Anselmus hat geschrieben:Der Pfarrer reinigt den Kelch und ich sehe aus der Entfernung nur mit Schrecken, dass er scheinbar vergessen hat, die Patene sauber zu machen und da noch ein Krümel drauf war. Nach der Messe bin ich direkt hingelaufen und hab nachgeschaut und da war tatsächlich noch ein recht großer Krümel.
Das wäre der Zeitpunkt gewesen, selbst aktiv zu werden, um die Verunehrung der hl. Eucharistie zu verhindern (bzw. in der Zukunft proaktiv einzugreifen, d. h. selbst die Partikel zu nehmen und zu sumieren, da du nun weißt, das Gefahr im Verzuge ist, wofür du dich guten Gewissens auf can. 898 CIC 1983 berufen kannst).
Angesichts der Schwere des Frevels und in Anbetracht der Tatsache, daß seitens des Küsters als auch des Pfarrers Wiederholungsgefahr besteht, mußte ich heute nachmittag darüber nachdenken, wie ich verfahren würde, wenn ich römischer Katholik wäre, konkret über rechtliche Schritte nachdenken, da so ein Verbrechen m. E. nicht ohne Folgen bleiben darf und kann.
Dir, lieber Anselmus, der du unter der Jurisdiktion des apostolischen Stuhles stehst, steht - im Gegensatz zur mir - diese Möglichkeit offen. Aber in christlichen Kreisen gibt es ja oft so etwas wie eine "Beißhemmung", man will einander nicht wehtun, indem man Mißststände den verantwortlichen Stellen zur Kenntnis bringt oder "sich erdreistet", die Täter anzuzeigen; vielleicht spielt auch die Angst mit, als "Denunziant" in der Gemeinde (wo man ja meistens weiterhin zur Messe gehen will) verschriehen zu werden.
(Da ist natürlich ein anonymes Forum wie der KG ein geeigneteres, naheliegender scheinendes Ventil).
Aber: würdest du von einem Mord erfahren, würdest du dann schweigen?
Nun sieht der kirchliche Gesetzgeber für die Verunehrung der hl. Eucharistie die gleiche Strafe vor, wie die zur Ausführung gebrachte Abtreibung:
can. 1367 CIC hat geschrieben:Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.
Durch den vollzogenen sakrilegischen Akt hat sich der Küster die höchste Kirchenstrafe zugezogen, deren Feststellung allerdings dem ap. Stuhl obliegt.
Doch wie kann
der Küster davon erfahren, daß er, - nicht in der Zunkunft! - sondern
bereits jetzt exkommuniziert ist, wenn der Eintritt der Strafe noch nicht durch die zuständige, in diesem Fall die oberste, kirchliche Autorität festgestellt ist, wozu die Informtion über den Sachverhalt unabdingbar ist.
Sie ist also auf deine Aussage als Zeuge angewiesen. Wie cantus schon einmal geschrieben hatte, wenn man "Roß und Reiter" nennt, wirst du sicherlich Gehör finden. Auch durch die Instruktion Sacramentis Redemptionis sehe ich die Verpflichtung zu handeln und den Tathergang - möglicherweise am Besten direkt der Kongregation für den Gottesdienst - zur Kenntnis zu bringen:
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.
184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.
http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... um_ge.html
Bei Bedarf finden sich bestimmt einige im "Kurialstil" erfahrene Kreuzgänger, die dir bei der Abfassung des Schreibens zur Seite stehen.
Kongregation für den Gottesdienst
und die Sakramentenordnung
(Congregatio de Cultu Divino
et Disciplina Sacramentorum)
S. Eminenz Antonio Kardinal Cañizares Llovera
Palazzo delle Congregazioni
Piazza Pio XII, 1
12 Città del Vaticano