Unerlaubte, aber gültige Beichte

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
Benutzeravatar
Christ86
Beiträge: 2860
Registriert: Montag 26. Januar 2009, 01:47

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Christ86 »

taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?
Nein, sofern sie nach den in den jeweiligen orthodoxen Kirchen gültigen Vorschriften verrichtet werden. Über deren Rechtmäßigkeit besteht römischerseits keinerlei Zweifel.
Aber auch das war nicht immer so.
Wäre mir neu ... weißt Du da Näheres? Würde mich interessieren.
Vor dem zweiten Vatikanischen Konzil hat die römisch-katholische Kirche das mit Sicherheit nicht so gesehen. Der Kuschelkurs mit den Orthodoxen ist erst danach entstanden. Wie war das noch gleich: die (römisch-)katholische Kirche ist die eine Kirche Christi, und ausserhalb der Kirche (also ausserhalb von ihr) gibt es kein Heil.

Tja, seltsam, dass sich alle diesem Kurs verschrieben haben, aber sonst vielfach das V II. Konzil ablehnen.
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104

User hat sich vom KG verabschiedet

new
Beiträge: 343
Registriert: Montag 9. April 2007, 19:13
Wohnort: Bistum Chur

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Uups ... meine Zitate von Hw. Dr. Weishaupt waren nicht vollständig, er hatte sich da schnell selbst korrigiert, ich hatte eine zu alte Nachricht zitiert. Also weiter:

"...möchte ich zu bedenken geben, dass auch die von Rechts wegen verliehene Beichtvollmacht nach can. 967 par. 2 dann nicht greift, wenn die Bischöfe unerlaubt, d.h. nicht in hierarchischer Unterordung unter den Papst, die Weihe empfangen haben. Man lese die Nota explicativa zu Lumen Gentium. Bischöfliche Leitungsvollmacht - die Beichtvollmacht wird nach can. 144 par. 2, was die Rechtsfolgen angeht, als Leitungsvollmacht betrachtet - setzt immer die hierachische Communio mit dem Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist, voraus."

Ein anderer Kirchenrechtler (padre.at) meinte zum Thema Beichtjurisdiktion: "ein herkömmlicher FSSPX-Priester wird wohl eine solche kaum vorweisen können, da er unter keinerlei rechtsgültiger Jurisdiktion stand/steht."

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Christ86 hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?
Nein, sofern sie nach den in den jeweiligen orthodoxen Kirchen gültigen Vorschriften verrichtet werden. Über deren Rechtmäßigkeit besteht römischerseits keinerlei Zweifel.
Aber auch das war nicht immer so.
Wäre mir neu ... weißt Du da Näheres? Würde mich interessieren.
Vor dem zweiten Vatikanischen Konzil hat die römisch-katholische Kirche das mit Sicherheit nicht so gesehen. Der Kuschelkurs mit den Orthodoxen ist erst danach entstanden. Wie war das noch gleich: die (römisch-)katholische Kirche ist die eine Kirche Christi, und ausserhalb der Kirche (also ausserhalb von ihr) gibt es kein Heil.

Tja, seltsam, dass sich alle diesem Kurs verschrieben haben, aber sonst vielfach das V II. Konzil ablehnen.
Da irrst Du Dich aber.

Abgesehen von einigen Differenzen in der frühen Kirche (Ketzertaufstreit / Cyprian etc.) war es stets theologische Lehre und kirchliche Praxis von Seiten der römisch-katholischen Kirche, daß die in den getrennten Kirchen gespendeten Sakramente gültig sind, sofern sie die allgemeinen Bedingungen einhalten. Man hat noch nie angenommen, daß die Trennung von Rom allein ein Grund sein könnte, daß Abermillionen Christen aus apostolisch gegründeten Kirchen das Heil wegen ungültiger Sakramente verwehrt sein sollte. Dies galt uneingeschränkt bis zur Reformation, da bis dahin alle Kirchen die apostolische Sukzession und das sakramentale Priestertum bewahrt hatten.

Erst im Blick auf die reformatorischen Gemeinschaften mußte diese Sicht differenziert werden. Das änderte aber nichts daran, daß die Ostkirchen weiterhin zwar als schismatische Gemeinschaften betrachtet wurden, daß aber deren Sakramente - sofern sie nach den dort einschlägigen theologischen und disziplinären Vorschriften gespendet wurden - als gültig erachtet wurden.

Benutzeravatar
Sempre
Beiträge: 8891
Registriert: Sonntag 19. Juli 2009, 19:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

@new

In der Diözese Campos dos Goytacazes hörten über zwei Jahrzehnte lang hunderte Priester die Beichte. Die Situation war im Prinzip die gleiche wie bei den Piusbrüdern. A.D. 2002 bei der Versöhnung wurden den Gläubigen keine Generalbeichten empfohlen oder verordnet. Niemandem wurde empfohlen, eine Generalbeichte abzulegen, weil die Beichten vor 2002 ungültig gewesen wären.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

new
Beiträge: 343
Registriert: Montag 9. April 2007, 19:13
Wohnort: Bistum Chur

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Es bleibt jedem unbenommen bei einem derzeit irregulären Priester zu "beichten" und darauf zu hoffen, dass der Heilige Stuhl bei einer eventuellen Rekonzilierung Barmherzigkeit walten lässt. Sollten jedoch schwere Sünden zu beichten sein, würde ich es mir sehr gut überlegen, man kennt "seine Stunde" ja nie.

Benutzeravatar
Sempre
Beiträge: 8891
Registriert: Sonntag 19. Juli 2009, 19:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

new hat geschrieben:Es bleibt jedem unbenommen bei einem derzeit irregulären Priester zu "beichten" und darauf zu hoffen, dass der Heilige Stuhl bei einer eventuellen Rekonzilierung Barmherzigkeit walten lässt. Sollten jedoch schwere Sünden zu beichten sein, würde ich es mir sehr gut überlegen, man kennt "seine Stunde" ja nie.
Hat der Heilige Stuhl in Campos Barmherzigkeit walten lassen? Jedenfalls hat er sich nicht dahingehend geäußert. So nehme ich an, dass die Beichten bereits vor der Einigung gültig waren.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
new hat geschrieben: Bischöfe der FSSPX können natürlich keine Beichterlaubnis erteilen, weil ihnen dazu die Befugnis des Heiligen Stuhls fehlt. Sonst könnte ja jeder illegal geweihte Bischof fröhlich Beichtjurisdiktionen rausrücken.
Da sagt Hw. Dr. Weishaupt -gemäß Deinem Zitat- etwas anderes:
new hat geschrieben:
Hw. Dr. Weishaupt hat geschrieben:Lectoribus salutem!
[...]
Mit der heutigen Aufhebung der Exkommunikation wird diese Beichtbefugnis nicht ipso facto erteilt. Notwendig ist, dass jeder der vier Bischöfe den ihnen unterstehenden Priestern per Dekret die Beichtbefugnis nun erteilt.
Möglich ist auch, das die Ortsordinarien (Bischöfe, General-, Bischofsvikare) den Priestern der Piusbruderschaft, die in ihren Diözesen pastoral tätig sind, Beichtbefugnis erteilen.
[...]
Hochachtungsvoll
Ihr Dr. Gero P. Weishaupt, Judizialvikar
new hat geschrieben: Ausserdem kann dies nichtmals ein Weihbischof sondern nur der Ortsbischof.
Gemäß den Ausführungen von Hw. Dr. Weishaupt, die Du gepostet hast, können das sowohl die Bischöfe der Piusbruderschaft als auch die Ortsordinarien.
Die Frage ist, woher Weishaupt das ableitet. Nach can. 969 CIC sind nur die Ortsordinarien und Ordensoberen befugt, die Beichtfakultas zu verleihen. Die Bischöfe der FSSPX sind aber weder Ortsordinarien noch Ordensobere. Hinsichtlich der Ordensoberen besteht zudem die Einschränkung auf die Beichten von "Untergebenen" und dauerhaft in den Niederlassungen der Gemeinschaft lebenden Personen.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
new hat geschrieben:Es bleibt jedem unbenommen bei einem derzeit irregulären Priester zu "beichten" und darauf zu hoffen, dass der Heilige Stuhl bei einer eventuellen Rekonzilierung Barmherzigkeit walten lässt. Sollten jedoch schwere Sünden zu beichten sein, würde ich es mir sehr gut überlegen, man kennt "seine Stunde" ja nie.
Hat der Heilige Stuhl in Campos Barmherzigkeit walten lassen? Jedenfalls hat er sich nicht dahingehend geäußert. So nehme ich an, dass die Beichten bereits vor der Einigung gültig waren.

Gruß
Sempre
Ich nehme an, dass der Hl. Stuhl sich in diesen Fragen einfach nicht dauernd nur mit dem Kirchenrecht befassen will. An Rechtsfragen will niemand irgendwelche Einigungen scheitern lassen, deshalb werden Rechtsfragen auch nur äußerst selten überhaupt thematisiert.

Benutzeravatar
Sempre
Beiträge: 8891
Registriert: Sonntag 19. Juli 2009, 19:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

Maurus hat geschrieben:Die Frage ist, woher Weishaupt das ableitet. Nach can. 969 CIC sind nur die Ortsordinarien und Ordensoberen befugt, die Beichtfakultas zu verleihen. Die Bischöfe der FSSPX sind aber weder Ortsordinarien noch Ordensobere. Hinsichtlich der Ordensoberen besteht zudem die Einschränkung auf die Beichten von "Untergebenen" und dauerhaft in den Niederlassungen der Gemeinschaft lebenden Personen.
"new" berichtet ja, Hw. Dr. Weishaupt habe sich korrigiert. Ich kann dazu nichts sagen.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Frage ist, woher Weishaupt das ableitet. Nach can. 969 CIC sind nur die Ortsordinarien und Ordensoberen befugt, die Beichtfakultas zu verleihen. Die Bischöfe der FSSPX sind aber weder Ortsordinarien noch Ordensobere. Hinsichtlich der Ordensoberen besteht zudem die Einschränkung auf die Beichten von "Untergebenen" und dauerhaft in den Niederlassungen der Gemeinschaft lebenden Personen.
"new" berichtet ja, Hw. Dr. Weishaupt habe sich korrigiert. Ich kann dazu nichts sagen.

Gruß
Sempre
Das Zitat bezieht sich ja nur auf die Frage, ob die Bischöfe der FSSPX von Rechts wegen Beichtjurisdiktion besitzen.

new
Beiträge: 343
Registriert: Montag 9. April 2007, 19:13
Wohnort: Bistum Chur

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Ob sich der Vatikan mit Rechtsfragen zur Beichte bei einer Einigung beschäftigt oder nicht bleibt dahingestellt.

Fakt ist, dass der Heilige Stuhl schon vor Jahrhunderten für die Gültigkeit der Beichte die Beichtjurisdiktion vorgeschrieben hat und jeder Gläubige darauf vertrauen darf, dass die Kirche auch die Macht hat solche Einschränkungen zu verfügen.

Damit ist eine Beichte bei der FSSPX kirchenrechtlich ebenso ungültig wie eine Eheschliessung. Um die illegal geschlossenen "Ehen" im Bistum Campos hatte man sich dann wohl durchaus gekümmert und hatte diese reguliert. Wie dies hinsichtlich der Beichte geregelt wurde weiss ich nicht, ggf. hat man es dezent übergangen, da eh alle Camposanhänger regelmässig beichteten und die Beichten nach der Einigung auch gültig waren (wohlgemerkt jene NACH der Einigung).

Jetzt bei der FSSPX beichten zu gehen, in der Hoffnung, dass dies in Zukunft mal anerkannt werde fände ich für das eigene Seelenheil etwas riskant.

Auch gibt es natürlich zahlreiche Pönitenten, die diese Umstände gar nicht kennen; bei der FSSPX wird das Thema auch nur ungern in der Tiefe angesprochen. Bei diesen sind auch FSSPX Beichten gültig, aber wer es weiss bei dem ist es ab dem Erkenntniszeitpunkt nicht mehr der Fall.

Benutzeravatar
Petur
Beiträge: 2438
Registriert: Freitag 29. Dezember 2006, 21:57
Wohnort: Ungarn

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Petur »

new hat geschrieben: Fakt ist, dass der Heilige Stuhl schon vor Jahrhunderten für die Gültigkeit der Beichte die Beichtjurisdiktion vorgeschrieben hat und jeder Gläubige darauf vertrauen darf, dass die Kirche auch die Macht hat solche Einschränkungen zu verfügen.
Und wenn der Hl. Stuhl morgen sagen würde, dass in Zukunft auch die Gültigkeit der anderen Sakramente von der Erlaubnis des Ordinarius abhänge?

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Petur hat geschrieben:
new hat geschrieben: Fakt ist, dass der Heilige Stuhl schon vor Jahrhunderten für die Gültigkeit der Beichte die Beichtjurisdiktion vorgeschrieben hat und jeder Gläubige darauf vertrauen darf, dass die Kirche auch die Macht hat solche Einschränkungen zu verfügen.
Und wenn der Hl. Stuhl morgen sagen würde, dass in Zukunft auch die Gültigkeit der anderen Sakramente von der Erlaubnis des Ordinarius abhänge?
Dann wäre das vermutlich sakramententheologischer Unsinn, und das wirst (solltest) Du wissen.

Das Beichtsakrament braucht deshalb zur Gültigkeit eine entsprechende Vollmacht, weil es Ausdruck der richterlichen Gewalt des Bischofs ist, die ein Priester nicht schon durch seine Weihe besitzt.

Benutzeravatar
Petur
Beiträge: 2438
Registriert: Freitag 29. Dezember 2006, 21:57
Wohnort: Ungarn

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Petur »

taddeo hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
new hat geschrieben: Fakt ist, dass der Heilige Stuhl schon vor Jahrhunderten für die Gültigkeit der Beichte die Beichtjurisdiktion vorgeschrieben hat und jeder Gläubige darauf vertrauen darf, dass die Kirche auch die Macht hat solche Einschränkungen zu verfügen.
Und wenn der Hl. Stuhl morgen sagen würde, dass in Zukunft auch die Gültigkeit der anderen Sakramente von der Erlaubnis des Ordinarius abhänge?
Dann wäre das vermutlich sakramententheologischer Unsinn, und das wirst (solltest) Du wissen.

Das Beichtsakrament braucht deshalb zur Gültigkeit eine entsprechende Vollmacht, weil es Ausdruck der richterlichen Gewalt des Bischofs ist, die ein Priester nicht schon durch seine Weihe besitzt.
Ich weiß natürlich, dass das sakramentaltheol. Unsinn ist, ich war bloß neugierig, was für Argumente Ihr dafür habt, dass es ein einziges Sakrament und nur ein einziges gibt, dessen Gültigkeit von der Erlaubnis des Ordinarius abhängt. In meinen früheren Beiträgen habe ich schon zwei Argumente erwähnt, das eine ist ähnlich dem Deinigen.
(Interessant ist jedoch, dass ich einmal einen Kommentar zu einem C.I.C-Kanon gelesen habe, in dem (im Kommentar) es darum geht, dass die Priester ohne Amt gültige Sakramente spenden könnten, weil der Papst ihre diesbezügliche "Fähigkeit" nicht "abgeschafft" hätte. Was natürlich ein großer theol. Unsinn ist und ich kann nicht verstehen, wie ein hervorragender Kirchenrechtler, der auch Doktor der Theologie ist, das schreiben konnte. Als ob das von der Erlaubnis des Papstes abhängen würde...)

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Petur hat geschrieben:Ich weiß natürlich, dass das sakramentaltheol. Unsinn ist, ich war bloß neugierig, was für Argumente Ihr dafür habt, ...
Und? Prüfung bestanden, Euer Magnifizenz? :doktor:

Benutzeravatar
Petur
Beiträge: 2438
Registriert: Freitag 29. Dezember 2006, 21:57
Wohnort: Ungarn

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Petur »

taddeo hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:Ich weiß natürlich, dass das sakramentaltheol. Unsinn ist, ich war bloß neugierig, was für Argumente Ihr dafür habt, ...
Und? Prüfung bestanden, Euer Magnifizenz? :doktor:
Summa cum laude. :ja:

new
Beiträge: 343
Registriert: Montag 9. April 2007, 19:13
Wohnort: Bistum Chur

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Die Erlaubnis des Bischofs ist nicht nur für die Beichte notwendig sondern auch für die Eheschliessung.

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

new hat geschrieben:Die Erlaubnis des Bischofs ist nicht nur für die Beichte notwendig sondern auch für die Eheschliessung.
Aber nicht zur Gültigkeit der Sakramentenspendung an sich, sondern zur Erlaubtheit der Eheassistenz des betreffenden Geistlichen. Das ist ein großer Unterschied.

Benutzeravatar
anneke6
Beiträge: 8493
Registriert: Montag 19. September 2005, 12:27

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von anneke6 »

Man kann ja zur Not sogar ohne Geistlichen die sakramentale Ehe schließen.
???

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Linus »

<bis wohin erstreckt sich idR die Beichtvollmacht eines Diözesanpriesters bzw Bischofs. Gut Cardinäle dürfen ja überall beichte hören, aber der 08-XV Kleriker?
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Linus hat geschrieben:<bis wohin erstreckt sich idR die Beichtvollmacht eines Diözesanpriesters bzw Bischofs. Gut Cardinäle dürfen ja überall beichte hören, aber der 08-XV Kleriker?
Da gibt es eine ganze Reihe von Regelungen im CIC, und zwar cann. 967 ff:

- Der Papst und die Kardinäle haben von Rechts wegen die Befugnis, überall auf der Welt Beichten zu hören;
- Bischöfe haben dieses Recht ebenfalls, sofern es ihnen der territorial zuständige Diözesanbischof (nicht -ordinarius!) nicht im Einzelfall verwehrt;
- wer die Befugnis hat, ständig Beichten entgegenzunehmen, darf dies ebenfalls überall ausüben, sofern ihm nicht der territorial zuständige Diözesanordinarius (nicht -bischof!) dies im Einzelfall verwehrt;
- wer die Beichtbefugnis von einem Institutsoberen erhalten hat, kann diese gegenüber allen Mitgliedern des Instituts ausüben und gegenüber allen, die ständig in einem Haus des Instituts leben.

Details, wer wie diese ständige Beichtbefugnis erhalten kann, schau bitte selber nach unter cann. 968 ff.

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Linus »

Danke:klatsch:
schnell mal aushelfen was ist der unterschied zwischen Diözesanordinarius und Diözesanbischof :hae?: :achselzuck:
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Linus hat geschrieben:Danke :klatsch:
schnell mal aushelfen was ist der unterschied zwischen Diözesanordinarius und Diözesanbischof :hae?: :achselzuck:
Diözesanbischof kann - logischerweise - nur einer sein, der die Bischofsweihe empfangen hat.
Diözesanordinarius kann eventuell auch ein Priester sein, also beispielsweise ein Diözesanadministrator in der Zeit der Sedisvakanz des Bischofsstuhls.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Maurus »

taddeo hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Danke :klatsch:
schnell mal aushelfen was ist der unterschied zwischen Diözesanordinarius und Diözesanbischof :hae?: :achselzuck:
Diözesanbischof kann - logischerweise - nur einer sein, der die Bischofsweihe empfangen hat.
Diözesanordinarius kann eventuell auch ein Priester sein, also beispielsweise ein Diözesanadministrator in der Zeit der Sedisvakanz des Bischofsstuhls.

Ist nicht auch der Generalvikar immer auch Ordinarius?

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Danke :klatsch:
schnell mal aushelfen was ist der unterschied zwischen Diözesanordinarius und Diözesanbischof :hae?: :achselzuck:
Diözesanbischof kann - logischerweise - nur einer sein, der die Bischofsweihe empfangen hat.
Diözesanordinarius kann eventuell auch ein Priester sein, also beispielsweise ein Diözesanadministrator in der Zeit der Sedisvakanz des Bischofsstuhls.

Ist nicht auch der Generalvikar immer auch Ordinarius?
Kann er eigentlich nicht sein - einen Generalvikar gibt es grundsätzlich nur, solange ein Bischof da ist. Mit Rücktritt oder Tod eines Ortsbischofs verliert automatisch auch der Generalvikar sein Amt. Und solange ein Ortsbischof im Amt ist, ist zwangsläufig dieser der Ordinarius, unabhängig davon, daß er natürlich bestimmte Befugnisse an den Generalvikar delegieren kann.

Benutzeravatar
Peregrin
Beiträge: 5422
Registriert: Donnerstag 12. Oktober 2006, 16:49

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Peregrin »

SPIEGEL Wissen weiß:
In der katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck Ordinarius nach Can. 134 § 1 CIC den Papst, die Diözesanbischöfe sowie andere Vorsteher einer Teilkirche und diejenigen, die in diesen allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen (Generalvikare, Bischofsvikare) und ebenso diejenigen Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechts und klerikaler Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, welches wenigstens ordentliche ausführende Gewalt besitzen.

Ortsordinarius ist nach Can. 134 § 2 CIC ein Ordinarius im Sinne des Can. 134 § 1 CIC mit Ausnahme der Oberen von Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

new
Beiträge: 343
Registriert: Montag 9. April 2007, 19:13
Wohnort: Bistum Chur

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Zwar immer noch OffTopic aber hier die Antwort von Hw. Dr. Weishaupt zur Frage der Eheassistenz:

"Ja, die Ehen sind ungültig, weil die Priester kein Amt haben oder von einem Amtsträger (Bischof, Pastor, Kaplan) nicht (sub)delegiert worden sind für die Eheassistenz. "

Ohne diese Delegierung kann auch kein Laie assistieren, abgesehen davon, dass dies für andere Weltregionen / Umstände vorgesehen ist ...

Benutzeravatar
Marion
Beiträge: 8705
Registriert: Donnerstag 21. Mai 2009, 18:51
Kontaktdaten:

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Marion »

Predigt von S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre
am 27. Oktober 1985 in Genf
http://www.piusbruderschaft.de/lehre/er ... _genf_1985
...Man wird zu uns sagen: „Eure Sakramente gelten nicht. Eure Beichte ist nicht gültig. Eure Ehe ist nicht gültig.“ Es wird noch vieles mehr gesagt. Aber das ist nicht wahr!
Die heilige Kirche ist eine gute Mutter und sie hat für die außerordentlichsten und schwierigsten Umstände vorgesorgt. Das Kirchenrecht gewährt deshalb den Seelen, die zur Beichte kommen, daß sie schon allein dadurch, daß sie sich im Beichtstuhl niederknien, dem Priester, der die Beichte hört, die Jurisdikation selbst geben. Das gewährt ihnen das Kirchenrecht. Wenn ein Priester, der die Beichte einer Person hört, die im Beichtstuhl kniet, keine Jurisdikation hat, die ihm der Bischof hätte geben müssen, erhält er die Jurisdikation alleine dadurch, daß diese Person von ihm verlangt, bei ihm beichten zu können. Um der Rettung der Seelen willen hat das Kirchenrecht auch das vorgesehen...
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat

Benutzeravatar
Berolinensis
Beiträge: 4988
Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 16:40

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Berolinensis »

Marion hat geschrieben:Predigt von S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre
am 27. Oktober 1985 in Genf
http://www.piusbruderschaft.de/lehre/er ... _genf_1985
...Man wird zu uns sagen: „Eure Sakramente gelten nicht. Eure Beichte ist nicht gültig. Eure Ehe ist nicht gültig.“ Es wird noch vieles mehr gesagt. Aber das ist nicht wahr!
Die heilige Kirche ist eine gute Mutter und sie hat für die außerordentlichsten und schwierigsten Umstände vorgesorgt. Das Kirchenrecht gewährt deshalb den Seelen, die zur Beichte kommen, daß sie schon allein dadurch, daß sie sich im Beichtstuhl niederknien, dem Priester, der die Beichte hört, die Jurisdikation selbst geben. Das gewährt ihnen das Kirchenrecht. Wenn ein Priester, der die Beichte einer Person hört, die im Beichtstuhl kniet, keine Jurisdikation hat, die ihm der Bischof hätte geben müssen, erhält er die Jurisdikation alleine dadurch, daß diese Person von ihm verlangt, bei ihm beichten zu können. Um der Rettung der Seelen willen hat das Kirchenrecht auch das vorgesehen...
Unfug. Die Bedingungen für Ecclesia supplet werden in can. 144 § 1 klar benannt:
Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche ...
Wenn einfach die Beichtjurisdiktion ersetzt würde, sobald ein Pönitent den Beichtstuhl betritt, bräuchte man die Beichtjurisdiktion ja überhaupt nicht.

Benutzeravatar
Marion
Beiträge: 8705
Registriert: Donnerstag 21. Mai 2009, 18:51
Kontaktdaten:

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Marion »

Berolinensis hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Predigt von S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre
am 27. Oktober 1985 in Genf
http://www.piusbruderschaft.de/lehre/er ... _genf_1985
...Man wird zu uns sagen: „Eure Sakramente gelten nicht. Eure Beichte ist nicht gültig. Eure Ehe ist nicht gültig.“ Es wird noch vieles mehr gesagt. Aber das ist nicht wahr!
Die heilige Kirche ist eine gute Mutter und sie hat für die außerordentlichsten und schwierigsten Umstände vorgesorgt. Das Kirchenrecht gewährt deshalb den Seelen, die zur Beichte kommen, daß sie schon allein dadurch, daß sie sich im Beichtstuhl niederknien, dem Priester, der die Beichte hört, die Jurisdikation selbst geben. Das gewährt ihnen das Kirchenrecht. Wenn ein Priester, der die Beichte einer Person hört, die im Beichtstuhl kniet, keine Jurisdikation hat, die ihm der Bischof hätte geben müssen, erhält er die Jurisdikation alleine dadurch, daß diese Person von ihm verlangt, bei ihm beichten zu können. Um der Rettung der Seelen willen hat das Kirchenrecht auch das vorgesehen...
Unfug. Die Bedingungen für Ecclesia supplet werden in can. 144 § 1 klar benannt:
Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche ...
Wenn einfach die Beichtjurisdiktion ersetzt würde, sobald ein Pönitent den Beichtstuhl betritt, bräuchte man die Beichtjurisdiktion ja überhaupt nicht.
Es liegt wohl daran, daß auch der Bischof seine Pflichten hat und nicht willkürlich nach Antipathie oder sonstigen Ideologien die Erlaubnis verweigern kann - Keine ahnung, ich vertraue dieser Predigt von Erzbischof Marcel Lefebvre. Mir ist auch sonst nichts bekannt wo er rumgelogen hätte oder aus Unkenntnis falsche Sachen erzählt.
Bräuchte man die Beichtjurisdiktion ja überhaupt nicht ist kein Argument ob die Beichte gültig oder ungültig ist. Kann ja sein, daß man dieses Stück Juristiktion in diesem Fall sogar gegen das Heil der Schäfchen (wozu das Kirchenrecht nicht geschaffen ist) ausspielen könnte. Das ist bei vielen menschgemachten Gesetzen so. Aber weder auf dem heiligen Stuhl noch im Himmel sitzt jemand der am Sonntag wegen der Juristiktion den Verletzten liegen lässt.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von cantus planus »

Ich muss hier Berolinensis zustimmen: das Argument des Erzbischofs trägt nicht. :nein:
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Benutzeravatar
ar26
Beiträge: 3242
Registriert: Sonntag 19. November 2006, 10:46
Wohnort: Sachsen

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von ar26 »

@ new
Du hast geschrieben, daß Paare, die bei der FSSPX eine Trauung vollzogen haben, sich an den Ortsordinarius gewandt haben und dieser dann die Ungültigkeit "erklärt" hat. Abgesehen, daß er nur die Ungültigkeit feststellen kann, hätte er auch die Heilung an der Wurzel, die zumindest ex nunc wirkt, vornehmen müssen. Ist dieses erfolgt oder ging es nur um den Kampf gegen die Tradition?
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema