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Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 21:31
von Ralf
Hallo.

Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 21:53
von Cicero
Ralf hat geschrieben:Hallo.

Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.
Der Austritt ist dabei irrelevant.

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:01
von cathol01
Cicero hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Hallo.

Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.
Der Austritt ist dabei irrelevant.
Nein! Ein aus der Kirche Ausgetretener unterliegt nicht mehr der Formpflicht!

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:35
von Cicero
cathol01 hat geschrieben:
Cicero hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Hallo.

Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.
Der Austritt ist dabei irrelevant.
Nein! Ein aus der Kirche Ausgetretener unterliegt nicht mehr der Formpflicht!
:kratz:

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:40
von Juergen
Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?
Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen? :kratz:

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:42
von Robert Ketelhohn
Der Ausgetretene kann ja einer Formpflicht gar nicht mehr genügen. Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. Mangelt es jedoch am Willen, eine Ehe nach christlichem Verständnis zu schließen, dann kommt überhaupt keine Ehe zustande. Eine „Naturehe“ kommt unter Getauften nicht in Betracht.

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:43
von Juergen
Robert Ketelhohn hat geschrieben:...Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. ...
...nachdem die beiden miteinander ins Bett gegangen sind... 8)

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:45
von Ralf
Juergen hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?
Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen? :kratz:
Oh, bei der zweiten Person handelte es sich hier nicht um eine Christin.Aber die Frage war eher generell gemeint.

Und Robert: anstelle Sakramentalität meinst Du wahrscheinlich unauflöslich verheiratet, oder? Kann den ein Katholik außerhalb der Formpflicht ohne beantragte Ausnahemeregelung überhaupt sakramental verheiratet sein (was ja nicht dasselbe ist wie unauflöslich)?

Hach nee, wat kompliziert.

Wie denn nu?

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:50
von Robert Ketelhohn
Juergen hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?
Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen? :kratz:
http://www.energy.de/entertainment/news ... index.html

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:51
von Robert Ketelhohn
Juergen hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:...Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. ...
...nachdem die beiden miteinander ins Bett gegangen sind... 8)
Korrekt.

Re: Frage zum kath. Eherecht

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:52
von Robert Ketelhohn
Ralf hat geschrieben:Und Robert: anstelle Sakramentalität meinst Du wahrscheinlich unauflöslich verheiratet, oder?
Nö. Ich meinte Sakramentalität.

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 22:56
von Juergen
Also Ralf,

eine sakramentale Ehe ist immer unauflöslich.

Eine gültige aber nicht sakramentale Ehe (weil nicht vollzogen) kann unter Umständen aufgelöst werden.

Ergo: die Hochzeitsnacht ist extreeeeeem wichtig :D

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 23:17
von cathol01
Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich (nachdem die Ehe "konsumiert" worden ist). Das ganze Eherecht ist so paradox und kompliziert, deshalb wundert es nicht, dass es viele Reformvorschläge gibt. Vor allem wird die Koppelung von Vertrag und Sakrament immer wieder kritisiert. Aber so ist die heilige Mutter Kirche nun einmal.

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 23:26
von Ralf
Juergen hat geschrieben:Also Ralf,

eine sakramentale Ehe ist immer unauflöslich.
Das ist mir klar. Neu ist allerdings für mich, dass eine unerlaubterweise außerhalb der Formpflicht geschlossene Ehe dennoch sakramental ist. Ich dachte, sie sei zwar eventuell (und hier griff meine Frage!) unauflöslich, aber sicher nicht sakramental.

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 23:28
von Cicero
cathol01 hat geschrieben:...Das ganze Eherecht ist so paradox und kompliziert,...
:ja:

Korrigiere mich, da mal wieder eines besseren belehrt / erinnert worden ...

sorry

... ich mag katholisches Eherecht nicht, weil ich so gerne verheiratet bin

Verfasst: Donnerstag 1. Juli 2004, 23:35
von cathol01
Cicero hat geschrieben:
cathol01 hat geschrieben:...Das ganze Eherecht ist so paradox und kompliziert,...
:ja:

Korrigiere mich, da mal wieder eines besseren belehrt / erinnert worden ...

sorry

... ich mag katholisches Eherecht nicht, weil ich so gerne verheiratet bin
Ich muss die Sachen auch jedes Mal neu nachlesen.

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 00:56
von Anastasis
Nein, Leute.

Sakramental ist eine gültig zustandegekommene Ehe unter Getauften sofort nach der beiderseitigen Bekundung des Konsenses. Unauflöslich ist diese sakramentale Ehe aber erst, nachdem sie vollzogen ist. Ich weiß nicht, wie oft unser Kirchenrechtsprof (Eherechtsspezialist!) uns das eingehämmert hat - jedenfalls oft genug, daß es hängengeblieben ist.
Can. 1055 - § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.

§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.

Can. 1057 - § 1. Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden.

§ 2. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.

Can. 1141 - Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.

Can. 1142 - Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Nochmal zum Mitschreiben: nach Bekundung des Ehekonsenses (bei Formpflicht natürlich in der vorgeschriebenen Form) ist die Ehe nach Can. 1057 gültig geschlossen (falls keine trennenden Ehehindernisse vorliegen), damit ist sie unter Getauften nach Can. 1055 § 2 bereits sakramental. Solange sie nicht vollzogen ist, ist sie nach Can. 1142 dennoch auflösbar.

Und zur Formpflicht:
Can. 1117 - Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.
Also keine Formpflicht für Ausgetretene - wenn sonst keine Hindernisse vorliegen, ist eine standesamtlich geschlossene Ehe gültig und, falls der andere Partner getauft ist, sakramental. (Und, sobald vollzogen, unauflöslich.)

@cathol

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 00:58
von fono
>Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich

Anscheinend nicht in jedem Fall. Denn bei einem Bekannten von mir wird nur die zweite Ehe anerkannt. Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 00:59
von Anastasis
cathol01 hat geschrieben:Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich (nachdem die Ehe "konsumiert" worden ist).
Eine Ehe, bei der einer der Partner nicht getauft ist, ist nicht sakramental. Ich nehme an, Nicht-Christin bedeutet hier auch Nicht-Getaufte.

Re: @cathol

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 01:02
von Anastasis
fono hat geschrieben:Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Das kann zum Beispiel sein, wenn er als Ausgetretener vor dem Inkrafttreten des CIC von 1983 standesamtlich geheiratet hat. Da war das nämlich anders geregelt.

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 01:02
von Ralf
Anastasis hat geschrieben:Ich nehme an, Nicht-Christin bedeutet hier auch Nicht-Getaufte.
Ja, richtig.

(Aber was sage ich jetzt dem Mann? So viele Meinungen...)

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 01:15
von Anastasis
Ralf hat geschrieben:
Anastasis hat geschrieben:Ich nehme an, Nicht-Christin bedeutet hier auch Nicht-Getaufte.
Ja, richtig.

(Aber was sage ich jetzt dem Mann? So viele Meinungen...)
Daß er unauflöslich verheiratet ist. Jedenfalls, wenn weder Ehehindernisse noch Konsensmängel bestanden haben und die Ehe vollzogen wurde.

Er steht als Ausgetretener nicht unter Formpflicht, also ist die Ehe gültig. Ob sie sakramental ist oder nicht, ist für die Unauflöslichkeit unerheblich, Can. 1141 nennt als Kriterien nur "gültig" und "vollzogen".

Re: @cathol

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 08:26
von Biggi
fono hat geschrieben:>Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich

Anscheinend nicht in jedem Fall. Denn bei einem Bekannten von mir wird nur die zweite Ehe anerkannt. Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Es kann aber - unabhängig von dem von Anastasis genannten Grund - auch daran liegen, dass bei der ersten Eheschließung ein Konsensmangel oder ein Ehehindernis vorlag.

Re: @cathol

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 09:47
von Werner001
Anastasis hat geschrieben:
fono hat geschrieben:Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Das kann zum Beispiel sein, wenn er als Ausgetretener vor dem Inkrafttreten des CIC von 1983 standesamtlich geheiratet hat. Da war das nämlich anders geregelt.
Aha, und da wird immer von der Jahrtausende alten Institution geredet, die seit Adam und Eva unverändert ist. Wenn da einer durch einen simplen Paragraphen im CIC vor 1983 nicht verheiratet war, nachher aber ist, kann es mit der Unveränderlichkeit der Instituion ja nicht allzuweit hersein.
Interessant zu wissen bei aktuellen Diskussionen um ELP etc.

Werner

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 10:19
von fono
@Biggi
Ich glaube es war etwas von dem, was du angesprochen hast. Zum Zeitpunkt der ersten Ehe waren er und seine damalige Frau Atheisten. Insofern konnten sie den Sinn der Ehe aus kirchlicher Sicht nicht nachvollziehen. Ganz genau weiß ich es allerdings auch nicht.

Verfasst: Freitag 2. Juli 2004, 10:47
von Anastasis
fono hat geschrieben:@Biggi
Ich glaube es war etwas von dem, was du angesprochen hast. Zum Zeitpunkt der ersten Ehe waren er und seine damalige Frau Atheisten. Insofern konnten sie den Sinn der Ehe aus kirchlicher Sicht nicht nachvollziehen. Ganz genau weiß ich es allerdings auch nicht.
Da käme das hier in Frage:
Can. 1055 - § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.
§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.

Can. 1056 - Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen.

Can. 1101 - § 1. Es wird vermutet, daß der innere Ehekonsens mit den bei der Eheschließung gebrauchten Worten oder Zeichen übereinstimmt.
§ 2. Wenn aber ein oder beide Partner durch positiven Willensakt die Ehe selbst oder ein Wesenselement der Ehe oder eine Wesenseigenschaft der Ehe ausschließen, ist ihre Eheschließung ungültig.

Verfasst: Freitag 29. Oktober 2004, 21:58
von Andi
Was tun, wenn die Ehe zerbrochen ist? - Kirchenrechtler(-Innen) des
Ehegerichtes des Bistums Münster (Bischöfliches Offizialat) bieten eine
Hotline an, in der Auskunft gegeben wird über die kirchenrechtlichen
Möglichkeiten nach einer Ehetrennung. Diese telefonische Auskunft kann
auch anonym erfolgen. die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Tel. 0251-495 60 22: Montag 8. November 14.00 –16.00 Uhr; Dienstag 9.
November 10.30 – 12.30 Uhr; Mittwoch 10. November 14.00-16.00 Uhr.
Unter der gleichen Nummer kann ebenfalls ein Termin für ein
persönliches Beratungsgespräch in Münster vereinbart werden:
Montag-Donnerstag: 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag 8.30-12.00
Uhr.
Quelle: unser Publikaundum dieses Wochenendes

Verfasst: Freitag 29. Oktober 2004, 22:15
von Knecht Ruprecht
Im Vatikan ist ein Kardinal, der die vor Gott geschlossene Ehe scheiden kann. Allerdings weiß ich nicht, welche Tatbestände vorliegen müssen. Vielleicht klappt es ja mit Trunkenheit beim Ja-Wort. Bild :D

Verfasst: Freitag 29. Oktober 2004, 22:35
von Andi
kannst ja mal die Scheidungshotline anrufen und nachfragen...

Verfasst: Samstag 30. Oktober 2004, 07:31
von Linus
Wie siehts eigentlich mit der Sakramentalität aus, wenn er katholisch getauft, freikirchlich praktizierend, sie katholisch getauft, ausgetreten,freikirchlich praktizierend ist? (Vor allem es soll eine Mischhochzeit werden mit kath. Priester und freikirchlichem Pastor/Ältesten/Hirten/Obercapo wie auch immer das bei denen heißt.)

Verfasst: Samstag 30. Oktober 2004, 10:06
von Ralf
Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.

Verfasst: Samstag 30. Oktober 2004, 10:36
von stern
Ralf hat geschrieben:Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.
Das ist nicht wahr.
Bei uns gibt es alles: gemischte Trauung mit Pastor+Priester, Trauung nur mit Priester, Trauung nur mit ev. Pastor – das ist die Realität, die mit röm-kath. Vorgaben aus Rom nichts zu tun hat.