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Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Sonntag 1. Februar 2009, 23:35
von Peregrin
Aus aktuellem Anlaß: Wie gestaltet sich eigentlich so normalerweise das Verhältnis zwischen Weihbischof und Generalvikar? Wer ist da wem vorgesetzt in Theorie und Praxis?

Re: Wiehbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Sonntag 1. Februar 2009, 23:39
von julius echter
Es kommt darauf an ob beide im Domkapitel sind, sind sie es, dann ist der WB von Kaptielseite der Vorgesetzte des GV.
Aber in Bezug auf die Verwaltung des Bistums ist der GV der Vorgesetzter des WB, da der GV gleich nach dem Bischof kommt.

Re: Wiehbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Sonntag 1. Februar 2009, 23:53
von Juergen
julius echter hat geschrieben:Es kommt darauf an ob beide im Domkapitel sind, sind sie es, dann ist der WB von Kaptielseite der Vorgesetzte des GV.
Das Kapitel hat normalerweise damit gar nichts zu tun. -- Allerdings ist das ganze nicht so ganz einfach zu erklären und teilweise auch nicht einheitlich geregelt. Der Oberste im Kapitel ist der Domprobst. Ihm "unterstehen" alle Domkapitulare. Hier in PB "gehört" der Dom dem Domkapitel. Aus diesem Grunde wird z.B. auch der Erzbischof an der Tür vom Domkapitel empfangen und ihm so das Recht eingeräumt in der Kathedrale eine Messe zu feiern. Er ist NICHT Herr der Kathedrale. Formalrechtlich könnte das Domkapitel dem Erzbischof verbieten, die Kathedrale zu betreten - Wie gesagt: formalrechtlich! Das passiert natürlich nicht!--- Das ganze hat auch teilweise recht gute oder zumindest praktische Folgen: Das Domkapitel ist auch vom Generalvikariat unabhängig. Als in den 70er/80er Jahren die Frage aufkam, ob die Meinwerksche Kaiserpfalz als Ruine stehen bleibt oder wieder aufgebaut werden soll, sagte das Generalvikariat, daß kein Geld für eine Rekonstruktion da sei und es eine Ruine bleiben sollte. Dummerweise steht das ganze aber auf dem Gebiet des Doms, für das das Domkapitel zuständig ist. Dies entschied nun, daß die Pfalz rekonstruiert werden solle -- und sie haben es auch bezahlt. So geht hier die Meinung (und es stimmt auch), daß es eben ein Unterschied ist, ob die Kirche (das Generalvikariat) etwas zu entscheiden hat, oder das Domkapitel. Letzteres entscheidet vollkommen souverän über die Sachen, die sie betreffen und sie lassen sich weder von Bischof noch von Generalvikariat reinreden.... und das ist auch gut [Punkt]
Notfalls entscheidet das Kapitel auch gegen Bischof und gegen Generalvikariat. Das hat man in Köln erlebt. Meisner hat das Fenster ja nun gar nicht gefallen, aber für die Entscheidung war er nicht zuständig. "Der Dom gerhört sich selbst" und wird vom Kapitel verwaltet.

Generell ist der Generalvikar das, was sein Name ausdrückt: der Stellvertreter des Ortsbischofs. Damit ist er - zumindest in weiten Teilen - "höherstehend" als ein Weihbischof.
Wenn der Ortsbischof nicht da ist, übernimmt der GV seine Aufgaben und ihm untersteht "alles" - auch die WB.

Re: Wiehbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 00:24
von Maurus
Peregrin hat geschrieben:Aus aktuellem Anlaß: Wie gestaltet sich eigentlich so normalerweise das Verhältnis zwischen Weihbischof und Generalvikar? Wer ist da wem vorgesetzt in Theorie und Praxis?
Es kommt darauf an, welche Aufgaben dem Weihbischof in der Diözese übertragen worden sind. Aus der Stellung als Weihbischof allein erwachsen ihm keine Befugnisse. Wenn er Bischofsvikar ist, hat er in dem ihm anvertrauten Bereich (entweder eine Region oder ein bestimmter Personenkreis) die Befugnisse, die ein Generalvikar hat, außer denen, die der Bischof selbst dem Generalvikar vorbehalten hat.

Ist der Weihbischof Domkapitular und Dezernent im Bischöflichen Ordinariat, so dürfte er in dieser Tätigkeit dem Generalvikar unterstehen, der jedenfalls das Zentraldezernat leitet.

Ich würde es aber für wahrscheinlich halten, dass ein Weihbischof mehr Macht hat, als seine Stellung in der Diözesanhierarchie aussagt.

Re: Wiehbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 00:32
von Maurus
Juergen hat geschrieben:
julius echter hat geschrieben:Es kommt darauf an ob beide im Domkapitel sind, sind sie es, dann ist der WB von Kaptielseite der Vorgesetzte des GV.
Das Kapitel hat normalerweise damit gar nichts zu tun. -- Allerdings ist das ganze nicht so ganz einfach zu erklären und teilweise auch nicht einheitlich geregelt. Der Oberste im Kapitel ist der Domprobst. Ihm "unterstehen" alle Domkapitulare. Hier in PB "gehört" der Dom dem Domkapitel. Aus diesem Grunde wird z.B. auch der Erzbischof an der Tür vom Domkapitel empfangen und ihm so das Recht eingeräumt in der Kathedrale eine Messe zu feiern. Er ist NICHT Herr der Kathedrale. Formalrechtlich könnte das Domkapitel dem Erzbischof verbieten, die Kathedrale zu betreten - Wie gesagt: formalrechtlich! Das passiert natürlich nicht!
Ich bezweifel es mal. Die Domkapitulare sind als Kleriker dem Bischof zum Gehorsam verpflichtet. Darüberhinaus halte ich es mit der rechtlichen Stellung des Bischofs in seiner Diözese für unvereinbar, dass man ihm in seiner Kathedrale die Messfeier verbieten könnte. Freilich ist er nicht Hausherr, er hat keine Verfügungsmacht über die Kathedrale, aber so weit kann sich diese Einschränkung mE nicht erstrecken.

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 12:29
von Jacinta
Passt zwar nicht so ganz zum Thema: Was ist ein Domvikar?

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 13:43
von michaelis
Früher waren das die Vertreter der Domkapitularen, die ja, als adelige Herren, meist abwesend waren. Deren "Tagesaufgaben, also Chorgebet, Messen etc. haben dann die Domvikare übernommen.

Wo es Domvikare heute noch gibt, sind sie meistens die "Zweite Reihe" des Domkapitels.
Ihre Aufgaben und Befugnisse im einzelnen ergeben sich aus den Statuten des jeweiligen Kapitels.

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 14:01
von michaelis
Bezüglich der Beziehung Weihbischof - Generalvikar:

Im Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe und im einschlägigen Teil des CIC heißt es u.a.:

Der Bischof soll einen Weihbischof zum Generalvikar oder mindestens zum Bischofsvikar ernennen.

Der Bischofsvikar hat die gleichen Rechte wie ein Generalvikar, aber nur für einen Teil der Diözese (personel, räumlich, sachlich)

Der Bischof soll die Aufgaben und Befugnisse seiner Vikare (auch gegenseitig) genauer festlegen.


Im Klartext: Der Bischof hat durch geeignete Festlegungen dafür zu sorgen, das sich Weihbischöfe als Bischofsvikare und Generalvikar nicht gegenseitig auf die Füße treten.

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 14:04
von holzi
Das ist jetzt alles nur Stochern im Nebel, solange wir nicht wissen, was genau das Problem in diesem Fall ist.
Bild

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 20:24
von Peregrin
michaelis hat geschrieben: Der Bischof soll einen Weihbischof zum Generalvikar oder mindestens zum Bischofsvikar ernennen.

Der Bischofsvikar hat die gleichen Rechte wie ein Generalvikar, aber nur für einen Teil der Diözese (personel, räumlich, sachlich)

Der Bischof soll die Aufgaben und Befugnisse seiner Vikare (auch gegenseitig) genauer festlegen.


Im Klartext: Der Bischof hat durch geeignete Festlegungen dafür zu sorgen, das sich Weihbischöfe als Bischofsvikare und Generalvikar nicht gegenseitig auf die Füße treten.
Na, das wird ja dann spannend. Das Problem ist ja dort offenbar, daß geeignete Festlegungen nicht gerade zu den Lieblingstätigkeiten des Bischofs zählen.

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 21:29
von Maurus
Bei Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht, heißt es: "Das Amt des Bischofsvikars ist vom II. Vatikanischen Konzil um der Auxiliarbischöfe willen geschaffen worden. (...) Auf diese Weise sollten sie von der Weisungsbefugnis des oft nur priesterlichen Generalvikars befreit werden."

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Dienstag 3. Februar 2009, 00:26
von maliems
aber es bleibt: GV vor WB

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Dienstag 3. Februar 2009, 17:07
von michaelis
GV vor WB

aber:

GV = BV
(de jure, sofern der Bischof nichts anderes bestimmt hat)

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 22:35
von Chiara
GV=BV - Aber nur im Zuständigkeitsbereich des BV.
Der Bischofsvikar wurde, wie eben angedeutet, erfunden, weil der Weihbischof sonst in allem dem Generalvikar als Alter Ego des Bischofs untergeordnet gewesen wäre. Und dass ein Bischof einem Priester untergeordnet ist, entspricht ja nicht ganz der Würde des Bischofsweihe.
Dennoch: Wenn der Bischofsvikar der "kleine Generalvikar" in seinem Bereich ist, bleibt er in den anderen Bereichen dem echten GV untergeordnet. Wie groß sein Revier ist, kann übrigens zu einer spannenden Frage werden - erst recht bei einem starken General(vikar)... :dudu: (So nach dem Motto: Bischofsvikar für die Campingseelsorge in der Wintersaison... ;D )
Liturgisch wird das bei uns ganz sakramental geregelt: Erster ist der Erzbischof, dann die Weihbischöfe dem Weihealter nach, dann Dompropst und GV, dann Domkapitel und Domvikare. Der violette Pileolus geht vor... :doktor:

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 22:37
von julius echter
Würzburg hatte einen Bischofsvikar im Meininger Gebiet, da Würzburg da noch 2 Dekanate hatte und die hatte der BV als Vertreter des Bischofs von Würzburg zu verwalten - der BV war der Vertreter des Bischofs.

Re: Weihbischof vs. Generalvikar

Verfasst: Donnerstag 5. Februar 2009, 09:19
von michaelis
julius echter hat geschrieben:der BV war der Vertreter des Bischofs.
Das ist er immer!

Denn Vikar von lateinisch "vicarius" = Stellvertreter.