Finanzierung des Petersdoms im 16 Jh.

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Aedil
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Finanzierung des Petersdoms im 16 Jh.

Beitrag von Aedil »

War es nicht ein Fehler, wie die kath. Kirche den Bau des Petersdoms in Rom finanziert hat?
Die Inquisition lassen wir unbeachtet, da dieses Thema zu viele Fragen aufwerfen würde.

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Amigo
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Beitrag von Amigo »

Ein Fehler inwiefern? Dass nur Katholiken daran mitzahlen durften? :kratz:

Ach ja: Willkommen im Forum und Gratulation zum aussagekräftigen Thread-Titel :mrgreen:

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Amigo hat geschrieben:Ach ja: Willkommen im Forum und Gratulation zum aussagekräftigen Thread-Titel :mrgreen:
Jetzt ist er wirklich aussagekräftig :P

Von mir auch ein herzliches Willkommen in diesem Forum (aus einem anderen kennen wir uns ja schon) :D

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Amigo
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Beitrag von Amigo »

@Jürgen: Gemein, klaut mir einfach die Pointe unterm Hintern weg. :motz: :P

@all: Der Thread hiess ursprünglich "Kath. Kirche"...

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Lupus
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Beitrag von Lupus »

Nun, wie hat sie ihn denn finanziert?
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Gast

Beitrag von Gast »

Zuletzt geändert von Gast am Samstag 5. Februar 2005, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Margarete G. hat geschrieben:Willkommen im Forum, Aedil.

Wie hat die katholische Kirche nun den Petersdom finanziert? Bitte den kompletten Finanzierungsplan - sonst kann ich nicht Stellung dazu nehmen.

Margarete
Dombaufinanzierungsexpertin
Ich denke, Frau Dombaufinanzierungsexpertin,
Aedil will auf den Ablaßhandel hinaus :roll:

Gast

Beitrag von Gast »

Zuletzt geändert von Gast am Samstag 5. Februar 2005, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

Aedil
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Beitrag von Aedil »

Ablassbriefe

Besucht doch mal die Seite: latein.at

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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Margarete G. hat geschrieben:Mit den Einnahmen aus dem Ablaßhandel ... blätter, blätter in der Buchhaltung ... wurden ja längst nicht nur Petersdombauten finanziert. :roll:
sondern auch der Kauf von Bischofssitzen ........ leider, leider

Gast

Beitrag von Gast »

Zuletzt geändert von Gast am Samstag 5. Februar 2005, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast »

Zuletzt geändert von Gast am Samstag 5. Februar 2005, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Bihlmeyer - Tüchle hat geschrieben:... Um die Kosten für den Neubau der St. Petrskirche in Rom aufzubringen, war von Papst Julius II 1507 und wieder von Leo X 1514 nach schon länger üblichen Sitte ein vollkommener Ablaß für die ganze Christenheit ausgeschrieben worden. Jeder konnte ihn gewinnen, der nach reumütiger Beichte und Kommunionempfang eine Beisteuer zu dem großen Werk entrichtete. Zum Ablaßoberkommissär für einen beträchtlichen Teil Deutschlands ernannte der Papst 1515 den jugendlichen Hohenzollernprinzen Albrecht von Brandenburg, der, seit 1513 Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt, 1514 auch zum Erzbischof von Mainz gewählt wurde. ... Der Ertrag des Ablasses sollte zur Hälfe für den Bau der Peterskirche verwendet werden, die andere Hälfte dem Erzbischof selbst zufallen, damit er so in den Stand gesetzt würde, die hohen Bestätigungsgebühren und die Kanzleitaxe für dei Kumulation von drei Bistümern (14000 und 10000 Dukaten), bzw. die Deckung der Schulden bei dem Bankhaus Fugger in Augsburg aufgenommene Summe von 29000 Gulden abzutragen. Dieses unwürdige Geschäft war bei den Verhandlungen von römischen Vertretern Fuggers vorgeschlagen worden. ...

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Zu diesem Thema kopiere ich einfach mal ein paar alte Notizen hierher (damals nicht ausformuliert; ich lasse das aus Zeitnot jetzt unkorrigiert, wie es ist):
Ketelhohn hat geschrieben:»2. Livländischer Ablaß
· 1503 Gewährung eines Jubiläumsablasses für den Deutschen Orden in Livland durch Alexander pp. VI auf 3 Jahre (für Kirchenprovinzen Magdeburg, Bremen & Riga sowie Livland, zur Aufbringung der Mittel für Russenkrieg); Ende 1504 Widerruf durch Julius pp. II, dann doch Bestätigung
· seit Ende 1504 Verkündigung dieses Ablasses unter den Oberkommissaren Eberhard Schelle (Kanzler des Dt. Ordens, Î 1505) & Christian Bomhauer (Canonicus von Dorpat und Reval, 1514 Bischof von Dorpat)
· Ende 1506 erneute Ablaßbewilligung für Dt. Orden in Livland auf 3 Jahre für Kirchenprovinzen Köln, Mainz & Trier sowie das exemte Bistum Meißen, gesondert auch für das exemte Bamberg; Verkündigung Mitte 1507 bis Mitte 1510, Oberkommissar wiederum Bomhauer
· Tetzel als Subkommissar
· Tetzel hatte herausragende Position als Subkommissar bei der Verkündung des Livländischen Ablasses: Generalsubkommissar für ganze Diözesen mit der Vollmacht, andere Subkommissare zu beauftragen
· bei der ersten Campagne 1505/06 in den Diözesen Merseburg & Naumburg (Provinz Magdeburg), nachweislich 3 Wochen in Leipzig (Ende 1505) (Bm. Merseburg) sowie in Zwickau (Bm. Naumburg)
· bei der 2. Campagne 1507/10:
· 1507 in Köln, Aachen (Ebm. Köln) & Lüttich (Provinz Köln);
· 1508/09 »allgemeiner Vizekommissar für das Bistum Meißen, nachweisbar in Meißen, Freiberg, Annaberg, Bautzen, Görlitz;1509/10 in Straßburg i. E. (Provinz Mainz) mit Johann Geiler von Kaysersberg;
· 1510 in Nürnberg (Bm. Bamberg), Würzburg (Provinz Mainz), Bamberg, vielleicht Ulm (Bistum Augsburg), wahrscheinlich wiederum Bautzen, gewiß Annaberg (hier Begegnung mit Friedrich Myconius!)
· bis 1516 keine Nachrichten über Tetzel (Prior zu Glogau? jedenfalls Inquisitor)
· Petersablaß von 1506
· 1506 Ausschreibung eines Ablasses zwecks Aufbringung der Mittel zum Bau der neuen Petersbasilika durch Julius pp. II
· 1507 durch weitere Bulle Auftrag an die cismontane Franziskanerkongregation (Italien, Österreich, Böhmen, Polen etc. [transmontane Kongreg.: Deutschland, Frankreich, Spanien etc.]), diesen Ablaß in ihren 25 Provinzen zu verkünden (Ablaßkommissar: Generalvikar OFM Girolamo Torniello (ab 1508 dessen Nachfolger Francesco Zeno)
· Überschneidung der Gebiete für Livländer und Petersablaß in Schlesien (wohl um Görlitz [politisch zu Ungarn, jedoch deutsche OFM-Provinz]), worauf Julius II 1509 die Verkündung des Petersablasses in den Territorien des Livländer Ablasses verbot
· Petersablaß 1513 durch Leo pp. X bestätigt, weiterhin durch OFM, cismontane Kongregation
· Ende 1514 Ernennung von Giannangelo Arcimboldi zum Kommissar des Petersablasses für die Kirchenprovinzen Salzburg, Trier, Köln, Bremen & das exemte Bm. Cammin auf 2 Jahre, 1515 auch für das Bm. Meißen
· dort ernennt Arcimboldi nach Ostern 1516 Tetzel zu seinem Subkommissar für Meißen
· Arcimboldi Ende 1516 nach Lübeck
· Tetzel Ende 1516, spätestens Jan. 1517 in Dienst Eb. Albrechts von Magdeburg als »generalis per omnia sue apostolice Commissionis loca Subcommissarius« (gemeinsam mit Johannes Paltz, v.i.); als solcher: 1517 Jan. 24: Eisleben (Gft. Mansfeld/Bm. Halberstadt)
· 1517 Feb. 14: Leipzig (Hzm. Sachsen/Bm. Merseburg); keine Ablaßverkündigung, keine Genehmigung durch Hzg. Georg; Tetzel gehörte zu diesem Zeitpunkt bereits wieder dem Leipziger OP-Konvent an
· 1517 Apr. 10: Jüterbog (Erzstift Magdeburg/ Bm. Brandenburg)
· 1517 Apr.: Zerbst (Anhalt/Bm. Brandenburg)
· 1517 Juni: Magdeburg
· 1517 Juni 24: Halle (Erzstift Magdeburg/Bm. Merseburg)
· 1517 Juni 26: Nordhausen? (Reichsstadt/Bm. Halberstadt?) und 1517 Juli 1: Göttingen? (Bm. Mainz?!) (Ablaßbriefe ohne Tetzels Unterschrift)
· 1517 Okt. 5: Berlin (Kfsm. & Bm. Brbg.)«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Teil II:
Ketelhohn hat geschrieben:»3.1. Der Petersablaß für Eb. Albrecht von Mainz und Magdeburg.
Zur Ausprägung der Ablaßlehre im 14./15. Jht.
1343 Jan. 27: Clemens pp. VI, Bulla jubilæi Unigenitus Dei Filius (Kirchenschatz!) (DS 1025-1027)
1476 Aug. 3: Sixtus pp. IV, Bulla Salvator noster (neu: applicatio indulgentiæ plenariæ pro defunctis per modum suffragii) (DS 1398)
1477 Nov. 27: id. pp., Ep. encycl. Romani pontificis provida (»de sensu verborum „per modum suffragii“« (DS 1405-1407)»Vorgeschichte
1513 Albrecht von Hohenzollern (Bruder des Kurfürsten Joachim) 24jährig zum Eb. von Magdeburg erwählt, kurz darauf vom Domkapitel zu Halberstadt zum Administrator dieser Diözese postuliert
[NB: Beide Diözesen waren zuvor in Wettinischer Hand gewesen!]
9.3.1514 zusätzlich Wahl zum Eb. von Mainz (also: erster der Kurfürsten und Primas Germaniæ)
mehrfache Schwierigkeit: Dispense erforderlich wegen:
1. zu jugendlichen Alters
2. Ämterkumulation
erforderliche Verhandlungen bei der Kurie geführt durch Johannes Blankenfelde, den Prokurator des Deutschen Ordens in Preußen und zugleich Gesandten des märkischen Kurfürsten Joachim bei der Kurie (Sohn des Berliner Bürgermeisters & Kaufmanns Thomas Blankenfelde, nachmals B. v. Reval, B. v. Dorpat & Eb. v. Riga)
unterdessen 14.5.1514 Bischofsweihe Albrechts
von seiten der Kurie folgender Vorschlag (zuerst Juni 1514, in weiteren Verhandlungen mehrfach abgewandelt):
Albrecht erhalte Mainz und Magdeburg in titulum, Halberstadt als Administrator;
dafür zahle er insgesamt (Pallium, Taxe wg. Beibehaltung von Magdeburg und Halberstadt, kaiserl. Forderung) gut 26.000 fl.;
um diese Summe aufzubringen, werde ihm die Durchführung des Petersablasses auf 8 Jahre in den Kirchenprovinzen Mainz & Magdeburg, in den Territorien der Erzstifte Mainz & Magdeburg und des Stifts Halberstadt sowie in den Hohenzollerschen Landen (Kurmark & Franken) gewährt, wobei die Hälfte der Erträge zur Tilgung bestimmt war, die andre der Bauhütte von St. Peter direkt zufließen sollten
Ende Juli richtete Albrecht ein formelles Ersuchen an den Papst (Leo X), das dieses Verhandlungsergebnis zum Inhalt hatte
29.000 fl. schossen die Fugger Albrecht vor; darum folgten Beauftragte der Fugger stets den Ablaßkommissaren, um die Gelder einzutreiben
offizielle Ausrufung dieser Ablaßkampagne am 31. März 1515 durch Leo pp. X mit der Bulle SACROSANCTIS SALVATORIS;
Inhalt:
1) Albrecht und der Mainzer OFM-Guardian werden zu päpstlichen Ablaßkommissaren für die o.g. Gebiete ernannt (daß die Hälfte der Erträge Albrecht gehören sollte, war in der Bulle nicht erwähnt; darum Nachverhandlungen, gesondertes Breve vom 14. 2. 1516, Beginn der Kampagne in Mainz wohl Ende 1516, sonst Anf. 1517; Franziskaner im übrigen wurden nicht tätig!)
2) Zweck des Ablasses:
a) Sorge um ewiges Heil der Seele eines jeden Gläubigen;
b) Bau der neuen »basilica principis apostolorum de urbe«
3) Geltungsbereich (v.s.)
4) Berufung auf Schlüsselgewalt
5) Verkündet werden sollen »Ablaß und andere Gnaden« zwecks vollkommensten Nachlasses aller Sünden – etwa Sündenvergebung durch Ablaß gemeint? – Dagegen sofort: Notwendigkeit der Beichte und Absolution, sorgfältiges Beichthören wird angemahnt
6) Vollmacht zur Lossprechung auch von schwersten Sünden und solchen, deren Absolution dem Römischen Stuhl vorbehalten war; Ausnahmen: Gewalttaten gegen Papst, Bischöfe, hohe Prälaten
7) Beichtbriefe auszustellen, die »semel in vita aut mortis articulo« (auch wiederholt!) in Anspruch zu nehmen sind (Generalabsolution)
8) Lösung von Wallfahrtsgelübden [vota] (Ersetzung durch andere gute Werke; ausgenommen Ordens- und Keuschheitsgelübde)
9) Lösung von Eiden [juramenta], die an irgend welche Bruderschaften oder Gesellschaften banden
10) Vollmacht der Kommissare, andere Ablässe auf Zeit aufzuheben; Behinderung des Ablasses bei Strafe verboten
11) Ablaß für Verstorbene »per modum suffragii« (gemäß der Definition von Sixtus IV 1476/1477)
Ausführungsbestimmungen (Instructiones)
Erlaß von Instructiones confessorum (Anleitungen für die Beichtväter) für Mainz und einer Instructio summaria (umfassenden Anleitung) für Magdeburg und Halberstadt
beide Texte beruhen auf einer von Arcimboldi stammenden Dienstanweisung; die Mainzer Instructiones confessorum enthalten zusätzlich liturgische Hinweise, die auf ein Schema Peraudis zurückgehen, die weit umfänglichere Magdeburger Instructio summaria bringt zusätzlich detailliertere Vorschriften für die Ablaßprediger sowie eine umfassende Kasuistik
zu den Instructiones confessorum:
· sorgfältige Auswahl und eidliche Verpflichtung der Subkommissare, Auswahl geeigneter Beichtväter durch diese
· Einsetzung der Prediger; wie oft, an welchen Tagen und worüber zu predigen sei (Notwendigkeit des Gnadenerwerbs für so mäßigen Beitrag zum notwendigen Bau von St. Peter; Vollmacht Petri, von den Gläubigen geforderter Gehorsam; über das Bußsakrament: Reue, Beichte, Absolution; als Bußwerk Beitrag zum Petersbau [ausführlich zu schildern])
· modus inthronizandi indulgentias, liturgische Vorschriften
· geeignete Ablaßkiste (capsa), dreifaches Schloß, wer die Schlüssel habe (1. Subkommissar, 2. örtlicher Prälat, 3. Bürgermeister o.ä.)
· würdiger Ort des Beichthörens (in der Kirche, ausgenommen hohe Persönlichkeiten bei gerechtem Grund, von Ehemännern bedrohte Frauen)
· gewisse Fälle den (Sub-)Kommissaren vorbehalten (Gelübdewandlung, schwere Verbrechen)
· Lösung von privaten und öffentlichen (Kirchen-)Strafen; Absolutionsformel
· Unterscheidung der 4 »Hauptgnaden« 1. vollständige Vergebung aller Sünden (im Bußsakrament); 2. Beichtbrief (confessionale), dabei Recht zur freien Wahl des Beichtvaters; 3. Ablaß für Verstorbene per modum suffragii; 4. immerwährende Teilhabe am „Kirchenschatz“»- Höhe der zu leistenden Beiträge; Nachlaß oder Erlaß für Arme; Ablaßerwerb auch für Verhinderte (Gefangene; Schwangere kurz vor der Geburt; Ehefrauen, Söhne und Töchter ohne Erlaubnis der Ehemänner oder Väter; Kranke; Greise)
zur Instructio summaria:
· Beteilung Tetzels an der Abfassung nicht nachweisbar
· grundsätzliche Übereinstimmung mit Instructiones confessorum
· starke Erweiterung im einzelnen
· verschiedene Abweichungen, so vor allem:
· für die drei letzten „Hauptgnaden“ (Beichtbrief, Teihabe am „Kirchenschatz“, Ablaß für Verstorbene) wird ausdrücklich die Notwendigkeit von Reue und Beichte verneint (zuvor zwar implicite verstanden, aber nicht ausgesprochen)
· insgesamt vollmundiger, lautstärker den Ablaß anpreisend (einzelne mißverständliche Formulierungen, die erst vom Kontext ins rechte Licht gerückt werden)«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Amigo hat geschrieben: Gemein, klaut mir einfach die Pointe unterm Hintern weg. :motz: :P
:kratz: Sitzt du auf der Tastatur oder auf dem Monitor???? Lass [Punkt]
Wär mir, ehrlich gesagt, zu unbequem!

;D ;D ;D :P :P :P

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Hmh!
Wir haben hier am Ort eine große Kirchenrenovierung zu finanzieren....

*grübel*.... Ablaßhandel .....*grübel*

*grübel*...ob das eine Möglichkeit wäre? *grübel*

8)

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Wer verschiebt das immer? Ich bin strikt dagegen, kirchliche Themen im Politik-Unterforum zu behandeln.

Und tschüß …

:P
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Lupus
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Beitrag von Lupus »

Nun ist es also geklärt, oder besser gesagt, noch einmal deutlich geworden, dass das Geld zum Bau der Peterskirche auf ziemlich "wunderbaren" Wegen zusammenkam. Punkt!
Quid nunc?
Soll das nun als das Rezep für heutige Bauaufgaben der Kirche hervorgehoben werden? :D
Oder muß, im Sinne der "Entschuldigung" des Papstes für Fehlverhalten von Christen in der Vergangenheit, der Petersdom abgerissen werden? :/
Oder muß die Kirche den Nachkommen der also Geschädigten heute eine Rente zahlen? :kratz:
Oder was hatte diese obige Fragestellung sonst für einen Sinn? :motz:

Firminus
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Gast

Beitrag von Gast »


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