Abendmahl wo anders nicht möglich

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Natbar
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Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von Natbar »

Warum schliesst man sich als katholik kirchenrechtlich
Aus der katholischen Kirche aus wenn man wo anders am Abendmahl
Teilnimmt?
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.

Gottheit tief verborgen, betend nach ich Dir, weil unter diesem Zeichen bist Du wahrhaft hier.....

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Protasius
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Re: Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von Protasius »

Natbar hat geschrieben:Warum schliesst man sich als katholik kirchenrechtlich
Aus der katholischen Kirche aus wenn man wo anders am Abendmahl
Teilnimmt?
Daß das mit der Exkommunikation belegt ist, wäre mir neu.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

Kilianus
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Re: Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von Kilianus »

Zumal man am Abendmahl ohnehin nur anderswo teilnehmen kann ... :pfeif:

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Sarandanon
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Re: Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von Sarandanon »

Protasius hat geschrieben:
Natbar hat geschrieben:Warum schliesst man sich als katholik kirchenrechtlich
Aus der katholischen Kirche aus wenn man wo anders am Abendmahl
Teilnimmt?
Daß das mit der Exkommunikation belegt ist, wäre mir neu.
Wobei ich gerade aus einem durch Lupus verlinkten Artikel zum Thema "keine Kommunion für Wiederverheiratete" gelernt habe, dass der Ausschluss aus der Kommunion keine Exkommunikation ist. Das war mir gänzlich neu.
Dich, o Herr, kann nur verlieren, wer dich verlässt.
(Augustinus Aurelius)

HeGe
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Re: Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von HeGe »

Sarandanon hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Natbar hat geschrieben:Warum schliesst man sich als katholik kirchenrechtlich
Aus der katholischen Kirche aus wenn man wo anders am Abendmahl
Teilnimmt?
Daß das mit der Exkommunikation belegt ist, wäre mir neu.
Wobei ich gerade aus einem durch Lupus verlinkten Artikel zum Thema "keine Kommunion für Wiederverheiratete" gelernt habe, dass der Ausschluss aus der Kommunion keine Exkommunikation ist. Das war mir gänzlich neu.
Das eine betrifft den persönlichen Stand der Gnade, das andere ist eine kirchenrechtliche Strafe. Jeder, der sich im Zustand der schweren Sünde befindet, darf nicht kommunizieren, das betrifft nicht nur öffentliche Ehebrecher. Exkommuniziert sind die deswegen noch nicht.

Dafür muss man schon ganz schlimme Dinge machen, wie die Kirchensteuer nicht bezahlen, simple Verstöße gegen die 10 Gebote reichen da nicht. ;)
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Protasius
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Re: Abendmahl wo anders nicht möglich

Beitrag von Protasius »

Dinge, durch die man sich die Exkommunikation als Tatstrafe zuzieht, sind z.B. physischer Angriff auf den Papst, Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat, Apostasie, Häresie, Schisma, Bruch des Beichtgeheimnisses durch den beichthörenden Priester oder Entweihung der eucharistischen Gestalten.

Was in dem von Natbar angesprochenen Fall gilt, steht hier:
CIC hat geschrieben: Can. 1365 — Wer sich verbotener Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
Was eine gerechte Strafe ist, ist dabei eine Einzelfallentscheidung. Und der Grund für die Strafwürdigkeit dieser Handlung findet sich in der Überschrift dieses Teils des Kodex des Kanonischen Rechtes: es handelt sich nämlich um eine Straftat gegen die Religion und die Einheit der Kirche.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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