Nun stellt sich das für mich als Kompetenzüberschreitung des Papstes dar, wenn es nicht sogar als der Häresie verdächtig zu gelten hat. Den meines erachtens greift er hier einerseits unzulässig auf das Gewissen zu, verbietet defacto Glaubenszweifel und sich mit jemanden darüber "auszutauschen". Denn durch die Einfügung "im Herzen" und "...mündlich oder schriftlich...." richtet sich das nicht nur an "publizierende" Häretiker sondern auch an Otto Normalverbraucher. Für mich stellt sich das folgendermassen dar.....Wenn also jemand, was Gott verhüten wolle, anders, als von Uns entschieden ist, im Herzen zu denken wagt, der soll wissen und wohI bedenken, daß er sich selbst das Urteil gesprochen hat, daß er im Glauben Schiffbruch erlitten hat und von der Einheit der Kirche abgefallen ist. Alle diese verfallen außerdem durch ihre Tat schon den vom kirchlichen Rechte bestimmten Strafen, wenn sie das, was sie im Herzen sinnen, mündlich oder schriftlich oder auf was immer für eine Weise nach außen hin zur Kenntnis zu geben wagen....
Ein Eingriff in der Größenordnung in die Gewissensfreiheit ist meines erachtens der Häresie verdächtig.
Das Verbot von Glaubenszweifeln bzw. Hinterfragen und einsetzen der Vernunft zur Klärung ist Häretisch.
Das Verbot sich an jemanden zu wenden mindestens ein Ärgernis.
Dmezufolge können auch in päpstlichen unfehlbaren Bullen "Fehler" stecken?
LG
Firoe