Rituswechsel
Re: Rituswechsel
wieso das Geld fällt ja dem Erzbischof für die Byzantiner auch für die Unierten gelten Konkordate und Staats Kirche Vereinbarungen Ritus wechsel ist kein Schlupfloch für Kirchensteuer oder Kirchenbeitrag
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Re: Rituswechsel
Vielleicht hätte man bei einem Exarchen, der nicht Mitglied der DBK ist, mehr Glück ...
Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
Re: Rituswechsel
Einerseits ja, da sie nicht dem CIC unterliegen.
Andererseits verständlich, daß ein Bischof, der innerhalb Deutschlands den gleichen Glauben vertritt wie alle anderen Bischöfe und ebenso in Einheit mit dem Hl. Vater steht, auch dazugehört,
Andererseits verständlich, daß ein Bischof, der innerhalb Deutschlands den gleichen Glauben vertritt wie alle anderen Bischöfe und ebenso in Einheit mit dem Hl. Vater steht, auch dazugehört,
Re: Rituswechsel
warum er ist ja Bischof in Deutschland das Konkordat gilt ja auch für die katholische Kirche nicht nur für die lateinische Kirche wie z.b. der strikte PflichtzölibatMaternus87 hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Mai 2018, 11:53Vielleicht hätte man bei einem Exarchen, der nicht Mitglied der DBK ist, mehr Glück ...
Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
Re: Rituswechsel
Wirklich? Unierte Priester sind in Deutschland zum Zölibat verpflichtet?
So was steht doch nicht im Konkordat?
So was steht doch nicht im Konkordat?
Re: Rituswechsel
Ach so.
Hätte man grammatisch auch anders verstehen können. Im Sinne "Das Konkordat gilt ja für die gesamte kath. Kirche, wie zB auch der Pflichtzölibat".
Dann sind wir uns ja einig.
Hätte man grammatisch auch anders verstehen können. Im Sinne "Das Konkordat gilt ja für die gesamte kath. Kirche, wie zB auch der Pflichtzölibat".
Dann sind wir uns ja einig.
Re: Rituswechsel
Bischofskonferenzen sind rein territorial strukturiert.Maternus87 hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Mai 2018, 11:53Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
In den Ostkirchen ist das etwas anders, da die etwas anders verfasst sind, doch man kann man in c.322 blicken.CIC hat geschrieben:Can. 447 — Die Bischofskonferenz, als ständige Einrichtung, ist der Zusammenschluß der Bischöfe einer Nation oder eines bestimmten Gebietes, die gewisse pastorale Aufgaben für die Gläubigen ihres Gebietes nach Maßgabe des Rechts gemeinsam ausüben, um das höhere Gut, das die Kirche den Menschen gewährt, zu fördern, besonders durch Formen und Methoden des Apostolates, die den zeitlichen und örtlichen Umständen in geeigneter Weise angepaßt sind.
…
Can. 450 — § 1. Zur Bischofskonferenz gehören von Rechts wegen im Konferenzgebiet alle Diözesanbischöfe sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten, ebenso alle Bischofskoadjutoren, Auxiliarbischöfe und die übrigen Titularbischöfe, die in diesem Gebiet eine ihnen vom Apostolischen Stuhl oder von der Bischofskonferenz übertragene besondere Aufgabe wahrnehmen; es können auch die Ordinarien eines anderen Ritus eingeladen werden, aber so, daß sie nur beratendes Stimmrecht haben, wenn die Statuten der Bischofskonferenz nichts anderes bestimmen.
§ 2. Die übrigen Titularbischöfe sowie der Gesandte des Papstes sind nicht Von Rechts wegen Mitglieder der Bischofskonferenz.
CCEO hat geschrieben:Can. 322 - § 1. Ubi id de iudicio Sedis Apostolicae opportunum videtur, Patriarchae, Metropolitae Ecclesiarum metropolitanarum sui iuris, Episcopi eparchiales et, si statuta ita ferunt, etiam ceteri Hierarchae loci plurium Ecclesiarum sui iuris, etiam Ecclesiae latinae, in eadem natione vel regione potestatem suam exercentes ad periodicos conventus statis temporibus convocandi sunt a Patriarcha aliave auctoritate a Sede Apostolica designata, ut communicatis prudentiae et experientiae luminibus et collatis consiliis sancta fiat ad commune Ecclesiarum bonum virium conspiratio, qua unitas actionis foveatur, communia opera inventur, bonum religionis expeditius promoveatur atque disciplina ecclesiastica efficacius servetur.
…
§ 4. Unusquisque conventus Hierarcharum plurium Ecclesiarum sui iuris sua conficiat statuta, in quibus foveatur, quatenus fieri potest, etiam participatio Hierarcharum Ecclesiarum, quae nondum sunt in plena communione cum Ecclesia catholica; statuta, ut valeant, a Sede Apostolica approbari debent.
Gruß Jürgen
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- Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel
Die Schweinerei besteht aber nicht darin dass die Ostkirchen an Treffen der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland teilnehmen. Sondern das offensichtlich die nationalen Ostkirchen keine Souveränität u.a. in Deutschland haben und für die Römisch-Katholische Kirche Kirchensteuern eintreiben müssen.
Re: Rituswechsel
Ich nehme an, die kriegen auch ihren Anteil entsprechend ihrer Gläubigenzahl.
Und die Inkasso-Arbeit machen ja eh das Finanzamt bzw. die Arbeitgeber für sie. Wer würde da "nein" sagen? Vielleicht könnten sie das rechtlich sogar. Das Konkordat verpflichtet ja nicht die Kirche, das Kirchensteuersystem in Anspruch zu nehmen, nur umgekehrt.
(Abgesehen davon, daß das heutige System mit dem staatlichen Inkasso eh erst nach 1945 eingeführt wurde.)
Und die Inkasso-Arbeit machen ja eh das Finanzamt bzw. die Arbeitgeber für sie. Wer würde da "nein" sagen? Vielleicht könnten sie das rechtlich sogar. Das Konkordat verpflichtet ja nicht die Kirche, das Kirchensteuersystem in Anspruch zu nehmen, nur umgekehrt.
(Abgesehen davon, daß das heutige System mit dem staatlichen Inkasso eh erst nach 1945 eingeführt wurde.)
Re: Rituswechsel
warum denkst du daß die Orientalen nichts bekommen?Knecht Ruprecht hat geschrieben: ↑Montag 28. Mai 2018, 13:01Die Schweinerei besteht aber nicht darin dass die Ostkirchen an Treffen der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland teilnehmen. Sondern das offensichtlich die nationalen Ostkirchen keine Souveränität u.a. in Deutschland haben und für die Römisch-Katholische Kirche Kirchensteuern eintreiben müssen.
Re: Rituswechsel
In Bayern, wo der Knecht mW lebt, macht das die Kirche mittels Kirchensteuerämter selber (wollte als RA einem StB schon immer mal was erklären ). Im Test des Bundesgebietes wäre das natürlich korrekt.Firmian hat geschrieben: ↑Montag 28. Mai 2018, 13:06Ich nehme an, die kriegen auch ihren Anteil entsprechend ihrer Gläubigenzahl.
Und die Inkasso-Arbeit machen ja eh das Finanzamt bzw. die Arbeitgeber für sie. Wer würde da "nein" sagen? Vielleicht könnten sie das rechtlich sogar. Das Konkordat verpflichtet ja nicht die Kirche, das Kirchensteuersystem in Anspruch zu nehmen, nur umgekehrt.
(Abgesehen davon, daß das heutige System mit dem staatlichen Inkasso eh erst nach 1945 eingeführt wurde.)
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Rituswechsel
Da ich selbst mal in Bayern gelebt habe, kenne ich das System:
Beim Lohnabzug ist alles wie anderswo auch. Der Arbeitgeber behält's ein - ob er schon trennen muß zwischen weltlicher und kirchlicher Steuer, das weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommt der Steuerpflichtige davon nichts mit.
Aber wenn man eine Steuererklärung einreicht, bekommt man zwei getrennte Bescheide, einen vom weltlichen Finanzamt und einen vom Kirchensteueramt - wobei das letztere die Daten vom ersteren bekommt. Und wenn man eine Nachzahlung leisten muß, tut man es an zwei getrennte Konten.
Materiell ist der Unterschied also nicht so groß.
Beim Lohnabzug ist alles wie anderswo auch. Der Arbeitgeber behält's ein - ob er schon trennen muß zwischen weltlicher und kirchlicher Steuer, das weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommt der Steuerpflichtige davon nichts mit.
Aber wenn man eine Steuererklärung einreicht, bekommt man zwei getrennte Bescheide, einen vom weltlichen Finanzamt und einen vom Kirchensteueramt - wobei das letztere die Daten vom ersteren bekommt. Und wenn man eine Nachzahlung leisten muß, tut man es an zwei getrennte Konten.
Materiell ist der Unterschied also nicht so groß.
- Heinrich II
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Re: Rituswechsel
Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten. Anlass dafür ist der Anti-Rom-Kirchenkurs von Bätzing und Gay-Propaganda auf der Facebook-Website des Bistums
https://www.kath.net/news/74649
https://www.kath.net/news/74649
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?
Re: Rituswechsel
So funktioniert das nicht.Heinrich II hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. März 2021, 09:24Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
Re: Rituswechsel
Laut dem allerersten Beitrag dieses Strangs müssen dafür ja beide Bischöfe, der römische und der griechische, zustimmen, oder der Papst.
Re: Rituswechsel
Ja.
Die anderen Fälle dürften in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.Can. 112 — § 1. hat geschrieben:Nach dem Empfang der Taufe werden in eine andere Kirche eigenen Rechtes aufgenommen:
1° wer die Erlaubnis vom Apostolischen Stuhl erhalten hat;
Re: Rituswechsel
Nein.Siard hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. März 2021, 10:23So funktioniert das nicht.Heinrich II hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. März 2021, 09:24Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
*
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Re: Rituswechsel
Wobei vielleicht der lateinische Bischof eh nicht böse ist, wenn die Querulanten gehen wollen, und die Zustimmung erteilt.
Den unierten Bischof kenne ich nicht.
Den unierten Bischof kenne ich nicht.
Re: Rituswechsel
Ein orthodoxer Priester (mit auch lateinischer Ausbildung) wollte anläßlich seiner Konversion in die lateinische Kirche wechseln, dies wurde ihm verweigert. Er sollte in die unierte Kirche wechseln, was er dann auch – schweren Herzens – getan hat.
- Heinrich II
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Re: Rituswechsel
Ja, ich weiß. Ich persönlich halte die Idee auch nicht für so überzeugend.Siard hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. März 2021, 10:23So funktioniert das nicht.Heinrich II hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. März 2021, 09:24Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
Vermutlich müsste man den Antrag auf Rituswechsel mehr im Sinne von „ein Zeichen setzen“ sehen.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?