bedeutet das, dass Deutschland kein Rentenabkommen mit Spanien hat?Caviteño hat geschrieben: ↑Sonntag 1. Februar 2026, 17:29Soweit mir bekannt ist, werden die Renten von der jeweiligen Rentenversicherung gezahlt, also die deutsche Rente kommt aus Berlin, die spanische aus Madrid.
Sofern Mindestzeiten für den Bezug erforderlich sind, werden auch die Arbeitszeiten in anderen EU-Ländern angerechnet.
Das Antragsverfahren ist problemlos, meine Bekannte hat ihre deutsche Rente über die spanische Rentenversicherung beantragen können. Sie bekommt jetzt zwei Renten: Die deutsche Rente am letzten Tag des Monats, die spanische Rente ein paar Tage früher und 14x im Jahr.
Für die Rentenberechnung gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften.
Soweit mir bekannt ist - die DRV zahl auch die ausländische Rente (für die Arbeitsjahre im Ausland), wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Rentenabkommen (ab)geschlossen hat.