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Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 14:11
von Edi
Nehmen wir an, es liegt folgender Fall vor. Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Nach kath. Auffassung (von speziellen Fällen wie Eheannulieruung gehen wir hier nicht aus), kann es keine Wiederheirat z.B. der Frau geben und natürlich auch des Mannes geben. Ihr Mann aber heiratet erneut, die Frau nicht. Die erste Ehe gilt ja bis zum Tode eines der Ehepartner. Nehmen wir mal an, der Mann würde sterben, die Frau erfährt vom Tode ihres ehemaligen Mannes, dann müsste sie doch erneut heiraten dürfen, vorher aber nicht. Das ist doch richtig oder nicht?

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 17:00
von taddeo
Edi hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 14:11
Nehmen wir an, es liegt folgender Fall vor. Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Nach kath. Auffassung (von speziellen Fällen wie Eheannulieruung gehen wir hier nicht aus), kann es keine Wiederheirat z.B. der Frau geben und natürlich auch des Mannes geben. Ihr Mann aber heiratet erneut, die Frau nicht. Die erste Ehe gilt ja bis zum Tode eines der Ehepartner. Nehmen wir mal an, der Mann würde sterben, die Frau erfährt vom Tode ihres ehemaligen Mannes, dann müsste sie doch erneut heiraten dürfen, vorher aber nicht. Das ist doch richtig oder nicht?
Ganz genau. Kirchlich gesehen ist sie mit dem Tod ihres Mannes Witwe geworden.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 22:38
von Edi
Mir fällt dazu noch eine andere Frage ein: Ein Ehepaar bekommt keine Kinder. der Mann legt aber wert darauf ein Kind zu bekommen und geht auch deswegen fremd, dann lässt sich seine Frau von ihm scheiden. Wie bewertet die Kirche so einen Fall?

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 23:00
von taddeo
Edi hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 22:38
Mir fällt dazu noch eine andere Frage ein: Ein Ehepaar bekommt keine Kinder. der Mann legt aber wert darauf ein Kind zu bekommen und geht auch deswegen fremd, dann lässt sich seine Frau von ihm scheiden. Wie bewertet die Kirche so einen Fall?
Klare Sache: Der Mann begeht Ehebruch, wenn er fremdgeht. Es könnte ja genauso an ihm liegen, daß die Ehe unfruchtbar ist.
Wenn es "nur" an medizinischen Umständen liegt, daß es keine Kinder gibt (und nicht an Verhütung), dann sagt die Kirche eindeutig: Es gibt kein "Recht" auf eigene (leibliche) Kinder.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 23:07
von Edi
taddeo hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 23:00
Edi hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 22:38
Mir fällt dazu noch eine andere Frage ein: Ein Ehepaar bekommt keine Kinder. der Mann legt aber wert darauf ein Kind zu bekommen und geht auch deswegen fremd, dann lässt sich seine Frau von ihm scheiden. Wie bewertet die Kirche so einen Fall?
Klare Sache: Der Mann begeht Ehebruch, wenn er fremdgeht. Es könnte ja genauso an ihm liegen, daß die Ehe unfruchtbar ist.
Wenn es "nur" an medizinischen Umständen liegt, daß es keine Kinder gibt (und nicht an Verhütung), dann sagt die Kirche eindeutig: Es gibt kein "Recht" auf eigene (leibliche) Kinder.
In so einem Fall der physischen Unfruchtbarkeit könnten ja auch Kinder adoptiert werden. Demnach gibt es auch kein Recht auf Scheidung bzw, genauer gesagt auf Anullierung der Ehe aus diesen Gründen. Es sei denn es habe einer der Partner hier etwas verschwiegen ß

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 13. April 2019, 09:48
von taddeo
Edi hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 23:07
taddeo hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 23:00
Edi hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 22:38
Mir fällt dazu noch eine andere Frage ein: Ein Ehepaar bekommt keine Kinder. der Mann legt aber wert darauf ein Kind zu bekommen und geht auch deswegen fremd, dann lässt sich seine Frau von ihm scheiden. Wie bewertet die Kirche so einen Fall?
Klare Sache: Der Mann begeht Ehebruch, wenn er fremdgeht. Es könnte ja genauso an ihm liegen, daß die Ehe unfruchtbar ist.
Wenn es "nur" an medizinischen Umständen liegt, daß es keine Kinder gibt (und nicht an Verhütung), dann sagt die Kirche eindeutig: Es gibt kein "Recht" auf eigene (leibliche) Kinder.
In so einem Fall der physischen Unfruchtbarkeit könnten ja auch Kinder adoptiert werden. Demnach gibt es auch kein Recht auf Scheidung bzw, genauer gesagt auf Anullierung der Ehe aus diesen Gründen. Es sei denn es habe einer der Partner hier etwas verschwiegen ß
Im Prinzip ja. Es kommt halt auf die Fallkonstellation an:
- Ist die Ehe unfruchtbar, weil einer oder beide Partner organisch/medizinisch unfruchtbar sind? Dann ist die nächste Frage, ob einer der beiden das schon vor der Heirat wußte und dem anderen absichtlich verschwiegen hat. In diesem Fall wäre eine Annullierung wegen arglistiger Täuschung möglich. - Wenn keiner der beiden das vorher wußte und auch nie danach gefragt hat, dann ist eine Annullierung aussichtslos, weil ein Irrtum über eine Eigenschaft der Person keine Eheungültigkeit zur Folge hat. (Ob man eine klare Beweisführung hinkriegen würde, daß die Eigenschaft der Fruchtbarkeit direkt und hauptsächlich mit der Eheschließung angestrebt wurde, so daß dieser Irrtum nach can. 1097 §2 doch eine Ungültigkeit zur Folge hätte, ist mehr als fraglich.)
- Ist die Ehe unfruchtbar, weil ein Partner (evtl. ohne das Wissen des anderen) konsequent verhütet hat, um Kinder generell auszuschließen, dann käme eine Annullierung wegen Ausschluß der Nachkommenschaft in Betracht.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Sonntag 21. April 2019, 15:51
von ar26
Hallo Taddeo. Ich meine, ich hätte im Münsteraner Kommentar mal gelesen, dass die Rota einen Eigenschaftsirrtum bei unerkannter Unfruchtbarkeit bei einen afrikan. Paar einmal anerkannt hätte. Argument: Die Fruchtbarkeit sei hier aus kulturellen Gründen so wesentlich und die Ehe gerade deswegen angestrebt worden. Vlt. hat irgendwer diesen Kommentar im Zugriff und kann mein Gedächtnis "nachprüfen".

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Sonntag 21. April 2019, 19:47
von taddeo
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 21. April 2019, 15:51
Hallo Taddeo. Ich meine, ich hätte im Münsteraner Kommentar mal gelesen, dass die Rota einen Eigenschaftsirrtum bei unerkannter Unfruchtbarkeit bei einen afrikan. Paar einmal anerkannt hätte. Argument: Die Fruchtbarkeit sei hier aus kulturellen Gründen so wesentlich und die Ehe gerade deswegen angestrebt worden. Vlt. hat irgendwer diesen Kommentar im Zugriff und kann mein Gedächtnis "nachprüfen".
Ich kann mal im MK nachschauen, aber das dauert bis Anfang Mai.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Sonntag 21. April 2019, 20:44
von Gamaliel
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 21. April 2019, 15:51
Vlt. hat irgendwer diesen Kommentar im Zugriff und kann mein Gedächtnis "nachprüfen".
Gratuliere, Prüfung bestanden, dein Gedächtnis funktioniert super. :doktor:

Hier ein kl. "Ostergeschenk" an dich aus dem aus dem Münsterischen Kommentar zu c. 1097, Randnummer 11:
„habitueller Irrtum“

In einer Rota-Entscheidung vom 24.2.1983 coram Stankiewicz (SRRDec 1983, 42-53, Nr. 8), wird ein Fall aus Afrika behandelt, in dem ein Mann die Nichtigkeit seiner Ehe behauptet, weil er von der Fruchtbarkeit seiner Braut ausgegangen war, diese aber keine Kinder bekommen konnte. In dem Urteil wird es für zulässig gehalten anzunehmen, dass alle Männer die Vorstellung haben, ihre Bräute seien fruchtbar. Die gesellschaftlichen Verhältnisse, denen zufolge die Ehe zu dem Zweck geschlossen werde, aus ihr Kinder zu haben, rechtfertigten eine solche Annahme:

„Das trifft vor allem in diesem Falle zu, in dem die Denkweise der Afrikaner über die Ehe ernst zu nehmen ist, die «die Fruchtbarkeit fordert» nach den Empfehlungen und Beschlüssen des Symposiums der Bischofskonferenzen Afrikas und Madagaskars von 1981, denn «das Verlangen nach Kindern, in Afrika üblich, erscheint häufig absolut» (F.J. Urrutia, Pastoralis matrimonialis et familiaris in Africa VI Congressus Generalis SECAM, in: Periodica 71, 1982, p. 259).

Denn nach den Sitten und Gewohnheiten des Ortes «ist die Ehe nicht ein Vertrag zweier Individuen aufgrund einer Entscheidung, die von personaler Liebe getragen ist, sondern eine Abrede zweier Familien, die von der ganzen Familie eingegangen wird. Die Fruchtbarkeit wird aber als Bedingung der wahren Ehe angesehen» (ebd. pp. 256-257).

Es verwundert daher nicht, wenn das «Documentum laboris» die folgende Empfehlung vorgelegt hat: «Angesichts der verschiedenen Meinungen wird empfohlen, dass die Kirche noch einmal neu die Sterilität bedenkt, dass sie als trennendes Ehehindernis angesehen wird» (258).

Diese Beschlüsse sind aber von großer Bedeutung bei der billigen und gerechten Einschätzung des Eigenschaftsirrtums über die Fruchtbarkeit der Kontrahenten bei der Ehe der Afrikaner, die nämlich als unerlässliche Bedingung, mindestens aber als direkt und hauptsächlich gewollte Eigenschaft in jeder Ehe anzutreffen ist.“

Diese Entscheidung verwendet zwar die dritte Regel des Alphons von Liguori, stellt aber auf die Norm des can. 1083 § 2, 1° CIC/1917 ab, auf den error redundans in errorem personae, der als eine Form des Personirrtums verstanden wurde. Ähnlich ordnet eine Entscheidung der RR vorn 26.3.1987 coram Davino (-> oben Rdn. 2) Eigenschaften, die eine Person unter sozialem, moralischem, kulturellem und juridischem Gesichtspunkt identifizieren es ging auch hier um Jungfräulichkeit -, als Irrtum nach 1097 § 1 ein, auch wenn die Eigenschaft nicht directe et principaliter intendiert wurde, während 1097 § 2 dann eingreife, wenn die Eigenschaft nicht aus sich heraus objektiv, sondern nur subjektiv die Person identifiziere.

Bei klarer Unterscheidung des Ansatzpunktes in den beiden Normen muss festgehalten werden, dass es in 1097 § 2 nicht um personbestimmende Eigenschaften in objektivem Sinne geht - zu einer entsprechend erweiternden Lesart des 1097 § 1 -> oben Rdn. 2 -, sondern um die Einbeziehung der Forderung nach einer Eigenschaft in den Ehewillen. Diese Forderung als in bestimmten Kulturen vermutlich immer gegeben anzunehmen, ist problematisch. Eine solche Art „habitueller Irrtum“ kann nur anerkannt werden, wenn ihm im Geiste des konkreten Nupturienten eine Vorstellung entsprach, nicht aber, wenn dieser nur nicht wusste, dass seine Braut unfruchtbar war. „Wer sich mit einer Sache im Vorfeld der Ehe nicht auseinandersetzt, kann nach der Eheschließung nicht geltend machen, dass er sich über diese Sache im Irrtum befunden habe“ (Lorenz Wolf [Literaturverzeichnis Ill vor 1055] 568)

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Sonntag 21. April 2019, 20:50
von taddeo
Ja super, das ist ein Service!

(Zu prüfen wäre allerdings, ob dieses Urteil nach der Rechtslage des CIC 1983 noch als Maßstab anwendbar wäre - es ist ja auf Grundlage des CIC 1917 ergangen.)

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Dienstag 23. April 2019, 22:58
von ar26
Danke lieber Gamaliel für das Zitat. Ebenfalls Dank lieber Taddeo für den Hinweis, dass das Urteil auf Basis des '17er CIC erging. Das hatte ich seinerzeit nämlich nicht realisiert. Mir ist das in Erinnerung geblieben, weil mir das Ergebnis nicht gefiel. Hieran hat sich nichts geändert.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Freitag 27. Januar 2023, 23:48
von Jakobgutbewohner
Einfach mal zitiert.
Zusammengefasst gibt es also laut Ansicht der meisten bekannten Ausleger folgende Fälle, die eine Wiederheirat erlauben.

1. Der gläubige Ehepartner ist verstorben.
2. Der ungläubige Ehepartner will die Scheidung.
3. Wenn Ehebruch durch einen Partner vorliegt, so darf sich der Betrogene scheiden lassen und ist frei wieder zu heiraten.
https://katholische-partnersuche.com/sc ... ederheirat

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 00:40
von Siard
Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
Einfach mal zitiert.
Zusammengefasst gibt es also laut Ansicht der meisten bekannten Ausleger folgende Fälle, die eine Wiederheirat erlauben.

1. Der gläubige Ehepartner ist verstorben.
2. Der ungläubige Ehepartner will die Scheidung.
3. Wenn Ehebruch durch einen Partner vorliegt, so darf sich der Betrogene scheiden lassen und ist frei wieder zu heiraten.
https://katholische-partnersuche.com/sc ... ederheirat
Unsinn. :patsch:

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 08:24
von Dr.Hackenbush
Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
Einfach mal zitiert.
Zusammengefasst gibt es also laut Ansicht der meisten bekannten Ausleger...
laut Wikipedia ist "Ausleger" ein:
- in der Energietechnik, eine Stützkonstruktion für elektrische Leiter
- im Bootsbau, bei Ruderbooten einen Abstandhalter für die Riemen
- im Segelsport eine bewegliche Verlängerung der Pinne, siehe Pinne (Schiffbau)
- Nasenschild, Werbemittel, Zunftzeichen
- in der Tontechnik, ein Stützmikrofon
- horizontaler Teil eines Turmkrans
- Arm eines Baggers.


Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
folgende Fälle, die eine Wiederheirat erlauben.
1. Der gläubige Ehepartner ist verstorben.
Ja.

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
2. Der ungläubige Ehepartner will die Scheidung.
Nein.
Ausnahme siehe: Paulinisches Privileg (https://de.wikipedia.org/wiki/Paulinisches_Privileg)

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
3. Wenn Ehebruch durch einen Partner vorliegt, so darf sich der Betrogene scheiden lassen und ist frei wieder zu heiraten.
Sich scheiden zu lassen, ja (zivilrechtlich). Wiederheiraten (kirchlich), nein.

wenn eine private Webseite von jemandem, der die RKK verlassen hat und sich einer Freikirche angeschlossen hat, für Dich ausschlaggebend ist, dann ist jede Diskussion mit Dir sinnlos!

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 08:26
von Protasius
Siard hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 00:40
Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Freitag 27. Januar 2023, 23:48
Einfach mal zitiert.
Zusammengefasst gibt es also laut Ansicht der meisten bekannten Ausleger folgende Fälle, die eine Wiederheirat erlauben.

1. Der gläubige Ehepartner ist verstorben.
2. Der ungläubige Ehepartner will die Scheidung.
3. Wenn Ehebruch durch einen Partner vorliegt, so darf sich der Betrogene scheiden lassen und ist frei wieder zu heiraten.
https://katholische-partnersuche.com/sc ... ederheirat
Unsinn. :patsch:
Das würde ich so pauschal nicht sagen; Punkt 1 dürfte unstrittig sein, Punkt 2 ist im Kirchenrecht unter dem Begriff Privilegium Paulinum bekannt, vgl. diese Seite des Bischöflichen Offizialats Eichstätt, sofern wir Ungläubig als Ungetauft, also Nichtchrist verstehen. Der neuralgische Punkt wäre Punkt 3; wenn der untreue Partner die eheliche Treue von vornherein nicht halten wollte (bspw. bereits zur Zeit der Heirat eine Konkubine hatte), wäre das ein Grund, aufgrund dessen ein kirchliches Gericht nach meinem Verständnis in einem Ehenichtigkeitsprozeß feststellen könnte, daß die Ehe nicht zustande gekommen ist, weil die Intention von seiten des untreuen Ehepartners nicht das Eingehen einer Ehe nach dem Verständnis der Kirche war, denn die ist ja ihrem Wesen nach eine exklusive zwischen den zwei Ehepartnern.

Eine einmal gültig geschlossene Ehe unter Christen scheiden kann man jedoch nicht; insofern ist die Formulierung des dritten Aufzählungspunktes zum mindesten mißverständlich.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 08:33
von Dr.Hackenbush
Protasius hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 08:26
aufgrund dessen ein kirchliches Gericht nach meinem Verständnis in einem Ehenichtigkeitsprozeß feststellen könnte, daß die Ehe nicht zustande gekommen ist,
das ist dann aber keine Scheidung, sondern eine Ehenichtigkeiserklärung.
In vielen Gesellschaften (und die RKK ist auch eine) kann eine Ehe geschieden werden oder für ungültig erklärt werden. Dass das Ehenichtigkeitsverfahren in der RKK auch missbraucht wird, um sich trennen zu dürfen und wieder kirchlich heiraten zu dürfen, wissen wir, aber in der RKK gibt es keine Scheidungen, sondern nur die Ehenichtigkeitserklärung – und das richtig so nach den Worten Jesu!

Protasius hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 08:26
Eine einmal gültig geschlossene Ehe unter Christen scheiden kann man jedoch nicht;
Kirchenrechtlich nein. Zivilrechtlich ja - was jedoch nicht eine kirchliche Wiederheirat ermöglicht.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 14:53
von Jakobgutbewohner
Dr.Hackenbush hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 08:33
Protasius hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 08:26
Eine einmal gültig geschlossene Ehe unter Christen scheiden kann man jedoch nicht;
Kirchenrechtlich nein.
Für dich sind Themen rund um Sexualität und Ehe nach meinem Eindruck Topthemen. Für mich im Gegensatz dazu wohl eher nicht in meiner christentumsbezogenen Top 50. So wie du dich z.B. oft darüber aufregst, daß manche Christen Wiederheirat nicht ausschließen finde ich es aber schon beachtenswert, daß im NT Scheidung bei Ehebruch wohl als zulässig betrachtet wird. Und wenn dem so ist, dann fände ich schon inhaltlich plausibel auch ein Recht auf Wiederheirat anzunehmen, zumindest nicht so eindeutig gegen christliche Lehren, daß in solchen Fällen angemessen wäre es strikt zu verdammen.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 15:55
von Dr.Hackenbush
Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 14:53
Für dich sind Themen rund um Sexualität und Ehe nach meinem Eindruck Topthemen.
Richtig! Nichts ruiniert die Kirche in Deutschland so, wie Mischehen, die schwule Propaganda, die Wiederheirat und die immer wieder wiederkehrende und überflüssige Diskussionen über die Zulassung der Wiederverheirateten zum Empfang der Kommunion.

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 14:53
So wie du dich z.B. oft darüber aufregst…
wie kommst Du darauf, dass ich mich aufrege? :breitgrins:

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 14:53
daß manche Christen Wiederheirat nicht ausschließen finde ich es aber schon beachtenswert, daß im NT Scheidung bei Ehebruch wohl als zulässig betrachtet wird.
Gegen Scheidung habe ich nichts. Wiederheirat hat Jesus von Nazareth als Ehebruch bezeichnet und ein Ehebruch kann nicht gleichzeitig eine sakramentale Ehe sein. Warum also sollte sich die RKK und ich denen anschließen, die Seine Worte missachten?

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 14:53
Und wenn dem so ist, dann fände ich schon inhaltlich plausibel auch ein Recht auf Wiederheirat anzunehmen, zumindest nicht so eindeutig gegen christliche Lehren, daß in solchen Fällen angemessen wäre es strikt zu verdammen.
wie immer irrst Du im Glauben.
da Du Dich aber bei der Exegese der Heiligen Schrift, lieber auf irgendwelche private Webseiten oder die deutschen Medien verlässt und von der RKK wenig Ahnung hast (ähnlich wie die deutschen Pseudokatholiken, Mitläufer, die Synodalen und irgendwelche schwule Möchtegernkatholiken) helfe ich Dir dabei gerne :):

Mt 5,32: “Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.“
Mt 19,8-9: “Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.“
Mk 10,11-12: "Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet.“
Lk 16,18: "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch"


Also: den s.g. Scheidungsbrief Mose stellt Jesus als ein „Ausweichmanöver“ dar - wegen Hartherzigkeit der Männer. Am Anfang war das aber nicht so - d.h: Von Anfang an galt: Bis der Tod sie scheidet.
Wenn im Mt 19,9 stünde: “Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, der begeht Ehebruch.“ – dann könnte die s.g. „Unzucht-Klausel“ die Wiederheirat erlauben.
In dem ältesten Evangelium (nach Markus) und im Evangelium nach Lukas gibt es aber eine solche „Unzucht-Klausel“ nicht. Warum sollte man aber die Wiederheirat nur mit dem, was Jesus im Matthäusevangelium sagt, rechtfertigen – zumal diese dort eh nur die Trennung rechtfertigt, nicht jedoch die Wiederheirat - und die Evangelien nach Markus und Lukas außer Acht lassen?
So kann also die Kirche Christi nicht anders, als die Ehe für unauflösbar erklären – damit folgt sie den Worten Jesu - und das ist richtig und gut so.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 16:59
von Jakobgutbewohner
Dr.Hackenbush hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 15:55
Nichts ruiniert die Kirche in Deutschland so, wie Mischehen, die schwule Propaganda, die Wiederheirat
Ich würde das eher als eine Folgeerscheinung unter vielen betrachten. Aber für manche sind diese Punkte wohl hervorragend beliebt. Womit ich nicht sagen, will daß diese Themen unerheblich wären.

Woran dachtest du so bei "Mischehen"?
da Du Dich aber bei der Exegese der Heiligen Schrift, lieber auf irgendwelche private Webseiten oder die deutschen Medien verlässt
Ich habe lediglich etwas zu einem Thema zitiert, das du anderswo aktuell aufgeworfen hattest. Soetwas deutest du öfters schräg?
Wenn im Mt 19,9 stünde: “Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, der begeht Ehebruch.“ – dann könnte die s.g. „Unzucht-Klausel“ die Wiederheirat erlauben.
Also ginge es für dich vermutlich um die korrekte Deutung dieses Bibelverses.

Re: Scheidung und Wiederheirat

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 17:44
von Dr.Hackenbush
Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 16:59
Dr.Hackenbush hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 15:55
Nichts ruiniert die Kirche in Deutschland so, wie Mischehen, die schwule Propaganda, die Wiederheirat
Aber für manche sind diese Punkte wohl hervorragend beliebt.
nein, nicht beliebt, sondern entscheidend wichtig, denn die Kirche besteht doch nicht aus dem Klerus allein, sondern vor allem aus dem Volk (Familien).
Zu diesen wichtigen Themen kommt noch die Forderung nach Ordination der Frauen (Frauenpriestertum) - da diese aber nicht primär mit der von Dir erwähnten Sexualität zusammenhängt, habe ich sie nicht erwähnt.

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 16:59
Woran dachtest du so bei "Mischehen"?
Mischehen in Deutschland, vor allem katholisch-evangelisch unterwandern katholische Traditionen und das Leben der Familien. Ich habe viele Mischehen kennengelernt und auch in meiner Verwandtschaft gibt es viele. Leider läuft bei fast allen alles nach demselben Muster ab: Die Ehe wurde ökumenisch geschlossen (für den katholischen Ehepartner fast immer ungültig – wie das in dem heidnischen Deutschland halt so ist) und nach der Eheschließung werden die Kinder entweder protestantisch oder gemischt erzogen (mit anderen Worten: christlich-bedeutungslos). Von mehreren polnischen Priestern, die in Deutschland in der Ferienzeit in den Gemeinden aushelfen, weiß ich, dass in Polen eine Mischehe zu schließen fast unmöglich ist (richtig so!). Meistens gibt der Mann nach, die Ehe wird nur zivilrechtlich geschlossen und er erlaubt der Frau die Kinder nach ihrem Glauben zu erziehen. Ist die Frau katholisch, haben die Kinder "Glück". ;)

Jakobgutbewohner hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 16:59
Ich habe lediglich etwas zu einem Thema zitiert, das du anderswo aktuell aufgeworfen hattest. Soetwas deutest du öfters schräg?
Du hast einen Link angegeben, einer Seite die keineswegs berechtigt ist, für die RKK zu sprechen. Wenn Du Dich über die Exegese oder allgemein über die Lehre der RKK austauschen willst, dann halte Dich bitte nicht daran, was die Politiker, Medien oder andere private Personen von sich darüber geben (denn meistens ist es Quatsch hoch unendlich), sondern daran, was die Kirche selbst über sich sagt. Dann ersparen wir uns solche unnötigen Diskussionen.