Justizminister gegen Polygamie

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overkott
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Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von overkott »

Polygamie ist nach deutschem Recht staatlich nicht vorgesehen. Schließlich ist die Ehe die staatlich legitimierte monogame Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Auch sind in Deutschland außereheliche Beziehungen zu Nebenfrauen nicht legitim. Formelle und informelle Vielweiberei führt bei den beteiligten Männern und Frauen nicht selten zu Problemen. Der Justizminister hat jedoch vor allem bestimmte Herkunftsländer und die Religionsgemeinschaften im Auge.

http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... eiden.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... chaft.html

Warum deutsche Behörden polygame Beziehungen von Zuwanderern anerkannt haben, geht aus Berichten nicht hervor. Das Ausländerrecht gestattet den Nachzug nur eines Ehegatten. Der nächste Ehegatte kann nachziehen, wenn die Ehe mit dem ersten aufgehoben wird. Hat der erste Ehepartner inzwischen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, wird er nicht abgeschoben. Der Nachzug polygamer Gemeinschaften kann durch formale Gestaltung erfolgen. Ein Trick zur staatlichen Finanzierung für deutsche und ausländische polygame Beziehungen läuft über das Ausgeben als Alleinerziehende. Das Justizministerium muss überprüfen, inwieweit Missbrauch verhindert werden kann.

Caviteño
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben:
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... eiden.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... chaft.html

Warum deutsche Behörden polygame Beziehungen von Zuwanderern anerkannt haben, geht aus Berichten nicht hervor. Das Ausländerrecht gestattet den Nachzug nur eines Ehegatten. Der nächste Ehegatte kann nachziehen, wenn die Ehe mit dem ersten aufgehoben wird. Hat der erste Ehepartner inzwischen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, wird er nicht abgeschoben. Der Nachzug polygamer Gemeinschaften kann durch formale Gestaltung erfolgen. Ein Trick zur staatlichen Finanzierung für deutsche und ausländische polygame Beziehungen läuft über das Ausgeben als Alleinerziehende.
Die beiden verlinkten Artikel sind sehr interessant. Da wird ein Problembereich beschrieben, der die deutsche Gesellschaft in den nächsten Jahren noch sehr beschäftigen dürfte. So wurde erst nach massivem Druck die bis 25 mögliche beitragsfreie Mitversicherung in der GKV für die Zweit- und Drittfrau abgeschafft.
Ab April können Zweit- und Drittfrauen nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden.
Dies geht aus Plänen des Bundessozialministeriums hervor. Begründet wurde die kostenlose Mitversicherung bisher damit, dass Frauen, die mit einem moslemischen Mann nach nicht-deutschem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet seien, auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann hätten.
Noch vor wenigen Jahren hatte sich das Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Bundestags die Auffassung vertreten, die Mitversicherung polygamer Ehen sei nicht zu beanstanden.
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 968.html

Aber auch sonst kann die Zweitfrau unter besonderen Umständen hier ein Aufenthaltsrecht erhalten, wie Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat:
Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
Die Sachverhaltsdarstellung gibt einen Einblick in das neue pralle Leben der Bunten Republik:
Die im Jahr 1963 geborene Klägerin ist irakische Staatsangehörige. Sie hat am 15. März 199 im Irak einen seit 1977 in erster Ehe verheirateten Landsmann geheiratet, dessen Erstfrau ebenfalls Irakerin ist. Der im Jahr 1996 in die Bundesrepublik eingereiste Ehemann ist hier als Konventionsflüchtling anerkannt und als solcher im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis gemäß § 7 AsylVfG. Im Juni 1999 folgte die Klägerin gemeinsam mit der Erstfrau dem Ehemann ins Bundesgebiet nach, wo beide ein erfolgloses Asylverfahren betrieben, welches im Fall der Klägerin im Februar 2 seinen Abschluss fand. Von einer seinerzeit beabsichtigten Abschiebung der Klägerin nahm die Beklagte Abstand, da diese nur in behördlicher Begleitung über Jordanien und alsdann auf dem Landweg bis zur irakischen Grenze möglich gewesen wäre. Seitdem wird ihr Aufenthalt geduldet; die Duldungen haben jeweils eine Geltungsdauer von drei Monaten und sind mit dem Zusatz versehen, dass sie ungültig würden, sobald Heimreisedokumente vorlägen, sowie dass die Abschiebung angekündigt werde. Nachfolgende Bemühungen der Klägerin um Ausstellung eines Reisepasses blieben ohne Erfolg. Mit Beschluss des Amtsgerichts F.... vom 7. Juni 21 wurden beide Ehen als rechtsgültig anerkannt. Daraufhin erhielt die Erstfrau unter dem 6. September 21 in Anschluss an die Aufenthaltsbefugnis des Ehemannes nach Maßgabe des § 31 AuslG ebenfalls eine Aufenthaltsbefugnis.

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overkott
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von overkott »

Um nicht in Schwulitäten mit Art. 3 GG zu geraten, sollte der Justizminister die Behörden anhalten, die faktischen Lebensverhältnisse von Alleinerziehenden zu überprüfen, um Polygamie und Onkelehen nicht staatlich zu fördern und gegenüber der bürgerlichen Ehe etwa im Hinblick auf den Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen zu bevorzugen.

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offertorium
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von offertorium »

Mich wundert die Diskussion etwas. Das sollen die Ehepaare untereinander regeln, wenn sie in ein Land ausreisen, das nur einen Ehepartner zulässt. Generell sieht das arabische Recht den Mann in der Versorgungsverantwortung für seine Gattin. Eine Ehe mit mehreren Frauen darf er nur dann führen, wenn er die Frauen gleich versorgen kann. Der Gedanke, staatliche Leistungen für mehrere Frauen einzufordern, ist nicht einleuchtend, denn nicht der Staat steht in der Verantwortung, die Frauen des Mannes zu versorgen. Der einzige Grund, dass in den arabischen Staaten mehrere Ehefrauen erlaubt sind, ist, dass der Mann die Versorgung zu übernehmen hat. Würde er in Saudi-Arabien oder Syrien zur Versorgung seiner Ehefrauen staatliche Leistungen einfordern, würden die ihm dort was husten.

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Torsten
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von Torsten »

offertorium hat geschrieben:Der einzige Grund, dass in den arabischen Staaten mehrere Ehefrauen erlaubt sind, ist, dass der Mann die Versorgung zu übernehmen hat. Würde er in Saudi-Arabien oder Syrien zur Versorgung seiner Ehefrauen staatliche Leistungen einfordern, würden die ihm dort was husten.
Für Saudi-Arabien stimmt das so wohl nicht, sofern man zur Familie (Saud) gehört.

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offertorium
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von offertorium »

Wenn man zur Familie Saud gehört, wird man auch nicht vom Staat versorgt, sondern bedient sich selbst.

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Torsten
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von Torsten »

Wenn man zur Familie Saud gehört, dann ist man der Staat.

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Torsten
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von Torsten »

Im Sande der Arabischen Halbinsel lag eine Öllampe vergraben, und die, die an ihr rieben, denen wurde ein märchenhafter Reichtum zuteil. Kein Wunsch, der offen blieb. Aber der Wünsche waren kein Ende, und Furcht nahm ihren Anfang. Und diese nährte Alpträume aus 1001 jungen und bitterarmen Männern.

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Torsten
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von Torsten »

Und unter dem einem unter dem Sand der Wüste fand sich alles, was die Familie ihr eigen nannte, während sich Allah eines feuchten Kehrichts unter dem Nagel des kleinen Zehs seines linken Fußes entledigte, und viel Blut in der Wüste durch das schwere Metall findsamer Franzosen floss.

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overkott
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von overkott »

Ja, die Franzosen, die Pariser. Tun sich schwer mit Religion und Reformen. Liberté, egalité, fraternité sind so etwas wie Goethe für die Deutschen - irgendwie klassisch, aber praktisch belanglos.

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taddeo
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von taddeo »

overkott hat geschrieben:Ja, die Franzosen, die Pariser. Tun sich schwer mit Religion und Reformen. Liberté, egalité, fraternité sind so etwas wie Goethe für die Deutschen - irgendwie klassisch, aber praktisch belanglos.
Pariser sind weder für Franzosen noch für Deutsche belanglos.

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ar26
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von ar26 »

@Taddeo
Das gehört jetzt aber auf den Index :regel:
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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ar26
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von ar26 »

offertorium hat geschrieben:Mich wundert die Diskussion etwas. Das sollen die Ehepaare untereinander regeln, wenn sie in ein Land ausreisen, das nur einen Ehepartner zulässt. Generell sieht das arabische Recht den Mann in der Versorgungsverantwortung für seine Gattin. Eine Ehe mit mehreren Frauen darf er nur dann führen, wenn er die Frauen gleich versorgen kann. Der Gedanke, staatliche Leistungen für mehrere Frauen einzufordern, ist nicht einleuchtend, denn nicht der Staat steht in der Verantwortung, die Frauen des Mannes zu versorgen. Der einzige Grund, dass in den arabischen Staaten mehrere Ehefrauen erlaubt sind, ist, dass der Mann die Versorgung zu übernehmen hat. Würde er in Saudi-Arabien oder Syrien zur Versorgung seiner Ehefrauen staatliche Leistungen einfordern, würden die ihm dort was husten.
Interessanter Aspekt, wirklich. Allerdings sollte es langsam aufgefallen sein, daß die Lehre der Mohammedaner in sich nicht dogmatisch konsistent ist. Dies ist ja auch logisch, weil dogmatische Konsistenz ja Wahrheit voraussetzt. Und an Wahrheit fehlt es der Lehre der Mohammedaner, vielmehr steht sie der geoffenbarten Wahrheit des dreieinigen Gottes entgegen. Praktisch wird das angesprochene Problem wahrscheinlich dadurch gelöst, daß die Mehrehen gezielt im Hinblick auf mögliche Versorgungsansprüche in Schweinefleischfresserland geschlossen werden. Es von dort zu nehmen, ist den Anhängern Mohammeds nicht verboten sondern eher geboten.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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taddeo
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Re: Justizminister gegen Polygamie

Beitrag von taddeo »

ar26 hat geschrieben:@Taddeo
Das gehört jetzt aber auf den Index :regel:
:tuete:

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