Wirklich nicht?Maurus hat geschrieben:Es wird eben nichts davon gesagt, dass der Sanhedrin den Bund kündigen wollte.Raphael hat geschrieben:Da der "Knackpunkt" in meinen Ausführungen nicht "unter den Tisch gefallen" ist, ist diese Frage unangebracht!Maurus hat geschrieben:Raphael, du wiederholst hier, was ich bereits geschrieben habe, tust aber so, als hätte ich es bestritten. Den eigentlichen - von mir ausführlich thematisierten - Knackpunkt, nämlich das fehlende Erklärungsbewusstsein (Abgabe eine Willenserklärung in der tatsächlichen Absicht, mit ihr den Bund zu kündigen) lässt du dagegen einfach unter den Tisch fallen. Was bezweckst du denn damit?Raphael hat geschrieben:Nun, die Auslieferung Jesu an die römische Obrigkeit erfolgte doch bewußt und gewollt.Maurus hat geschrieben:Nach dem Vorhergesagten ist allein entscheidend, ob der Sanhedrin erkannt hat, dass er durch die Auslieferung Jesu an die römische Obrigkeit und das erwartete Urteil den Bund Gottes kündigt. Dass er ihn durch ein gleichwohl rechtserhebliches Handeln sozusagen "versehentlich" (aber wirksam) gekündigt hat, haben wir aufgrund des Erfahrungshorizonts des Empfängers (= nämlich des allwissenden Gottes) ja soeben ausgeschlossen.Raphael hat geschrieben:Was sonst hat Jesus mit den Aussagen des erwähnten Gleichnisses gemeint?
Oder willst Du das abstreiten?
Daß eine derartige Auslieferung auf die Tötung des Delinquenten hinauslief, wird nicht nur in der Hl. Schrift bezeugt, sondern entspricht schon einer realistischen Einschätzung der damaligen politischen Lage.
Oder muß Dir dies noch deutlicher erklärt werden?
Zum "Knackpunkt" hatte ich auf das Gleichnis von den untreuen Winzern verwiesen, auf dessen Inhalt (!) Du dann wohlweislich mit keinem Wort eingegangen bist. Die autoritäre Entgegnung Deinerseits, der Erkenntnishorizont des Sanhedrin sei alleinentscheidend, verkennt völlig, daß genau dieser Erkenntnishorizont des Sanhedrin in dem genannten Gleichnis dargestellt wird.
Was will denn jemand, der seinen Vertragspartner umbringt?
Will dieser jemand etwa den Vertrag fortführen?
Oder will er damit seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen?
Auch in einem auf der Ebene einer juristischen Analogie geführten Disput kann man externe Quellen heranziehen, um den Willen der Vertragspartner zu ermitteln.
Wobei man sich ja generell im Klaren darüber ist, daß der Wille sensu strictu unsichtbar und damit nur unter erschwerten Bedingungen erkundbar ist.
Die externe Quelle, die benannt wurde, ist nun ein Gleichnis aus der Hl. Schrift. Dort heißt es: Sie aber, die Weingärtner, sprachen untereinander: Dies ist der Erbe; kommt, lasst uns ihn töten, so wird das Erbe unser sein! (Markus 12, 7)
(TdA zitiert in einem seiner umfangreichen, aber lesenwerten Postings die entsprechende Passage des Lukas-Evangeliums)
Derjenige, der dieses Gleichnis seinen Hörern vorträgt, ist Jesus Christus selber. Was hat dieser Umstand nun mit der von Dir herangezogenen Allwissenheit Gottes zu tun?