Dubitans hat geschrieben: ↑Freitag 18. September 2020, 17:28
Zwei Fragen zur Hl. Beichte
1. Zum Beichtgeheimnis: Darf eigentlich ein Priester mit einem anderen Priester über Bekenntnisse und Erfahrungen aus der Beichtpraxis sprechen, in dem Sinn, dass die Bekenntnisse "anonymisiert" sind? Irgendwie muss ja auch ein Erfahrungsaustausch zw. Priestern stattfinden ("Wie machst du das, wenn..." "Hast du auch schon mal gehabt, dass...?" "Bei mir war heut wieder einer, der...." "Kommen zu dir auch immer Leute, die dir ihre Lebensgeschichte erzählen...?").
Das Beichtgeheimnis gilt gegenüber anderen Priestern genauso wie gegenüber jedem anderen Gläubigen; daß Hugo dem Pfarrer gebeichtet hat, daß er Thusnelda geärgert hat, darf der Pfarrer niemandem erzählen, egal ob Hugos Vater, seinem Vikar oder dem Bischof. Er darf nicht mal eine Buchprüfung ansetzen, wenn ihm die Pfarrsekretärin beichtet, daß sie die Finger in der Gemeindekasse hatte (da die Trennung von
forum internum und
externum dabei naturgemäß schwierig ist, sollte der Pfarrer mW die Beichte eines solcherart untergebenen nach Möglichkeit nicht selbst hören).
Ich bin selber kein Priester, daher weiß ich nicht, ob und wenn ja wie es zu einem Erfahrungsaustausch kommt (vllt. antwortet Lupus, als Ruhestandspriester weiß er da bestimmt mehr). Aber eine Beichte zu anonymisieren ist eine schwierige Angelegenheit. Der folgende Witz ist zwar alt, illustriert aber Probleme, die dabei auftreten können:
Sonntag vormittag nach der Kirche. Frühschoppen beim Fischerwirt. Alle Dorfwichtigen inklusive Pfarrer sitzen beisammen. Alle sind fröhlich, freuen sich aufs Bier, nur der Pfarrer, der schaut ganz grießgrämig drein.
Fragt ihn der Wirt: "Sagen's Herr Pfarrer, warum sind's denn heute so betrübt?"
Meint der: "Ja, da soll man noch fröhlich sein, wenn einem in der Früh im Beichtstuhl als erstes ein Ehebruch gebeichtet wird."
Da kommt die Wirtin in die Gaststube und sagt: "Gell Herr Pfarrer, da haben's aber gestaunt, dass heute ich die erste beim Beichten war!"
2. Was macht ihr, wenn ihr an einen Priester geratet, der die Hl. Beichte nicht so abwickelt, wie ihr das gelernt habt, also zB nach dem Sündenbekenntnis zu relativieren versucht (anstatt die Reue zu verstärken) oder Reue und Vorsatz gar nicht abruft, sondern gleich zum Bußwerk übergeht, oder bagatellisiert etc. Nehmt ihr das dann hin, weil der Priester ja in persona Christi unterwegs ist und man da brav bleibt, oder habt ihr schon einmal protestiert?
Je nach den Umständen kann ein Relativieren von bestimmten Sünden tatsächlich angebracht sein; ein Skrupulant erkennt in der Regel nicht, daß er zu hart mit sich ins Gericht geht. Natürlich gibt es dabei Grenzen; das kann man ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht beurteilen, und die Einzelheiten gehen zunächst mal nur Pönitent und Beichtvater etwas an. Daß man den Vorsatz hat, seine Sünden nicht wieder zu begehen, hatte ich immer für selbstverständlich gehalten; danach hat mich, soweit mir erinnerlich ist, noch nie ein Priester explizit gefragt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009