Na, na, na umsungu - die Benutzung des Plurals ist aber "mutig" und auch Deine sonstige Behauptung hättest Du besser erläutern sollen.
Zur Sache: Es handelt sich wohl - Du gibst ja keine Quellen an - um die sog. Affäre Gauland. Damals hatte Gauland als Staatssekretär beim Hessischen Innenministerium einen Leitenden Ministerialrat versetzt, der die Verbindungsstelle zwischen Ministerium und Kirchen führte. Die Kirchen seien mit der Amtsführung nicht einverstanden gewesen, so Gaulands Begründung.
Nun zu Deiner Behauptung:
Die Behauptung, daß Gauland eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, wird in dem Buch von Erich Sattler "Wertbewusstsein im Spiegel von Religion und Postmoderne. Zur Entwicklung der Moralwissenschaft sowie der Beziehung von Ästhetik und Ethik im religiös-weltanschaulichen Spannungsfeld zwischen Moderne und Postmoderne" aufgestellt. Danach soll sich im Briefverkehr der 5. Kammer des Hessischen Verwaltungsgerichts folgender Satz stehen: "„Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass diese Angabe [die Versicherung an Eides statt durch Alexander Gauland] unrichtig war.“Nach dem Verwaltungsverfahren zeigte Wirtz den Staatssekretär Gauland „wegen Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung“ an. Mehrmonatige strafrechtliche Ermittlungen der Wiesbadener Staatsanwaltschaft führten 1992 zur Einstellung des Verfahrens. Wirtz einigte sich in der Zeit mit der neuen Landesregierung. Auch eine Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft auf Veranlassung der Hessischen Justizministerin, Christine Hohmann-Dennhardt (SPD), brachte keine neuen Erkenntnisse.
Von wem dieser Satz geschrieben wurde (es wird ja bewußt von "Briefverkehr" der 5. Kammer gesprochen und nicht "die 5. Kammer" hat...), ist nicht klar.
Im übrigen: Da ermittelt die Staatsanwaltschaft und kommt zu keinem Ergebnis und eine - diesmal von einer SPD-Justizministerium angeordnete - erneute Überprüfung durch den Generalstaatsanwalt führt ebenfalls zu keinem Ergebnis - was willst Du eigentlich noch mehr an Nachweisen, daß die Strafanzeige keine Substanz hatte?!