das Denken oder Reden über Entlausungsmethoden, Konzentrationslager usf. Dass aber Deutschland Ausländer verurteilt, die im Ausland ihre Meinung verbreiten, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wird nicht eigentlich dem Herrn A. Hitler nachgesagt, die Welt zu dominieren gewollt zu haben? Oder doch der Frau Dr. A. Merkel und ihrer Staatsraison?
Gruß
Sempre
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Auch die Staatsanwaltschaft will einen Berufungsprozess gegen den Holocaust-Leugner Richard Williamson. Ein Sprecher des Regensburger Amtsgerichtes sagte am Mittwoch, dass von den Anklägern und dem Verteidiger Berufungsanträge gegen das Urteil vom vergangenen Freitag eingegangen seien.
Internationales Strafrecht ist nicht so meines. Allerdings hat auch das Vereinigte Königreich den Rahmenbeschluss zum europäischen Haftbefehl umgesetzt. Die Frage ist, ob dies nur für Ausländer oder auch für britische Staatsangehörige gilt. Wer weiß eine Antwort?
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
ar26 hat geschrieben:Internationales Strafrecht ist nicht so meines. Allerdings hat auch das Vereinigte Königreich den Rahmenbeschluss zum europäischen Haftbefehl umgesetzt. Die Frage ist, ob dies nur für Ausländer oder auch für britische Staatsangehörige gilt. Wer weiß eine Antwort?
M. W. gilt das auch für Briten, aber ich würde jetzt nicht meinen Kopf darauf wetten wollen. Sicher weiss ich aber, dass er in Deutschland für Deutsche gilt. Die alte Grundregel, dass Deutschland keine Staatsbürger ausliefert, ist damit hinfällig.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Der §130 ist eh Unrecht. Aber wenn schon, dann hätte man der Sachlage nach den schwedischen Hinterfotz-Journalisten und seine Hetzanstalt zuerst verfolgen müssen. Die Notizen von Deckert machen das noch einmal deutlich.
Gruß
Sempre
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus) ——— Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)
...In dem Brief wird Williamson außerdem verboten, öffentliche Interviews zu geben, die sich auf andere Themen als strikte Glaubensfragen beziehen. Und auch für diese müsse er sich künftig die Erlaubnis des Generaloberen einholen.
Williamson wird zudem „aufgefordert“, alle seine Internetaktivitäten zu beenden, seine Homepage zu schließen und auch seinen Blog nicht mehr weiterzuführen. „Der Generalobere fordert sie auf, sich aller Internet-Kommunikation zu enthalten, sei es in einem Blog, Forum oder auf seiner Seite“, schreibt Generalsekretär Thouvenot. Die Piusbruderschaft weist Williamson sogar an, dass er künftig eine neue E-Mail-Adresse benutzen soll und schreibt ihm die Adresse auch vor...
Gruselig! Das glaub ich aber erst, wenn ich das bei der FSSPX auf der Seite sehe oder S.E. Williamson etwas dazu sagt.
er wird dem Generaloberen die ihm gebührende Antwort geben so eine Unverschämtheit
Es stimt zumindest zum Teil was die deutsche Presse schrieb.
Im Newsletter von gestern kam diese Antwort mit:
Several readers of "Eleison Comments" have asked about the letter from the leadership of the S.S.P.X ordering Bp. Williamson to discontinue this weekly column, as reported in the German press. Notwithstanding said letter, "Eleison Comments" has the Superior General's tacit consent to continue publication for the moment.
Your continued prayers and support are, as always, greatly appreciated.
"Er" durfte schon immer reden und wenn Du mal das Posting liest, daß unmittelbar vor dem Deinigen steht, dann hast Du das dort auch noch schwarz auf weiß.
Ifugao, du liest Seiten, von denen du meinst, sie würden »vom Verfassungsschutz« beobachtet? Ich bin schockiert! Da ist jetzt aber ne klare Entschuldigung und öffentliche Reue fällig!
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«