Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar? [1]

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martin v. tours
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von martin v. tours »

Ich versuche es bei Dir wieder mal mit einer Frage (eine klare Antwort kriege ich von dir vermutlich ohnehin nicht):
Wenn kann man (Du z.B:) dann noch wählen?
Parteien die Abtreibung befürworten oder fördern?
Parteien die die Homoehe befürworten oder fördern?
Parteien die gerne mal für einen Kriegseinsatz stimmen (klar nur für Menschenrechte und Demokratie ;D )

Da bleibt aber nicht mehr viel übrig. Bleibst Du dann am Wahltag zuhause ?
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

Caviteño
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Caviteño »

umusungu hat geschrieben:klar ist eine Partei für Christen wählbar, deren Vorsitzende einen Schießbefehl fordert.
Vielleicht kommt der Vize-Chef dieser Partei noch mit der Idee von Minenfeldern ......
Du solltest Dich - wie so häufig bei Deinen Beiträgen - sachkundig machen bevor Du etwas schreibst:
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) hat geschrieben: § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

ergänzend:
§ 9 Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
Bei Anwendung unmittelbaren Zwanges ist der Gebrauch von Schußwaffen nur gestattet

1.
den Polizeivollzugsbeamten des Bundes (§ 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 196 - Bundesgesetzbl. I S. 569);
2.
den Beamten des Grenzaufsichtsdienstes und denen des Grenzabfertigungsdienstes, wenn sie Grenzaufsichtsdienst verrichten, des Zollfahndungsdienstes und des Bewachungs- und Begleitungsdienstes;
(...)
7.
anderen Personen, die durch die zuständigen Bundesbehörden mit Aufgaben betraut sind, die den unter den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Beamten obliegen;
8.
den der Dienstgewalt von Bundesbehörden unterstehenden Personen, die mit Aufgaben der Strafverfolgung betraut sind, wenn sie sich in Ausübung dieser Tätigkeit im Vollzugsdienst befinden.

und weiter:

§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 1 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
Man muß nichts fordern, was bereits gesetzlich geregelt ist.
Traurig ist aber, daß bei breiten Bevölkerungsschichten wohl vergessen wurde, das eine Grenze nur dann eine Grenze ist, wenn sie auch geschützt wird. Der Schutz einer Grenze produziert manchmal häßliche Bilder, man denke nur an die Grenze zwischen den USA und Mexiko, wo der Schußwaffengebrauch häufiger vorkommt.
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio beantwortet die Frage so: „Ein offener Staat, der die Disposition über seine Grenzen aufgibt, mag offen sein, wird aber kein Staat bleiben können.“
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... ageIndex_2

Also reg Dich ab, es wurde nichts gefordert, was die (christliche) CDU nicht bereits gesetzlich umgesetzt hätte - das Gesetz ist von 1961. Weder die CDU noch die SPD haben bisher eine Notwendigkeit gesehen, diesen Passus zu streichen. Darüber solltest Du Dich echauffieren und nicht, wenn eine Parteivorsitzende etwas fordert, was gesetzlich geregelt ist.

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Edi
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Edi »

umusungu hat geschrieben:klar ist eine Partei für Christen wählbar, deren Vorsitzende einen Schießbefehl fordert.
Vielleicht kommt der Vize-Chef dieser Partei noch mit der Idee von Minenfeldern ......
Wieder bei den Grünen nachgelesen ? Die Frau fordert beileibe keinen Schiessbefehl, sondern hat nur auf die Rechtslage hingewiesen, die im Extremfall lediglich Warnschüsse zulässt.
An deren Stelle hätte ich angesichts der Emontionalisierung des Themas so etwas allerdings nicht gesagt, weil es ja klar war, daß die Gegner dieser Partei das ausschlachten und falsch darstellen würden.

P.S.: Ah, ich sehe gerade, dass @Caviteño das Thema dankenswerterweise mal wieder sehr genau und mit Belegen erarbeitet hat. Besser kann man das nicht machen [Punkt]
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Gallus
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Gallus »

In Ergänzung dazu noch das hier: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/ ... hen_grenze.

Geltendes Recht, seit 55 Jahren, ohne daß sich je ein Abgeordneter darüber moralisch empört hätte. Abgesehen davon halte ich die AfD dennoch für unwählbar, aber aus anderen Gründen.

Mauritius
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Mauritius »

Man sollte die diensthabenden Beamten dringend über den §11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
informieren, der rechtliche Rahmen sollte voll ausgeschöpft werden.

Wer die Beamten in ihrer Tätigkeit an der Grenze politisch behindert, sollte vom Verfassungsschutz
beobachtet werden! :breitgrins:

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Senensis
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Senensis »

Gallus hat geschrieben:
Senensis hat geschrieben:Na hör mal. Ist das nicht ein bißchen übertrieben?
Was genau? :hae?:
Entschuldigung. Entweder ich hab's verpeilt oder es ist ein technischer Fehler, aber mein Posting hat auf was ganz anderes antworten wollen. Na egal, es war eh nicht epochal. Sorry!
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RomanesEuntDomus
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Wie man jetzt überall liest, legt Beatrix Storch noch einen drauf:

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ndern.html
Von Storch bejaht Waffengebrauch auch gegenüber Kindern
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 51536.html
Berliner AfD-Chefin würde sogar auf Kinder schießen lassen
http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 44186.html
AfD-Vizechefin will Polizei sogar auf Kinder schießen lassen
usw. usw.

Weiter heißt es allerdings in der FAZ:
„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek: „Wer ein solches radikale Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“, sagte Radek der „Bild am Sonntag“.
Da muß sich die AfD wohl ihre eigene Sondereinheit zusammenstellen. Vielleicht finden sich einige Leute, die da keinerlei Hemmungen kennen.

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:Wie man jetzt überall liest, legt Beatrix Storch noch einen drauf:
Ja, überall in der Lügenpresse. Und bei RomanesEuntDomus@kreuzgang.
Beatrix Storch hat geschrieben:Es ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den "Schiessbefehl". (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung - grenzenlos.

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG).

Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.
Beatrix Storch hat geschrieben:Um hier mal was klarzustellen:

Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.

Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. Die Beamten der Bundespolizei machen einen guten, aber auch schweren Job. Dabei ist für sie die Nutzung der Dienstwaffen genau geregelt. So in 11 UND 12 UND 13 UZwG.

Wir haben keine Forderungen aufgestellt, sondern die Rechtslage referiert. Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.
https://de-de.facebook.com/BeatrixVonStorch

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Torsten
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Torsten »

Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.
Das klingt schon ein wenig empathielos psychopathisch.
Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.
Höchst unwahrscheinlich = nicht unmöglich.

RomanesEuntDomus
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

@Sempre
Bevor du hier so aufdrehst, würde es dir gut anstehen, auch mal einige der tausendsoundsoviel Kommentare und Storchens Antworten darauf zu lesen. Ich meine die Antworten, die sie geschrieben hat, bevor sie gemerkt hat, was sie da eigentlich labert (ob sie es selbst bemerkt hat oder ob ihr Parteifreunde einen Tipp gegeben haben, ist noch die Frage), schnell zurückgerudert ist und anschließend das harm- und geistlose Zeug abgelassen hat, das du als Zweites zitiert hast.

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Edi
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Edi »

Wir als normale Bürger können hier im Forum problemlos die Rechtslage erörtern, aber wenn ein Politiker das tut, wird es eben sofort für die eigenen Zwecke der politischen Gegner instrumentalisiert. Man hier was die Rechtslage angeht, noch so recht haben, es wird bei dem, der das sagt, etwas hängen bleiben. Ein kluger Politiker, in dem Falle eine Politikern sollte hier zurückhaltend sein und einfach mal die Klappe halten. Ist meine Meinung. Ich weiß nicht wie es zu solchen Erörterungen kommt - möglicherweise ist Petry oder von Storch von Medien gefragt worden, aber wer klug ist, lässt sich hier bei diesen Fragen nicht aufs Glatteis führen. Einem Prof. Meuthen, Spitzenkandidat der AfD in BW wäre das nicht passiert.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:@Sempre
Bevor du hier so aufdrehst, würde es dir gut anstehen, auch mal einige der tausendsoundsoviel Kommentare und Storchens Antworten darauf zu lesen. Ich meine die Antworten, die sie geschrieben hat, bevor sie gemerkt hat, was sie da eigentlich labert (ob sie es selbst bemerkt hat oder ob ihr Parteifreunde einen Tipp gegeben haben, ist noch die Frage), schnell zurückgerudert ist und anschließend das harm- und geistlose Zeug abgelassen hat, das du als Zweites zitiert hast.
Da gibt es über 1400 Kommentare. Einen davon beantwortet von Storch mit "ja". Diese Antwort impliziert nicht, was die Lügenpresse behauptet. Aus ihrem Post geht hervor, dass sie lediglich die Anwendung von gegebenen Gesetzen befürwortet, die sie sämtlich erwähnt. Von "Schießen auf Frauen und Kinder" reden dann andere Kommentatoren sowie die Lügenpresse, auf die Du hereinfällst.

Tinius
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Tinius »

Diese Partei ist braune Gülle mit brüllender, geifernder Kommunikation kombiniert mit eiskaltem Dauerlächeln.

Für mich ist die Partei seit dieser Woche komplett gestorben.

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Edi
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Edi »

Sempre hat geschrieben:
RomanesEuntDomus hat geschrieben:@Sempre
Bevor du hier so aufdrehst, würde es dir gut anstehen, auch mal einige der tausendsoundsoviel Kommentare und Storchens Antworten darauf zu lesen. Ich meine die Antworten, die sie geschrieben hat, bevor sie gemerkt hat, was sie da eigentlich labert (ob sie es selbst bemerkt hat oder ob ihr Parteifreunde einen Tipp gegeben haben, ist noch die Frage), schnell zurückgerudert ist und anschließend das harm- und geistlose Zeug abgelassen hat, das du als Zweites zitiert hast.
Da gibt es über 1400 Kommentare. Einen davon beantwortet von Storch mit "ja". Diese Antwort impliziert nicht, was die Lügenpresse behauptet. Aus ihrem Post geht hervor, dass sie lediglich die Anwendung von gegebenen Gesetzen befürwortet, die sie sämtlich erwähnt. Von "Schießen auf Frauen und Kinder" reden dann andere Kommentatoren sowie die Lügenpresse, auf die Du hereinfällst.
Die Presse wartet doch geradezu auf solche Dinge, die sie aufbauschen können, um wieder eine "tolle" Überschrift produzieren zu können. Wer Politik machen will, muss das aber wissen.
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der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

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Edi
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Edi »

Tinius hat geschrieben:Diese Partei ist braune Gülle mit brüllender, geifernder Kommunikation kombiniert mit eiskaltem Dauerlächeln.

Für mich ist die Partei seit dieser Woche komplett gestorben.
Du hast ja eine Alternative wie die ALFA, aber die hat keine Chance in die Landtage zu kommen.
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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

Edi hat geschrieben:Wer Politik machen will, muss das aber wissen.
Das weiß Frau von Storch sicherlich. Gut, dass sie dennoch nicht schweigt, sondern anspricht, was angesprochen gehört, denn sonst hätte das Medien- und Politpack gewonnen.

RomanesEuntDomus
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

@Sempre
:patsch: Ja, du hast absolut recht! Ich war ein argloses Opfer der Lügenpresse. :traurigtaps:

In dem Kommentar, den Storch mit "Ja." beantwortet, war im Zusammenhang mit Frauen und Kindern gar keine Rede von "schießen", sondern nur allgemein von "Waffengewalt". Vielleicht hatte sie ja auch Bajonette, Handgranaten oder Flammenwerfer im Sinn.

Oder was würdest du gemeinhin unter "Waffengewalt" verstehen?

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:@Sempre
:patsch: Ja, du hast absolut recht! Ich war ein argloses Opfer der Lügenpresse. :traurigtaps:

In dem Kommentar, den Storch mit "Ja." beantwortet, war im Zusammenhang mit Frauen und Kindern gar keine Rede von "schießen", sondern nur allgemein von "Waffengewalt". Vielleicht hatte sie ja auch Bajonette, Handgranaten oder Flammenwerfer im Sinn.

Oder was würdest du gemeinhin unter "Waffengewalt" verstehen?
Das hat Beatrix von Storch ja in ihrem Post angegeben! Anwendung von Waffengewalt durch Grenzschutzbeamte gemäß geltendem Recht. Die Lügenpresse hätte genausogut so lügen können: "Merkel und Maas wollen Kinder erschießen."

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

bundestag.de hat geschrieben:Der Bundesregierung sind der Gebrauch der Schußwaffe gegen Personen und
Sachen sowie die Abgabe von Warnschüssen vom 1. Januar 1950 bis heute [1996]
in 103 Fällen bekannt.

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Torsten
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Torsten »

https://de-de.facebook.com/BeatrixVonStorch

Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.
Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. [...] Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.
"Das letzte Mittel"; "höchst unwahrscheinlich"
Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“(Bertolt Brecht)
Eine einfache Lösung wäre, statt von "Flüchtlingen" von Arbeitslosen zu reden - von Langzeitarbeitslosen. Da gibt es dann genug Möglichkeiten der Abschreckung, die nicht auf der Anwendung (banaler) Waffengewalt beruhen.

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

Torsten hat geschrieben:
https://de-de.facebook.com/BeatrixVonStorch

Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.
Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. [...] Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.
"Das letzte Mittel"; "höchst unwahrscheinlich"
So ist das nunmal in einem Rechtsstaat. Der hat Polizei, Grenzschutz usw. und das Gewaltmonopol, um für Recht und Ordnung sorgen zu können und zu sorgen. Wer versucht, mit Gewalt gegen die Ordnung zu verstoßen, und sei er Minderjährig, wird mit geeigneten Mitteln, meist ebenfalls mit Gewalt, von Staatsbeamten daran gehindert.

Unmenschlichkeit wird in der Bundesrepublik bald allerorten herrschen, wenn die Regierung weiterhin nicht ihren Pflichten nachkommt.

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umusungu
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von umusungu »

Dann schauen wir uns das ganze mal genauer an und klären etwas auf:

"§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind."

Wir lesen da also, das im Grenzdienst geschossen werden KANN, ergo es dem jeweiligen Vollzugsbeamten im Grenzdienst in der jeweiligen Situation überlassen wird, die Ermessensentscheidung zu treffen, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen oder auch nicht.

Man sollte sich jedoch nicht nur den §11 UZwG mal etwas genauer anschauen, sondern insbesondere auch die nachfolgenden Paragraphen des UZwG.

"§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen."

"§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

1.
um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach

a)
als ein Verbrechen
oder
b)
als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,

darstellt;
2.
um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;

3.
zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand

a)
zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes,
b)
zum Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
c)
wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
d)
auf Grund richterlichen Haftbefehls oder
e)
sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;

4.
gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen Unterbringung in

a)
der Sicherungsverwahrung (§ 66 des Strafgesetzbuches),
b)
einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung) oder
c)
einer Entziehungsanstalt (§ 64 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung)

angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.

(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
(3) Das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt."

"§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden."

"§ 13 Androhung
(1) Die Anwendung von Schußwaffen ist anzudrohen. Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Androhung zu wiederholen.
(2) Der Einsatz von Wasserwerfern und Dienstfahrzeugen gegen eine Menschenmenge ist anzudrohen."

"§ 14 Explosivmittel
Die Vorschriften der §§ 9 bis 13 gelten entsprechend für den Gebrauch von Explosivmitteln."

So ..... wer das jetzt alles gelesen und auch verstanden hat, wird festgestellt haben, dass es zwar grundsätzlich Beamten im Grenzdienst rechtlich gestattet ist die Schußwaffe einzusetzen, jedoch sie dabei verdammt viel zu beachten haben.

Nach den obigen Vorschriften ist ein Schußwaffengebrauch gegen normale Flüchtlinge, die die Grenze zu uns nach Deutschland überschreiten wollen, selbst wenn dieses illegal sein sollte, grundsätzlich allein deswegen AUSGESCHLOSSEN, weil ein illegaler Grenzübertritt stellt KEIN VERBRECHEN sondern NUR EIN VERGEHEN dar, denn darauf gibt es lediglich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. §11 würde zwar ein einen Schußwaffeneinsatz zulassen, doch dieser steht im Ermessen der Beamten und müsste zudem verhältnismäßig sein, was er nach meinem Dafürhalten bei nur einem illegalen Grenzübertritt nicht ist, auch nicht wenn sich die Personen Weisungen widersetzen und nicht anhalten. Da gibt es sicher andere mildere Maßnahmen, die verhältnismäßig wären.

Gegen Kinder dürfen die Vollzugsbeamte im Grenzdienst sowieso die Schußwaffe nicht einsetzen.

Im Grunde genommen ist den Vollzugsbeamten im Grenzdienst jedoch nicht nur ein Einsatz von Schußwaffen sondern sogar von Explosivmitteln (z.B. Handgranaten) gesetzlich möglich, so sie die §§ 4, 10, 11, 12, 13, 14 UZwG beachten.

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Torsten
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Torsten »

pnp.de hat geschrieben:Alleinerziehender Mutter drei Wochen lang Strom abgestellt

Für die 32-jährige Petra Wagner (Name von der Redaktion geändert) ist am Freitag eine Katastrophe zu Ende gegangen: Drei Wochen lang war der Strom für die Wohnung der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder gesperrt. Freitagnachmittag wurden die Plomben an ihrem Stromzähler wieder entfernt: "Ich bin so froh", sagt Petra Wagner überglücklich.

Kein warmes Wasser, kein Licht am Abend, kein Herd zum Kochen: Die Stromsperre war für die gelernte Altenpflegehelferin ein Desaster.
Eine Plombe am Stromzähler ist besser als jede Handgranate. Und es gibt nicht einmal für ein paar Stunden am Tag Strom, wie z.B. in Bagdad etc..

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

umusungu hat geschrieben:Nach den obigen Vorschriften ist ein Schußwaffengebrauch gegen normale Flüchtlinge, die die Grenze zu uns nach Deutschland überschreiten wollen, selbst wenn dieses illegal sein sollte, grundsätzlich allein deswegen AUSGESCHLOSSEN, weil ein illegaler Grenzübertritt stellt KEIN VERBRECHEN sondern NUR EIN VERGEHEN dar, denn darauf gibt es lediglich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
"Verbrechen" ist Umgangssprache. Der Grenzübertritt ohne Pass, Visum usf. ist eine Straftat. Dementsprechend wurden Schußwaffen an Bundesrepublik-Grenzen von 1950 bis 1996 über hundertmal eingesetzt (s.o.).

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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

Torsten hat geschrieben:
pnp.de hat geschrieben:Alleinerziehender Mutter drei Wochen lang Strom abgestellt

Für die 32-jährige Petra Wagner (Name von der Redaktion geändert) ist am Freitag eine Katastrophe zu Ende gegangen: Drei Wochen lang war der Strom für die Wohnung der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder gesperrt. Freitagnachmittag wurden die Plomben an ihrem Stromzähler wieder entfernt: "Ich bin so froh", sagt Petra Wagner überglücklich.

Kein warmes Wasser, kein Licht am Abend, kein Herd zum Kochen: Die Stromsperre war für die gelernte Altenpflegehelferin ein Desaster.
Eine Plombe am Stromzähler ist besser als jede Handgranate. Und es gibt nicht einmal für ein paar Stunden am Tag Strom, wie z.B. in Bagdad etc..
Das war aber jetzt nicht die AfD, oder?

RomanesEuntDomus
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Sempre hat geschrieben:Das hat Beatrix von Storch ja in ihrem Post angegeben! Anwendung von Waffengewalt durch Grenzschutzbeamte gemäß geltendem Recht. Die Lügenpresse hätte genausogut so lügen können: "Merkel und Maas wollen Kinder erschießen."
Nein, eben nicht (darum geht es doch!), denn während Frau Storch auf ihrer Facebook-Seite die Frage nach Waffengewalt gegen Frauen und Kinder bejaht hat, heißt es im geltenden Recht:
[UZwG §12, Abs.3:] Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
Daran ändert sich auch nichts, selbst wenn du hier noch hundertmal das Wort Lügenpresse bringst und die Reihenfolge der Kommentare und Beiträge auf Storchens Seite (absichtlich?) ignorierst. Es ist doch kaum zu übersehen, daß sie den bieder- gesetzestreuen und ach so kinderlieben Beitrag "Um hier mal was klarzustellen" erst schrieb, als die Reaktion auf ihre kaltschnäuzige Behandlung des Themas "Waffengewalt gegen Frauen und Kinder" bereits eingesetzt hatte.

Sie hätte vielleicht erst einmal in aller Ruhe und Sorgfalt den Wahlbetrug in ihrem eigenen Laden verarbeiten und diesen auf Vordermann bringen können ( http://www.tagesspiegel.de/berlin/manip ... 71834.html ), bevor sie meint, etwas für Deutschland ausrichten zu können/sollen/müssen.

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Torsten
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Torsten »

Sempre hat geschrieben:
Torsten hat geschrieben:
pnp.de hat geschrieben:Alleinerziehender Mutter drei Wochen lang Strom abgestellt

Für die 32-jährige Petra Wagner (Name von der Redaktion geändert) ist am Freitag eine Katastrophe zu Ende gegangen: Drei Wochen lang war der Strom für die Wohnung der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder gesperrt. Freitagnachmittag wurden die Plomben an ihrem Stromzähler wieder entfernt: "Ich bin so froh", sagt Petra Wagner überglücklich.

Kein warmes Wasser, kein Licht am Abend, kein Herd zum Kochen: Die Stromsperre war für die gelernte Altenpflegehelferin ein Desaster.
Eine Plombe am Stromzähler ist besser als jede Handgranate. Und es gibt nicht einmal für ein paar Stunden am Tag Strom, wie z.B. in Bagdad etc..
Das war aber jetzt nicht die AfD, oder?
Nein, aber möglicherweise zählt diese Frau jetzt zu ihrer Wählerklientel. Weil sie glaubt ... falsch glaubt.

Mauritius
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Mauritius »

In dieser Bundesrepublik sind gerade zehntausende Blockwarte (viele davon in Vollzeit und mit Hilfe unserer Steuergelder)
damit beschäftigt, jede semantische Absonderung von AfD-Mitglieder zu analysieren! ;D

Ich glaube nicht, daß das in Zeiten von WhatsApp und Facebook irgendeinen Effekt hat, denn wir sind
mitten im "Deutschen Frühling"! ;D

Putin weiß das auch und wird dafür sorgen, daß es in Bundesrepublik noch genügend freie Informationskanäle gibt!

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Das hat Beatrix von Storch ja in ihrem Post angegeben! Anwendung von Waffengewalt durch Grenzschutzbeamte gemäß geltendem Recht. Die Lügenpresse hätte genausogut so lügen können: "Merkel und Maas wollen Kinder erschießen."
Nein, eben nicht (darum geht es doch!), denn während Frau Storch auf ihrer Facebook-Seite die Frage nach Waffengewalt gegen Frauen und Kinder bejaht hat, heißt es im geltenden Recht:
[UZwG §12, Abs.3:] Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
Daran ändert sich auch nichts, selbst wenn du hier noch hundertmal das Wort Lügenpresse bringst und die Reihenfolge der Kommentare und Beiträge auf Storchens Seite (absichtlich?) ignorierst. Es ist doch kaum zu übersehen, daß sie den bieder- gesetzestreuen und ach so kinderlieben Beitrag "Um hier mal was klarzustellen" erst schrieb, als die Reaktion auf ihre kaltschnäuzige Behandlung des Themas "Waffengewalt gegen Frauen und Kinder" bereits eingesetzt hatte.
Auch gegen Kinder darf mit Waffengewalt vorgegangen werden. Es darf bloß nicht auf sie geschossen werden. Das knappe "ja" von Frau von Storch erklärt sich bereits mit ihrem ersten Post und nicht etwa erst mit dem zweiten! Im ersten Post nennt sie serienweise Paragraphen geltenden Rechts, darunter solche, die den Waffengebrauch genauer bestimmen. Logisch, dass ihr knappes "ja" keine Wildwestschießereien auf Frauen und Kinder, sondern Waffengebrauch gemäß dem geltenden Recht meint!

Man muss AfDler schon für solche Monster halten, wie die Lügenpresse uns weismachen will, um hier die Lügenpresse zu verteidigen. Es gibt gute Literatur über Greuelpropaganda, die sich zu lesen lohnt.

RomanesEuntDomus hat geschrieben:Sie hätte vielleicht erst einmal in aller Ruhe und Sorgfalt den Wahlbetrug in ihrem eigenen Laden verarbeiten und diesen auf Vordermann bringen können ( http://www.tagesspiegel.de/berlin/manip ... 71834.html ), bevor sie meint, etwas für Deutschland ausrichten zu können/sollen/müssen.
Du hast keine Argumente zur Sache. Du hast Dich von der Lügenpresse verarschen lassen und nun machst Du Nebenschauplätze auf. Peinlich!

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umusungu
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von umusungu »

Torsten hat geschrieben:
pnp.de hat geschrieben:Alleinerziehender Mutter drei Wochen lang Strom abgestellt

Für die 32-jährige Petra Wagner (Name von der Redaktion geändert) ist am Freitag eine Katastrophe zu Ende gegangen: Drei Wochen lang war der Strom für die Wohnung der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder gesperrt. Freitagnachmittag wurden die Plomben an ihrem Stromzähler wieder entfernt: "Ich bin so froh", sagt Petra Wagner überglücklich.

Kein warmes Wasser, kein Licht am Abend, kein Herd zum Kochen: Die Stromsperre war für die gelernte Altenpflegehelferin ein Desaster.
Eine Plombe am Stromzähler ist besser als jede Handgranate. Und es gibt nicht einmal für ein paar Stunden am Tag Strom, wie z.B. in Bagdad etc..
Was dieser Artikel hier soll, entzieht sich meiner Kenntnis - außer er soll hetzen und uns weismachen, das Leben in Bagdad sei im Vergleich dazu doch noch komfortabel ...........

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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von RomanesEuntDomus »

Mauritius hat geschrieben:Putin weiß das auch und wird dafür sorgen, daß es in Bundesrepublik noch genügend freie Informationskanäle gibt!
Das habe ich auch gerade bemerkt. Sputniknews schreibt zum Beispiel:

http://de.sputniknews.com/panorama/216 ... ritik.html
Mit Waffen gegen Kinder?
Berliner AfD-Chefin unter Kritik wegen Facebook-Post


Mit einem Facebook-Post hat die Berliner AfD-Chefin Beatrix von Storch eine heftige Diskussion im Internet ausgelöst. Die Politikerin hat den Gebrauch von Schusswaffen bei Grenzkontrollen unterstützt, notfalls auch gegen Frauen und Kinder.
Gut, daß es auch noch freie Informationskanäle gibt. :umkuck: Wenn Luschen wie Frau von Storch so einen Müll absondern, hilft Putin ihnen auch nicht weiter, wie man sieht. Im Gegenteil.

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Sempre
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Re: Die »Alternative für Deutschland«: für Christen wählbar?

Beitrag von Sempre »

RomanesEuntDomus hat geschrieben:Wenn Luschen wie Frau von Storch so einen Müll absondern, hilft Putin ihnen auch nicht weiter, wie man sieht. Im Gegenteil.
Frau von Storch, ob Lusche oder nicht, hat auf geltendes Recht verwiesen. Wer sie dafür kritisiert, der sollte zuförderst das entsprechende Recht kritisieren, bzw. den Gesetzgeber.

Alles andere ist krude, dumpfe Anti-AfD-Hetze, vorgetragen offenbar von besorgtem, minderbemitteltem, braunem Pack, um mich mal dem heute üblichen Duktus gegenüber politischen Gegnern zu bedienen.

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