Neues von Bischof Williamson

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

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Edi
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Edi »

HeGe hat geschrieben: Des weiteren muss man die Störung des öffentlichen Friedens durch diese Äußerungen billigend in Kauf genommen haben. Auch hier wird keine Absicht vorausgesetzt.
Eine Störung des öffentlichen Friedens, wie er heute definiert wird, nämlich dass Leute Randale machen, ist doch in keinster Weise in so einem Fall anzunehmen.
Wenn Christen oder der christliche Glaube schwer verunglimpft werden und es deswegen nicht zu Randalen u.ä. kommt, geht man auch nicht von einer Störung des öffentlichen Friedens aus. Nur wenn viele Christen in so einem Falle auf die Strassen gingen und beispielswiese Schaufenster einwürfen usw. wäre der öff. Friede gestört, so die einhellige Meinung der schwarzen Zunft.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

Edi hat geschrieben:Eine Störung des öffentlichen Friedens, wie er heute definiert wird, nämlich dass Leute Randale machen, ist doch in keinster Weise in so einem Fall anzunehmen.
Wenn Christen oder der christliche Glaube schwer verunglimpft werden und es deswegen nicht zu Randalen u.ä. kommt, geht man auch nicht von einer Störung des öffentlichen Friedens aus. Nur wenn viele Christen in so einem Falle auf die Strassen gingen und beispielswiese Schaufenster einwürfen usw. wäre der öff. Friede gestört, so die einhellige Meinung der schwarzen Zunft.
Hier musst du die Normen genau lesen. Es ist keine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens erforderlich, es genügt, wenn die Äußerungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ob dies der Fall ist, ist naturgemäß der Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte unterworfen. Und ich würde sagen, bei der Volksverhetzung wird die entsprechende Eignung wohl faktisch schneller bejaht, als bei religionsfeindlichen Äußerungen. Was ja auch nicht ganz verkehrt ist, im Zweifel regen sich heute eben mehr Leute über eine Leugnung des Holocausts auf, als über eine beleidigende Bezeichnung der Kirche oder Schmähung der christlichen Religion.

Der öffentliche Friede wird übrigens zurückgehend auf Urteile des Reichsgerichts definiert als "Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und des befriedeten Zusammenlebens der Bürger sowie das im Vertrauen der Bevölkerung in die Fortdauer dieses Zustands begründete Sicherheitsgefühl" (vgl. Schönke/Schröder-Lenckner/Sternberg-Lieben, StGB, § 126 Rn. 1).

Es ist also keineswegs ein gewaltsamer Aufstand notwendig, um eine Störung des öffentlichen Friedens zu erreichen.
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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

Radio Vatikan zitiert das Amtsgericht Regensburg nach demnach muß Seine Exzellenz nicht persönlich vor Gericht erscheinen
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=33383

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

ottaviani hat geschrieben:Radio Vatikan zitiert das Amtsgericht Regensburg nach demnach muß Seine Exzellenz nicht persönlich vor Gericht erscheinen
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=33383
Ja, das muss ich meine Aussage von gestern etwas einschränken. Die Verhandlung über den Einspruch gegen einen Strafbefehl kann anders als ein normales Verfahren tatsächlich ohne Angeklagten stattfinden, wenn er sich durch einen Verteidiger vertreten lässt, dies ist insofern ein Ausnahmefall.
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Edi
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Edi »

HeGe hat geschrieben:Ob dies der Fall ist, ist naturgemäß der Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte unterworfen. Und ich würde sagen, bei der Volksverhetzung wird die entsprechende Eignung wohl faktisch schneller bejaht, als bei religionsfeindlichen Äußerungen. Was ja auch nicht ganz verkehrt ist, im Zweifel regen sich heute eben mehr Leute über eine Leugnung des Holocausts auf, als über eine beleidigende Bezeichnung der Kirche oder Schmähung der christlichen Religion.
Naja, so genau weiss man das auch nicht, es ist aber wohl so, dass bei angeblicher oder echter Volkshetzung einige Leute bis hin zu Merkels lauter aufheulen, als andere bei einer Glaubens- oder Kirchenhetze, wo ja selbst Kirchenvertreter oft genug schweigen.
Zuletzt geändert von Edi am Donnerstag 12. November 2009, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Robert Ketelhohn
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Sempre hat geschrieben:Es wird ja nicht nicht-öffentliche Meinungsäußerung bestraft sondern Volksverhetzung. Es ist erlaubt, jede Meinung zu äußern, solange dies nicht öffentlich geschieht. Es ist erlaubt, jede Meinung aufzuzeichnen. Nicht erlaubt ist u.U. die Veröffentlichung.
Nein. Du bist bereits dran, wenn du als Verteidiger vor Gericht einen entsprechenden Beweisantrag stellst.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Robert Ketelhohn
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Robert Ketelhohn »

HeGe hat geschrieben:Hier musst du die Normen genau lesen. Es ist keine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens erforderlich, es genügt, wenn die Äußerungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die Eignung zur Störung des hier gemeinten öffentlichen Friedens ist gegeben, wenn’s Knoblauchzehen die Nägel kräuselt.
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Robert Ketelhohn
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Damasus hat geschrieben:Sind denn eigentlich Mutmaßungen auch öffentliche Äußerungen? Ich meine mich zu entsinnen, dass Bischof Williamson "Ich glaube (belief), dass es keine Gaskammern gab" sagte und nicht den Mord bzw. die planmäßige Vernichtung der Juden negierte, einzig die Zahl der Opfer gibt er niedriger an, als ... ja als wer eigentlich?
… als „offenkundig“ ist.

Paß auf. Wenn z. B. ein in solchen Sachen erfahrener Mannheimer Richter dich
fragt: »Zweifeln Sie etwa daran, daß …«, und du sagst ja, dann gehst du in den Bau.
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Ewald Mrnka
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Ewald Mrnka »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Damasus hat geschrieben:Sind denn eigentlich Mutmaßungen auch öffentliche Äußerungen? Ich meine mich zu entsinnen, dass Bischof Williamson "Ich glaube (belief), dass es keine Gaskammern gab" sagte und nicht den Mord bzw. die planmäßige Vernichtung der Juden negierte, einzig die Zahl der Opfer gibt er niedriger an, als ... ja als wer eigentlich?
… als „offenkundig“ ist.

Paß auf. Wenn z. B. ein in solchen Sachen erfahrener Mannheimer Richter dich
fragt: »Zweifeln Sie etwa daran, daß …«, und du sagst ja, dann gehst du in den Bau.
Hier wird gnadenlos & stumpf exekutiert, was unsere "aufgeklärten", "liberalen" Demokraten dem "Absolutismus", dem "Faschismus" & vorzüglich dem "finsteren Mittelalter" mit seiner "grausamen" Inquisition gerne unterstellen.

Wie fatal, wie peinlich für eine Wahrheit, wenn sie sich von einer rigiden Gesetzgebung und einer stumpfen Justiz verteidigen lassen muß.
Metternich & Co. lassen grüßen.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

Deutscher Strafrechtler bezweifelt daß sich der Tatbestand der Volksverhetzung nachweisen läßt
http://www.piusbruderschaft.de/componen ... achweisbar

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overkott
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von overkott »

Willamson hat mit seinem Interview versteckte Werbung für linke Gruppen wie Antifa gemacht, indem er ihnen einen Vorwand geliefert hat. Unabhängig davon, ob er rechtlich belangt werden kann, ist das ein Signal in die falsche Richtung, die nicht in die Mitte sieht.

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

was ist den die Mitte?

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cantus planus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von cantus planus »

ottaviani hat geschrieben:was ist den die Mitte?
Bei einer Strecke, einem Kreis, einer Kugel oder allgemein bei einer n-dimensionalen Sphäre ist die Mitte der Punkt, der von allen Punkten dieser Sphäre den gleichen (minimalen) Abstand besitzt.
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Sempre
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Sempre »

ottaviani hat geschrieben:was ist den die Mitte?
Das ist der Punkt, von dem Robert K. sagte, dass er sich immer nur in Richtung Abgrund bewegt.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

ad_hoc
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ad_hoc »

ottaviani hat geschrieben:was ist denn die Mitte?
Weder heiß noch kalt, sondern lau.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

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Wulf
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Wulf »

Ich darf Gott leugnen, ich darf die Gravitation leugnen, die Zentrifugalkraft...ich darf in Deutschland eigentlich alles leugnen, ohne daß mir daraus ein Strick gedreht wird. Eines aber darf ich nicht einmal diskutieren... ihr wißt schon, den heiligen Ho...

Wenn ich Gott leugne, stimmen mir viele zu, wenn ich die Gravitation oder die Zentrifugalkraft leugne, tippen sich die Leute an die Stirn. Warum geht das beim heiligen Ho... nicht auch? Laßt doch die Leute meinen, was sie wollen. An eine mögliche Volksverhetzung glaube ich nicht. Ich glaube auch nicht, daß es die Aufgabe von Richtern ist, das Volk so exzessiv zu beschützen, damit es ja nicht verhetzt wird. Kann das Volk das nicht selbst entscheiden?

Wir haben doch – wenn die Wahlen richtig ausgegangen sind – lauter mündige, hervorragend gebildete Bürger, die kann man gar nicht verhetzen. Oder etwa nicht? Außerdem wird die historische Wahrheit überall verbreitet, es vergeht kein Tag, an dem nicht in den Medien Nazi-Themen präsent sind, ein paar Exoten fallen da doch gar nicht auf.

Wer den Völkermord an den Juden leugnet, weiß entweder nicht genug von der Geschichte oder er verfolgt andere Ziele, muß man ihn deswegen so zäh verfolgen, wie das in Deutschland geschieht? In den alten Demokratien schüttelt man die Köpfe über eine solche Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit.

Wer den Völkermord an den Juden leugnet, verhöhnt die Opfer und verletzt die betroffenen Angehörigen, andererseits glaube ich kaum, daß zur Zeit irgendeiner Gruppe Verfolgter, Ermordeter, um ihr Leben Betrogener ausführlicher gedacht wird, als der in den Gaskammern der Nazis Umgekommenen. Warum kann man das nicht in einem realistischen Verhältnis sehen?

Ich finde es gut, daß es Gedenkstätten gibt, aber es wird besonders in Deutschland und Israel oft so getan, als habe es nur einen Genozid in der Weltgeschichte gegeben.

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Es hat nichts mit Tatsachen zu tun, was Du ungestraft leugnen darfst oder nicht, sondern mit unserem Rechtssystem.

Wer den Holocaust leugnet, gefährdet nach Auffassung der staatlichen Organe die öffentliche Ordnung, deshalb wird er verfolgt. Wer Gott leugnet oder naturwissenschaftliche Fakten, wird nicht in dieser Art als gefährlich eingeschätzt (klar, wer regt sich denn schon darüber auf, wenn Gott geleugnet wird? ...) und kann deshalb tun und lassen, was er will.

Das Strafrecht kann nur Dinge behandeln, die als strafwürdig definiert sind. So einfach ist das.

Wulf
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Wulf »

Das ist mir schon klar, wer aber sind die „staatlichen Organe“, die ihre „Auffassung“ so wirkungsvoll durchsetzen können?

Das ist mir im Prinzip natürlich auch klar, es werden halt von der Volksvertretung Gesetze beschlossen.

Und wie das abläuft, was da alles hinter den Kulissen vor sich geht, welche Interessen da im Spiel sind, das reicht für eine Dissertation, ..... die vermutlich nicht angenommen werden würde.

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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Wulf hat geschrieben:Das ist mir schon klar, wer aber sind die „staatlichen Organe“, die ihre „Auffassung“ so wirkungsvoll durchsetzen können?

Das ist mir im Prinzip natürlich auch klar, es werden halt von der Volksvertretung Gesetze beschlossen.

Und wie das abläuft, was da alles hinter den Kulissen vor sich geht, welche Interessen da im Spiel sind, das reicht für eine Dissertation, ..... die vermutlich nicht angenommen werden würde.
In Deutschland wohl nicht. ;D :pfeif: :doktor:

Paul
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Paul »

Wulf hat geschrieben:Wer den Völkermord an den Juden leugnet, weiß entweder nicht genug von der Geschichte oder er verfolgt andere Ziele, muß man ihn deswegen so zäh verfolgen, wie das in Deutschland geschieht? In den alten Demokratien schüttelt man die Köpfe über eine solche Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit.
Es gibt einen sehr guten Grund, warum die Holocaust-Leugnung in Deutschland streng verfolgt wird: Weil eben Deutschland in seinem dunkelsten Kapitel seiner Geschichte von einem vom Bösen besessenen, absolut unmenschlichen und antichristlichen diktatorischen Regime beherrscht wurde. Unter diesem Regime war es möglich, dass zuvor unvorstellbares, grausames, von Rassenideologie geleitetes, jede Sitte und Moral verachtendes Leid Menschen angetan werden konnte. Der Gipfel der Grausamkeit war die millionenfache Vernichtung von Juden. Deutschland hat den Krieg vom Zaun gerissen. Deutschland hat Frauen, Kinder, junge und alte Männer erschossen, vergast, erhängt etc. etc. Deutschland wurde nicht dazu gezwungen. Es wollte den Krieg, obwohl keine Bedrohung von außen vorlag, das einen Verteidigungskrieg gerechtfertigt hätte. Der Krieg ging von deutschem Grund und Boden aus. Wir sollten uns das alle noch einmal vor Augen führen. Gleichwohl trifft die Deutschen von damals nicht eine Kollektivschuld. Erinnern wir uns: Bei der absoluten Mehrheit der Katholiken fielen die Nazis in den Wahlen glatt durch. Das ist historisch belegbar.

Erst gestern las ich das Buch fertig "Der Papst, der Hitler trotzte. Die Wahrheit über Pius XII., St. Ulrich Verlag". Ich kann dieses Buch nur jeden wärmstens empfehlen. Es läuft mir jetzt noch ein kalter Schauer den Rücken herunter, wenn ich daran denke, wie verzweifelt die Kirche, vor allem der Papst, versuchte, so viele Juden wie möglich vor der Vernichtung zu retten. Die Vernichtung der Juden war im Bewusstsein Papst Pius XII. allgegenwärtig. 1943 wusste Papst Pius XII. bereits von etwa 2 Millionen ermordeten Juden. Die seriöse Holocaust-Forschung geht insgesamt von ca. 4,2 bis 6 Millionen ermordeten Juden aus, die meisten von ihnen waren Polen bzw. Juden aus den osteuropäischen Ländern. 11 Millionen Juden lebten damals in Europa. Auschwitz wurde zum Synonym für massenhafte Vernichtung von Juden. Schon deshalb finde ich es zutiefst empörend, dass ein traditioneller britischer Bischof, noch dazu von der Piusbruderschaft, sich hinstellt und das leugnet. Er sollte es besser wissen. Und er sollte sich mal mit den Überlebenden von Auschwitz unterhalten, da gibt es nämlich noch ein paar wenige, die heute noch leben. Gott sei Dank!

Hier ein paar Zahlen: Gesicherte Minimalzahlen für die einzelnen Länder unter nationalsozialistischer Herrschaft nach neuesten Forschungsergebnissen des Instituts für Zeitgeschichte: Deutsches Reich 165.000, Österreich 65.000, Frankreich und Belgien 32.000, Niederlande 102.000, Luxemburg 1200, Italien 7.600, Griechenland 60.000, Jugoslawien 55.000 bis 60.000, Tschechoslowakei 143.000, Bulgarien 11000, Albanien 600, Norwegen 735, Dänemark 50, Ungarn 502.000, Rumänien 211.000, Polen 2.700.000, Sowjetunion 2.100.000-2.200.000.

Ich hoffe, das Gericht stellt in der Verhandlung fest, dass der Strafbefehl gegen Bischof Williamson rechtens ist. Es gilt, ein glasklares Zeichen zu setzen. Ich selbst bin für Rede- und Meinungsfreiheit. Aber in Bezug auf den Holocaust hört der Spaß auf.

Übrigens: Dank dem heroischen Einsatz Papst Pius XII. konnten wenigstens etwa 850000 Juden das Leben gerettet werden. Wer wenn nicht er verdient die jüdische Auszeichnung: Ein Gerechter unter den Völkern?[Punkt] Leider ist ihm bis heute diese Auszeichnung verwehrt geblieben. Ich hoffe, dass sich das endlich bald ändert.
Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen (Gal 6,2).

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Dottore Cusamano
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Dottore Cusamano »

Wulf hat geschrieben:Das ist mir schon klar, wer aber sind die „staatlichen Organe“, die ihre „Auffassung“ so wirkungsvoll durchsetzen können?

Das ist mir im Prinzip natürlich auch klar, es werden halt von der Volksvertretung Gesetze beschlossen.
Wo liegt denn genau Dein Problem? Du hast doch begriffen, dass in Deutschland die vom Volk gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages und ggf. die Mitglieder des Bundesrates für die Gesetzgebung auf Bundesebene zuständig sind. Sie nehmen diese Kompetenz auch wahr.

Die ganz überwiegende Mehrheit der beiden Häuser hält es für richtig, dass die Leugnung des Massenmordes an den Juden während des 2. Weltkrieges einer staatlichen Strafandrohung unterfällt, deshalb bleibt diese auch bestehen. Wenn das deutsche Volk (mehrheitlich) nicht mit dieser Auffassung einverstanden wäre, so könnte es (auch über die Mitgliedschaft in einer Parte, die Neugründung einer Partei, Massendemonstrationen etc.) versuchen, Einfluss zu nehmen, damit der Straftatbestand z.B. aufgehoben wird. Denn für die Aufhebung des Straftatbestandes zu demonstrieren, bedeutet keine Leugnung des Massenmordes an den Juden. Es bedeutet lediglich, dass man die Leugnung nicht mehr bestraft sehen will. Eine solche mehrheitliche Auffassung gibt es aber nicht. Ebenso sind auch für eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung keine Anhaltspunkte ersichtlich.

Da das Volk die derzeitigen Vertreter in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt hat, sollte man die derzeitige Gesetzeslage als mit dem Willen des deutschen Volkes in Übereinstimmung ansehen.
"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)

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Dottore Cusamano
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Dottore Cusamano »

Paul hat geschrieben:

Ich hoffe, das Gericht stellt in der Verhandlung fest, dass der Strafbefehl gegen Bischof Williamson rechtens ist. Es gilt, ein glasklares Zeichen zu setzen. Ich selbst bin für Rede- und Meinungsfreiheit. Aber in Bezug auf den Holocaust hört der Spaß auf.
Ich hoffe, dass das Gericht Recht spricht. Das heisst für mich, dass es nach durchgeführter Hauptverhandlung eine klare und von äußeren Faktoren unbeeinflusste Überzeugung bezüglich der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten gewinnt und ein gerechtes Urteil verkündet bzw. auf eine sonstige angemessene Erledigung des Verfahrens hinwirkt.
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taddeo
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von taddeo »

Das Problem hierzulande ist die Art und Weise, wie mit diesem Thema in der (politischen und gesellschaftlichen) Öffentlichkeit umgegangen wird. Man braucht nur das Thema erwähnen und hinter irgendeinen Satz ein Fragezeichen setzen - schon gibt es einen Aufschrei, ohne daß überhaupt nach dem Inhalt des Satzes gefragt wird.

Über die Zahlen zu diskutieren bzw. Belege dafür beizubringen, ist Sache der historischen Wissenschaften. Darüber darf man auch unterschiedlicher Ansicht sein, was Details angeht, solange man sauberes Historikerhandwerk betreibt.

Was den Holocaust bzw. das diesbezügliche Handeln der Nazis tatsächlich einmalig in der Weltgeschichte macht, ist meiner Meinung nach dies, daß zum erstenmal eine Staatsmacht versucht hat, ein komplettes "Volk" (wie immer man das hier definieren mag) vollständig auszulöschen - keine Einzeltäter und keine Einzelopfer, wieviele es auch seien, sondern ein ganzer Staat und ein ganzes "Opfervolk". Es sollte nach der "Endlösung" einfach keinen einzigen "Juden" mehr geben auf der Welt. DAS ist der unglaubliche Irrsinn, an den man gar nicht oft und deutlich genug erinnern kann, zumal es heute selbst unter "braven Normalbürgern" und "guten Katholiken" mehr als genug Individuen und Gruppierungen gibt, die mehr oder minder offen mit ähnlichem Gedankengut sympathisieren.

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Niels
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Niels »

Dottore Cusamano hat geschrieben: Ich hoffe, dass das Gericht Recht spricht. Das heisst für mich, dass es nach durchgeführter Hauptverhandlung eine klare und von äußeren Faktoren unbeeinflusste Überzeugung bezüglich der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten gewinnt und ein gerechtes Urteil verkündet bzw. auf eine sonstige angemessene Erledigung des Verfahrens hinwirkt.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... :roll:
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Paul
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Paul »

Dottore Cusamano hat geschrieben:
Paul hat geschrieben:

Ich hoffe, das Gericht stellt in der Verhandlung fest, dass der Strafbefehl gegen Bischof Williamson rechtens ist. Es gilt, ein glasklares Zeichen zu setzen. Ich selbst bin für Rede- und Meinungsfreiheit. Aber in Bezug auf den Holocaust hört der Spaß auf.
Ich hoffe, dass das Gericht Recht spricht. Das heisst für mich, dass es nach durchgeführter Hauptverhandlung eine klare und von äußeren Faktoren unbeeinflusste Überzeugung bezüglich der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten gewinnt und ein gerechtes Urteil verkündet bzw. auf eine sonstige angemessene Erledigung des Verfahrens hinwirkt.
Mal kurz zur Natur des Strafbefehls: Nach deutschen Strafprozessrecht kann die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragen - das ist abhängig vom Delikt; z.B. bei Mord geht es nicht, hier ist zwingend eine öffentliche Hauptverhandlung vorgeschrieben.

Nun prüft ein von Gesetz her zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichteter Richter (!!) die tatbestandsmäßige Begehung einer Tat, einschließlich der subjektiven Tatbestandsmerkmale, Rechtswidrigkeit und Schuld. Wenn der Richter alle Merkmale bejaht, unterzeichnet er den Strafbefehl und gibt ihn der Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung zurück. Wenn nicht, so wird der Strafbefehl verworfen und das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft selbst kann niemals einen Strafbefehl erlassen. Sie kann lediglich ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen.

Ein Strafbefehl ist nichts anderes wie ein richterliches Urteil. Legt nun der Beschuldigte Beschwerde dagegen ein, kommt es automatisch zur öffentlichen Hauptverhandlung.

Im konkreten Fall: Ein Richter hat bereits sich des Falles von Bischof Williamson angenommen und Recht gesprochen. Übrigens, die Erfahrung zeigt, dass die Angeklagten in der Regel mit dem Strafbefehl besser weggekommen wären, als mit dem Urteil der Hauptverhandlung. Diese Urteile fallen oft härter aus.
Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen (Gal 6,2).

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Sempre
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Sempre »

Gesetze wie § 130 Abs. 4 StGB sind laut BVerfG eigentlich verfassungswidrig. Warum der § 130 Abs. 4 StGB aber eine Ausnahme darstellt, begründet das BVerfG so:
BVerfG, 1 BvR 2150/08 hat geschrieben:§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
Mit der Formulierung "als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland" bringt das BVerfG die sogenannte Staatsraison ins Spiel. Dazu ist anzumerken: Weder das Grundgesetz noch sonst irgendein Gesetz handelt von einer Staatsraison. Niemand hat je eine solche im Namen des deutschen Volkes beschlossen.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Dottore Cusamano
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Dottore Cusamano »

Paul hat geschrieben:

Ein Strafbefehl ist nichts anderes wie ein richterliches Urteil. Legt nun der Beschuldigte Beschwerde dagegen ein, kommt es automatisch zur öffentlichen Hauptverhandlung.

Im konkreten Fall: Ein Richter hat bereits sich des Falles von Bischof Williamson angenommen und Recht gesprochen. Übrigens, die Erfahrung zeigt, dass die Angeklagten in der Regel mit dem Strafbefehl besser weggekommen wären, als mit dem Urteil der Hauptverhandlung. Diese Urteile fallen oft härter aus.
Bei zulässigem Einspruch gegen einen Strafbefehl wird Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, d.h. es geht in das normale Verfahren über (und es kann sehr wohl ein Urteil ergehen).

Dies ist nach meiner Kenntnis der derzeitige Verfahrensstand.

Beschwerde ist zulässig, wenn der Einspruch durch Beschluss als unzulässig verworfen wurde.

Oder ist der Verfahrensstand in Wirklichkeit ein anderer?
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Ewald Mrnka
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Ewald Mrnka »

Sempre hat geschrieben:Gesetze wie § 130 Abs. 4 StGB sind laut BVerfG eigentlich verfassungswidrig. Warum der § 130 Abs. 4 StGB aber eine Ausnahme darstellt, begründet das BVerfG so:
BVerfG, 1 BvR 2150/08 hat geschrieben:§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
Mit der Formulierung "als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland" bringt das BVerfG die sogenannte Staatsraison ins Spiel. Dazu ist anzumerken: Weder das Grundgesetz noch sonst irgendein Gesetz handelt von einer Staatsraison. Niemand hat je eine solche im Namen des deutschen Volkes beschlossen.

Gruß
Sempre
Man fällt mit diesen Gesetzen hinter Positionen der vielgerühmten Aufklärung zurück.
Man unterscheidet sich in nichts von China & Co.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Sempre
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Sempre »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Man fällt mit diesen Gesetzen hinter Positionen der vielgerühmten Aufklärung zurück.
Man unterscheidet sich in nichts von China & Co.
Es adolfelt überall.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Peregrin
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Peregrin »

Paul hat geschrieben: Es wollte den Krieg, obwohl keine Bedrohung von außen vorlag, das einen Verteidigungskrieg gerechtfertigt hätte. Der Krieg ging von deutschem Grund und Boden aus.
Die offizielle und auch internationale Beurteilung des kürzlichen rotgrünen Serbienfeldzugs schaut da lustigerweise ganz anders aus, obwohl alle Rechtfertigungen, die dafür vorgebracht werden, noch deutlich besser auf den Polenfeldzug passen.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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