Soweit mir bekannt ist, werden die Renten von der jeweiligen Rentenversicherung gezahlt, also die deutsche Rente kommt aus Berlin, die spanische aus Madrid.
Sofern Mindestzeiten für den Bezug erforderlich sind, werden auch die Arbeitszeiten in anderen EU-Ländern angerechnet.
Das Antragsverfahren ist problemlos, meine Bekannte hat ihre deutsche Rente über die spanische Rentenversicherung beantragen können. Sie bekommt jetzt zwei Renten: Die deutsche Rente am letzten Tag des Monats, die spanische Rente ein paar Tage früher und 14x im Jahr.
Für die Rentenberechnung gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften.
bedeutet das, dass Deutschland kein Rentenabkommen mit Spanien hat?
Soweit mir bekannt ist - die DRV zahl auch die ausländische Rente (für die Arbeitsjahre im Ausland), wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Rentenabkommen (ab)geschlossen hat.
bedeutet das, dass Deutschland kein Rentenabkommen mit Spanien hat?
Soweit mir bekannt ist - die DRV zahl auch die ausländische Rente (für die Arbeitsjahre im Ausland), wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Rentenabkommen (ab)geschlossen hat.
Mit Sicherheit besteht zwischen Deutschland und Spanien ein Sozialversicherungsabkommen, sofern so etwas nicht schon über die EU geregelt ist.
Soweit mir bekannt, wird die Rente direkt von Berlin nach Spanien überwiesen. Die Rentenversicherung rühmt sich auch auf ihrer Internetseite, daß Renten in xxx Länder der Welt überwiesen werden, z.B. auch auf die Philippinen, mit denen auch ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Dem spanischen Finanzamt werden die Renten von der Rentenversicherung mitgeteilt. Das wäre auch nicht notwendig, wenn die deutsche Rente von der spanischen seguridad social ausgezahlt würde.