Der Staat hat wohl die Aufgabe - und das dürfte wohl so ziemlich die einzige, echte Aufgabe sein - diejenigen, die ihm unterstehen ("Bürger", im "ordinärem Sinne", sage ich jetzt lieber nicht, da das ein wesentlich zu neues Konzept ist) vor Schaden zu bewahren (/das Übel zu unterbinden) und der "Schaden" umfasste, nach allgemeinem Verständnis, immer mehr, als bloß die physischen Übel an der jeweiligen Person und am Eigentum, sondern auch den Schutz vor Angriffen auf die Ehre, die Sittlichkeit etc. Er hat immer diejenigen, die schädigen wollen, davon abzuhalten und die, die geschädigt haben, zu bestrafen, es sei denn, die Unterbindung des Übels würde noch mehr Schaden verursachen, als das Übel selbst. Einen Staat, der dazu nicht fähig oder willens ist, kann man vergessen (aber das sagt Robert hier wohl ohnehin oft genug

). Um das zu bewerkstelligen, sind
objektive Kriterien vonnöten, ansonsten könnte, wenn der Staat seiner Aufgabe nachkommt, das tatsächlich zum Problem werden (wie wir es inzwischen z. T. bereits erleben), da subjektives Empfinden irgendeines vorgeblichen Schadens, jedermann von der Willkür des (tatsächlich oder vermeintlich) Geschädigten abhängig macht, was ja auch nicht der Sinn der ganzen Sache ist ...
---
P.S. dass die Inquisition sich mit der Verfolgung von homosexuellen Akten beschäftigt habe, höre ich zum ersten Mal.
Nun, die sog. "Spanische Inquisition" verfolgte (das möchte ich in einem streng juristischem Sinne verstanden wissen, nicht, mit der Konnotation aus der "Hexenjagdpolemik") auch Sodomisten. Der (Kirchen-)Historiker A. Angenendt erwähnt es z. B. beiläufig in seinem Werk dbzgl. ...