zunächst eine Vorbermerkung: Ich würde gern Antorten zu der im Nachfolgenden geschilderten Problematik erhalten. Insbesondere bitte ich darum, auf meinen Beitrag nur dann zu beantworten, wenn konkret und auf der Grundlage der katholischen Glaubens- und Sittenlehre etwas anzumerken ist (bitte auf logische und stringente Argumentation achten).
Ich hab mich kürzlich ein wenig mit der Lebensgeschichte der Hl. Maria Goretti beschäftig. Diese wird ja insbesondere als Märtyrerin der Reinheit verehrt. Meine Frage ist, worin genau bestand ihr Martyrium?
Böse/kritische Stimmen sagen zu diesem Fall, daß die Kirche mit der Kanonisation die Aussage getroffen habe, es sei besser zu sterben als die Vergewaltigung über sich ergehen zu lassen. Hieraus liese sich zudem der Schluß ziehen, wer sich bis zur Tötung wehrt, handelt richtig, wer dies nicht tut, handelt (zumindest objektiv) falsch.
Ein ähnliches Problem stellt sich mir im Fall von Franz Jägerstetter, der ja unter Verweis auf seine Wahl lieber als Wehrdienstweigerer zu sterben, denn für eine falsche verbrecherische Politik zu sterben als Märtyter kanonisiert werden soll (oder schon ist?).
Auch hier das Problem, wer verweigert hat und dafür starb, handelte richtig , wer aber in der Wehrmacht kämpfte (es gab ja genügend gläubige Katholiken, die dies taten) handelte falsch?
Ein weiterer Punkt der insbesondere die Konstellation der Vergewaltigung betrifft, ist die Frage, wie man den Vorgang beurteilen müsste, wenn statt einer Vergewaltigung eine sexuelle Nötigung (Täter zwingt Opfer sich aus eigenem Handeln hinzugeben) vorliegt, vis compulsiva statt vis absoluta, wie wir Juristen sagen würden

Im dt. StGB beispielsweise sind beide Verbrechensformen zu einem einheitlichen TB verknüpft, so daß es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Täter durch reine Eigengewalt oder durch Schaffung einer Zwangslage die Tat begeht.
Für konstruktive Anworten bedanke ich mich schon jetzt.