Dresden wird schuldenfrei

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
anselm
Beiträge: 370
Registriert: Samstag 1. November 2003, 17:53

Beitrag von anselm »

Entschuldigung, meine vorherige Email war eine spontane Überreaktion.

Sind diese Kreditverkäufe und die anschießenden Kreditkündigungen rechtlich einwandfrei? Oder laufen möglicherweise Prozesse, um das zu klären?

Darf jede Bank (bei jedem Immobilienkredit) den Kredit weiterverkaufen (mit allen rechtlichen Konsequenzen der Übertragung?) Dann wäre ja jeder Kreditnehmer mit einem Bein im Schuldturm.

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

Ja jetzt bekommt Europa den "amerikanischen Way of Life" zu spüren reinster Sozial- bzw. Wirtschaftsdarwinismus, alles unter dem wohlklingen Namen der "freien Marktwirtschaft". Wer sagt es gäbe keine Raubritter mehr irrt sich.
Ich freu mich schon wenn die draufkommen das das europäische Rechtssytem (noch) nicht so unzulänglich und von Geld regiert wird wie das amerikanische Gewohnheitsrecht.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Benutzeravatar
holzi
Beiträge: 7882
Registriert: Montag 28. November 2005, 15:00
Wohnort: Regensburg

Beitrag von holzi »

anselm hat geschrieben:Entschuldigung, meine vorherige Email war eine spontane Überreaktion.

Sind diese Kreditverkäufe und die anschießenden Kreditkündigungen rechtlich einwandfrei? Oder laufen möglicherweise Prozesse, um das zu klären?
Ja, eigentlich sind diese Kreditverkäufe nicht zu beanstanden. Die Banken bzw. die aufkaufende Firma haben ja die Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Nur leider haben wohl einige Leute geschlafen und gedacht, dort sizten Leute wie bei der Caritas, die zuallererst an den Kunden denken. Sie hätten sich rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung Angebote zur Umschuldung einholen sollen. Mit Ablauf der Zinsbindung hast du normalerweise ein Sondertilgungsrecht. Damit kann der Kredit - wenn die Bank kein besseres Angebot macht, von einer anderen Hypothek abgelöst werden.
anselm hat geschrieben:Darf jede Bank (bei jedem Immobilienkredit) den Kredit weiterverkaufen (mit allen rechtlichen Konsequenzen der Übertragung?) Dann wäre ja jeder Kreditnehmer mit einem Bein im Schuldturm.
Die aufkaufende Bank muss die Verträge natürlich einhalten, bis zum Ablauf der Zinsbindung gilt der vereinbarte Zins, danach darf sie allerdings die Zinsen "anpassen". Der kluge Bauherr informiert sich also rechtzeitig vorher und kann dann eben bei einer anderen Bank billiges Geld über die Restschuld aufnehmen. Soweit ist das Gang und Gäbe. Möglicherweise hat die Investorenfirma hier die Gutgläubigkeit der Bauherren in Ostdeutschland ausgenutzt. Normalerweise sollte man bei Kreditaufnahme davon ausgehen, dass alle Banken Raubritter sind und entsprechend misstrausisch sein.

Auch bei meiner Eigentumswohnung läuft in fünf Jahren die Zinsbindung ab, also ich werde mindestens ein Jahr im Voraus die Konditionen für eine Weiterführung der Hypothek oer einer Umschuldung klären.

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

Ja, eigentlich sind diese Kreditverkäufe nicht zu beanstanden.
Naja, eine Vetragsübertragung oder Übertragung von Verbindlichkeiten aus Verträgen an Dritte bedarf immer noch der zustimmung aller Vertragsparteien. Hier versucht man sich über eine Regelung die eigentlich dem Inkasso dienen soll, rauszuwinden. Bei der Interpretation von Gesetzen im europäischen Raum gilt aber noch immer zusätzlich die Intention des Gesetzgebers. Meines erachtens liegt hier eine Bilderbuchrechtsbeugung vor.
Die aufkaufende Bank muss die Verträge natürlich einhalten, bis zum Ablauf der Zinsbindung gilt der vereinbarte Zins, danach darf sie allerdings die Zinsen "anpassen".
Wobei auch die Anpassung gewissen Normen folgen muß und dem Markt und üblichen Gegebenheiten entsprechen muss. Eine bewusste Herbeiführung der "Zahlungsunfähigkeit" ist rechstwidrig, sittenwidrig und Rechtsbeugung. Was natürlich die nachfolgenden Rechtsakte ebenfalls ungültig macht.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Wenn das Geld einen anlächelt, dann vergessen Linke wer sie sind. :D

Benutzeravatar
Edi
Beiträge: 11355
Registriert: Montag 12. Januar 2004, 18:16

Beitrag von Edi »

Ich habe mal meine Bank gefragt, weil mir das auch neu war. Auskunft: eine Kreditübertragung an andere Banken ist zulässig, auch ohne das Einverständnis des Kreditnehmers.

Wenn die Zinsfestschreibung zu Ende kommt, kann der Kreditnehmer mit der neuen Bank vorab den neuen Zins aushandeln oder aber, wenn der ihm zu hoch erscheint, zu einer andern günstigeren Bank wechseln. Macht er das aber nicht, muss er die neuen Konditionen schlucken und dann kann es bei einer übelwollenden Bank schnell zu Problemen kommen.

Laut Gesetz haben die Banken ja das Recht, wenn die Ratenzahlungen für einen Kredit mal ausbleiben, sofort die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Eine anständige Bank wird natürlich mit dem Kreditnehmer zuerst mal reden und eine Lösung suchen, aber eine unanständige kann sofort zuschlagen. Daher öffnen solche Gesetze der Willkür einiger Banken Tor und Tür.
Zuletzt geändert von Edi am Mittwoch 16. August 2006, 13:13, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
holzi
Beiträge: 7882
Registriert: Montag 28. November 2005, 15:00
Wohnort: Regensburg

Beitrag von holzi »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Wenn das Geld einen anlächelt, dann vergessen Linke wer sie sind. :D
Nicht nur die - alle!

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

Ich habe mal meine Bank gefragt, weil mir das auch neu war. Auskunft: eine Kreditübertragung an andere Banken ist zulässig, auch ohne das Einverständnis des Kreditnehmers.
Wie gesagt die Begründung dafür stützt sich auf Regelungen die eine Übertragung von uneunbringlichen Krediten zwecks Inkasso vorsieht. Mittleirweile wird das aber für stinknormale Kredite angewandt, was wider der Intetion des Gesetzgebers und damit Rechtsbeugung ist.
Natürlich gibt die Bank dann die Auskunft das das alles legal ist (zumindest in ihren Wunschträumen).
Das ist bei Zinsanpassungen so etc. Bis wiedermal jemand einen Musterprozess führt und gewinnt und noch nen Musterprozess nachschiebt weil die Banken trotz allem nicht blechen wollen ....
Es ist immer das selbe Spiel, schau dir die Bankenprozesse an und immer haben sie ihrer Auskunft nach legal gehandelt, verurteilt wurden sie aber trotzdem.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema