Sempre hat geschrieben:Der Satz ist verurteilt, weil die vollkommene Liebe nicht in jemandem sein kann, der nicht im Stand der Gnade ist,...
Nein, das ist nicht der Grund. Der Grund ist in den Besonderheiten der Rechtfertigungslehre des Bajus zu sehen, der ähnlich wie Luther, eine Art "simul iustus et peccator" lehrte. Das führt aber hier vom Thema ab und kann bei Bedarf in den entsprechenden Traktaten zur Rechtfertigungslehre nachgelesen werden.
Sempre hat geschrieben:...und weil niemand in den Stand der Gnade gelangen kann, ohne ein dazu jeweils notwendiges Sakrament zu empfangen.
Richtig. Der Empfang des Sakramentes kann dabei, wie die Kirche lehrt, entweder in re vel in voto erfolgen.
Konzil von Trient hat geschrieben:Wenn jemand sagt, die Sakramente des neuen Gesetzes seien zum Heile nicht notwendig, sondern überflüssig und die Menschen erlangen
ohne dieselben oder ohne das Verlangen nach ihnen, durch den Glauben allein, von Gott die Gnade (oben, Sitz. 6 von der Rechtfertigung, Kap. 7 und Kanon 9) der Rechtfertigung; obwohl dieselben nicht alle Allen einzelnen notwendig sind, der sei im Bann.
Sempre hat geschrieben:Deine Schlussfolgerung ist logisch unzulässig. Man kann sich eine ganze Reihe von Umkehrungen/Abwandlungen des verurteilten Satzes ausdenken, die sämtlich dem Satz widersprechen, keineswegs aber sämtlich zutreffen, schon gar nicht bloß deswegen, weil der Satz verurteilt ist.
Aus dem verurteilten Satz kann man nur schließen, daß das genaue Gegenteil wahr ist, also:
Die vollkommene und aufrechte Liebe, die aus "reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben [1 Tim 1,5] kommt, kann sowohl in den Katechumenen als auch in den Büßenden nicht sein ohne Vergebung der Sünden.
Das ist auch genau die Lehre der Kirche, nämlich daß durch die Eingießung der Gnade der Sünder in den Stand der Gerechtigkeit versetzt wird.
Die Frage ist nun, wodurch die Eingießung der Gnade bewirkt wird. Das hast Du oben zutreffend dargelegt, nämlich durch den Hinweis auf den notwendigen Sakramentenempfang. Die Kirche präzisiert darüber hinaus, daß dieser Empfang auch dem Wunsch nach erfolgen kann. Und damit sind wir wieder bei der Begierdetaufe.
Sempre hat geschrieben:Du kannst darauf bestehen, dass der Satz aus den von Dir genannten Gründen verurteilt sei. Das kannst Du aber nicht beweisen.
Die exakten Überlegungen, die zur Verurteilung geführt haben, lassen sich sicher durch entsprechend aufwendige Archivstudien lückenlos darstellen. Mir fehlt dazu Interesse und Zeit, daher vertraue ich einfach den diversen Dogmatiklehrbüchern, die mich darüber informieren, daß dieser Satz aufgrund der falschen Rechtfertigungslehre des Bajus verurteilt wurde, wobei sie dann auch noch diese irrige Lehre genauer darstellen.
Sempre hat geschrieben:Folglich kannst Du nicht beweisen, was Du behauptest, nämlich dass eine Begierde, das Sakrament der Taufe zu empfangen, das Sakrament selbst u.U. ersetzen könne.
Das ist keine Behauptung von mir, sondern Lehre der Katholischen Kirche und zwar sowohl des Konzils von Trient, wie des ordentlichen Lehramts.
Sempre hat geschrieben:Es ist auch grundsätzlich sinnlos, zu versuchen, die diversen Dogmen zur Heilsnotwendigkeit des Sakraments der Taufe, die die Kirche ex cathedra verkündet hat, mithilfe von anderen Dogmen zu widerlegen. Sollte ein solches Unterfangen gelingen, was unmöglich ist, dann bewiese das höchstens, dass die Kirche irrte, was nicht der Fall ist, nicht aber dass irgendwer in irgendeinen Himmel käme, dessen Existenz dann mehr als zweifelhaft wäre, wenn die Kirche irrte, was nicht der Fall ist.
Das ist richtig. Die Lehre der Kirche über Wasser-, Begierde- und Bluttaufe ist klar und widerspruchslos.