Anerkennung von Marienerscheinungen?
Verfasst: Dienstag 29. August 2006, 12:55
Nachdem in diversen Threads, wo Erscheinungen vorkommen, die Frage total bruchstückhaft ist, stelle ich sie hier noch mal - wo es nicht um die Erscheinungen im Einzelnen gehen soll, sondern nur um die kirchliche Anerkennung...
dazu einen Beitrag aus einem Thread, der mich drauf gebracht hat:
- wann ist eine Erscheinung "anerkannt"?
- wer ist der, der alleine eine Anerkennung aussprechen darf?
- was wäre bei einem Widerspruch in diesem Punkt von Rom und dem Ortsbischof?
- wie sind die Bezeichnungen von Orten, die (nicht) anerkannt sind (Gebetsstätte, Wallfahrtsstätte etc.... )?
- was ist dann jeweils an den Orten erlaubt (Wallfahrten, Gebete, treffen... )?
- wie sind Gemeinschaften zu beurteilen, die sich auf eine nicht anerkannte Erscheinung stützen?
Ich weiß, viele Frage, aber ich möchte da endlich mal durchsteigen - je nach dem, was man liest, kriegt man total verschiedene Informationen - und das nervt etwas...

dazu einen Beitrag aus einem Thread, der mich drauf gebracht hat:
Weil ich von La Salette noch nichts gehört hatte, dachte ich, ich schau mal nach - und habe hier gefunden, DASS sie doch angeblich anerkannt ist:Leguan hat geschrieben:Ich nehme an, Du sprichst von jener Offenbarung über Rom, die Sedisvakantisten gerne vorbringen.Der gläubige Thomas hat geschrieben: Was ist von La Salette zu halten?
Was sie dabei verschweigen ist, daß es sich nicht um eine anerkannte Offenbarung handelt, sondern um etwas, was die Seherin Jahre nach den Vorfällen aufgeschrieben hat, als sie schon Streß mit der "Amtskirche" hatte, und was auch offiziell verurteilt worden ist.
Also:Der Link eben hat geschrieben:La-Salette
Die kirchliche Anerkennung
Der zuständige Bischof von Grenoble, Philibert de Bruillard, veranlasste eine "genaue und strenge Prüfung des Ereignisses, der Zeugen, der Botschaft und ihres Widerhalls" und sprach zum fünften Jahrestag, dem 19. September 1851, in einem Hirtenschreiben die offizielle Anerkennung aus.
Der entscheidende Satz darin: "Wir erklären, dass die Erscheinung der Allerseligsten Jungfrau... in der Pfarrei La Salette... am 19. September 1846... alle Merkmale der Echtheit aufweist und dass die Gläubigen berechtigt sind, sie als unzweifelhaft und sicher anzunehmen."
Die kirchliche Anerkennung der Erscheinung löste in Frankreich eine Welle der Begeisterung aus. Zu Tausenden kamen sie aus allen Gegenden, stiegen auf mühsamen Pfaden den Berg hinauf, suchten bei der "Weinenden Mutter" Trost und Hilfe. In den Annalen des Heiligtums sind auch Aufsehen erregende Bekehrungen und Heilungen verzeichnet.
- wann ist eine Erscheinung "anerkannt"?
- wer ist der, der alleine eine Anerkennung aussprechen darf?
- was wäre bei einem Widerspruch in diesem Punkt von Rom und dem Ortsbischof?
- wie sind die Bezeichnungen von Orten, die (nicht) anerkannt sind (Gebetsstätte, Wallfahrtsstätte etc.... )?
- was ist dann jeweils an den Orten erlaubt (Wallfahrten, Gebete, treffen... )?
- wie sind Gemeinschaften zu beurteilen, die sich auf eine nicht anerkannte Erscheinung stützen?
Ich weiß, viele Frage, aber ich möchte da endlich mal durchsteigen - je nach dem, was man liest, kriegt man total verschiedene Informationen - und das nervt etwas...