Suffragan
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Was hat das für kirchenrechtliche Konsequenzen, wenn ein Bistum ein Suffraganbistum ist? Ist der Metropolit dem Suffraganbischof dann irgendwie vorgesetzt oder letztverantwortlich, oder hat das seine Bedeutung schon ganz verloren?
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
- Robert Ketelhohn
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Re: Suffragan
Das Thema interessiert mich auch sehr, leider erfährt man nichts genaues.
Hat der Erzbischof (theoretisch und ggf. praktisch) über einen Suffragan irgendwelche Weisungs- und Disziplinarbefugnis?
Hat der Erzbischof (theoretisch und ggf. praktisch) über einen Suffragan irgendwelche Weisungs- und Disziplinarbefugnis?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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- cantus planus
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Re: Suffragan
Nein. Heute nicht mehr. Aber das könnte Taddeo vielleicht kompetent ausführen.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Suffragan
Der Metropolit
Habe mal kurz in den CIC geschaut, und was bei wikipedia steht, scheint auf den ersten Blick richtig zu sein.wiki hat geschrieben:soll darüber wachen, dass Glaube und kirchliche Disziplin gewahrt werden und eventuelle Missbräuche dem Papst mitteilen.
Er soll eine kanonische Visitation durchführen, wenn ein Suffraganbischof dieses unterlassen hat; der Grund hierfür muss jedoch vorher vom Apostolischen Stuhl anerkannt werden.
Er soll bei Vakanz eines Bischofsstuhls den Diözesanadministrator ernennen, wenn dieser nicht innerhalb von acht Tagen rechtmäßig gewählt wurde oder die vom Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt. (CIC 1983, c. 436 § 1).
Das Gericht des Metropoliten fungiert in seiner Kirchenprovinz üblicherweise als Gerichtshof zweiter Instanz (CIC 1983, c. 1438, § 1, n. 1)
Er beruft mit Zustimmung seiner Suffraganbischöfe das Provinzialkonzil ein.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Suffragan
Ohne detaillierten Darstellungen vorgreifen zu wollen: Die Rechte des Metropoliten gegenüber seinen Suffraganbistümern sind primär Notstandsrechte. Da in einem solchen Fall heute mit einem direkten Eingreifen Roms zu rechnen ist, hat der Metropolit hat seine praktische Bedeutung weitgehend verloren. In Zeiten, in denen Kommunikation zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Rest der Welt (besonders dem jenseits der Alpen liegenden Rest) etwas länger dauern konnte, war das anders.
Re: Suffragan
Der Metropolit kann in den Kirchen der Kirchenprovinz - nach vorheriger Verständigung mit dem Diözesanbischof (Episcopo dioecesano praemonito) - geistliche Handlungen ausüben (cf. c. 436 §3 CIC).
Der Metropolit darf das Pallium in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz tragen (cf. c. 437 §2 CIC).
Das gilt in der Form natürlich nur für die lat. Kirche; bei den unierten Ostkirchen sieht es nach CCEO etwas anders aus.
Der Metropolit darf das Pallium in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz tragen (cf. c. 437 §2 CIC).
Das gilt in der Form natürlich nur für die lat. Kirche; bei den unierten Ostkirchen sieht es nach CCEO etwas anders aus.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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