Treueeid

Allgemein Katholisches.
Petrus
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Re: Treueid

Beitrag von Petrus »

ich antworte mal hier im Thread; sollte das zu offtopic sein oder werden - Jürgen hat darauf hingewiesen, daß unser Thema hier "Exkommunikation" ist -, könnt Ihr ja die "Treueid-Beiträge" in einen neuen Thread verfrachten, liebe Moderatoren.

danke, Petrus.




umusungu hat geschrieben:soweit mir bekannt ist, wird dieser Treueid in der erweiterten Fassung in Deutschland nicht zur Unterschrift vorgelegt.
inzwischen schon.

"Seit dem Frühjahr 2000 erregt der Treueid die Gemüter. Rund zehn Jahre lang hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz unter ihrem Vorsitzenden, Bischof Karl Lehmann, wider die römische Glaubenskongregation gestellt, die sämtliche Priester der Welt zwingt, nicht nur auf das Glaubensbekenntnis, sondern auch auf lehramtliche Zusätze wie etwa den Ausschluss der Frauen vom Priesteramt, zu schwören. Die deutschen Bischöfe leisteten dagegen lange hinhaltenden Widerstand. Sie gaben an, sie hätten keine solide Übersetzung des lateinischen Textes von Kardinal Ratzinger vorliegen. In Rom stieg der Zornespegel über die "störrischen Deutschen". Und nachdem die österreichischen Bischöfe folgsam einknickten, lag eine Übersetzung ins Deutsche vor. Schließlich beugte sich die Deutsche Bischofskonferenz im Frühjahr 2000 und legte den zu leistenden Eid den Priestern in Deutschland vor."

Quelle

also: Jeder Kleriker, der Dir begegnet, hat den Treueid geschworden. Aber darauf kommt es ja eigentlich nicht mehr an - seit 1998 sind wir ja alle kirchenrechtlich so gestellt, als hätten wir den Treueid geschworen.

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umusungu
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Re: Treueid

Beitrag von umusungu »

Petrus hat geschrieben:Jeder Kleriker, der Dir begegnet, hat den Treueid geschworden. Aber darauf kommt es ja eigentlich nicht mehr an - seit 1998 sind wir ja alle kirchenrechtlich so gestellt, als hätten wir den Treueid geschworen.
Wird der denn auch nachträglich von allen Priestern verlangt? Es heißt doch eigentlich, er wäre vor der Diakonenweihe abzulegen.

Petrus
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Re: Treueid

Beitrag von Petrus »

umusungu hat geschrieben:Wird der denn auch nachträglich von allen Priestern verlangt? Es heißt doch eigentlich, er wäre vor der Diakonenweihe abzulegen.
wurde nachträglich von allen Priestern verlangt (da neu eingeführt).

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umusungu
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Re: Treueid

Beitrag von umusungu »

Petrus hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:Wird der denn auch nachträglich von allen Priestern verlangt? Es heißt doch eigentlich, er wäre vor der Diakonenweihe abzulegen.
wurde nachträglich von allen Priestern verlangt (da neu eingeführt).
kann ich mir kaum vorstellen. Höchstens wenn sie ein neues Amt übernahmen. Aber so einfach alle?

Petrus
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Beitrag von Petrus »

Amigo hat geschrieben:Wenn schon CIC, dann also von 1983 (zzgl. ad tuendam fidem...).

Da find ich die Freimaurer nicht mehr explizit, und Can 1374 enthält Exkommunikation nicht als explizit notwendige Strafe. Die Situation dürfte diesbezüglich reichlich unklar sein...
stimmt:

"So kommt es dazu, daß die Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge katholischen Gläubigen nicht mehr prinzipiell untersagt ist. Die katholische Herder Korrespondenz enthält im November 1974 eine Meldung zur Beziehung zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei. Unter der Überschrift "Die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen wurde jetzt von der Glaubenskongregation weitgehend freigegeben." wird auf einen Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, an den Präsidenten der US Bischofskonferenz, John Kroll, eingegangen. Laien können demnach all solchen Freimaurerlogen beitreten, die sich nicht gegen die Kirche 'verschwören'.[25]

Nach anfangs sehr hoffnungsvollen Gesprächen in den siebziger Jahren veröffentlichte dann die deutsche Bischofskonferenz unter Kardinal Ratzinger im April 1980 eine Unvereinbarkeitserklärung, in der die gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei ausgeschlossen wird.[26]

Seitdem kann man die Situation durchaus als undurchsichtig bezeichnen. Die Interpretation des Kirchenrechts scheint von Land zu Land unterschiedlich.

1983 entfällt im neuen Kirchengesetzbuch die Erwähnung der Freimaurer als 'verbotene Gesellschaft', gleichzeitig erklärt die Glaubenskongregation, der inzwischen Kardinal Ratzinger vorsitzt, daß ein Schreiben vom 19. Juli 1974, daß die Exkommunikation von Katholiken, die sich freimaurerischen Vereinen anschließen feststellt, weiterhin Gültigkeit hat.[27]

Hingegen wurde am 25. Januar 1983 durch Papst Johannes Paul II. der neue CIC verifiziert, der am 27. November 1983 Rechtskraft erlangte. Dieser verzichtet u.a. auf jegliche Exkommunikation der Freimaurer aller Obödienzen.

Die Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz ist selbst im deutschen Sprachraum nicht allgemeingültig. Der Erzbischof von Wien, Kardinal König, schreibt am 22. April 1983 an den stellvertretenden Großmeister der Großloge von Österreich "Das neue Kirchenrecht, der neue CIC, ..., erlangt am 22. November 1983 Rechtskraft. Daraus ergibt sich, daß im neuen CIC die bisher in Geltung befindliche Exkommunikation für Mitglieder der Freimaurerei nicht mehr enthalten und damit außer Kraft gesetzt ist."[28] "

Quelle

Petrus
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Re: Treueid

Beitrag von Petrus »

umusungu hat geschrieben: Aber so einfach alle?
nach google-Quellen bei Übernahme eines neuen Amtes, nach mündlichen Informationen aus meiner Umgebung alle.

ich werde noch mal nachfragen - vielleicht wird das auch von Diözese zu Diözese verschieden gehandhabt.

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Der Treueeid stieß nach seiner Einführung in Deutschland auf heftigen (?)Widerstand

Gedankenfreiheit statt Treueeid

Wenn ich mir den Text durchlese, der bei Amtsübernahme zu leisten ist, verstehe ich die Aufregung nicht.
Der Treueeid hat geschrieben:"Treueeid bei Übernahme eines kirchlichen Amtes"

Ich, N.N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines..., dass ich in meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche immer bewahren werde.

Mit großer Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche erfüllen, in der ich berufen bin, meinen Dienst nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten.
Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen worden ist, werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen.
Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fördern und alle kirchlichen Gesetze einhalten, vor allem jene, die im Codex des kanonoschen Rechtes enthalten sind.
In Christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen und als Leiter der Kirche festsetzen. Ich werde den Diözesanbischöfen in Treue zur Seite stehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.
So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen berühre."
Abgesehen davon, daß ich mich Frage, wozu der Eid gut sein soll :?:

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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Dieser Teil gehört noch dazu: (fett durch mich)

"Glaubensbekenntnis"

Ich, N.N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist:

[Hier folgt das Große Glaubensbekenntnis]

Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.
Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird.
Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden."

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Ja, ich hatte nur den Teil wörtlich reingestellt, der den Treueeid bei Übernahme eines Amtes darstellt.

In beiden Teilen sehe ich kein Problem außer dem o.g.

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