lifestylekatholik hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:lifestylekatholik hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Es ging zunächst einmal (nur) um eine Übertragung von Kinderstimmrechten auf ihre Eltern, also eine Art Familienwahlrecht.
Richtig. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht möglich. Wir haben kein Klientelwahlrecht. »Die Abgeordneten des Dt. Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt.«
Nach der von Dir selbst zitierten Quelle bei Vicky Pedia sind Roman Herzog und Paul Kirchhof offenbar der Ansicht, daß dies nach einer entsprechenden Verfassungsänderung sehr wohl möglich sein wird.
Ja, natürlich. Ich habe doch gar nicht behauptet, daſs das unter die Ewigkeitsklauſel falle. Oder was wollteſt du mir ſagen?
Mit meinem Hinweis auf
de lege lata bzw.
de lege ferenda wollte ich nur die Gesprächsgrundlage klären und keine Diskussion über die Ewigkeitsklausel beginnen. Daß Juristen dies tun, liegt wohl an ihrer fundamentalen Lust, alles zu bestreiten, was in einem geschriebenen Gesetz festgezurrt ist.
Ich hatte nur den Eindruck gewonnen, Du würdest den Satz
lifestylekatholik hat geschrieben:Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht möglich.
auch auf die Situation
nach einer Verfassungsänderung beziehen.
lifestylekatholik hat geschrieben:(Statt »ſein wird« meinſt du wahrscheinlich »würde«, »wäre« oder »ſein würde«.)
Jetzt wird's sprachästhetisch!
In meinem Satz war eine Bedingung eingebaut, die da lautete "nach einer Verfassungsänderung".
Es ist grammatikalisch korrekt zu sagen: Wenn morgen die Sonne scheint, dann
wird es warm.
Eine Regel nach der man gezwungen ist zu sagen "Wenn morgen die Sonne scheint, dann würde es warm." oder "Wenn morgen die Sonne scheinen würde, dann würde es warm werden.", ist mir nicht bekannt.
lifestylekatholik hat geschrieben:Du hatteſt übrigens ſelber darauf hingewiesen, daſs »die Übertragung von Stimmen gegen Zahlung einer Geldſumme oder gegen die Gewährung ſonſtiger Vorteile geſetzlich verboten« ſei. Auch hierzu könnte man ſagen, daſs dies nach einer entsprechenden Verfaſſungsänderung bzw. Geſetzesänderung wohl möglich würde. So what?
In der Tat könnte der Gesetzgeber auch den Stimmenkauf straffrei stellen oder noch weitergehend sogar ausdrücklich erlauben.
Entscheidend ist da in unserem herrschenden politischen System wohl der "Wille des Gesetzgebers". So weit ich weiß, zieht er eine Änderung für diesen Bereich jedoch derzeit nicht Betracht; wahrscheinlich wegen rechtsdogmatischer Bedenken.
Diese rechtsdogmatischen Bedenken sind jedoch bei der Stimmübertragung von Kindern auf ihre Eltern gar nicht einschlägig. Vielmehr kann man - wie auch in dem schon zitierten Vicky Pedia-Artikel ausgeführt - diese Übertragung positiv begründen (Nachhaltigkeit etc.)
Mir erscheint es evident, daß existentialistisch angehauchte Singles mit einem mehr oder weniger stark ausgeprägten Hedonismus weniger Interesse an einer Zukunft des Menschengeschlechtes haben als Familien mit mehreren Kindern respektive Großfamilien mit Enkeln und Urenkeln.