Es handelt sich hierbei wohl eher um eine Einzelmeinung.Hubertus hat geschrieben:Ich hätte da mal eine Verständnisfrage.
In M. Sintzel, Das innerliche Gebet und die hochheilige Kommunion, II. Teil (Regensburg, 3.Aufl. 1854) lesen wir:
(Hervorhebung von mir.)a.a.O. 257f. hat geschrieben:Damit jedoch aus der geistlichen Kommunion der gebührende Nutzen gezogen werde so soll man die Ermahnung wohl zu Gemüthe nehmen, welche hierüber ein gelehrter und verständiger Autor gibt. Das heilige Tridentinische Konzilium lehrt (sagt er), daß, um die Begierde, zu kommuniziren zur Vortrefflichkeit einer wahren geistlichen Kommunion zu erheben, es nothwendig ist, daß sie ihren Ursprung in einem lebhaften und von der Liebe begleiteten Glauben habe. Es ist nämlich nöthig, daß Derjenige, welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sei, damit er sich geistlicher Weise mit Jesu vereinigen und den Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt; denn Derjenige, welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergeblich diese Uebung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Gattung eines Gottesraubes seyn. Wenn aber Jemand dieses Verlangen hätte, unter der Bedingniß, daß er im Stande der Gnade wäre, so würde dieses in Wahrheit gut und löblich seyn; es wäre aber keine geistliche Kommunion, weil man diese nicht verrichten kann, als im Stande der Gnade Gottes, ohne welche kein Nutzen von einer Kommunion zu hoffen ist; weßwegen man allzeit zuvor vollkommene Reue und Leid erwecken soll.
Ist das eher eine Einzelmeinung?
Immerhin wird doch, so liest man regelmäßig, jenen empfohlen, die wegen einer schweren Sünde nicht sakramentaliter kommunizieren dürfen, dies spiritualiter zu tun. Wenn man Sintzel hier folgt, müßte man ja z.B. "geschieden Wiederverheirateten" dringend raten, keine geistliche Kommunion empfangen zu wollen, solange sie nicht bereit sind, den ungeordneten Lebenswandel zu beenden. Die vollkommene Reue setzt ja den Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, voraus.
Allerdings ist es durchaus denkbar, dass die Bitte um die geistige Kommunion von einem Menschen, der im eigentlichen Sinne sich in der entsprechenden Disposition befindet, diese tatsächlich auch 'innerlicher' empfängt.
Ansonsten sollte über die geistige Kommunion aber das gelten, was ich schon zuvor geschrieben habe.
Gruß, ad_hoc