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Konzelebration Firmung 2020

Verfasst: Sonntag 27. September 2020, 20:20
von Baerenbude
Ich kannte es bisher nur so, dass im Rahmen eines Firmgottesdienstes der Bischof stets Hauptzelebrant und der Ortspfarrer Konzelebrant ist. Heute nun war ich irritiert, dass in einer Pfarre, die von Ordenspriestern betreut wird, der Abt alleiniger Zelebrant war und sein Mitbruder sich ohne Stola und nur in Kukulle am Altar neben die Messdiener kniete, obwohl er ebenfalls die Priesterweihe empfangen hat. Ist das eine Besonderheit bei den Orden? :hmm:

Re: Konzelebration Firmung 2020

Verfasst: Sonntag 27. September 2020, 20:31
von Protasius
Baerenbude hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 20:20
Ich kannte es bisher nur so, dass im Rahmen eines Firmgottesdienstes der Bischof stets Hauptzelebrant und der Ortspfarrer Konzelebrant ist. Heute nun war ich irritiert, dass in einer Pfarre, die von Ordenspriestern betreut wird, der Abt alleiniger Zelebrant war und sein Mitbruder sich ohne Stola und nur in Kukulle am Altar neben die Messdiener kniete, obwohl er ebenfalls die Priesterweihe empfangen hat. Ist das eine Besonderheit bei den Orden? :hmm:
In dem Fall hat er wohl schlicht nicht konzelebriert. Ein Priester muß ja nicht konzelebrieren.

Re: Konzelebration Firmung 2020

Verfasst: Sonntag 27. September 2020, 20:40
von Baerenbude
Das war mir nicht bekannt.
Es hat mich nur irritiert, weil es innerhalb dieses Konventes sonst die Regel ist. Daher dachte ich, es hätte etwas mit der Firmung zu tun.

Re: Konzelebration Firmung 2020

Verfasst: Sonntag 27. September 2020, 22:17
von Protasius
Baerenbude hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 20:40
Das war mir nicht bekannt.
Es hat mich nur irritiert, weil es innerhalb dieses Konventes sonst die Regel ist. Daher dachte ich, es hätte etwas mit der Firmung zu tun.
Codex Iuris Canonici hat geschrieben:Can. 902 — Wenn nicht der Nutzen für die Gläubigen etwas anderes erfordert oder geraten sein laßt, können Priester die Eucharistie in Konzelebration feiern; den einzelnen aber bleibt die Freiheit unbenommen, die Eucharistie einzeln zu feiern, allerdings nicht zu der Zeit, zu der in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration stattfindet.
Vielleicht mußte besagter Pfarrer ja an diesem Tag noch eine andere Messe feiern, etwa ein Requiem. Aber das ist natürlich nur Mutmaßung, wenn über die Umstände sonst nichts bekannt ist.