Das ist schön, dass du findest, das verstoße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das ist aber leider Alltag.Maurus hat geschrieben:Nein, sie verstoßen wenigstens gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Meiner Meinung nach. Keine Ahnung, ob es da was Gerichtsfestes gibt. Und nebenbei bemerkt: Auch ein Fehlurteil ist natürlich formell rechtsgültig. Wenn es rechtswidrig wäre, dann müsste man hinterher den Richter wegen Freiheitsberaubung belangen.Peregrin hat geschrieben:Das sind ja auch keine Fehl-, sondern völlig rechtmäßige Einsätze gegen die Pensionisten. Das ist halt das Waffengesetz in der Praxis (und die Ermächtigung von Vereinsmeiern wegen der Ausstellung irgendwelcher Nachweise.)Maurus hat geschrieben:Dennoch wird man niemandem, der etwa für die Bestrafung von Straßenräubern eintritt vorwerfen, er fordere damit Fehlurteile gegen unbescholtene Bürger.
Ähnlich lustig sind auch die Fälle, in denen Waffenbesitzer ihre Waffen bei der Polizei abgeben und im Gegenzug eine Anzeige kassieren, weil sie die Waffen zur Polizei gebracht haben.