Nein, du schrobst was anderes, wie jeder oben sehen kann.Raphael hat geschrieben:Das schrieb ich bereits; mithin ist Deine Einrede "Nein" falsch!
Gerichtsurteil zur Beschneidung
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
In dem, was ich schrieb, ist das, was Du schriebest, enthalten; mithin ist Deine vorherige Einrede "Nein" nachwievor falsch!lifestylekatholik hat geschrieben:Nein, du schrobst was anderes, wie jeder oben sehen kann.Raphael hat geschrieben:Das schrieb ich bereits; mithin ist Deine Einrede "Nein" falsch!

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Re: Erfolgreiche Integrationspolitik?
Ja, deshalb finde ich es ja so traurig, dass die Kirche sich regelmäßig falschen Freunden anbiedert. Der ZdJ hat ebensowenig wie die Muslime ein Interesse, sich für die Religionsfreiheit der Christen einzusetzen, im Gegenteil. Allerdings hülfe im ersten Fall auch die Anerkennung einer theologisch ernster zu nehmenden Vereinigung als des ZdJ. Wie immer wieder zu sehen ist, vertritt der keinesfalls die Juden, sondern nur einen bestimmten Teil.Peregrin hat geschrieben:So wird's allerdings kommen. Juden und Mohammedaner kriegen eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung, der Rechtssatz bleibt so stehen und dann kann's endlich gegen Säuglingstaufe, Schulbeichte etc. losgehen.Yeti hat geschrieben:Dann wären sie unverschämt. Das sind sie ja auch.Reinhard hat geschrieben:Genau das scheint es auch mir zu sein: ein echter humanistischer Bock, den die Richter da geschossen haben.
Aber ich gehe davon aus, dass sowohl die jüdische Gemeinschaft, als auch die muslimischen Verbände da sehr schnell eine Korrektur erwirken werden.
#gottmensch statt #gutmensch
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Re: Erfolgreiche Integrationspolitik?
Ja, deshalb finde ich es ja so traurig, dass die Kirche sich regelmäßig falschen Freunden anbiedert. Der ZdJ hat ebensowenig wie die Muslime ein Interesse, sich für die Religionsfreiheit der Christen einzusetzen, im Gegenteil. Allerdings hülfe im ersten Fall auch die Anerkennung einer theologisch ernster zu nehmenden Vereinigung als des ZdJ. Wie immer wieder zu sehen ist, vertritt der keinesfalls die Juden, sondern nur einen bestimmten Teil.Peregrin hat geschrieben:So wird's allerdings kommen. Juden und Mohammedaner kriegen eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung, der Rechtssatz bleibt so stehen und dann kann's endlich gegen Säuglingstaufe, Schulbeichte etc. losgehen.Yeti hat geschrieben:Dann wären sie unverschämt. Das sind sie ja auch.Reinhard hat geschrieben:Genau das scheint es auch mir zu sein: ein echter humanistischer Bock, den die Richter da geschossen haben.
Aber ich gehe davon aus, dass sowohl die jüdische Gemeinschaft, als auch die muslimischen Verbände da sehr schnell eine Korrektur erwirken werden.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Worum geht es in dem neuen Buch von Prof. Dr. Eisenklaua zum Justizvollzug denn genau? – Um Gott und die Welt. – Ich dachte, er würde sich mit dem Sicherungsvollzug beschäftigen? – Na, hab ich doch gesagt. Das ist doch darin enthalten.Raphael hat geschrieben:In dem, was ich schrieb, ist das, was Du schriebest, enthalten; mithin ist Deine vorherige Einrede "Nein" nachwievor falsch!lifestylekatholik hat geschrieben:Nein, du schrobst was anderes, wie jeder oben sehen kann.Raphael hat geschrieben:Das schrieb ich bereits; mithin ist Deine Einrede "Nein" falsch!

Aber lass gut sein, Raffa. Ick kenn dir ja.

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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das ist der Unterschied; ich halte mich diesbezüglich an gar nichts, weil ich weder Jude noch Moslem bin und beide Religionsgemeinschaften in vielen hundert Jahren keine für alle gültige Definition der Zugehörigkeit zu ihrer Religion zustande brachten. Somit ist das Hüpfen auf dem linken Bein oder das Wegschneiden der Vorhaut ein- und derselbe Unsinn.Kilianus hat geschrieben:Hä? Ich maße mir nicht an, zu entscheiden, was innerhalb der Theologie einer anderen Religionsgemeinschaft verbindlich ist und was nicht. Wenn eine Gruppe von Muslimen aus dem Koran ableiten würde, daß sie sich nur auf dem linken Bein hüpfend fortbewegen dürfen, dann kann ich zwar nicht nachvollziehen, wie sie darauf kämen. Aber wenn ihre Autoritäten das so sehen - bitteschön.Yeti hat geschrieben:Doch, das tatest du soeben. Fünf Euro ins Phrasenschwein bitte. Selbstverständlich, das hat gar nichts mit "Niveau" zu tun, da geht's ums Prinzip.Kilianus hat geschrieben:Die tun's doch auch" ist nicht das Niveau, auf dem ich so eine Frage diskutiere.
Und daran werde ich mich auch halten, wenn sie mir ihrerseits aus Schrift und Tradition herleiten wollen, was mir mein Glaube gebietet. Ich bombe ja auch keine Moscheen weg, weil Muslime irgendwo in Afrika ihrerseits christliche Kirchen in dieser Form attackieren.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Datt hätt'se wohl gerne!lifestylekatholik hat geschrieben:Ick kenn dir ja.

Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
@ Robert Ketelhohn
Das von mir zitierte Urteil des Reichsgerichtes beschäftigt sich nicht mit der männlichen Beschneidung sondern mit ärztlichen Eingriffen allgemein und der Amputation im Besonderen. Die Beschneidung gehört jedoch zu den ärztlichen Eingriffen, daher hat die Entscheidung auch für diese Relevanz.
Das Urteil sagt nunmehr, das der ärztliche Eingriff unabhängig von seiner (medizinischen) Gebotenheit, Erlaubtheit usw. stets den objektiven Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Die Erlaubtheit, Gebotenheit oder auch Einwilligung werden erst auf der Ebene der Rechtefertigungsgründe geprüft.
Das von mir zitierte Urteil des Reichsgerichtes beschäftigt sich nicht mit der männlichen Beschneidung sondern mit ärztlichen Eingriffen allgemein und der Amputation im Besonderen. Die Beschneidung gehört jedoch zu den ärztlichen Eingriffen, daher hat die Entscheidung auch für diese Relevanz.
Das Urteil sagt nunmehr, das der ärztliche Eingriff unabhängig von seiner (medizinischen) Gebotenheit, Erlaubtheit usw. stets den objektiven Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Die Erlaubtheit, Gebotenheit oder auch Einwilligung werden erst auf der Ebene der Rechtefertigungsgründe geprüft.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Normalerweise gilt im Rechtsstaat ein Gesetz für alle Menschen unabhängig von der Religion, "Rasse", Weltanschuung etc.
Es muss eine gesetzliche Grenze geben, die verbotene Körperverletzung von legalen Formen trennt. In Krankenhäusern werden Babys manchmal aufgrund medizinischer Erfordernisse legal beschnitten, also könnte das auch aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen erlaubt werden. Etwas anderes ist die Beschneidung von Mädchen, die nicht medizinische vorgenommen wird und auch einen wesentlich härteren Eingriff in den Körper bedeutet.
Es muss eine gesetzliche Grenze geben, die verbotene Körperverletzung von legalen Formen trennt. In Krankenhäusern werden Babys manchmal aufgrund medizinischer Erfordernisse legal beschnitten, also könnte das auch aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen erlaubt werden. Etwas anderes ist die Beschneidung von Mädchen, die nicht medizinische vorgenommen wird und auch einen wesentlich härteren Eingriff in den Körper bedeutet.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nein.ar26 hat geschrieben:Die Beschneidung gehört jedoch zu den ärztlichen Eingriffen
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Doch und sie stellt auch objektiv eine Körperverletzung dar:Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein.ar26 hat geschrieben:Die Beschneidung gehört jedoch zu den ärztlichen Eingriffen
(Hervorhebung von mir)Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Auch ein Eingriff, der nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wurde und der erfolgreich ist, erfüllt den objektiven Tatbestand des § 223 StGB. Es reicht somit nicht aus, dass der Mediziner mit guten Absichten handelt. Vielmehr ist der ärztliche Heileingriff dann aber meist durch Einwilligung gerechtfertigt. Deshalb muss der Arzt vor jedem Eingriff den Patienten pflichtgemäß aufklären, um wesentlichen Willensmängeln der Einwilligenden vorzubeugen.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rpe ... ileingriff
http://www.rechtslexikon.net/d/koerperv ... etzung.htmAuch der ärztliche Eingriff gilt als Körperverletzung, aber er ist gerechtfertigt, sofern eine Einwilligung des Patienten vorliegt oder aufgrund der Gesamtumstände unterstellt werden kann. Der Aufklärung über die Behandlungsrisiken kommt erhebliche Bedeutung zu, damit der Patient überhaupt wirksam einwilligen kann. Fehlt dessen Zustimmung oder ist sie ungültig, etwa weil der Arzt ihn ohne Rechtfertigung lediglich teilweise über die Folgen des Eingriffs in Kenntnis gesetzt hat, so kommt eine Bestrafung des Mediziners in Betracht. §.§ 223, 228 StGB
Ähnlich auch:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 116.htmlNach geltender Rechtsprechung ist jeder ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung, für die es dann gute Gründe braucht. Der wichtigste gute Grund ist die Einwilligung des Patienten. Er ist so wichtig, dass selbst Eingriffe, die medizinisch ohne Alternative und erfolgreich waren, als Körperverletzungen gelten, wenn die Einwilligung fehlt.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Unsinn. Und zum Beleg deiner Meinung brauchst du mir nicht die Rechtsprechung
zu bringen, die ich gerade kritisiere – von Wikiblödia ganz zu schweigen. Solcher
Rechtspositivismus ist doch ganz absurd. Wenn du mir widersprechen willst, dann
mußt du schon auf der Sachebene argumentieren, nicht auf jener der Rechtssatzung
und -sprechung.
zu bringen, die ich gerade kritisiere – von Wikiblödia ganz zu schweigen. Solcher
Rechtspositivismus ist doch ganz absurd. Wenn du mir widersprechen willst, dann
mußt du schon auf der Sachebene argumentieren, nicht auf jener der Rechtssatzung
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Unsinn. Und zum Beleg deiner Meinung brauchst du mir nicht die Rechtsprechung
zu bringen, die ich gerade kritisiere – von Wikiblödia ganz zu schweigen. Solcher
Rechtspositivismus ist doch ganz absurd. Wenn du mir widersprechen willst, dann
mußt du schon auf der Sachebene argumentieren, nicht auf jener der Rechtssatzung
und -sprechung.
Die Herleitung nach Tertullian, daß es Naturgesetz ist sich nicht beschneiden lassen zu müssen:
Weshalb sollte das heute keine Gültigkeit mehr haben?Warum soll man glauben, Gott, der Schöpfer des All, der Lenker der ganzen Welt, der Bildner des Menschen, der Vater aller Völker, habe das Gesetz durch Moses nur für ein Volk gegeben, und nicht vielmehr sagen, er habe es allen Völkern verliehen?
…
Gott hat, wie es sich für die Güte und Billigkeit des Bildners des Menschengeschlechtes geziemt, für alle Völker dasselbe Gesetz gegeben, wann er wollte, durch wen er wollte und wie er wollte. Denn zu Anbeginn der Welt gab er auch Adam und Eva das Gesetz, daß sie von der Frucht des in die Mitte des Paradieses gepflanzten Baumes nicht essen sollten; wenn sie dagegen handelten, würden sie des Todes sterben. Dieses Gesetz würde für sie genügt haben, wenn es gehalten worden wäre.
…
Also in diesem allgemeinen und uranfänglichen Gesetze Gottes, welches nach der Bestimmung Gottes an der Frucht des Baumes den Gegenstand seiner Befolgung haben sollte, waren, wie wir sehen, speziell enthalten alle Vorschriften des späteren Gesetzes, die zu ihrer Zeit veröffentlicht wurden und zum Vorschein kamen.
…
Ich behaupte also, vor dem auf steinernen Tafeln geschriebenen Gesetze Moses' existierte ein anderes, nichtgeschriebenes Gesetz, welches auf dem Wege der Natur erkannt und von den Vätern beobachtet wurde.
...
Denn wenn es die Beschneidung ist, die den Menschen rein macht, warum hat Gott den Adam als Unbeschnittenen erschaffen und ihn nicht beschnitten, wenigstens nach seinem Fehltritt, wenn die Beschneidung reinigt?
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
- Dottore Cusamano
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Beschneidungstourismus ist die Antwort auf die Euro-Krise im dekadenten Westen.
Südeuropa wird mit dieser Geschäftstsidee die Schuldenkrise bewältigen. Millionen kleiner Bescheidungskandidaten werden - mit den Rudumsorglos-Paket - von Spanien, Italien und Griechenland aus nach Nordafrika, der Türkei und nach Nahost geflogen, damit sie dort ein Stückchen Haut verlieren und alle glücklich sind.
Es lebe der Beschneidungskapitalismus!
Think big!
Südeuropa wird mit dieser Geschäftstsidee die Schuldenkrise bewältigen. Millionen kleiner Bescheidungskandidaten werden - mit den Rudumsorglos-Paket - von Spanien, Italien und Griechenland aus nach Nordafrika, der Türkei und nach Nahost geflogen, damit sie dort ein Stückchen Haut verlieren und alle glücklich sind.
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"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das ist kein Unsinn. Das deutsche Recht ist die Sachebene für Urteile deutscher Gerichte. Der oberste Maßstab ist hier die Verfassung. Punkt. Natürlich kannst Du die Rechtsprechung kritisieren. Natürllich kannst Du den Maßstab "Grundrechte" kritisieren. Aber doch nicht aus sich selbst heraus. Wenn Du von Rechtsbeugung sprichst - also einer Straftat nach § 339 StGB - ist das Unsinn. Das Urteil ist innerhalb seiner Sachebene vollkommen korrekt. Du kannst es nur von außen kritisieren. Dir ist doch sonst völlig klar, daß die Bundesrepublik Deutschland und ihr Rechtssystem säkulare Ordnungen sind. Warum hier nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Unsinn. Und zum Beleg deiner Meinung brauchst du mir nicht die Rechtsprechung
zu bringen, die ich gerade kritisiere – von Wikiblödia ganz zu schweigen. Solcher
Rechtspositivismus ist doch ganz absurd. Wenn du mir widersprechen willst, dann
mußt du schon auf der Sachebene argumentieren, nicht auf jener der Rechtssatzung
und -sprechung.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Immer noch Quatsch. Auch gesetztes Recht ist zu interpretieren. Um die
rechte Interpretation wird stets gerungen. Den ärztlichen Eingriff erst auf
der Rechtfertigungsebene straffrei zu stellen und nicht auf Tatbestands-
ebene ist unter Juristen, wie oben gezeigt, durchaus umstritten. Nach dem
Wortlaut des StGB – welches von „Mißhandlung“ spricht – kann der Tat-
bestand auch gar nicht erfüllt sein, denn die Behandlung durch den Arzt
stellt rechtes Handeln dar, was ebenso und erst recht für die göttlicher
Weisung folgende Beschneidung gilt (auch wenn das Gebot mit der Erfül-
lung des Alten Bundes in Jesu Christo aufgehoben ist: die Kirche zwingt
den Glauben an diese Erfüllung nicht auf, noch gar steht das dem säkula-
ren Staat zu).
Jene Reichsgerichtsentscheidung war also ein krasses Fehlurteil, das jetzt
späte, aber um so giftigere Blüten treibt. Das muß man klar sagen und
eine grundsätzliche Abkehr der Juristen und Gerichte vom alten Irrweg
verlangen.
rechte Interpretation wird stets gerungen. Den ärztlichen Eingriff erst auf
der Rechtfertigungsebene straffrei zu stellen und nicht auf Tatbestands-
ebene ist unter Juristen, wie oben gezeigt, durchaus umstritten. Nach dem
Wortlaut des StGB – welches von „Mißhandlung“ spricht – kann der Tat-
bestand auch gar nicht erfüllt sein, denn die Behandlung durch den Arzt
stellt rechtes Handeln dar, was ebenso und erst recht für die göttlicher
Weisung folgende Beschneidung gilt (auch wenn das Gebot mit der Erfül-
lung des Alten Bundes in Jesu Christo aufgehoben ist: die Kirche zwingt
den Glauben an diese Erfüllung nicht auf, noch gar steht das dem säkula-
ren Staat zu).
Jene Reichsgerichtsentscheidung war also ein krasses Fehlurteil, das jetzt
späte, aber um so giftigere Blüten treibt. Das muß man klar sagen und
eine grundsätzliche Abkehr der Juristen und Gerichte vom alten Irrweg
verlangen.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nein, immer noch kein Quatsch.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Immer noch Quatsch.
Stimmt. In der Tat hätte das Reichsgericht - und die jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung, die das Reichsgericht immer wieder bestätigt hat - auch in die andere Richtung entscheiden können. Nur: weder ist die eine Entscheidung "falsch" und die andere "richtig" - oder umgekehrt. Jede Ansicht hat für sich mehr oder weniger überzeugende Argumente. Eindeutig klären könnte das der Gesetzgeber.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Auch gesetztes Recht ist zu interpretieren. Um die
rechte Interpretation wird stets gerungen. Den ärztlichen Eingriff erst auf
der Rechtfertigungsebene straffrei zu stellen und nicht auf Tatbestands-
ebene ist unter Juristen, wie oben gezeigt, durchaus umstritten.
Kann man so sehen. Muß man aber nicht. Zunächst ist "Mißhandlung" ja nicht die einzige Begehungsform, "an der Gesundheit beschädigen" fällt ja auch darunter. Zieht man nun die Strafbarkeitsgrenze zwischen ärztlich korrektem Eingriff, der tatsächlich eine Gesundheitsverbesserung herbeiführt einerseits und allen anderen Eingriffen andererseits wird die Beurteilung recht schwierig. Nicht jede Behandlung ist stets 100% fachgerecht. Und nicht jeder fachgerechte Eingriff führt tatsächlich zu einer Gesundheitsverbesserung. Was ist mit Eingriffen, die teilweise erfolgreich sind, teilweise eine Verschlechterung herbeiführen? Und weiter ist es recht ungewöhnlich, ein subjektives, absichtsgerichtetes Element in die Beurteilung des objektiven Tatbestandes einzuführen. Das "Mißhandeln" dient eben der Unterscheidung hinsichtlich der Eingriffsintensität (die die Rechtsprechnung auch außerhalb der Heilbehandlung recht niedrig ansetzt - so gilt z.B. bereits unerlaubtes Haareabschneiden als Körperverletzung). Der wichtigste Grund, auch eine fachgerechte Heilbehandlung ohne Einwilligung als Körperverletzung zu werten, ist aber, daß das Strafgesetzbuch keine passende Vorschrift enthält, um Patienten vor eigenmächtigen Eingriffen des Arztes zu schützen. Wie gesagt: der Gesetzgeber könnte hier noch viel regeln. Solange er es nicht tut, ist die bisherige Rechtsprechung weder unsinnig noch Quatsch oder gar Rechtsbeugung.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nach dem Wortlaut des StGB – welches von „Mißhandlung“ spricht – kann der Tat-
bestand auch gar nicht erfüllt sein, denn die Behandlung durch den Arzt
stellt rechtes Handeln dar,
Sagen wir so: diese grundlegende, durchaus gerechtfertigte Entscheidung hat nun Folgen gezeigt, die unschön sind. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Jene Reichsgerichtsentscheidung war also ein krasses Fehlurteil, das jetzt
späte, aber um so giftigere Blüten treibt.
Das Urteil ist nicht der Skandal. Zum Skandal wird die Sache, wenn der Bundestag nicht zeitnah die religiös begründete Beschneidung in angemessener Weise erlaubt.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das muß man klar sagen und
eine grundsätzliche Abkehr der Juristen und Gerichte vom alten Irrweg
verlangen.
Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das Urteil wegen der Beschneidung des muslimischen Jungen hat Ähnlichkeit mit den Urteilen wegen des Kirchenaustritts des emeritierten Kirchenrechtsprofessors Hartmut Zapp. Die Gerichte urteilen nach den vorliegenden positiven Rechtsbestimmungen auf nationaler Ebene.
Weitergehende Überlegungen und überpositives Recht werden entweder nur marginal oder überhaupt nicht thematisiert.
Weitergehende Überlegungen und überpositives Recht werden entweder nur marginal oder überhaupt nicht thematisiert.
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Naturrecht, Naturrecht, Naturrecht? Es gibt kein Naturrecht auf Erziehung der Kinder in der falschen Religion. Ein Naturrecht auf Erziehung in der falschen Religion gibt es weder im Islam, im Judentum, im Christentum noch im Werterealtivismus der Kölner Richter.
Muselmanen ein Naturrecht auf das Heil gefährdende Erziehung Ihrer Kinder zuzubilligen, nur um den eigenen Kindern im Kampf gegen den relativistischen Staat die das Heil förderliche Taufe zu ermöglichen, ist Unrecht.
Und wer meint, Beschneidung sei keine Körperverletzung, der wurde des nachts noch nicht gegen seinen Willen festgehalten und beschnitten.
Muselmanen ein Naturrecht auf das Heil gefährdende Erziehung Ihrer Kinder zuzubilligen, nur um den eigenen Kindern im Kampf gegen den relativistischen Staat die das Heil förderliche Taufe zu ermöglichen, ist Unrecht.
Und wer meint, Beschneidung sei keine Körperverletzung, der wurde des nachts noch nicht gegen seinen Willen festgehalten und beschnitten.
- Ewald Mrnka
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das ist ja furchtbar, da bin ich richtig erschüttert & zutiefst betroffen.Kirchenjahr hat geschrieben:
Und wer meint, Beschneidung sei keine Körperverletzung, der wurde des nachts noch nicht gegen seinen Willen festgehalten und beschnitten.
Über Jahrtausende lang Verstümmlung, Schmerzen, Leid........................wie gut, daß in Köln human herumgerichtert worden ist.
Ja, ja: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“.
Antisemitismus & Islamophobie im Kostüm der Menschenrechte, wie originell, mal was anderes.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
- lutherbeck
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Ewald - hast Du Kreide gefressen - entgegen Deiner sonstigen Gepflogenheiten?Antisemitismus & Islamophobie im Kostüm der Menschenrechte, wie originell, mal was anderes.

Kirchenjahr: Trifft das nicht exakt den Kern der Frage? Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten? Ich meine es Ernst: sollte jemand in der Lage sein, mir das aus der Heiligen Schrift heraus schlüssig zu beantworten, werde ich meine Vorbehalte gegen den Islam sofort aufgeben...Muselmanen ein Naturrecht auf das Heil gefährdende Erziehung Ihrer Kinder zuzubilligen ... ist Unrecht.
Aus der Sicht des GG sind natürlich alle Religionen gleich - und daran hat man sich als guter Staatsbürger gefälligst zu halten; schon klar! Aber: gilt das auch noch, wenn dabei göttliches Gesetz gebeugt oder gar gebrochen wird?

"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Wie du vielleicht mitbekommen hast, geht es darum, dass das Kölner Gericht entschieden hat, das Judentum auf deutschem Boden auszurotten. Man kann das natürlich befürworten und sagen, dass das Christen nichts angehe und dass sich Christen darüber freuen sollten. Das ist ja offenbar deine Haltung. Wahrscheinlich stehst du damit in der Tradition Luthers.lutherbeck hat geschrieben:Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten?
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- lutherbeck
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Du redest Blech!lifestylekatholik hat geschrieben:Wie du vielleicht mitbekommen hast, geht es darum, dass das Kölner Gericht entschieden hat, das Judentum auf deutschem Boden auszurotten. Man kann das natürlich befürworten und sagen, dass das Christen nichts angehe und dass sich Christen darüber freuen sollten. Das ist ja offenbar deine Haltung. Wahrscheinlich stehst du damit in der Tradition Luthers.lutherbeck hat geschrieben:Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten?

"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Ja, solches kommt von denen, die sonst für allen interreligiösen Müll eintreten.lutherbeck hat geschrieben:Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten? Ich meine es Ernst: sollte jemand in der Lage sein, mir das aus der Heiligen Schrift heraus schlüssig zu beantworten, werde ich meine Vorbehalte gegen den Islam sofort aufgeben...

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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nö.lutherbeck hat geschrieben:Du redest Blech!lifestylekatholik hat geschrieben:Wie du vielleicht mitbekommen hast, geht es darum, dass das Kölner Gericht entschieden hat, das Judentum auf deutschem Boden auszurotten. Man kann das natürlich befürworten und sagen, dass das Christen nichts angehe und dass sich Christen darüber freuen sollten. Das ist ja offenbar deine Haltung. Wahrscheinlich stehst du damit in der Tradition Luthers.lutherbeck hat geschrieben:Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten?
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Das bedeutet also, daß man auch jeden Moscheeneubau einfach stillschweigend hinnehmen soll? Bitte: ich suche da wirklich nach einer Lösung - und möchte daher um angemessenen Tonfall bitten...Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ja, solches kommt von denen, die sonst für allen interreligiösen Müll eintreten.lutherbeck hat geschrieben:Weshalb dürfen Christen eine nach den Worten Jesu falsche Religion ("Auch viele falsche Propheten werden auftreten und viele irreführen. Mt 24,11 f") fördern, indem sie für deren Riten eintreten? Ich meine es Ernst: sollte jemand in der Lage sein, mir das aus der Heiligen Schrift heraus schlüssig zu beantworten, werde ich meine Vorbehalte gegen den Islam sofort aufgeben...– Nee, Herr Dokter, wir treten nicht für deren Riten ein, sondern rühren ihnen einfach nicht in ihrer rituellen Suppe herum (auch wenn sie immer wieder in die unsrige spucken, zumindest diejenigen ex circuncisione) und achten das allem gesetzten Recht vorausgehende Elternrecht. So haben die Kirche und christliche Staaten und Völker es immer gehalten.

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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
In dem Strang zu Umgangsformen im Kreuzgang hattest du dich eben noch vehement gegen solche Beiträge ausgesprochen. Alles Lippenbekenntnisse?lutherbeck hat geschrieben:Du redest Blech!

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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Insofern das GG auf einer christlichen kulturellen Grundlage steht, ist es ihm nicht egal. Der Individualismus des Grundgesetzes fußt im christlichen Verständnis von der Würde des einzelnen Menschen und seiner Personalität. Etwas vergleichbares gibt es in anderen Religionen (außer Judentum) nicht. Der Islam ist z.B. eine kollektivistische Religion, in der der Muslim eine einförmige Monade in der Ummah ist; und der Wert eines Menschen hängt dort von der Religionszugehörigkeit ab.lutherbeck hat geschrieben:Aus der Sicht des GG sind natürlich alle Religionen gleich - und daran hat man sich als guter Staatsbürger gefälligst zu halten; schon klar! Aber: gilt das auch noch, wenn dabei göttliches Gesetz gebeugt oder gar gebrochen wird?
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nein - tut mir leid...lifestylekatholik hat geschrieben:In dem Strang zu Umgangsformen im Kreuzgang hattest du dich eben noch vehement gegen solche Beiträge ausgesprochen. Alles Lippenbekenntnisse?lutherbeck hat geschrieben:Du redest Blech!

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- lutherbeck
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Gut - und was bedeutet das für meine Frage?Pilgerer hat geschrieben:Insofern das GG auf einer christlichen kulturellen Grundlage steht, ist es ihm nicht egal. Der Individualismus des Grundgesetzes fußt im christlichen Verständnis von der Würde des einzelnen Menschen und seiner Personalität. Etwas vergleichbares gibt es in anderen Religionen (außer Judentum) nicht. Der Islam ist z.B. eine kollektivistische Religion, in der der Muslim eine einförmige Monade in der Ummah ist; und der Wert eines Menschen hängt dort von der Religionszugehörigkeit ab.lutherbeck hat geschrieben:Aus der Sicht des GG sind natürlich alle Religionen gleich - und daran hat man sich als guter Staatsbürger gefälligst zu halten; schon klar! Aber: gilt das auch noch, wenn dabei göttliches Gesetz gebeugt oder gar gebrochen wird?
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".
- Florianklaus
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Lesenswerter Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 1748.html
- Ewald Mrnka
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Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Nein, ich habe nicht Kreide gefressen; es handelt sich für mich hier auch nicht um Antipathien oder Sympathien.lutherbeck hat geschrieben:Ewald - hast Du Kreide gefressen - entgegen Deiner sonstigen Gepflogenheiten?Antisemitismus & Islamophobie im Kostüm der Menschenrechte, wie originell, mal was anderes.![]()
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?