nihil obstat - imprimatur

Allgemein Katholisches.
max72
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nihil obstat - imprimatur

Beitrag von max72 »

Ich hatte letztens die englischen Originale der Buecher von Scott Hahn in den Haenden und da fiel mir auf, dass diese ein "Nihil obstat" und "imprimatur" auf der ersten Seite hatten. Die deutsche Uebersetzung hatte das gar nicht vermerkt und einfach weggelassen.

Nun wuerden sich einige sicher gleich aufregen, wie kann man nur Buecher "zensieren" lassen, Meinungsfreiheit etc etc...

Nur mir fiel dann ein, dass es dasselbe in der Wissenschaft auch gibt. Ein wissenschaftlicher Artikel wird nicht publiziert bevor er nicht von 2-3 anderen, unabhaengigen Wissenschaftlern beurteilt wurde. Der Artikel wird dann gemaess den Beurteilungen veraendert, akzeptiert oder abgelehnt. Inzwischen ist das so Standard, dass ein Artikel, der nicht so beurteilt wurde nur wenig Wert hat. Im Lebenslauf kann man den im Prinzip gleich weglassen. Die Beurteilung ist eine Art Qualitaetssicherung.

Das nihil obstat ist im Prinzip genau dasselbe. Wieso ist das ganz verschwunden? In der Flut der Buecher koennte das schon eine Orientierungshilfe sein. Da wuesste ich zumindest, dieses Buch stellt eine katholische Sicht dar.

Oder?

Gruss

Max

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Einen "imprimatur"-Vermerk kann man reindrucken (wenn es genehmigt ist), muß man aber nicht.
Ab und an kommt es auch vor, daß erst ein Buch gedruckt wird, und danach erst der Antrag gestellt wird, in der 2. Auflage ist er dann manchmal drin :roll:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Edith
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Re: nihil obstat - imprimatur

Beitrag von Edith »

max72 hat geschrieben: Die Beurteilung ist eine Art Qualitaetssicherung.

Das nihil obstat ist im Prinzip genau dasselbe. Wieso ist das ganz verschwunden? In der Flut der Buecher koennte das schon eine Orientierungshilfe sein. Da wuesste ich zumindest, dieses Buch stellt eine katholische Sicht dar.

Oder?

Gruss

Max
Nun, ad 1, ist es den Leuten völlig egal, ob ein Buch der Lehre der Kirche widerspricht oder nicht - er verkauft sich besser, wnn es ihr widerspricht...
:roll:
ad 2 - die Bücher mit nihil obstat.... sind in der Regel so fromme Josefsgeschichten... und so.... also - ich - lege auch keinen großen Wert auf den Stempel... den beantragen offenbar nur noch gaaaaanz fromme Kreise..
und inwieweit da eine Qualitätssicherung stattfindet.... bezweifle ich ich hier mal leise....

max72
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Re: nihil obstat - imprimatur

Beitrag von max72 »

Edith hat geschrieben: ad 2 - die Bücher mit nihil obstat.... sind in der Regel so fromme Josefsgeschichten... und so.... also - ich - lege auch keinen großen Wert auf den Stempel... den beantragen offenbar nur noch gaaaaanz fromme Kreise..
und inwieweit da eine Qualitätssicherung stattfindet.... bezweifle ich ich hier mal leise....
Normal ist es mir auch nur da aufgefallen. Aber Scott Hahn passt da nicht rein. Bei dem ist es klar, dass er damit auch ein Zeichen setzen will.

@Juergen: die deutsche Uebersetzung kam ja nach der englischen heraus...

Klar, ob es Sinn macht, welchen es haben koennte. Und warum es frueher ueblicher war, wuerde ich gerne zur Diskussion stellen.

Gruss

Max

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Gemäss can. 823 hat die Kirche den Anspruch, Bücher zu überprüfen (juss invigilandi); einzelne Autoren können gebeten werden, ihre Bücher vorzulegen (jus exigendi); die Kirche kann Bücher zurückweisen (just reprobandi). Die vorausgehende Prüfung von Büchern ist seit Vat. II allerdings auf ganz bestimmte Bücher eingeschränkt worden: Übersetzungen der Hl. Schrift, liturgische Bücher, Gebetsbücher, katechetische Bücher, Schulbücher, kirchliche Dekrete und Akten. Der Gedanke, der dahinter steht: Die Gläubigen haben ein Recht darauf, zu wissen, ob diese Bücher von der Kirche approbiert sind. Des Weiteren wird empfohlen, alle anderen theologischen Bücher auch vorzulegen. Wann das Imprimatur genau erfordert ist, wird in der Instruktion "Der Gebrauch der Kommunikationsmittel" (Glaubenskongregation, 1992) dargelegt.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

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KleinerFisch
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Beitrag von KleinerFisch »

max72 hat geschrieben:die deutsche Uebersetzung kam ja nach der englischen heraus...
Die Übersetzung könnte absichtlich/unabsichtlich den ursprünglichen, genehmigten Sinn entstellen. Deswegen ist für jede landessprachliche Ausgabe eine neue Genehmigung notwendig.


Schöne Grüße

Uli
Das Gesetz ist gegeben,
damit wir die Gnade begehren;
die Gnade ist gegeben,
damit wir das Gesetz erfüllen. (Augustinus)

max72
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Beitrag von max72 »

cathol01 hat geschrieben:Gemäss can. 823 hat die Kirche den Anspruch, Bücher zu überprüfen (juss invigilandi); einzelne Autoren können gebeten werden, ihre Bücher vorzulegen (jus exigendi); die Kirche kann Bücher zurückweisen (just reprobandi). Die vorausgehende Prüfung von Büchern ist seit Vat. II allerdings auf ganz bestimmte Bücher eingeschränkt worden: Übersetzungen der Hl. Schrift, liturgische Bücher, Gebetsbücher, katechetische Bücher, Schulbücher, kirchliche Dekrete und Akten. Der Gedanke, der dahinter steht: Die Gläubigen haben ein Recht darauf, zu wissen, ob diese Bücher von der Kirche approbiert sind. Des Weiteren wird empfohlen, alle anderen theologischen Bücher auch vorzulegen. Wann das Imprimatur genau erfordert ist, wird in der Instruktion "Der Gebrauch der Kommunikationsmittel" (Glaubenskongregation, 1992) dargelegt.
Danke, das war interessant zu hoeren.

Wenn das so ist, dann wird dies aber eher selten praktiziert.
KleinerFisch hat geschrieben:
max72 hat geschrieben:die deutsche Uebersetzung kam ja nach der englischen heraus...
Die Übersetzung könnte absichtlich/unabsichtlich den ursprünglichen, genehmigten Sinn entstellen. Deswegen ist für jede landessprachliche Ausgabe eine neue Genehmigung notwendig.


Schöne Grüße

Uli
Ach so, das erklaert es natuerlich.

Gruss

Max

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