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ungültig verheiratet - und was nun?

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 20:04
von veronique
im freundeskreis ist folgende frage aufgetaucht:

zwei, die seit jahren verheiratet sind, stellen fest, dass zum zeitpunkt der (vermeintlichen) eheschliessung gravierende konsensmängel bestanden haben.
damals machten sie sich keine gedanken wegen der differenzen in der katholischen auffassung von ehe und ihrer eigenen - waren eher "fernstehend".
nun sehen sie das anders und wollen die sache in ordnung bringen.

ich konnte ihnen leider keinerlei rat geben, da ich mich mit dem kirchenrecht und der praktischen vorgehensweise in solchen dingen so gar nicht auskenne.

weiss einer von euch, was da zu tun wäre?
(viell. kriege ich eine(n) der beiden noch dazu, hier selbst genaueres zu berichten.)

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 20:11
von Petra
Hallo Veronique,

meinst du, sie haben geheiratet mit einer anderen Vorstellung von Ehe als die Kirche? Z.B. Unauflöslichkeit? Und was wollen sie in Ordnung bringen? Sichergehen, dass sie gültig verheiratet sind. :hmm:

Re: ungültig verheiratet - und was nun?

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 20:31
von spectator
veronique hat geschrieben:im freundeskreis ist folgende frage aufgetaucht:

zwei, die seit jahren verheiratet sind, stellen fest, dass zum zeitpunkt der (vermeintlichen) eheschliessung gravierende konsensmängel bestanden haben.
damals machten sie sich keine gedanken wegen der differenzen in der katholischen auffassung von ehe und ihrer eigenen - waren eher "fernstehend".
Im deutschen Christentum ein „Normalfall“.
So ist das, wenn der Ortspfarrer die voreheliche Ehevorbereitungskatechese auf eine Stunde im lockeren Gespräch mit den Brautleuten reduziert.
Diese Kirche hat, was sie verdient.

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 20:38
von veronique
Petra hat geschrieben:Und was wollen sie in Ordnung bringen? Sichergehen, dass sie gültig verheiratet sind. :hmm:
nun ja, das ist eben die frage: müssen sie sozusagen "nochmal heiraten" oder wie?
- ja, die unauflöslichkeit war ein punkt. nun wollen sie zu all dem tatsächlich ja sagen und die ehe als sakrament ernst nehmen.
offenbar gibts da ein bedürfnis nach buße und bekennen und so, wenn ich das richtig verstanden habe; und dass die kirche dieses ja annimmt.

@spectator: ja, diesmal stimme ich dir vollinhaltlich zu.

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 20:39
von spectator
veronique hat geschrieben:@spectator: ja, diesmal stimme ich dir vollinhaltlich zu.
eher oder später werden das alle tun.

Verfasst: Sonntag 27. November 2005, 22:55
von Robert Ketelhohn
Es gibt die sogenannte „Heilung in der Wurzel“:
CJC hat geschrieben:Artikel 2

HEILUNG IN DER WURZEL

Can. 1161 — § 1. Die Heilung einer ungültigen Ehe in der Wurzel ist ihre ohne Konsenserneuerung von der zuständigen Autorität gewährte Gültigmachung; sie bringt mit sich die Dispens von einem etwa vorhandenen Hindernis und von der kanonischen Form, wenn diese nicht eingehalten worden ist, sowie die Rückverlegung der kanonischen Wirkungen auf die Vergangenheit.

§ 2. Die Gültigmachung erfolgt im Zeitpunkt der Gewährung des Gnadenaktes; die rückwirkende Kraft aber ist so zu verstehen, daß sie vom Zeitpunkt der Eheschließung an gilt, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen wird.

§ 3. Die Heilung der Ehe in der Wurzel darf nur gewährt werden, wenn es wahrscheinlich ist, daß die Partner das eheliche Leben fortsetzen wollen.

Can. 1162 — § 1. Wenn bei beiden Partnern oder bei einem Partner der Konsens fehlt, sei es, daß er von Anfang an gefehlt hat, sei es, daß er anfangs geleistet später widerrufen wurde, kann die Ehe nicht in der Wurzel geheilt werden

§ 2. Wenn der Konsens von Anfang an zwar gefehlt hat, aber später geleistet worden ist, kann die Heilung in der Wurzel von jenem Zeitpunkt an gewährt werden, zu dem der Konsens geleistet wurde.

Can. 1163 — § 1. Eine wegen eines Hindernisses oder wegen eines Mangels der rechtmäßigen Form ungültige Ehe kann unter der Voraussetzung geheilt werden, daß der Ehewille bei beiden Partnern fortdauert.

§ 2. Eine Ehe, die wegen eines Hindernisses des Naturrechts oder des positiven göttlichen Rechts ungültig ist, kann nur nach Wegfall des Hindernisses geheilt werden.

Can. 1164 — Die Heilung kann auch ohne Kenntnis eines oder beider Partner gültig gewährt werden; sie darf aber nur aus schwerwiegendem Grund gewährt werden.

Can. 1165 — § 1. Die Heilung in der Wurzel kann vom Apostolischen Stuhl gewährt werden.

§ 2. Sie kann vom Diözesanbischof in einzelnen Fällen gewährt werden, auch wenn mehrere Nichtigkeitsgründe in derselben Ehe zusammentreffen; dabei müssen für die Heilung einer Mischehe die Bedingungen des can. 1125 erfüllt sein; die Heilung in der Wurzel kann aber vom Diözesanbischof nicht gewährt werden, wenn ein Hindernis vorliegt, dessen Dispens gemäß can. 1078, § 2 dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist, oder wenn es sich um ein Hindernis des Naturrechts oder des positiven göttlichen Rechts handelt, das schon weggefallen ist.
Ich würde aber nicht von vornherein davon ausgehen, daß die Ehe zunächst einmal ungültig ist. Gerade nach einer Bekehrung, die hier ja vorzuliegen scheint, wird die eigene Vergangenheit gern sehr schwarz gesehen. Das mag sogar richtig sein, bedeutet aber noch längst keine Ungültigkeit der einst geschlossenen Ehe. Daß die Eheleute bloß andere Vorstellungen hatten, als was die Kirche lehrt, und im übrigen von der Kirchenlehre keine Ahnung hatten, dann wird die Ehe dennoch gültig sein, denn heiraten wollten sie jedenfalls. Zur Gültigkeit ist nicht erforderlich, daß man die katholische Sakramentenlehre runterbeten können muß. – Wie auch immer, das muß geprüft werden. Falls aber positiv im Sinn der Ungültigkeit, dann ist die „Heilung in der Wurzel“ der Weg.

Verfasst: Montag 28. November 2005, 14:19
von Falk
Robert Ketelhohn hat geschrieben: Es gibt die sogenannte „Heilung in der Wurzel“:
...
Für mich wurde die "Heilung in der Wurzel", also die sog. sanatio in radice, jetzt übrigens auch interessant, denn ich hatte meine Ehe vor einem Priester der Piusbruderschaft geschlossen.
Nachdem ich nun wieder zur Ordnung zurückgekehrt bin, hat unser Ortspfarrer vom zuständigen bischöflichen Ordinariat auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass hier ebenfalls eine "Sanatio" erfolgen muss.

Falk

Verfasst: Montag 28. November 2005, 14:40
von Angelo
Ein Ehepaar hat anglikanisch (sakramental !) geheiratet und jetzt zum katholischen Glauben gefunden. Beide sind katholisch getauft und gefirmt. Jedoch war der Mann bereits vor vielen Jahren katholisch (sakramental !) mit einer Protestantin verheiratet. Diese Ehe wurde auf Betreiben der Protestantin geschieden.

Eine "sanatio in radice" der bestehenden (jetzigen - anglikanisch geschlossenen) Ehe, wäre lt. Aussage eines Ordenspriesters nur nach dem Ableben der ersten Ehefrau möglich.

Welche "Gültigkeit" hat nun diese sakramental (anglikanisch) geschlossene Ehe dieser beiden Katholiken? :hmm:

Angelo - *auchnichtweißwieichhelfenkann* :ratlos:

Verfasst: Montag 28. November 2005, 15:11
von Robert Ketelhohn
Falk hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben: Es gibt die sogenannte „Heilung in der Wurzel“:
...
Für mich wurde die "Heilung in der Wurzel", also die sog. sanatio in radice, jetzt übrigens auch interessant, denn ich hatte meine Ehe vor einem Priester der Piusbruderschaft geschlossen.
Nachdem ich nun wieder zur Ordnung zurückgekehrt bin, hat unser Ortspfarrer vom zuständigen bischöflichen Ordinariat auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass hier ebenfalls eine "Sanatio" erfolgen muss.

Falk
Daran hätte ich leise Zweifel. Vielleicht sollte man das vom zuständigen römischen Gericht klären lassen …

Verfasst: Montag 28. November 2005, 15:14
von Robert Ketelhohn
Angelo hat geschrieben:Ein Ehepaar hat anglikanisch (sakramental !) geheiratet und jetzt zum katholischen Glauben gefunden. Beide sind katholisch getauft und gefirmt. Jedoch war der Mann bereits vor vielen Jahren katholisch (sakramental !) mit einer Protestantin verheiratet. Diese Ehe wurde auf Betreiben der Protestantin geschieden.

Eine "sanatio in radice" der bestehenden (jetzigen - anglikanisch geschlossenen) Ehe, wäre lt. Aussage eines Ordenspriesters nur nach dem Ableben der ersten Ehefrau möglich.

Welche "Gültigkeit" hat nun diese sakramental (anglikanisch) geschlossene Ehe dieser beiden Katholiken?

Angelo - *auchnichtweißwieichhelfenkann*
Die Gültigkeit der ersten Ehe vorausgesetzt, hat der Ordenspriester Recht. Die Frage ist also, ob die erste Ehe tatsächlich gültig ist.

wor wir grad beim Thema sind...

Verfasst: Montag 28. November 2005, 16:13
von B13189
Hallo allerseits!
Ich hätte das auch mal eine Frage zum Thema "gültig heiraten". Ich bin evangelisch, überlege aber, katholisch zu werden (bin da noch in einem Entscheidungsprozess) und frage mich, was ich tun müßte, um mit meinen Freund, wenn ich denn katholisch würde, gültig verheiratet zusammen zu sein (erst mal heiraten, ha ha...).
Die Sache ist, dass ich schon mal verheiratet war, standesamtlich, und inzwischen geschieden bin. Die Ehe war eine waschechte Scheinhehe, also nur darauf ausgelegt, dem Mann einen Aufenthaltstatus in Deutschland zu verschaffen und sich nach der erforderlichen Zeit wieder scheiden zu lassen. Mein somit "Exgatte" ist übrigens orthodox (um das Ganze noch etwas bunter zu gestalten).
Mein Freund ist zwar katholisch getauft und nicht aus der Kirche ausgetreten, glaubt aber nicht an Gott und steht der Kirche auch ansonsten sehr distanziert gegenüber. Mein Interesse und meinen Wunsch katholisch zu werden, betrachtet er mit mildem Unverständnis, aber wir respektieren uns da gegenseitig. Wir wollen in absehbarer Zeit standesamtlich heiraten (und erwarten bald ein Kind), aber ich sehe nicht viel Sinn darin, ihn als Atheisten in die Kirche zu zerren, zumal er sagt, so eine Zeremonie würde ihm nichts bedeuten. Aber unsere Beziehung ist ansonsten gut, respekt- und liebevoll und hat auch keiner die Absicht, sie mal wieder zu lösen.

Gibt es also eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage oder ist das Ganze total inkompatibel mit der katholischen Auffassung?

Steffi

Verfasst: Montag 28. November 2005, 18:25
von veronique
danke, robert!

kannst du mir viell. auch noch sagen, an wen sie sich wenden müssen?
an den bischof?

Verfasst: Montag 28. November 2005, 21:16
von Robert Ketelhohn
veronique hat geschrieben:danke, robert!

kannst du mir viell. auch noch sagen, an wen sie sich wenden müssen?
an den bischof?
Ja, würde ich jedenfalls tun. Wenn erst die Gültigkeit der Ehe zu prüfen
ist, wird dafür zwar das diözesane Ehegericht zuständig sein. Aber das
wird der Bischof dann schon wissen und entscheiden. Jedenfalls würde
ich mich erst mal direkt an den Bischof wenden.

Verfasst: Montag 28. November 2005, 21:30
von veronique
danke sehr! :)