ist es Deiner Meinung nach nicht gestattetHeGe hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 16:04Aha, endlich ein Beleg für CIC_Fans Aussagen. Darum bitte ich ihn jetzt schon seit gestern.taddeo hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 15:51Die AEM ist hier nicht allein maßgeblich. Das ist ja gerade die Crux bei diesen Regelungen, daß es mehrere gleichrangige Quellen für entsprechende Vorschriften gibt, und daß diese Vorschriften nicht immer kongruent sind. - Das Meßbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes (1975) schreibt dazu unter "Die Feier der Gemeindemesse":
"Das Gloria darf durch ein Gloria-Lied ersetzt werden."
Gleiches gilt für den Introitus, "im Notfall" für den Antwortpsalm, "ausnahmsweise" für das Credo, ferner für das Agnus Dei, die Communio und das Danklied nach der Kommunion. Zum Offertorium, das es ja offiziell nicht mehr gibt, ist ein geeigneter Gesang freigestellt. Das Sanctus kann durch ein Sanctus-Lied ersetzt werden, wenn dieses mit dem dreimaligen "Heilig" beginnt und dem Inhalt des Sanctus entspricht.
Die IGMR (deutsch) findet keine Anwendung, solange die zugehörige Editio tertia des Meßbuches nicht in Kraft ist. Diese Regelungen sind im übrigen ausdrücklich als Sondergut des deutschen Sprachraums gekennzeichnet, was aufgrund der jahrhundertealten muttersprachlichen Gesangstradition hier auch verständlich ist.
Wieso man in der AEM das eine schreibt und in einem anderen Buch was anderes, verstehe ich zwar nicht, aber dann scheint das wohl so zu sein.
Nichtsdestotrotz bleibt es unzulässig, wenn das Gloria durch irgendein jahreszeitliches Lied ersetzt wird, das bezieht sich alleine auf sog. Glorialieder.
"Gott soll gepriesen werden" oder "Ehre Ehre sei Gott in der Höhe" zum Gloria zu singen?