Tim65 hat geschrieben:Edi hat geschrieben:
Ich verstehe deine Haltung und dein Beispiel mit den Nazis ist ja auch recht deutlich.
Doch du vergisst dabei, daß es nict nur um die Vergangenheit geht, sondern darum, daß die Kirche es getan hat. Die gleiche Kirche, die auch heute noch davon ausgeht, daß nur in ihr das Heil zu finden ist.
Wie kann es sein, daß sogar Päpste das unterstützten ?
Wie passt das zur apostolischen Sukzession und dem Selbstverständnis als einzig möglich Kirche ?
Tim65
"D. Bonhoeffer: „Es gibt ein Wort, das bei dem Katholiken, der es hört, alle Gefühle der Liebe und der Seligkeit entzündet; das ihm alle Tiefen des religiösen Empfindens vom Schauer und Schrecken des Gerichtes bis zur Süßigkeit der Gottesnähe aufwühlt; das in ihm aber ganz gewiß Heimatgefühle wachruft; Gefühle, die nur ein Kind der Mutter gegenüber in Dankbarkeit, Ehrfurcht und hingebender Liebe empfindet; Gefühle, wie sie einen überkommen, wenn man nach langer Zeit wieder sein Elternhaus, seine Kinderheimat betritt: "Kirche" heißt das Wort, dessen Sinn wir vergessen haben und dessen Herrlichkeit und Größe wir heute anschauen wollen“ .
"Das gottheitliche Wesen der Kirche untersteht nicht der Kritik. Wer das dennoch versucht, nimmt faktisch seinen Platz schon außerhalb der Kirche ein wie die Donatisten am Anfang der Kirchengeschichte und die Reformatoren am Beginn der Neuzeit.
Aber selbst die Kritik an Einzeldingen in der Kirche kann nicht als legitim und dem liebenden Glauben entsprechend anerkannt werden, wenn sie sich auf Fakten und Wahrheiten des göttlichen Wesens der Kirche oder des göttlichen Rechtes bezieht. Darauf weist das Zweite Vatikanum mit der Feststellung hin: „Die Kirche bekennt überdies, daß allen Wandlungen vieles Unwandelbare zugrunde liegt, was seinen letzten Grund in Christus hat, der derselbe ist gestern, heute und in Ewigkeit“ (GS, 10). Deshalb sind gewisse Dinge zwar für ein methodisches theologisches Hinterfragen offen, nicht aber für eine formelle Kritik und Anklage. So stehen etwa das definierte Dogma oder auch die mit der Offenbarung notwendig verbundenen definierten Wahrheiten nicht mehr zur Disposition, genausowenig wie die unveränderlichen Teile der Liturgie oder die hierarchische Verfassung der Kirche, die nicht auf eine Demokratie zurückgeführt werden kann.
Insofern sich Kritik und Anklage nicht gegen die Kirche im ganzen noch in den gottgesetzten Wesenszügen richten können, bleibt nur die Möglichkeit zur Kritik des menschlichen Bestandes der Kirche, d. h. der Menschen in der Kirchengemeinschaft, die ihrer persönlichen Berufung, aber auch, etwa als Amtsträger, ihrer Verantwortung nicht entsprechen. Die aus der Geschichte herangezogenen Beispiele zeigen, daß die Kirchenkritiker sich betont an einzelne Kirchenglieder und deren Verfehlungen wandten oder an bestimmte Gruppierungen, wobei die Amtsträger nicht ausgeschlossen waren. Hier nähern sich die Anklagen dem, was man mit einem ungenauen Ausdruck als „strukturelle Sünde“ bezeichnet, ungenau deshalb, weil die Sünde immer nur über die Personen auf die Strukturen übergreifen kann. Aber auch diese sogenannte strukturelle Sünde kann nie das Ganze, das Göttlich-Menschliche betreffen, sondern nur das menschlich Unvollkommene und Sündhafte an ihr. " (Leo Kard. Scheffzyk +):
Das gottheitliche Wesen der Kirche untersteht nicht der Kritik. Wer das dennoch versucht, nimmt faktisch seinen Platz schon außerhalb der Kirche ein wie die Donatisten am Anfang der Kirchengeschichte und die Reformatoren am Beginn der Neuzeit.
Aber selbst die Kritik an Einzeldingen in der Kirche kann nicht als legitim und dem liebenden Glauben entsprechend anerkannt werden, wenn sie sich auf Fakten und Wahrheiten des göttlichen Wesens der Kirche oder des göttlichen Rechtes bezieht. Darauf weist das Zweite Vatikanum mit der Feststellung hin: „Die Kirche bekennt überdies, daß allen Wandlungen vieles Unwandelbare zugrunde liegt, was seinen letzten Grund in Christus hat, der derselbe ist gestern, heute und in Ewigkeit“ (GS, 10). Deshalb sind gewisse Dinge zwar für ein methodisches theologisches Hinterfragen offen, nicht aber für eine formelle Kritik und Anklage. So stehen etwa das definierte Dogma oder auch die mit der Offenbarung notwendig verbundenen definierten Wahrheiten nicht mehr zur Disposition, genausowenig wie die unveränderlichen Teile der Liturgie oder die hierarchische Verfassung der Kirche, die nicht auf eine Demokratie zurückgeführt werden kann.
Insofern sich Kritik und Anklage nicht gegen die Kirche im ganzen noch in den gottgesetzten Wesenszügen richten können, bleibt nur die Möglichkeit zur Kritik des menschlichen Bestandes der Kirche, d. h. der Menschen in der Kirchengemeinschaft, die ihrer persönlichen Berufung, aber auch, etwa als Amtsträger, ihrer Verantwortung nicht entsprechen. Die aus der Geschichte herangezogenen Beispiele zeigen, daß die Kirchenkritiker sich betont an einzelne Kirchenglieder und deren Verfehlungen wandten oder an bestimmte Gruppierungen, wobei die Amtsträger nicht ausgeschlossen waren. Hier nähern sich die Anklagen dem, was man mit einem ungenauen Ausdruck als „strukturelle Sünde“ bezeichnet, ungenau deshalb, weil die Sünde immer nur über die Personen auf die Strukturen übergreifen kann. Aber auch diese sogenannte strukturelle Sünde kann nie das Ganze, das Göttlich-Menschliche betreffen, sondern nur das menschlich Unvollkommene und Sündhafte an ihr. "
Leo Kard. Scheffczyk: Liebe zur Kirche und Kirchenkritik
http://kath.net/detail.php?id=3799