Religionsfreiheit

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
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overkott
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Beitrag von overkott »

Dann wird man feststellen, dass H. de Mallerais nicht nur unerlaubt geweiht ist, sondern sich auch Gottes Wort in Frage stellt, das nach schrecklichen Erfahrungen endlich die Form von Menschenrechten und Religionsfreiheit angenommen hat. H. de Mallerais äußert sich also nicht nur evangeliumswidrig, sondern auch grundgesetzwidrig. Das sollte man beim Sektierertum der FSSPX bedenken.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

@ overkott

Auch für Dich die Haltung des Hl. Vaters zur Religionsfreiheit, die meiner bescheidenen Meinung nach die Hermeneutik der Kontinuität darstellt:

http://www.vatican.va/holy_father/bened ... ia_ge.html

Gottes Wort war schon immer die Würde des Menschen vgl. das Offertorium der römischen Hl. Messe, das die Kirche seit Tausend Jahren betet. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein Akt göttlichen Willens sondern der bürgerlichen Vernunft. Sie ist aus Gründen des öffentlichen Wohles zu favorisieren (vgl. die Ansprache des Papstes).

Deine Formulierung hingegen, werter overkott, halte ich für bedenklich.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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overkott
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Beitrag von overkott »

ar26 hat geschrieben:@ overkott

Auch für Dich die Haltung des Hl. Vaters zur Religionsfreiheit, die meiner bescheidenen Meinung nach die Hermeneutik der Kontinuität darstellt:

http://www.vatican.va/holy_father/bened ... ia_ge.html

Gottes Wort war schon immer die Würde des Menschen vgl. das Offertorium der römischen Hl. Messe, das die Kirche seit Tausend Jahren betet. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein Akt göttlichen Willens sondern der bürgerlichen Vernunft. Sie ist aus Gründen des öffentlichen Wohles zu favorisieren (vgl. die Ansprache des Papstes).

Deine Formulierung hingegen, werter overkott, halte ich für bedenklich.
Der hl. Augustinus hat zurecht die civitas Dei von der civitas terrena und damit Kirche und Staat unterschieden. Auch der hl. Bonaventura unterscheidet zwischen Theologen und Juristen. Während für die Kirche das göttliche Recht des Doppelgebotes gilt, gilt für den Staat das natürliche Recht, das mit der Vernunft erkannt wird. Weil Gott als der Inbegriff des Guten mit der Vernunft erkannt werden kann, kann der Staat vor Gott Verantwortung übernehmen und muss seinen Bürgern die Gottesverehrung gestatten. Weil er jedoch keine Kirche ist, darf er seinen Bürgern keine Religion vorschreiben. Von daher muss er aus theologischen und naturrechtlichen Gründen die Religionsfreiheit gewähren.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Ich glaube, werter overkott, wir sollten zunächst die Begriffe schärfen. Ein Staat der nicht religionsfrei ist, meint meiner Einschätzung nach, nicht einen Staat, der eine bestimmte Religion vorschreibt, sondern einen Staat, der eine bestimmte Religion privilegiert. Die erzwungene Praxis des Katholizismus war nie Anspruch der Kirche.

Ich meine, es spricht nichts dagegen, eine bestimmte Religion oder zumindest die Inhalte bestimmter Religionen (Abtreibungsverbot etc.) zu fixieren. Auch kann er anderen Religionen unter bestimmten Umständen die öffentliche Ausübung untersagen. Als etwa Brasilien noch ein katholischer Staat war, hätte nichts dagegen gesprochen, die ausländischen Protestantensekten aus dem Land herauszuhalten. Jetzt ist die Situation natürlich leider anders.
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overkott
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Beitrag von overkott »

Bisher haben wir nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen gesprochen und festgestellt, dass ein Staat prinzipiell Religionsfreiheit gewähren muss. Dann geht es natürlich um den Rahmen der Religionsfreiheit, die eben nicht unumschränkt ist. Insbesondere findet die Religionsfreiheit dort ihre Grenze, wo sie die Würde des Geschöpfs als Ebenbild Gottes antastet. Von daher sind mit der Religionsfreiheit etwa Menschenopfer nicht vereinbar. In ethisch-sittlicher Hinsicht stößt die Religionsfreiheit auch dort an ihre Grenzen, wo die Würde des Geschöpfs, die natürlichen Rechte jedes Menschen und die Religionsfreiheit als solche in Frage gestellt werden.

Darüber hinaus wird der staatliche Rahmen von der Gesellschaft ausgefüllt, deren Teil auch die Kirche ist. Im Rahmen der Demokratie, Bürokratie und Jurisdiktion gehen die religiösen und spirituellen Werte der Gesellschaft in die Gesetzgebung ein. Eine überwiegend katholisch geprägte Gesellschaft wird also ihre katholischen Wertvorstellungen auch in der Gesetzgebung zum Ausdruck bringen. Sollte etwa in einer überwiegend christlich geprägten Gesellschaft aus einer christlichen Motivation heraus der Tierschutz einen besonderen Wert darstellen, könnte die Religionsfreiheit auch im Hinblick auf Schlachtopfer etwa mit Bezug auf die Schlachtmethoden eingeschränkt und zum Verzehr des Opferfleisches verpflichtet werden.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Ein Staat hat hinsichtlich der Religionsfreiheit Ermessen. Eine gebundene Entscheidung gibt es nicht. Des weiteren gebe ich zu bedenken, daß es Religionen und Weltanschauungen gibt, die allgemein akzeptiert sind und genau diese von Dir, overkott, genannten Werte angreifen.

Die verbrauchende Forschung am Embryo ist beispielsweise im Judentum bis zum 30. Tag nach der Empfängnis statthaft. Hier muss die katholische der jüdischen Position vorgezogen werden. In den modernen Rechtsordnungen sieht es leider anders aus.

Ein anderer Punkt ist, daß ein Staat nicht das Recht hat, in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen. Die katholische Religion hat das immer akzeptiert. Ein Staat, wie der unsrige aber, der Schulkinder im Biologieunterricht mit unwürdigen Sexualvorstellungen terrorisiert, missachtet dies. Gleichzeitig wird es Katholiken schwer gemacht, eigene Schulen ohne diesen Terror zu errichten.

Man sieht also hier an zwei Beispielen, daß man nicht in allgemeine und spezifisch religiöse Werte trennen kann. Alles was gut ist, kommt von Christus und führt auf ihn zurück. Das ist mE nach das grundsätzliche Missverständnis im modernen katholischen Denken zu diesem Problem. Man glaubt dort, Wahrheit wäre teilbar.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

ar26 hat geschrieben: Ein anderer Punkt ist, daß ein Staat nicht das Recht hat, in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen. Die katholische Religion hat das immer akzeptiert.
Hängt natürlich sehr von der Definition der Privatsphäre ab....

(Ich will mich hier ja nicht zum advocatus diaboli aufspielen, aber ich denke, die Kirche hat sich im Laufe ihrer Geschichte schon öfters mal in die Privatsphäre der Bürger eingemischt.....)

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overkott
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Beitrag von overkott »

Tatsächlich ist die eine Wahrheit teilbar, ar26. Um dies zu veranschaulichen ist die Dreifaltigkeitstheologie ebenso hilfreich, wie die Schöpfungstheologie. Denn in der Dreifaltigkeitstheologie sehen wir die eine Wahrheit in drei Personen, während wir in der Schöpfungstheologie sehen, dass der eine Schöpfer schöpft, indem er spricht, differenziert und unterscheidet. Die Schöpfung ist also prinzipiell Einheit in Vielfalt. Mit Blick auf die Eschatologie erkennen wir aber auch, dass das Ziel, die Sehnsucht und der Zweck der Schöpfung im Vereinen, Versöhnen und Synthetisieren liegt. Denn wenn nach dem Jüngsten Gericht die Hölle in den Feuersee geworfen und für immer vernichtet wird als schlimmste aller Strafen, wird es nur noch die ewige Stadt, die civitas Dei und die Vielfalt in Einheit geben. Verstehst du, ar26?

Raphael

Beitrag von Raphael »

overkott hat geschrieben:Tatsächlich ist die eine Wahrheit teilbar, ar26. Um dies zu veranschaulichen ist die Dreifaltigkeitstheologie ebenso hilfreich, wie die Schöpfungstheologie. Denn in der Dreifaltigkeitstheologie sehen wir die eine Wahrheit in drei Personen, während wir in der Schöpfungstheologie sehen, dass der eine Schöpfer schöpft, indem er spricht, differenziert und unterscheidet. Die Schöpfung ist also prinzipiell Einheit in Vielfalt. Mit Blick auf die Eschatologie erkennen wir aber auch, dass das Ziel, die Sehnsucht und der Zweck der Schöpfung im Vereinen, Versöhnen und Synthetisieren liegt. Denn wenn nach dem Jüngsten Gericht die Hölle in den Feuersee geworfen und für immer vernichtet wird als schlimmste aller Strafen, wird es nur noch die ewige Stadt, die civitas Dei und die Vielfalt in Einheit geben. Verstehst du, ar26?
M.a.W.: Du behauptest das Primat der Theologie vor der Jurisprudenz?

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overkott
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Beitrag von overkott »

Raphael hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Tatsächlich ist die eine Wahrheit teilbar, ar26. Um dies zu veranschaulichen ist die Dreifaltigkeitstheologie ebenso hilfreich, wie die Schöpfungstheologie. Denn in der Dreifaltigkeitstheologie sehen wir die eine Wahrheit in drei Personen, während wir in der Schöpfungstheologie sehen, dass der eine Schöpfer schöpft, indem er spricht, differenziert und unterscheidet. Die Schöpfung ist also prinzipiell Einheit in Vielfalt. Mit Blick auf die Eschatologie erkennen wir aber auch, dass das Ziel, die Sehnsucht und der Zweck der Schöpfung im Vereinen, Versöhnen und Synthetisieren liegt. Denn wenn nach dem Jüngsten Gericht die Hölle in den Feuersee geworfen und für immer vernichtet wird als schlimmste aller Strafen, wird es nur noch die ewige Stadt, die civitas Dei und die Vielfalt in Einheit geben. Verstehst du, ar26?
M.a.W.: Du behauptest das Primat der Theologie vor der Jurisprudenz?
Theologie kann primär sein, wenn sie mit Jesus Christus über die Grundlagen des Denkens und des Lebens reflektiert, nicht nur in fundamentaltheologisch-dogmatischer Hinsicht, sondern auch in moraltheologisch-ethischer Hinsicht. Die Leitfragen lauten: Was ist wahr? Was ist gut?

Raphael

Beitrag von Raphael »

overkott hat geschrieben:Theologie kann primär sein,
Theologie kann vieles sein, manchmal auch schlicht falsch!
overkott hat geschrieben:wenn sie mit Jesus Christus über die Grundlagen des Denkens und des Lebens reflektiert, nicht nur in fundamentaltheologisch-dogmatischer Hinsicht, sondern auch in moraltheologisch-ethischer Hinsicht. Die Leitfragen lauten: Was ist wahr? Was ist gut?
Das Wahre nützt immer dem Guten und das Gute nützt immer dem Wahren, wobei sowohl das Gute als auch das Wahre als Jesus Christus Person ist!

Ein Bestärken einer moraltheologisch-ethisch falschen Position kann demzufolge genauso in den Abgrund des zweiten Todes führen, wie das Unterstützen einer fundamentaltheologisch-dogmatischen Fehlhaltung. Strukturlosigkeit ist in beiderlei Hinsicht verfehlt, oder nicht?

Ralf

Beitrag von Ralf »

ar26 hat geschrieben:Als etwa Brasilien noch ein katholischer Staat war, hätte nichts dagegen gesprochen, die ausländischen Protestantensekten aus dem Land herauszuhalten.
1. gibt es keinen "katholischen Staat", sondern nur Katholiken in einem Staat, die bestenfalls auch noch ihr Staatsgebilde nach den beiden christlichen Hauptgeboten der Gottes- und Nächstenliebe ausrichten.

2. hätte etwas fundamentales dagegen gesprochen: das Recht auf freies Ausleben dessen, was man selbst für einen Irrtum erachtet. Dieses Recht gilt solange, bis es die Rechte anderer tangiert.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Ralf hat geschrieben: ...
1. gibt es keinen "katholischen Staat", sondern nur Katholiken in einem Staat, die bestenfalls auch noch ihr Staatsgebilde nach den beiden christlichen Hauptgeboten der Gottes- und Nächstenliebe ausrichten.

2. hätte etwas fundamentales dagegen gesprochen: das Recht auf freies Ausleben dessen, was man selbst für einen Irrtum erachtet. Dieses Recht gilt solange, bis es die Rechte anderer tangiert.
Und wenn in selber "Argumentation" indische Hindus sagen würden
"Wir sind ein hinudistischer Staat und müssen sehen, daß wir die Christensekte loswerden." würde die Haltung zurecht abgelehnt.
Wie siehst Du das, Ralf, einige User haben wohl nicht begriffen, was Religionsfreiheit ist.
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overkott
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Beitrag von overkott »

Pit hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben: ...
1. gibt es keinen "katholischen Staat", sondern nur Katholiken in einem Staat, die bestenfalls auch noch ihr Staatsgebilde nach den beiden christlichen Hauptgeboten der Gottes- und Nächstenliebe ausrichten.

2. hätte etwas fundamentales dagegen gesprochen: das Recht auf freies Ausleben dessen, was man selbst für einen Irrtum erachtet. Dieses Recht gilt solange, bis es die Rechte anderer tangiert.
Und wenn in selber "Argumentation" indische Hindus sagen würden
"Wir sind ein hinudistischer Staat und müssen sehen, daß wir die Christensekte loswerden." würde die Haltung zurecht abgelehnt.
Wie siehst Du das, Ralf, einige User haben wohl nicht begriffen, was Religionsfreiheit ist.
1. Ralf hat Recht.

2. Fundamentaltheologen sollten zunächst versuchen, den Glauben der anderen kennenlernen und versuchen, ihn zu verstehen. Dann werden sie das Gute im Hinduismus erkennen und mit guten Hindus kooperieren. Insbesondere hat der Vatikan jüngst zurecht die Bedeutung der Reflektion über das natürliche Recht und den vernünftigen Austausch darüber betont. Jenseits davon gibt es sicher nicht nur fundamentalistische Christen, sondern auch fundamentalistische Hindus.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Genauso meinte ich es auch.

Dann sind wir drei also einer Meinung bei dem Thema.
Was nebenbei nicht bedeutet, daß ich alles am hinduistischen Glauben gut finde, aber echte Toleranz bedeutet, das dem anderen Menschen sagen zu können, ohne dessen Überzeugung grundsätzlich abzulehnen - eben Dialog.
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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

"Toleranz hat ihre Grenzen, oder wie schon Robert Long (niederl. Liedermacher) sang "ab heute sind wir tolerant, wir reichen jedem Arsch die Hand"

Toleranz mag ja ganz schön sein, aber "Toleranz" ist in der Abschwungsgesellschaft nichts weiter als ein Euphemismus von Feigheit, Schwäche, Dekadenz & Verrat.

"Toleranz" ist zum Wieselwort verkommen.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Ralf

Beitrag von Ralf »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Feigheit, Schwäche, Dekadenz & Verrat.
Du mußt ja von Dir selbst nicht gleich auf andere schließen. ;)

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Pit
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Beitrag von Pit »

Ewald Mrnka hat geschrieben:"Toleranz hat ihre Grenzen, ...
....
Toleranz mag ja ganz schön sein, aber "Toleranz" ist in der Abschwungsgesellschaft nichts weiter als ein Euphemismus von Feigheit, Schwäche, Dekadenz & Verrat.
...


Das Toleranz nicht einfach alles unbesehen dulden kann und soll, ist unstrittig, dann wäre es keine Toleranz.
Aber wie sollte es Ihrer Meinung nach denn sein?
(Eigentlich wollte ich nicht mehr auf Ihre Bweiträge eingehen, naja! ;-)
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Pit
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Beitrag von Pit »

Ralf hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:Feigheit, Schwäche, Dekadenz & Verrat.
Du mußt ja von Dir selbst nicht gleich auf andere schließen. ;)
Wieso,Ralf?
Für manche Zeitgenossen wie Ewald scheint es angenehm zu sein, über andere herzuziehen, wissend, daß man selber besser (?) ist.
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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Ralf hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Als etwa Brasilien noch ein katholischer Staat war, hätte nichts dagegen gesprochen, die ausländischen Protestantensekten aus dem Land herauszuhalten.
1. gibt es keinen "katholischen Staat", sondern nur Katholiken in einem Staat, die bestenfalls auch noch ihr Staatsgebilde nach den beiden christlichen Hauptgeboten der Gottes- und Nächstenliebe ausrichten.

2. hätte etwas fundamentales dagegen gesprochen: das Recht auf freies Ausleben dessen, was man selbst für einen Irrtum erachtet. Dieses Recht gilt solange, bis es die Rechte anderer tangiert.
So eine individualistische Auslegung wird, glaube ich, der Konzilserklärung nicht ganz gerecht:
2. Vatikanisches Konzil, Dignitatis Humanae, 1 hat geschrieben:In gleicher Weise bekennt sich das Konzil dazu, daß diese Pflichten die Menschen in ihrem Gewissen berühren und binden, und anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt. Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet. Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen.
Dieser Abschnitt leitet die Erklärung ein und liefert den Schlüssel für alle weitern Ausführungen. Nach Auffassung des Konzils haben also nicht nur einzelne Menschen eine Pflicht gegenüber der katholischen Religion, sondern auch die Gesellschaft als ganzes.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

@ Ralf

Mit Montesquieu kommst Du hier nicht weiter. Der trifft eben nicht die katholische Lehre. Ein "Recht auf Ausleben" muss eben nicht ein Recht auf die Missionierung zugunsten des Irrtums mit einschließen.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Ralf hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Als etwa Brasilien noch ein katholischer Staat war, hätte nichts dagegen gesprochen, die ausländischen Protestantensekten aus dem Land herauszuhalten.
1. gibt es keinen "katholischen Staat", sondern nur Katholiken in einem Staat, die bestenfalls auch noch ihr Staatsgebilde nach den beiden christlichen Hauptgeboten der Gottes- und Nächstenliebe ausrichten.
Was ist mit dem Vatikan? Der ist wie das nichtstaatliche Völkerrechtssubjekt "Heiliger Stuhl" katholisch
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Linus
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Beitrag von Linus »

Pit hat geschrieben:(Eigentlich wollte ich nicht mehr auf Ihre Bweiträge eingehen, naja! ;-)
Das X oben links beim Namen des Users hilft dir dabei.
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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Die tolerante V-2-Kirche
("Nathan" & der gesamte Aufkläricht lassen grüßen :mrgreen: ):

"Bleibt Heiden!
Arabische Halbinsel. Muselmanen sollen nicht zum Christentum konvertieren. Das rät der Apostolische Vikar für die arabische Halbinsel, Bischof Paul Hinder, im Interview mit der Schweizerischen Wochenzeitschrift ‘Weltwoche’. Eine Konversion würde in den Familien und der ganzen Gesellschaft nicht toleriert. Konvertiten könnten den Glauben nicht praktizieren. Andernfalls drohten berufliche Sanktionen. Wer sich trotzdem taufen lasse, müsse auswandern – so der Nachfolger der Apostel."

Quelle:
http://www.kreuz.net/article.8327.html
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Der fundamentale Irrtum ist doch bereits, daß es so etwas wie einen Staat, in dem Religionsfreiheit herrscht, geben könne.
Der Staat führt entweder seine Gesetze zumindest auf eine religiöse Tradition zurück, oder er wird früher oder später antireligiös. Wir befinden uns gerade im Übergang vom einen in den anderen.

Beispiel: Früher waren homosexuelle Handlungen strafbar. Dann wurde dies aufgehoben. Dann wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften privilegiert, letzlich sollen sie der Ehe gleichgestellt werden. Was ist nun, wenn sich ein katholischer Standesbeamte aus Gewissensgründen weigert, eine solche "Verheiratung" durchzuführen? Soll er gekündigt werden, oder bestraft? Und was ist dann mit einem moslemischen Standesbeamten, der Freitags nicht arbeiten will, oder einem homosexuellen, der sich weigert, eine heterosexuellen Eheschluß durchzuführen?
Früher oder später muß der Staat sich entscheiden, er kann nicht neutral sein.

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Leguan hat geschrieben:Der fundamentale Irrtum ist doch bereits, daß es so etwas wie einen Staat, in dem Religionsfreiheit herrscht, geben könne.
Der Staat führt entweder seine Gesetze zumindest auf eine religiöse Tradition zurück, oder er wird früher oder später antireligiös. Wir befinden uns gerade im Übergang vom einen in den anderen.

Beispiel: Früher waren homosexuelle Handlungen strafbar. Dann wurde dies aufgehoben. Dann wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften privilegiert, letzlich sollen sie der Ehe gleichgestellt werden. Was ist nun, wenn sich ein katholischer Standesbeamte aus Gewissensgründen weigert, eine solche "Verheiratung" durchzuführen? Soll er gekündigt werden, oder bestraft? Und was ist dann mit einem moslemischen Standesbeamten, der Freitags nicht arbeiten will, oder einem homosexuellen, der sich weigert, eine heterosexuellen Eheschluß durchzuführen?
Früher oder später muß der Staat sich entscheiden, er kann nicht neutral sein.
:jump: Du bringst es auf den Punkt: Der liberale Staat ist auf seine Weise totalitär, intolerant und unterdrückt auf seine Weise die Gewissen.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
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Inabikari
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Beitrag von Inabikari »

Da die katholische Kirche standesamtliche Trauungen von Katholiken als nichtig betrachtet, müsste sich doch schon heute ein katholischer Standesbeamter weigern, katholische Paare zu trauen. Oder?

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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Naja, die zivile Trauung hat keine kirchenrechtlichen Auswirkungen.

Aber wenn Katholiken keine Tätigkeiten durchführen dürften, die keine kirchenrechtlichen Auswirkungen haben, dürften sie ja fast gar nichts arbeiten.....

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Inabikari hat geschrieben:Da die katholische Kirche standesamtliche Trauungen von Katholiken als nichtig betrachtet, müsste sich doch schon heute ein katholischer Standesbeamter weigern, katholische Paare zu trauen. Oder?
Nein, die standesamtliche Eheschließung ist in Deutschland eine Voraussetzung um überhaupt zum Sakrament zugelassen zu werden (auch wenn sich dies rechtlich im Moment gerade zu ändern scheint).
Interessant wäre die Fragestellung allenfalls wenn einer aufs Standesamt kommt und sagt "ich bin Katholik und werde nicht Kirchlich heiraten".

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overkott
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Beitrag von overkott »

Leguan hat geschrieben:Der fundamentale Irrtum ist doch bereits, daß es so etwas wie einen Staat, in dem Religionsfreiheit herrscht, geben könne.
Der Staat führt entweder seine Gesetze zumindest auf eine religiöse Tradition zurück, oder er wird früher oder später antireligiös. Wir befinden uns gerade im Übergang vom einen in den anderen.

Beispiel: Früher waren homosexuelle Handlungen strafbar. Dann wurde dies aufgehoben. Dann wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften privilegiert, letzlich sollen sie der Ehe gleichgestellt werden. Was ist nun, wenn sich ein katholischer Standesbeamte aus Gewissensgründen weigert, eine solche "Verheiratung" durchzuführen? Soll er gekündigt werden, oder bestraft? Und was ist dann mit einem moslemischen Standesbeamten, der Freitags nicht arbeiten will, oder einem homosexuellen, der sich weigert, eine heterosexuellen Eheschluß durchzuführen?
Früher oder später muß der Staat sich entscheiden, er kann nicht neutral sein.
Religionsfreiheit ist für dich -neutralität. Das ist ein fundamentaler Irrtum. Denn der sich vor Gott verantwortlich verstehende und fühlende Staat, der in Schule und Kultus Vielfalt gewährt, ist nicht neutral. Einheit in Vielfalt ist keineswegs Keinheit.

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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Zum Thema Religionsfreiheit (RF) sollte - auch in öffentlichen Diskussionen vielleicht immer wieder darauf hingewiesen werden, dass sich die Definition der RF in den letzten Jahren weltweit und auch in Deutschland verschoben hat.

Ursprünglich:
jeder Mensch hat die Freiheit, jedweder Religion anzuhängen und sie zu praktizieren (positive RF). Der Staat darf ein oder mehrere Bekenntnisse unterstützen, aber niemanden dazu zwingen, diesen beizutreten.
(Bspl.: Kirchensteuer, Religionsunterricht)

Heute immer mehr:
der Staat hat zu allen Religionen möglichst gleichmäßigen Abstand zu halten (negative RF).
(Bspl.: Ablehnung von Kirchensteuer und Religionsunterricht)

=> Die heutigen Vertreter der negativen RF - vor allem in den jüngeren Generationen von Politik und Verwaltung - vertreten nicht mehr die Idee von RF, die dem GG [Punkt]
(Das muss man m.E. immer mal wieder laut sagen.)

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Aus einer früheren Vorlesung im Öffentlichen Recht nahm ich mit, dass eine der Verfassung vorangestellte Präambel zwar kein Recht darstelle, auf das man sich direkt berufen könnte, wohl aber die der Verfassung zugrundeliegende Intention wiedergäbe. Unser GG beginnt immerhin (noch) mit dem Satz „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...“ Folglich hat sich das gesamte staatliche Handeln nach dem Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen zu richten. Das war nämlich die Intention der Verfassungsväter von 1949, unter denen noch genügend Christen waren. Diese Intention müsste auch das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung des GG berücksichtigen, gerade wenn es um ethische Themen wie Abtreibung, embryonale Stammzellenforschung etc... geht. Zwar spricht das höchste deutsche Gericht auch noch ungeborenen Menschen die Menschenwürde zu, doch widerspricht m. E. schon das derzeitige Abtreibungsrecht bereits Art. 1 GG. Die Vertragsgrundlagen der Europäischen Gemeinschaften (primäres Recht) kennen in ihren Präambel hingegen überhaupt keinen Gottesbezug, vielmehr stellen sie ein moderne, weltoffene, tolerante, eigenverantwortliche und anthropozentrische Weltanschauung in den Vordergrund. So sollte auch der Verfassungsvertrag damals eingeleitet werden. In diesem Geiste legt auch der EuGH das Recht aus. Während früher seitens des Bundesverfassungsgerichts Einigkeit darüber bestand, dass europäisches Recht zwar Vorrang vor nationalem Recht hätte, soweit keine Grundrechte davon negativ berührt würden, ist man im Laufe der Zeit dazu übergegangen, europäisches Recht generell einem Vorrang zum nationalen Recht einzuräumen, auch im Bereich der Grundrechte. Genau das wird in Konfliktfällen auch dazu führen, dass der Staat sukzessiv Religionsfreiheit mit staatlichen Laizismus gleichsetzen wird, schließlich bekennt sich der Bundesrepublik ausdrücklich zu einem vereinten Europa und dessen Wertesystem.
Mich würde es nicht wundern, wenn gerade ungeborenes Leben in 15 oder 20 Jahren nur noch als Leibesfrucht betrachtet wird, über welche die Frau aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts nach Belieben verfügen kann, so dass es innerhalb der EU keine staatliche Abtreibungsverbote oder Regulierungen in der derzeitigen Form mehr geben wird. Wer Abtreibung aus Gewissensgründen ablehnt, muss ja sein Kind nicht abtreiben lassen. Wer hingegen unter Berufung auf die Religions- und Gewissensfreiheit dagegen öffentlich ankämpfen will, wird wohl als „intoleranter christlicher Fundamentalist“ geächtet werden. Religionsfreiheit existiert mancherorts schon jetzt nur noch auf dem Papier der Verfassungsurkunde. So riskiert ein Pfarrer in Schweden, der auf der Kanzel homosexuelle Praktiken als Sünde bezeichnet, im schlimmsten Fall gar eine Freiheitsstrafe. Und wer sich als Pfarrer weigert, zusammen mit einer Frau Abendmahl zu feiern, der riskiert wegen Verstöße gegen das Antidiskriminierungsrecht eine Geldstrafe auferlegt zu bekommen und evtl. noch Schadensersatz leisten zu müssen. Das sind Beispiele für einen modernen intoleranten toleranten Staat, und zwar ganz nach den verdorbenen ideologischen weltanschaulichen Vorstellungen der 68er und ihren dekadenten Abkömmlingen in vor allem roten, grünen und ganz roten Parteien. Denn letztlich werden die diskriminiert, die sich auf ihr namentlich in der Verfassung manifestiertes Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit berufen.

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