ottaviani hat geschrieben: ↑Samstag 7. Juni 2025, 08:40
Der alte Herr Dr. Gauland hat hier völlig recht
Er hat recht mit der Ansicht, daß Jegliche sich mit der Beurteilung zurückhalten sollen, die sich lediglich auf den Balkonen der Weltgeschichte aufhalten und trotzdem meinen, es besser zu wissen als die Akteure!
Waldorf und Statler mögen sich in der Beliebtheit des Publikums sonnen, aber sie bleiben letztlich Desinteressierte.
Da Gauland von Hause aus Jurist ist, wundert mich nur Folgendes:
Im gemeinen Strafrecht gibt es als Rechtfertigungsgrund für Gewaltanwendung die Notwehr (§ 32). Überträgt man diesen Gedanken auf das Völkerrecht, handelt es sich beim Gaza-Krieg offensichtlich um eine Notwehrhandlung.
Allerdings gibt es im gemeinen Strafrecht auch den Notwehrexzess (§ 33). Überträgt man diesen Gedanken ebenfalls auf das Völkerrecht, kann der Staat Israel diesen Rechtfertigungsgrund wohl nicht (mehr) in Anspruch nehmen.
Auf diese Gesichtspunkte geht der Jurist Gauland überhaupt nicht ein .................